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200418-1 AA · Änderungsantrag

Denkmalgerechte Instandsetzung und Modernisierung der Beethovenhalle Bonn – Vorstellung des Sondierungsberichtes zum Projektstatus durch das Büro Karl Heinz Schütz& Partner/Düsseldorf (KHSP) Antrag zur Vorlage 200418

Nummer
200418-1 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
22.05.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Projektbeirates Sanierung Beethovenhalle 28.05.2020 Entscheidung federführend
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Änderungsantrag
öffentlich
200418-1 AA
Antragsteller/in:
CDU-Stadtratsfraktion
Dr. Klaus-Peter Gilles
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Thomas Schmidt
Fraktion Freie Demokratische Partei
Werner Hümmrich
Denkmalgerechte Instandsetzung und
Modernisierung der Beethovenhalle Bonn –
Vorstellung des Sondierungsberichtes zum
Projektstatus durch das Büro Karl Heinz Schütz&
Partner/Düsseldorf (KHSP)
Antrag zur Vorlage 200418
Beratungsfolge
Projektbeirat Sanierung Beethovenhalle 28.05.2020 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
I.
Die Mitteilung wird zur Beschlussvorlage erhoben.
II.
1. Die Verwaltung wird gebeten, folgende Unterlagen
vorzulegen:
a. Die abschließende Freigabeerklärung
 für die Substanzerkundung (Bauzustandserfassung) von Baukörper und
Anlagen
 der Ausführungsplanung durch alle Beteiligten inklusive Denkmalschutz
und Nutzer*innen
b. Die abschließende Freigabeerklärung der Bauleitung hinsichtlich der
vollständigen Anpassung der Bauverträge und
den zugehörigen Leistungsbeschreibungen.Seite 1 von 5

Seite 2
c. Eine vollständige Dokumentation der Abweichungen von DIN-Normen
einschließlich der zugehörigen vertraglichen Vereinbarungen mit den
ausführenden Unternehmen.
d. Einen auf den auf den Punkten a-c basierenden mit allen Beteiligten
abgestimmten
Zeitplan zur Fertigstellung der Sanierung der Beethovenhalle.
Sollten Dokumente nicht vorgelegt werden können, sind die Gründe
darzulegen und anzugeben, wann dies möglich sein wird.
2. Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, zur Sitzung am 28.5.20
folgende Fragen, die sich unmittelbar auf den KHSP-Sondierungsbericht zum
Projektstatus vom 17.01.2020 beziehen, zu beantworten:
a. Teilt die Verwaltung die Aussagen/Feststellungen gemäß KHSP-Bericht
und die daraus abgeleiteten Empfehlungen?
b. Inwieweit wurden die Empfehlungen bisher umgesetzt?
c. Sind alle eingetretenen und im KHSP-Bericht beschriebenen Mängel und die
daraus
resultierenden Störungen des Planungs- und Bauablaufs abgestellt?
d. Kann nunmehr festgestellt werden, dass die Voraussetzungen für einen
störungsfreien Projektablauf gegeben sind?
e. Wenn nein, welchen weiteren Handlungsbedarf sieht die Verwaltung?
3. Die Verwaltung wird gebeten mitzuteilen, ob sie die Auffassung teilt, dass es
für eine effektivere Umsetzung des Projektes sinnvoll wäre, das Baubüro
zukünftig direkt der Stadt/SGB zu unterstellen und nicht mehr – wie bisher - als
Subunternehmer des Planungsbüros agieren zu lassen?
Für den Fall, dass die Verwaltung diese Auffassung teilt, wird sie beauftragt, mit
dem Planungsbüro diesbezüglich zu verhandeln.
III.
Des Weiteren wird die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen spätestens bis
zur nächsten Sitzung des Projektbeirates gebeten:Seite 2 von 5

Seite 3
1. Ausführungsplanung
Liegt zum heutigen Stand die Ausführungsplanung (LP4) für die Objektplanung (NSA)
und die TGA-Planung (Kofler Ingenieure) vollständig und mit der für die Ausschreibung
und Ausführung erforderlichen Planungstiefe und Detaillierungsgrad vor?
Wann erfolgte bauherrenseitig jeweils der Leistungsabruf für die Ausführungsplanung?
Wann wurden die jeweiligen Ausführungsplanungen jeweils vorgelegt?
Wann erfolgten die bauherrenseitigen Freigabeerklärungen?
Liegen entsprechende Freigabeerklärungen der Brandschutzberatung, der
Restaurationsberatung und der Denkmalberatung vor?
2. Terminplanung
Liegt zum heutigen Stand ein zwischen Projektsteuerung, Objektplanung,
Objektüberwachung und Fachplanern verbindlich abgestimmter und freigegebener
Terminplan vor? Wenn nein: Wann ist spätestens damit zu rechnen?
Wenn ja: Sind die in der Terminplanung vorgesehenen Fristen mit den jeweils
betroffenen Firmen abgestimmt und von diesen verbindlich anerkannt?
Mit welchem Fertigstellungstermin ist nach heutigem Stand zu rechnen?
3. Brandschutz
Ist es zutreffend, dass der Brandschutzgutachter gewechselt wurde?
Wenn ja: Aus welchen Gründen?
Ist mit Veränderungen in der brandschutztechnischen Auslegung zu rechnen? Wenn
ja: Mit welchen Folgen für den weiteren Projektablauf sowie für Termine und Kosten?
4. Planerische Widersprüche
Sind die im KHSP-Bericht vom 17.01.2020 angesprochenen planerischen Widersprüche
hinsichtlich verschiedener Ausführungsdetails geklärt?
5. Abweichung von DIN-Normen
Was sind die Gründe für die Abweichung von DIN-Normen und dem aktuellen Stand
der Technik und durch wen wurden diese veranlasst?
Sind Art und Umfang der Abweichungen vollständig dokumentiert und in den
Ausschreibungen für die jeweils Betroffenen eindeutig beschrieben und begründet?Seite 3 von 5

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Wer übernimmt die Haftung für die Abweichungen und welche Konsequenzen
ergeben sich hinsichtlich der Gewährleistungsansprüche?
Liegen für alle Abweichungen Freigabevermerke des Bauherrn vor?
6. Objektüberwachung (Bauleitung)
Welche Aufgaben (LP gemäß HOAI) sind der im Unterauftrag von NSA tätigen
Objektüberwachung (Bauleitung) übertragen worden?
Ist die Objektüberwachung (Bauleitung) so in die Projektorganisation eingebunden,
dass der Zugang zu allen für die Aufgabenerfüllung erforderlichen Informationen
gesichert ist?
Ist die Präsenz auf der Baustelle gesichert?
7. Projektorganisation
Ist das Organigramm der Projektstruktur wie im Organisationshandbuch Drees &
Sommer zum Stand vom 25.01.2017 zum heutigen Stand noch gültig?
Ist die Dokumentation aller projektrelevanten Unterlagen, Daten und Informationen
gesichert und der Zugang für alle Projektbeteiligten gemäß Organigramm gesichert?
8. Kostenprognose
Hinsichtlich der Kosten wird die Verwaltung um folgende Angaben gebeten (alle
Angaben jeweils Brutto incl. MwSt.):
a. Kostenprognose für das Gesamtprojekt für KG 100-700 für den real case und
den worst
case mit Darstellung und Begründung der Risikobereiche zum aktuellsten
Stand.
b. Tabellarische Darstellung zum Stand der Beauftragungen und Auszahlungen
zum aktuellsten Stand (analog Darstellung im Projektstatusbericht 1. Quartal
2017, Seite 3).
c. Monatlicher Mittelabfluss (MAP) einzeln und kumuliert für das
Gesamtprojekt und die KG 300, 400 und 700 (analog Darstellung im
Projektstatusbericht 2. Quartal 2017, Seite 6) für den Zeitraum 01.2019 bis
03.2020 in tabellarischer und grafischer Darstellung.Seite 4 von 5

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Begründung
Zu I.
Zu 1. Es muss sichergestellt werden, dass der Abschluss der Substanzerkundung, der
Planung und die entsprechende Anpassung der Verträge zügig erfolgt, da nur so ein
verlässlicher und effizienter Zeitplan aufgestellt werden kann.
Zu 2. Es muss klargestellt werden, ob und wieweit die Verwaltung die Beurteilungen
von KHSP teilt.
Zu 3.In der gegenwärtigen Lage muss nach Auffassung der Antragsteller*innen das
Baubüro die zentrale Koordinationsstelle für die Sanierung der Beethovenhalle
werden. Um seine Position entsprechend zu stärken und die Bauherreninteressen
effizienter durchzusetzen, sollte das Baubüro daher künftig nicht mehr als
Subunternehmer des Planungsbüros arbeiten, sondern vertraglich direkt an die Stadt/
SGB gebunden sein. Es sollte angestrebt werden, die neue Projektstruktur im Rahmen
der Verhandlungen mit dem Planungsbüro einvernehmlich zu erreichen.
Zu II.
Um die Gesamtsituation angemessen beurteilen zu können, sollten dem Projektbeirat
diese Informationen vorliegen.
Anlage/n
KeineSeite 5 von 5

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Datenstand: 02.11.2026, 22:52 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de