200411-1 AA · Änderungsantrag
Fahrradabstellplätze an Schulen BBB-Änderungsantrag zur Vorlage 200411
Kerndaten
- Nummer
- 200411-1 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 12.05.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Betriebsausschusses SGB Entscheidung federführend
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 200411-1 AA Antragsteller/in: BBB Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dr. Albert Weidmann Fahrradabstellplätze an Schulen BBB-Änderungsantrag zur Vorlage 200411 Beratungsfolge Betriebsausschuss SGB 13.05.2020 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Um die Nutzung des Fahrrades durch Schülerinnen und Schüler zu fördern, sollte an Schulen eine bedarfsgerechte Anzahl an Fahrradabstellplätzen vorgehalten werden. Diese sollten einen hohen Standard an Diebstahlschutz und Standsicherheit aufweisen, um Beschädigungen zu vermeiden. Die Verwaltung wird gebeten, in diesem Zusammenhang an Förder-, Haupt-, Real- und Gesamtschulen, Berufskollegs sowie Gymnasien eine Bestandsaufnahme der Fahrradabstellplätze durchzuführen und hierbei auch die Art der Fahrradabstellplätze zu dokumentieren. Sogenannte einfache Vorderradhalter (im Volksmund auch Felgenkiller genannt) sind an allen Schulformen gegen zeitgemäße Abstellanlagen auszutauschen. Das Konzept wird vom Städtischen Gebäudemangement, dem Schulamt und dem Radteam des Stadtplanungsamtes in dem Arbeitskreis "Mit dem Rad zur Schule" erarbeitet. Weiter sind für die jeweiligen Schulen der tatsächliche Bedarf an Fahrradabstellplätzen zu ermitteln und Umsetzungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Auf diesen Ergebnissen basierend, soll eine Prioritätenliste sowie ein Zeit- und Kostenplan erstellt werden, nach der die Erweiterungen bzw. die Erneuerungen der Fahrradabstellplätze erfolgen soll. Es ist zu prüfen, ob für die Erweiterungen und/oder Erneuerungen der Fahrradabstellplätze an Schulen Fördermittel akquiriert werden können. Begründung Die Ergänzung zum ursprünglichen Antrag ist fett markiert. Der BBB begrüßt die Zielsetzung der Antragsteller, ist jedoch der Auffassung, dass die an die Bestandsaufnahme und Erstellung der Prioritätenliste anschließende Umsetzung von Maßnahmen mit einem Zeit- und Kostenplan hinterlegt sein muss. Andernfalls ist eine verantwortliche Beschlussfassung nicht möglich.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:22 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de