200411-3 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Fahrradabstellplätze an Schulen
Kerndaten
- Nummer
- 200411-3 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 17.06.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 200411-3 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: Fahrradabstellplätze an Schulen Beratungsfolge Rat 18.06.2020 Entscheidung Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung empfiehlt hinsichtlich des Ergebnisses aus dem Betriebsausschuss dem Änderungsantrag der Linksfraktion aus der Sitzung des Betriebsausschusses (DS. Nr. 200411-2 AA) aus nachfolgend dargestellten Gründen nicht zu folgen und die mit Änderungsantrag der BBB-Fraktion (DS Nr. 200411-1 AA ) vorgeschlagenen Ergänzungen zu übernehmen. Überdachte Fahrradabstellanlagen sind neben einem hohem Kostenaufwand mit erhöhtem Platzbedarf verbunden. Diese können nur an geeigneten Standorten gebaut werden, wo ausreichend Schulhofflächen vorhanden sind und eine gestalterische Einbindung insbesondere bei gebäudenahen Abstellanlagen möglich ist. Die Kosten je Fahrrad belaufen sich auf ca. 800 bis 1000 €. Somit entstehen bei Schulstandorten mit hohem Bedarf an Fahrradstellplätzen Kosten von jeweils deutlich mehr als 100.000 € je Schule. Weiterhin sind diese im Weiteren mit einem Unterhaltungsaufwand verbunden. Überdachungen sollten daher nur nach Einzelfallprüfung vorgesehen werden. „Felgenkiller“ können bei kleineren Abstellanlagen zeitnah ausgebaut und ersetzt werden. Eine Ausführung bis zu den Herbstferien 2020 ist unter Berücksichtigung der örtlichen Abstimmung mit der Schule, der Prüfung, dem Vergabevorgang und den Lieferzeiten jedoch nur teilweise möglich. Bei größeren Abstellanlagen an Schulen mit hohem Bedarf (zum Teil mehrere hundert Stellplätze) ist eine ausreichende umfassende Planung erforderlich, hierfür sind entsprechende Haushaltsmittel erforderlich. Kreuzberger Bügel werden in der Regel im öffentlichen Verkehrsraum der Stadt Bonn und auch allen Schulneugestaltungen an den weiterführenden Schulen verwendet. Diese erfordern einen Einbau in Fundamente. Die Bügel sind gestalterisch vorteilhaft und praktikabel beim Anschließen, weisen jedoch Nachteile hinsichtlich der Standsicherheit der Fahrräder auf. Bei einer beidseitigen Nutzung kann es selbst bei bestimmungsgemäßer Nutzung zu Beschädigungen an den Fahrrädern kommen. Bei einer nachträglichen Nachrüstung sind diese teilweise nicht geeignet u.a. bei bevorstehenden Baumaßnahmen, unsanierten asphaltierten Flächenbelägen, begrenzter Platzsituation und hohem Bedarf sowie in Kellerräumen. Die Kosten belaufenSeite 1 von 2 Seite 2 sich bei nachträglichem Einbau auf ca. 300 bis 400 € je Bügel ( = 150 € bis 200 € je Einstellplatz). Es wird empfohlen eine einzelfallbezogene Prüfung durchzuführen und im Bedarfsfall auch aufschraubbare, vom ADFC empfohlene Systeme mit hohem Standard an Diebstahlschutz und Standsicherheit zuzulassen, die zusätzlich eine gute Platzausnutzung aufweisen und bei Sanierungsmaßnahmen einfach demontiert werden können. Die Kosten belaufen sich auf ca. 130 € pro Einstellplatz. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 05:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de