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200387 · Antrag

Kunstrasenplätze in Bonn

Nummer
200387
Art
Antrag
Veröffentlicht
25.02.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 25.02.2020
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 20.05.2020

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Sportausschusses 20.05.2020 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 80 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 200387-1 ST Kunstrasenplätze in Bonn

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Antrag
öffentlich
200387
Antragsteller/in:
Gabi Mayer
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
25.02.2020
Kunstrasenplätze in Bonn
Beratungsfolge
Sportausschuss 17.03.2020 Empfehlung
Inhalt des Antrags
1. Die Verwaltung wird gebeten, für die letzten beiden Ascheplätze in Bonn einen
Zeitplan für die Umwandlung in Kunstrasenplätze vorzulegen.
2. Auf der Anlage des FA-Schmidt-Platzes soll außerdem ein Kleinspielfeld
errichtet werden.
3. In beiden Fällen ist zu prüfen, ob es Bedarf für eine Laufbahn gibt.
4. Die Vereine und nutzenden Schulen sind in die Planungen einzubeziehen.
Begründung
In Bonn gibt es noch zwei Ascheplätze, für die bislang keine Umbauplanung vorliegt,
nämlich Tannenbusch und Dottendorf.
Im Tannenbusch wird der Platz vom FC Tannenbusch genauso wie von der Bertolt-
Brecht-Gesamtschule und der Waldorfschule genutzt. Der Zustand des Platzes ist sehr
schlecht, wodurch insbesondere auch die Jugendarbeit vor Ort erheblich erschwert
wird.
In Dottendorf gibt es mit Hertha Bonn einen großen und weiter wachsenden Verein,
der umfangreiche Jugendarbeit für Jungen und Mädchen macht. Deshalb sollte
idealerweise ein zusätzliches Kleinspielfeld errichtet werden, damit Engpässe beim
Training vermieden werden.
Damit in beiden Fällen die Vereine nicht aufgrund der schlechteren Infrastruktur
benachteiligt sind, und der gleiche Standard für alle Fußballplätze hergestellt ist,
sollten die Plätze zeitnah umgebaut werden.
Um für alle zukünftigen Fälle teure Nachrüstungen von Laufbahnen zu vermeiden, soll
geprüft werden, ob Laufbahnen zur Nutzung durch Schulen oder für Sportangebote
örtlicher Vereine zweckmäßig sind und ggf. gleich mit eingeplant werden.
Die Vereine und die Schulen müssen bei der Neugestaltung einbezogen werden, damit
die Umbaumaßnahmen bedarfsgerecht erfolgen können.Seite 1 von 2

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Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 17:41 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de