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200399 · Antrag

Stadthalle Bad Godesberg; Nutzungskonzept

Nummer
200399
Art
Antrag
Veröffentlicht
26.02.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 26.02.2020
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 06.05.2020

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.05.2020 Anregung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 66 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 200399-1 ST Stadthalle Bad Godesberg; Nutzungskonzept

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Antrag
öffentlich
200399
Antragsteller/in:
BBB Bezirksfraktion Bad Godesberg
Marcel Schmitt
26.02.2020 gez. Jansen
Stadthalle Bad Godesberg; Nutzungskonzept
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 18.03.2020 Anregung
Inhalt des Antrags
1. Die Stadthalle Bad Godesberg wird als multifunktionale Halle saniert
und wie in der Vergangenheit betrieben. Das Tagungsgeschäft soll auch
künftig ebenso bedient werden können, wie festliche Veranstaltungen
(Bälle etc.), Kultur- und Brauchtumsveranstaltungen, Messen und
Ausstellungen oder Prüfungen von Kammern und Verbänden.
2. Unabhängig von der Frage, wer die Stadthalle künftig betreibt, muss eine
eigenständige Vertretung und die Ortsansässigkeit eines Hallenmanagements
in der Stadthalle gewährleistet sein.
3. Im Rahmen der wirtschaftlichen Möglichkeiten ist sicherzustellen, dass
Vereinen, sonstigen gemeinnützigen Verbänden und Initiativen vor Ort im
Rahmen einer Mischkalkulation attraktive und ihrer jeweiligen
Leistungsfähigkeit entsprechende Angebote zur Anmietung passende
Räumlichkeiten in der Stadthalle angeboten werden.
4. Das gastronomische Angebot ist im bisherigen Rahmen fortzuführen mit
einem eingerichteten Küchenbetrieb, der dem für die Beethovenhalle
beschlossenen Format entspricht.
Begründung
Ein Jahr nach Vorlage des Veranstaltungsstättenkonzeptes und dessen erster
Lesung am 4.Dezember 2018 liegt immer noch kein Beschluss über das
künftige Betriebskonzept der Stadthalle Bad Godesberg vor, dass für die
Festlegung der Zielsetzung und des Umfangs der notwendigen
Sanierungsmaßnahmen zwingende Grundlage ist. Wenn die Baumaßnahmen
am 2.Januar 2022 beginnen sollen, sind die dafür notwendigen vorlaufenden
Entscheidungen inzwischen überfällig.Seite 1 von 2

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Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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