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200381-2 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Jahresbericht 2019 über die Arbeit der Sachgruppe Zweckentfremdung

Nummer
200381-2 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
17.11.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.02.2021 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 68,6 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 200381-1 Jahresbericht 2019 über die Arbeit der Sachgruppe Zweckentfremdung Große Anfrage zur Vorlage 200381

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
200381-2 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Jahresbericht 2019 über die Arbeit der Sachgruppe
Zweckentfremdung
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 16.12.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
zu 1. In 2019 weist der Jahresbericht „Zweckentfremdung“
gesamtstädtisch 176 Fälle von Kurzzeitvermietung aus, davon 83
abschließend bearbeitet. Weiter wurde berichtet, dass davon 23 Fälle
„dauerhaft rückgeführt“ (Vermietung) wurden.
Wie viele Fälle entfielen daraus auf den Stadtbezirk Bad Godesberg (dort
waren 39 Fälle Kurzzeitvermietung gemeldet)?
Auf den Stadtbezirk Bad Godesberg bezogen wurden 13 Fälle von
Kurzzeitvermietung wieder einer dauerhaften Wohnnutzung zugeführt.
zu 2. In 2019 weist der Jahresbericht „Zweckentfremdung“
gesamtstädtisch 158 Fälle von klassischer Zweckentfremdung aus, davon
85 abschließend bearbeitet. Weiter wurde berichtet, dass davon 28 Fälle
„dauerhaft rückgeführt“ (Vermietung) wurden.
Wie viele Fälle entfielen daraus auf den Stadtbezirk Bad Godesberg (dort
waren 16 Fälle klassischer Zweckentfremdung gemeldet)?
Keiner der im Rahmen der „klassischen Zweckentfremdung“ im Stadtbezirk Bad
Godesberg abschließend bearbeiteten Fällen wurde durch Zuführung zu einer
dauerhaften Wohnnutzung erledigt. In 13 Fällen unterlag der betroffene
Wohnraum nicht der Anwendung der Zweckentfremdungssatzung, in zwei
Fällen wurde eine zweckentfremdende Nutzung aufgrund eines überwiegenden
öffentlichen Interesses genehmigt. In einem Fall wurde eine beantragte
Nutzungsänderung abgelehnt, so dass die vorhandene Wohnnutzung erhalten
blieb.
zu 3. Besteht für die Sachgruppe 50-432 die Möglichkeit eines
Datenabgleichs zwischen den dort abschließend (rückgeführten)
Vorgängen und den etwa bei Sozialamt/Jobcenter durchgeführten
„Mietangebotsprüfungen im Rahmen von Wohnraummietanträgen von
Asylsuchenden/Geduldeten“? Wenn ja, wieviele Übereinstimmungen
konnten für den Stadtbezirk Bad Godesberg festgestellt
werden?Seite 1 von 2

Seite 2
Die Frage der wirtschaftlichen oder aufenthaltsrechtlichen Stellung eines
dauerhaft nutzenden Haushaltes ist für die Arbeit der Sachgruppe
Zweckentfremdung nicht von Belang. Es werden daher keine diesbezüglichen
Daten erhoben, ausgetauscht und verarbeitet.
zu 4. Laut Jahresbericht 2019 befinden sich für 2020 verbleibend von 334
Vorgängen noch 166 in Bearbeitung, davon allein in Bad Godesberg 90
Vorgänge (65 Kurzzeitvermietung, 25 klassische Zweckentfremdung.
Wie ist hier aktuell der Sachstand?
Mit Stand 31.10.2020 waren im Stadtbezirk Bad Godesberg 58 Fälle der
Kurzzeitvermietung und 63 der „klassischen“ Zweckentfremdung in
Bearbeitung. Zu letzteren ist anzumerken, dass es sich in der überwiegenden
Zahl um Fälle der Modernisierung oder Abriss/Neubau in Wohnanlagen der
BImA oder VEBOWAG handelte, also um Zweckentfremdungen, die letztlich
der quantitativen und/oder qualitativen Verbesserung des Bonner
Wohnungsbestandes dienten.
In 2020 wurden fünf kurzzeit-vermietete und eine vorher leerstehende
Wohnung wieder einer dauerhaften Wohnnutzung zugeführt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 23:01 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de