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200411-3 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Fahrradabstellplätze an Schulen

Nummer
200411-3 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
17.06.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Rates 22.06.2020 Entscheidung federführend
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  1. 200411 Fahrradabstellplätze an Schulen

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
200411-3 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
Fahrradabstellplätze an Schulen
Beratungsfolge
Rat 18.06.2020 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung empfiehlt hinsichtlich des Ergebnisses aus dem
Betriebsausschuss dem Änderungsantrag der Linksfraktion aus der Sitzung des
Betriebsausschusses (DS. Nr. 200411-2 AA) aus nachfolgend dargestellten
Gründen nicht zu folgen und die mit Änderungsantrag der BBB-Fraktion (DS Nr.
200411-1 AA ) vorgeschlagenen Ergänzungen zu übernehmen.
Überdachte Fahrradabstellanlagen sind neben einem hohem Kostenaufwand
mit erhöhtem Platzbedarf verbunden. Diese können nur an geeigneten
Standorten gebaut werden, wo ausreichend Schulhofflächen vorhanden sind
und eine gestalterische Einbindung insbesondere bei gebäudenahen
Abstellanlagen möglich ist.
Die Kosten je Fahrrad belaufen sich auf ca. 800 bis 1000 €. Somit entstehen
bei Schulstandorten mit hohem Bedarf an Fahrradstellplätzen Kosten
von jeweils deutlich mehr als 100.000 € je Schule. Weiterhin sind diese im
Weiteren mit einem Unterhaltungsaufwand verbunden.
Überdachungen sollten daher nur nach Einzelfallprüfung vorgesehen werden.
„Felgenkiller“ können bei kleineren Abstellanlagen zeitnah ausgebaut und
ersetzt werden. Eine Ausführung bis zu den Herbstferien 2020 ist unter
Berücksichtigung der örtlichen Abstimmung mit der Schule, der Prüfung, dem
Vergabevorgang und den Lieferzeiten jedoch nur teilweise möglich. Bei
größeren Abstellanlagen an Schulen mit hohem Bedarf (zum Teil mehrere
hundert Stellplätze) ist eine ausreichende umfassende Planung erforderlich,
hierfür sind entsprechende Haushaltsmittel erforderlich.
Kreuzberger Bügel werden in der Regel im öffentlichen Verkehrsraum der Stadt
Bonn und auch allen Schulneugestaltungen an den weiterführenden Schulen
verwendet. Diese erfordern einen Einbau in Fundamente. Die Bügel sind
gestalterisch vorteilhaft und praktikabel beim Anschließen, weisen jedoch
Nachteile hinsichtlich der Standsicherheit der Fahrräder auf. Bei einer
beidseitigen Nutzung kann es selbst bei bestimmungsgemäßer Nutzung zu
Beschädigungen an den Fahrrädern kommen. Bei einer nachträglichen
Nachrüstung sind diese teilweise nicht geeignet u.a. bei bevorstehenden
Baumaßnahmen, unsanierten asphaltierten Flächenbelägen, begrenzter
Platzsituation und hohem Bedarf sowie in Kellerräumen. Die Kosten belaufenSeite 1 von 2

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sich bei nachträglichem Einbau auf ca. 300 bis 400 € je Bügel ( = 150 € bis 200
€ je Einstellplatz).
Es wird empfohlen eine einzelfallbezogene Prüfung durchzuführen und im
Bedarfsfall auch aufschraubbare, vom ADFC empfohlene Systeme mit hohem
Standard an Diebstahlschutz und Standsicherheit zuzulassen, die zusätzlich
eine gute Platzausnutzung aufweisen und bei Sanierungsmaßnahmen einfach
demontiert werden können. Die Kosten belaufen sich auf ca. 130 € pro
Einstellplatz.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 08:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de