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200385-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Verkehrssichernde Maßnahmen für den Fußgängerverkehr im Bereich Fahrenheitstraße/Hankelstraße

Nummer
200385-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
08.04.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 16.06.2020 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 200385 Bürgerantrag: Verkehrssichernde Maßnahmen für den Fußgängerverkehr im Bereich Fahrenheitstraße/Hankelstraße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
200385-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Bürgerantrag: Verkehrssichernde Maßnahmen für
den Fußgängerverkehr im Bereich
Fahrenheitstraße/Hankelstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Hardtberg 16.06.2020 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme:
Bei mehreren Ortsterminen wurden weder auf den Gehwegen zwischen den
Parktaschen noch auf den Fußgängerüberquerungs-Lücken verbotswidrig
abgestellte Kraftfahrzeuge angetroffen. Auch die bonnorange AöR teilte mit,
dass keine Behinderungen für die Abfallentsorgung festgestellt werden
konnten. Aus Sicht der Feuerwehr können verbotswidrig abgestellte Fahrzeuge
immer zu einer Behinderung von Einsatzmaßnahmen führen, im konkreten Fall
liegen jedoch keine Hinweise auf besondere Probleme vor. Auch ist hier eine
besondere Einsatzhäufung nicht zu verzeichnen.
Die Aufstellung von Absperrpfosten zur Verhinderung widerrechtlichen Parkens
wird in der Rechtssprechung aufgrund der Gesetzeslage kritisch betrachtet, da
mit Änderung der StVO mit Wirkung vom 01.09.2009 bloße Absperrpfosten
nicht mehr als Verkehrseinrichtungen im Sinne von §§43 ff
Straßenverkehrsordnung (StVO) geführt werden. Daher werden solche Pfosten
bei irreparablen Beschädigungen in zunehmenden Umfang nicht mehr ersetzt.
Es wird nicht ausgeschlossen, dass die im Bürgerantrag beschriebenen
Zustände im Einzelfall zutreffen. Der betroffene Bereich ist ausschließlich von
Wohnbebauung geprägt; verbotswidriges Parken erfolgt demzufolge
mehrheitlich durch die dortigen Anwohner. Der Stadtordnungsdienst wird
verstärkte Kontrollen durchführen, um die Situation zu verbessern.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Hardtberg:
Die beantragten Maßnahmen werden abgelehnt, der Antragsteller wird
entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung
informiert. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.Seite 1 von 2

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Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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