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200411-1 AA · Änderungsantrag

Fahrradabstellplätze an Schulen BBB-Änderungsantrag zur Vorlage 200411

Nummer
200411-1 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
12.05.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Betriebsausschusses SGB 13.05.2020 Entscheidung federführend
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  1. 200411 Fahrradabstellplätze an Schulen

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Änderungsantrag
öffentlich
200411-1 AA
Antragsteller/in:
BBB Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dr. Albert Weidmann
Fahrradabstellplätze an Schulen
BBB-Änderungsantrag zur Vorlage 200411
Beratungsfolge
Betriebsausschuss SGB 13.05.2020 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Um die Nutzung des Fahrrades durch Schülerinnen und Schüler zu fördern,
sollte an Schulen eine bedarfsgerechte Anzahl an Fahrradabstellplätzen
vorgehalten werden. Diese sollten einen hohen Standard an Diebstahlschutz
und Standsicherheit aufweisen, um Beschädigungen zu vermeiden.
Die Verwaltung wird gebeten, in diesem Zusammenhang an Förder-, Haupt-,
Real- und Gesamtschulen, Berufskollegs sowie Gymnasien eine
Bestandsaufnahme der Fahrradabstellplätze durchzuführen und hierbei auch
die Art der Fahrradabstellplätze zu dokumentieren. Sogenannte einfache
Vorderradhalter (im Volksmund auch Felgenkiller genannt) sind an allen
Schulformen gegen zeitgemäße Abstellanlagen auszutauschen. Das Konzept
wird vom Städtischen Gebäudemangement, dem Schulamt und dem Radteam
des Stadtplanungsamtes in dem Arbeitskreis "Mit dem Rad zur Schule"
erarbeitet.
Weiter sind für die jeweiligen Schulen der tatsächliche Bedarf an
Fahrradabstellplätzen zu ermitteln und Umsetzungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
Auf diesen Ergebnissen basierend, soll eine Prioritätenliste sowie ein Zeit-
und Kostenplan erstellt werden, nach der die Erweiterungen bzw. die
Erneuerungen der Fahrradabstellplätze erfolgen soll.
Es ist zu prüfen, ob für die Erweiterungen und/oder Erneuerungen der
Fahrradabstellplätze an Schulen Fördermittel akquiriert werden können.
Begründung
Die Ergänzung zum ursprünglichen Antrag ist fett markiert. Der BBB begrüßt
die Zielsetzung der Antragsteller, ist jedoch der Auffassung, dass die an die
Bestandsaufnahme und Erstellung der Prioritätenliste anschließende
Umsetzung von Maßnahmen mit einem Zeit- und Kostenplan hinterlegt sein
muss. Andernfalls ist eine verantwortliche Beschlussfassung nicht möglich.Seite 1 von 2

Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:22 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de