200395-3 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Panoramabad Rüngsdorf, Sachstand zur Verpachtung der Räumlichkeiten des ehemaligen Restaurants
Kerndaten
- Nummer
- 200395-3 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 13.03.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 200395-3 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 52 Sport- und Bäderamt Dezernat: Dez. IV 26.02.2020 gez. Jansen Panoramabad Rüngsdorf, Sachstand zur Verpachtung der Räumlichkeiten des ehemaligen Restaurants Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 18.03.2020 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung hat auf der Grundlage des Beschlusses DS 1813145 ein Interessenbekundungsverfahren für eine Nachfolgenutzung der Räume für Gastronomie im Panoramabad Rüngsdorf, Am Schwimmbad 8, 53179 Bonn, durchgeführt, das zu keinem Ergebnis geführt hat. Das Interesse war äußerst gering und den wenigen mit potenziellen Interessenten geführten Gesprächen folgte kein Angebot. Daraus schließt die Verwaltung, dass eine Verpachtung im nicht sanierten Zustand nicht möglich sein wird. Die Verwaltung beantwortet die Fragen deshalb wie folgt: 1. Wieviel Interessenten haben auf die erfolgte Submission hin ein Angebot abgegeben? Es wurden keine Angebote abgegeben. 2. Welche Nutzungen wurden von den Interessenten angedacht? Gastronomie und Atelier. 3. Welche Pachtangebote wurden unterbreitet? Es wurden keine Pachtangebote unterbreitet. 4. Mit wieviel Interessenten wurden Gespräche geführt? Mit zwei Interessenten gab es einen Erstkontakt.Seite 1 von 2 Seite 2 5. Gibt es einen Interessenten, der ernsthaft eine Pacht der Räume anstrebt und zu welchen Konditionen? Nein, es gibt keinen Interessenten, der die Räume im derzeitigen Zustand übernehmen möchte. 6. Welche Reaktionen gab es seitens der Interessenten hinsichtlich des aktuellen technischen Zustands der Räume? Da keine Angebote abgegeben wurden, kann diese Frage nicht beantwortet werden. 7. Welche weiteren Schritte plant die Verwaltung, um den Leerstand zu beenden, insbesondere wenn es keinen konkreten Interessenten aus dem Verfahren gibt? Wie o.a. scheint eine Verpachtung des unsanierten Objektes nicht möglich zu sein. Wie schon in der Mitteilungsvorlage DS 1412302NV5 dargelegt, ist eine Sanierung des ehemaligen Restauranttraktes jedoch wirtschaftlich nicht darstellbar. Deshalb bleibt die Verwaltung - insbesondere wegen der hohen Sanierungsbedarfe in Bädern und Sportstätten - bei der Schlussfolgerung in DS 1412302NV5, die Situation bis auf weiteres unverändert zu lassen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 11:36 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de