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200395-3 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Panoramabad Rüngsdorf, Sachstand zur Verpachtung der Räumlichkeiten des ehemaligen Restaurants

Nummer
200395-3 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
13.03.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.05.2020 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 200395 Panoramabad Rüngsdorf, Sachstand zur Verpachtung der Räumlichkeiten des ehemaligen Restaurants

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
200395-3 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
52 Sport- und Bäderamt
Dezernat:
Dez. IV
26.02.2020 gez. Jansen
Panoramabad Rüngsdorf, Sachstand zur
Verpachtung der Räumlichkeiten des ehemaligen
Restaurants
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 18.03.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung hat auf der Grundlage des Beschlusses DS 1813145 ein
Interessenbekundungsverfahren für eine Nachfolgenutzung der Räume für
Gastronomie im Panoramabad Rüngsdorf, Am Schwimmbad 8, 53179 Bonn,
durchgeführt, das zu keinem Ergebnis geführt hat.
Das Interesse war äußerst gering und den wenigen mit potenziellen
Interessenten geführten Gesprächen folgte kein Angebot. Daraus schließt die
Verwaltung, dass eine Verpachtung im nicht sanierten Zustand nicht möglich
sein wird.
Die Verwaltung beantwortet die Fragen deshalb wie folgt:
1. Wieviel Interessenten haben auf die erfolgte Submission hin ein
Angebot abgegeben?
Es wurden keine Angebote abgegeben.
2. Welche Nutzungen wurden von den Interessenten angedacht?
Gastronomie und Atelier.
3. Welche Pachtangebote wurden unterbreitet?
Es wurden keine Pachtangebote unterbreitet.
4. Mit wieviel Interessenten wurden Gespräche geführt?
Mit zwei Interessenten gab es einen Erstkontakt.Seite 1 von 2

Seite 2
5. Gibt es einen Interessenten, der ernsthaft eine Pacht der Räume
anstrebt und zu welchen Konditionen?
Nein, es gibt keinen Interessenten, der die Räume im derzeitigen
Zustand übernehmen möchte.
6. Welche Reaktionen gab es seitens der Interessenten hinsichtlich des
aktuellen technischen Zustands der Räume?
Da keine Angebote abgegeben wurden, kann diese Frage nicht
beantwortet werden.
7. Welche weiteren Schritte plant die Verwaltung, um den Leerstand zu
beenden, insbesondere wenn es keinen konkreten Interessenten aus
dem Verfahren gibt?
Wie o.a. scheint eine Verpachtung des unsanierten Objektes nicht
möglich zu sein. Wie schon in der Mitteilungsvorlage DS 1412302NV5
dargelegt, ist eine Sanierung des ehemaligen Restauranttraktes jedoch
wirtschaftlich nicht darstellbar. Deshalb bleibt die Verwaltung -
insbesondere wegen der hohen Sanierungsbedarfe in Bädern und
Sportstätten - bei der Schlussfolgerung in DS 1412302NV5, die
Situation bis auf weiteres unverändert zu lassen.
Anlage/n
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