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200421 · Beschlussvorlage

Berufung von drei Mitgliedern des Kuratoriums der "Beethovenstiftung für Kunst und Kultur der Bundesstadt Bonn" für die Zeit vom 01.06.2020 bis 31.05.2025

Nummer
200421
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
02.03.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW 07.05.2020 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Kulturausschusses 26.05.2020 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
200421
Der Oberbürgermeister
Federführung:
41 Kulturamt
Dezernat:
Dez. IV
Berufung von drei Mitgliedern des Kuratoriums der
"Beethovenstiftung für Kunst und Kultur der
Bundesstadt Bonn" für die Zeit vom 01.06.2020 bis
31.05.2025
Beratungsfolge
Kulturausschuss 31.03.2020 Empfehlung
Rat 07.05.2020 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Der Rat beruft gemäß § 8 Abs. 2 Buchstabe a) der Satzung der
Beethovenstiftung für Kunst und Kultur der Bundesstadt Bonn folgende drei
Persönlichkeiten als Mitglieder in das Kuratorium der Stiftung für die Dauer
von fünf Jahren (01.06.2020 – 31.05.2025):
o Frau Dr. Monika Wulf-Mathies
o Frau Prof. Ulrika Eller-Rüter
o Herrn David Eisermann
2. Der Rat empfiehlt dem Kuratorium, nach der Wahl von Vorstand und
Fachjury die Intendantin/den Intendanten der Internationalen
Beethovenfeste Bonn gGmbH und den Direktor des Beethovenhauses als
Gäste ohne Stimmrecht zu seinen Sitzungen hinzuzuziehen.
Begründung
Das Kuratorium der Beethovenstiftung besteht aus bis zu acht Mitgliedern (§ 8,
Abs. 1 der Satzung der Beethovenstiftung für Kunst und Kultur der Bundesstadt
Bonn). Ständige Mitglieder sind der/die Oberbürgermeister/-in und der/die
Kulturdezernent/-in der Bundesstadt Bonn (§ 8, Abs. 2, Buchstabe c). Der Bund
entsendet zwei Mitglieder (§ 8, Abs. 2, Buchstabe b). Vom Rat der Bundesstadt
Bonn werden für eine Amtszeit von fünf Jahren mit Zweidrittelmehrheit drei
Mitglieder berufen, die kein kommunalpolitisches Mandat innehaben dürfen (§
8, Abs. 2, Buchstabe a). Eine erneute Berufung ist zulässig.Seite 1 von 2

Seite 2
Mit Beschluss des Rates vom 26.03.2015 (DS-Nr.: 1510501) wurden Frau Dr.
Wulf-Mathies und Herr Dr. Eisermann für 5 Jahre, mit Beschluss vom
09.11.2017 (DS-Nr. 1510501NV2) Herr Staatssekretär a.D. Hans-Heinrich
Grosse-Brockhoff bis zum 31.05.2020 in das Kuratorium der Beethovenstiftung
berufen.
Frau Dr. Wulf-Mathies sowie Herr Eisermann haben sich bereit erklärt, für
weitere fünf Jahre im Kuratorium der Beethovenstiftung mitzuarbeiten und
werden von der Verwaltung zur Wiederwahl vorgeschlagen.
Frau Prof. Ulrika Eller-Rüter, Dekanin des Fachbereichs Bildende Kunst und
Professorin für Malerei an der Alanus Hochschule steht als neues Mitglied zur
Mitwirkung im Kuratorium bereit.
Darüber hinaus hat der Rat bei den vorhergehenden Berufungen dem
Kuratorium der Beethovenstiftung empfohlen, die Intendantin/den Intendanten
der Beethovenfeste gGmbH und den Direktor des Beethoven-Hauses als Gäste
zu den Sitzungen hinzuziehen. Diese Empfehlung wird in Ziffer 2 lediglich
wiederholt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 21:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de