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200393-1 · Dringlichkeitsentscheidung OB

Einleitung des Vergabeverfahrens - Kläranlage Salierweg, Betriebsbeauftragter Immissionsschutz für die Klärschlammverbrennungsanlage

Nummer
200393-1
Art
Dringlichkeitsentscheidung OB
Veröffentlicht
30.04.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses 14.05.2020 Genehmigung
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  1. 200393 Einleitung des Vergabeverfahrens - Kläranlage Salierweg, Betriebsbeauftragter Immissionsschutz für die Klärschlammverbrennungsanlage

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Dringlichkeitsentscheidung OB
öffentlich
200393-1
Der Oberbürgermeister
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Einleitung des Vergabeverfahrens - Kläranlage
Salierweg, Betriebsbeauftragter Immissionsschutz
für die Klärschlammverbrennungsanlage
Beratungsfolge
Bau- und Vergabeausschuss 14.05.2020 Genehmigung
Begründung der Dringlichkeit:
Gesetzlich vorgeschriebene Maßnahme (Bundesimmissionsschutzgesetz).
Der bisherige Vertrag endet am 30.06.2020. Die Anschlussbeauftragung muss
lückenlos erfolgen. Wegen der Sitzungsabsage (19.03.2020) ist die
Entscheidung dringlich.
Beschlussvorschlag
Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters wird
genehmigt.
Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW
Der Einleitung des Vergabeverfahrens für die Maßnahme, Kläranlage
Salierweg, Betriebsbeauftragter Immissionsschutz (ISB) für die
Klärschlammverbrennungsanlage wird zugestimmt.
Begründung
Auf der Kläranlage Salierweg befindet sich die zentrale
Klärschlammverbrennungsanlage (KVA), in der die ausgefaulten und
entwässerten Schlämme aller vier Kläranlagen verbrannt werden.
Die KVA Salierweg unterliegt den Bestimmungen des Bundesimmissions-
schutzgesetzes (BImSchG).
Nach § 53 BImSchG hat die Stadt als Betreiber einen Betriebsbeauftragten für
Immissionsschutz zu bestellen, dessen Aufgaben in § 54 BImSchG bestimmt
sind.
Der aktuelle Auftrag des externen Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz
läuft aus und ist neu zu vergeben. Bei der auszuschreibenden Maßnahme
handelt es sich um einen sonstigen Honorarvertrag.Seite 1 von 2

Seite 2
Für die Angebotseinziehung wurden formale Verdingungsunterlagen mit
ausführlicher Leistungsbeschreibung aufgestellt.
Es werden nur sachverständige, zugelassene Firmen zur Angebotsabgabe
aufgefordert. Es sind lediglich drei sachverständige, zugelassene Firmen
bekannt.
Die Leistungen werden für einen Vertragszeitraum von drei Jahren
ausgeschrieben.
Die Instandhaltung der Kläranlagen und Sonderbauwerke ist Teil der
Pflichtaufgaben der Abwasserentsorgung.
Die Mittel sind im Haushalt eingestellt.
Vergabeart
öffentlich offen (EU) 3 aufgeforderte Firmen
x beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem
Teilnahmewettbewerb
Freihändig bzw.
Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der
vorgeschriebenen Vergabeart
Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto
BN-2020-72 VOB x UVgO VgV 2020 – 2023 70.000 €
Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto
(konsumtiv) /
Finanzposition
(investiv)
CO-Kontierung
(konsumtiv) /
Finanzstelle
(investiv)
11.03 Entwässerung und
Abwasserbeseitigung
529100 663303
Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von
Haushaltsresten
Mittel
ja x nein ja x nein x freigegeben vorgesehen
16.04.2020 / 23.04.2020 gez. Sridharan gez. Freitag
Datum Oberbürgermeister Ausschussvorsitzender
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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