200421 · Beschlussvorlage
Berufung von drei Mitgliedern des Kuratoriums der "Beethovenstiftung für Kunst und Kultur der Bundesstadt Bonn" für die Zeit vom 01.06.2020 bis 31.05.2025
Kerndaten
- Nummer
- 200421
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 02.03.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW Entscheidung federführend
- Sitzung des Kulturausschusses Empfehlung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 200421 Der Oberbürgermeister Federführung: 41 Kulturamt Dezernat: Dez. IV Berufung von drei Mitgliedern des Kuratoriums der "Beethovenstiftung für Kunst und Kultur der Bundesstadt Bonn" für die Zeit vom 01.06.2020 bis 31.05.2025 Beratungsfolge Kulturausschuss 31.03.2020 Empfehlung Rat 07.05.2020 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Der Rat beruft gemäß § 8 Abs. 2 Buchstabe a) der Satzung der Beethovenstiftung für Kunst und Kultur der Bundesstadt Bonn folgende drei Persönlichkeiten als Mitglieder in das Kuratorium der Stiftung für die Dauer von fünf Jahren (01.06.2020 – 31.05.2025): o Frau Dr. Monika Wulf-Mathies o Frau Prof. Ulrika Eller-Rüter o Herrn David Eisermann 2. Der Rat empfiehlt dem Kuratorium, nach der Wahl von Vorstand und Fachjury die Intendantin/den Intendanten der Internationalen Beethovenfeste Bonn gGmbH und den Direktor des Beethovenhauses als Gäste ohne Stimmrecht zu seinen Sitzungen hinzuzuziehen. Begründung Das Kuratorium der Beethovenstiftung besteht aus bis zu acht Mitgliedern (§ 8, Abs. 1 der Satzung der Beethovenstiftung für Kunst und Kultur der Bundesstadt Bonn). Ständige Mitglieder sind der/die Oberbürgermeister/-in und der/die Kulturdezernent/-in der Bundesstadt Bonn (§ 8, Abs. 2, Buchstabe c). Der Bund entsendet zwei Mitglieder (§ 8, Abs. 2, Buchstabe b). Vom Rat der Bundesstadt Bonn werden für eine Amtszeit von fünf Jahren mit Zweidrittelmehrheit drei Mitglieder berufen, die kein kommunalpolitisches Mandat innehaben dürfen (§ 8, Abs. 2, Buchstabe a). Eine erneute Berufung ist zulässig.Seite 1 von 2 Seite 2 Mit Beschluss des Rates vom 26.03.2015 (DS-Nr.: 1510501) wurden Frau Dr. Wulf-Mathies und Herr Dr. Eisermann für 5 Jahre, mit Beschluss vom 09.11.2017 (DS-Nr. 1510501NV2) Herr Staatssekretär a.D. Hans-Heinrich Grosse-Brockhoff bis zum 31.05.2020 in das Kuratorium der Beethovenstiftung berufen. Frau Dr. Wulf-Mathies sowie Herr Eisermann haben sich bereit erklärt, für weitere fünf Jahre im Kuratorium der Beethovenstiftung mitzuarbeiten und werden von der Verwaltung zur Wiederwahl vorgeschlagen. Frau Prof. Ulrika Eller-Rüter, Dekanin des Fachbereichs Bildende Kunst und Professorin für Malerei an der Alanus Hochschule steht als neues Mitglied zur Mitwirkung im Kuratorium bereit. Darüber hinaus hat der Rat bei den vorhergehenden Berufungen dem Kuratorium der Beethovenstiftung empfohlen, die Intendantin/den Intendanten der Beethovenfeste gGmbH und den Direktor des Beethoven-Hauses als Gäste zu den Sitzungen hinzuziehen. Diese Empfehlung wird in Ziffer 2 lediglich wiederholt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de