200385-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Verkehrssichernde Maßnahmen für den Fußgängerverkehr im Bereich Fahrenheitstraße/Hankelstraße
Kerndaten
- Nummer
- 200385-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 08.04.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 200385-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Bürgerantrag: Verkehrssichernde Maßnahmen für den Fußgängerverkehr im Bereich Fahrenheitstraße/Hankelstraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Hardtberg 16.06.2020 Entscheidung Inhalt der Stellungnahme: Bei mehreren Ortsterminen wurden weder auf den Gehwegen zwischen den Parktaschen noch auf den Fußgängerüberquerungs-Lücken verbotswidrig abgestellte Kraftfahrzeuge angetroffen. Auch die bonnorange AöR teilte mit, dass keine Behinderungen für die Abfallentsorgung festgestellt werden konnten. Aus Sicht der Feuerwehr können verbotswidrig abgestellte Fahrzeuge immer zu einer Behinderung von Einsatzmaßnahmen führen, im konkreten Fall liegen jedoch keine Hinweise auf besondere Probleme vor. Auch ist hier eine besondere Einsatzhäufung nicht zu verzeichnen. Die Aufstellung von Absperrpfosten zur Verhinderung widerrechtlichen Parkens wird in der Rechtssprechung aufgrund der Gesetzeslage kritisch betrachtet, da mit Änderung der StVO mit Wirkung vom 01.09.2009 bloße Absperrpfosten nicht mehr als Verkehrseinrichtungen im Sinne von §§43 ff Straßenverkehrsordnung (StVO) geführt werden. Daher werden solche Pfosten bei irreparablen Beschädigungen in zunehmenden Umfang nicht mehr ersetzt. Es wird nicht ausgeschlossen, dass die im Bürgerantrag beschriebenen Zustände im Einzelfall zutreffen. Der betroffene Bereich ist ausschließlich von Wohnbebauung geprägt; verbotswidriges Parken erfolgt demzufolge mehrheitlich durch die dortigen Anwohner. Der Stadtordnungsdienst wird verstärkte Kontrollen durchführen, um die Situation zu verbessern. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Hardtberg: Die beantragten Maßnahmen werden abgelehnt, der Antragsteller wird entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung informiert. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 12:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de