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200400-06 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Aufhebung des Zielbeschlusses: Wohnbauliche Entwicklung im Bereich ‚Am Kommentalweg‘ im Stadtbezirk Bonn-Beuel, Ortsteil Vilich-Rheindorf

Nummer
200400-06 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
22.03.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 08.12.2021 Kenntnisnahme
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  1. 200400 Aufhebung des Zielbeschlusses: Wohnbauliche Entwicklung im Bereich ‚Am Kommentalweg‘ im Stadtbezirk Bonn-Beuel, Ortsteil Vilich-Rheindorf

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
200400-06 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Aufhebung des Zielbeschlusses: Wohnbauliche
Entwicklung im Bereich ‚Am Kommentalweg‘ im
Stadtbezirk Bonn-Beuel, Ortsteil Vilich-Rheindorf
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 28.04.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Im Planungsraum fehlen Betreuungsplätze für Kinder unter und über drei
Jahren. Der Bedarf für den Bau einer mindestens dreigruppigen KiTa wurde im
Rahmen des Planverfahrens durch das Fachamt benannt.
Nach Aufhebung des Zielbeschlusses (DS-Nr. 200400) soll die Beurteilung des
Vorhabens nach §34 BauGB erfolgen (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der
im Zusammenhang bebauten Ortsteile).
Mit dem derzeit laufenden Planverfahren wird seitens des Vorhabenträgers
vorgesehen entweder eine dreigruppige KiTa oder einen Anteil an gefördertem
Wohnungsbau (voraussichtlich 20 %) umzusetzen. Zur Umsetzung der Planung
ist der Ankauf von städtischen Grundstücken durch den Vorhabenträger
erforderlich. Die städtischen Vorgaben zur Errichtung der KiTa können somit im
Rahmen der Grundstücksveräußerungen geregelt werden.
Von Seiten der Verwaltung werden die Vorgaben der Bonava zur Errichtung
von gefördertem Wohnungsbau oder einer KiTa nicht als ausreichend erachtet,
um den mit der Veräußerung städtischer Grundstücke zu verbindenden
öffentlichen Interessen gerecht zu werden. Hierzu wird auf die Stellungnahme
der Verwaltung verwiesen (200400-2ST).
Weiterhin wird vom LVR Landesamt für Bodendenkmalpflege ein Schutz der
bestehenden Bodendenkmäler gefordert. Dem wird in der vorgesehenen
Planung durch die Bonava nicht entsprochen. Mit den bestehenden Prämissen
konnte keine Einigung zwischen Vorhabenträger und Stadt Bonn erzielt
werden.
Anlage/n
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