200377-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Klimatologische Einschätzung zur Landwirtschaftskammer Roleber
Kerndaten
- Nummer
- 200377-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 09.03.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 200377-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Klimatologische Einschätzung zur Landwirtschaftskammer Roleber Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 12.03.2020 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Für die Bewertung klimatischer Aspekte bei der räumlichen Planung gibt es derzeit keine verbindlichen Vorgaben. Die VDI 3787 Blatt 5 „Lokale Kaltluft“ gibt Empfehlungen zur Bemessung und Beurteilung planerischer Auswirkungen auf Kaltluftflüsse. Sowohl die über das Forschungsvorhaben ZURES entwickelte Klimaanalyse und die Planungshinweiskarte, als auch die entsprechenden Ergebniskarten der Klimawandelvorsorgestrategie (KWVS) der Region Köln/Bonn e.V. wurden konform zu dieser VDI Richtlinie durch entsprechende akkreditierte und zertifizierte Gutachterbüros erstellt. Auch der LANUV veröffentlichte im vergangenen Jahr eine Klimaanalyse für das Land Nordrhein- Westfalen (NRW) in Orientierung an diese Richtlinie. Die Karten des LANUV sowie der Klimawandelvorsorgestrategie sind in einer Auflösung von 100*100m erstellt (eine Information je 10.000m²). Die Klimawandelvorsorgestrategie wurde unter Beteiligung von Akteuren aus der Region, auch der Stadt Bonn, erstellt und liefert eine regionale Analyse der Klimasituation und gibt Empfehlungen für weitere Planungen. Die Klimawandelvorsorgestrategie hat daher den Anspruch, Kommunalverwaltungen und Kommunalpolitik für die Klimaanpassung zu sensibilisieren. Sie leistet aus der regionalen Perspektive einen Beitrag zu Begründungen und Schwerpunktsetzungen von Anpassungsmaßnahmen auf lokaler Ebene. „Die regionale Klimawandelvorsorgestrategie ersetzt dabei weder lokale noch fachplanerische Analysen und Maßnahmenprogramme. Ihr Mehrwert liegt vielmehr darin, Schwerpunkte im regionalen Maßstab zu setzen, um damit die Klimawandelfolgen in der Region „sichtbar“ zu machen und gleichzeitig zentrale Handlungserfordernisse aus regionaler Perspektive zu identifizieren. Die Zusammenarbeit mit den kommunalen und regionalen Expertinnen und Experten während des Prozesses trug dazu bei, das Bewusstsein für die Notwendigkeit von Anpassungsmaßnahmen innerhalb der Region zu erhöhen, relevante Akteure zu vernetzen und das Knowhow in der Region zu verfestigen.“ (KWVS, S. 13) Die Klimaanalyse für Bonn (ZURES) weist im Vergleich zur Klimawandelvorsorgestrategie und den Karten des LANUVs eine Genauigkeit von 10*10m (eine Information je 100m²) auf. Demnach sind die Ergebnisse der Bonner Analyse um den Faktor 100 höher aufgelöst. Zur Ersteinschätzung vonSeite 1 von 2 Seite 2 Planungsräumen verwendet die Verwaltung daher seit deren Fertigstellung die ZURES Ergebniskarten. Diese Ergebnisse sind Teil der Entscheidungsgrundlage politischer Abwägung. Ein Vergleich mit den genannten Karten der Region und des Landes NRW zeigt eine weitgehende Kompatibilität der Ergebnisse, deren Unterschiede sich z.B. durch die unterschiedliche Auflösung sowie die verwendeten Eingangsdaten für die Modellierung plausibel erklären lassen. Die Ersteinschätzung der Verwaltung stellte anhand der ZURES Karten für die zu entwicklende Planungsfläche entsprechend Ratsbeschluss vom 04.07.2019 (DS-Nr.: 1911147) der ehemaligen Landwirtschaftskammer in Bonn-Roleber heraus, dass alle Freiflächen Kaltluftentstehungsgebiete mit einer hohen überdurchschnittlichen Kaltluftproduktionsrate sind. Die zu entwickelnde Planungsfläche ist jedoch weder Teil einer Kaltluftleitbahn, noch zeigt die Klimaanalyse bei der angenommenen Wetterlage (austauscharme sommerliche Hochdruckwetterlage) im Zusammenhang mit der auf der zu entwickelnden Planungsfläche produzierten Kaltluft stehende Kaltlufteinwirkbereiche in der angrenzenden Bebauung. Entsprechend formuliert auch die auf der Klimaanalyse basierende Planungshinweiskarte keinen Hinweis, welcher einer Bebauung grundsätzlich entgegensteht. Da die vorhandene Gunstwirkung der Kaltluftproduktion jedoch nach Möglichkeit weitestgehend erhalten bleiben sollte und die süd-westlich an die zu entwickelnde Planungsfläche angrenzende Fläche einer Kaltluftleitbahn zugeordnet wird, fordert die Verwaltung mit dem Vorliegen konkreterer Planungen bzw. Planungsvarianten ein stadtklimatisches Detailgutachten, welches IST und PLAN-Fall vergleichend mikroskalig modelliert und Verluste erwünschter Funktionen (Kaltluftentstehung, Kaltluftströmung) bewertet. (s. Bonner Rats- und Informations-System, Drucksachennummer: 1812161ST3) Auf Grundlage dieser Herleitung sieht die Verwaltung eine Suspendierung des Ratsbeschlusses vom 04.07.2019 nicht als erforderlich an, da im weiteren Bebauungsplanverfahren die notwendigen Gutachten, auch ein Detailgutachten für den Bereich Klima, erarbeitet werden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de