200377 · Große Anfrage
Klimatologische Einschätzung zur Landwirtschaftskammer Roleber
Kerndaten
- Nummer
- 200377
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 20.02.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz Kenntnisnahme
Dateien
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Große Anfrage öffentlich 200377 Fragesteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN, Krischan Ostenrath 20.02.2020 Klimatologische Einschätzung zur Landwirtschaftskammer Roleber Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 12.03.2020 Kenntnisnahme Fragestellung Die Verwaltung wird um Stellungnahme zu folgenden Fragen gebeten: 1. Ergeben sich aus der Bewertung der „Klimawandelvorsorgestrategie für die Region Köln/Bonn“ des Region Köln/Bonn e.V.? in Kombination mit den bereits vorliegenden Daten des ZURES-Projekts neue Erkenntnisse und Einschätzungen zum Bauleitplanverfahrens Nr. 7222-101 (Ehemalige Landwirtschaftskammer Roleber)? 2. Welche Konsequenzen für die weiteren Planungen zum Verfahren ergeben sich ggf. aus diesen neuen Erkenntnisse und Bewertungen? 3. Müssen sich die Planungen zum oben genannten Bauleitplanverfahren insbesondere am VDI-Standard (VDI 3787 Blatt 5) orientieren, demzufolge Kaltluft-Leitbahnen prinzipiell von einer Bebauung freizuhalten sind? 4. Sind diese neueren klimatologischen Hinweise geeignet, das gesamte Bauleitplanverfahren zur ehemaligen Landwirtschaftskammer Roleber zu gefährden und ist insbesondere der anstehende städtebauliche Wettbewerb angesichts dieser Erkenntnisse sinnvoll weiterzuführen? Begründung Es liegen neue klimatologische Erkenntnisse vor, die eine mögliche positive Entscheidung über einen Bebauungsplan infrage stellen könnten. Gegenstand des Ratsbeschlusses vom 04.07.2019 war Baufeld 1; der bisher unbebaute sog. „Kragen“, für den Baurecht angestrebt wird, ist Teil des „Baufeld 1“ (Drucksache 1911147). Dieser Ratsentscheidung lag ein Klimagutachten vom 31.8.2018 (Drucksache 1812161ST3, s. Anlage 1 inkl. „stadtklimatische Ersteinschätzung“) auf Basis der ZURES-Daten zugrunde. Demnach ist in Roleber ein Kaltluft-Entstehungsgebiet. Ergänzend dazu wurde im Januar 2020 die Klimawandelvorsorgestrategie für die Region Köln/Bonn vorgelegt (www.klimawandelvorsorge.de). Autor ist der Verband Region Köln/Bonn e.V., ein Zusammenschluss von Kommunen und Wirtschaftsvereinigungen. Beteiligt an dieser im Rahmen eines dreijährigen Prozesses entstandenen Praxishilfe war seitens der Stadt Bonn auch die Leitstelle Klimaschutz. Den Daten dieser Publikation zufolge ist Roleber nicht nur Kaltluft-Einzugsgebiet, sondern auch Kaltluft- Leitbahn (s. beigefügte Karte). Die Publikation „Praxishilfe“ im Rahmen der Klimavorsorgestrategie beschreibt auf S 61 -63 u.a. die wachsende Bedeutung von Einzugsgebieten und Leitbahnen für kalte Luft. Die ZURES-Daten und die HinweiseSeite 1 von 2 Seite 2 dieser Planungshilfe stehen nicht im Widerspruch zueinander, sondern ergänzen sich aufgrund unterschiedlicher methodischer Zugänge. Kaltluft-Leitbahnen sollen den geltenden VDI-Standards (VDI 3787 Blatt 5) zufolge nicht bebaut werden. Ein vor dem Bebauungsplanbeschluss fälliges klimatologisches Gutachten könnte zu dem Ergebnis führen, dass kein Baurecht für den bisher unbebauten sog. „Kragen“ erteilt werden kann. Wenn der beschlossene städtebauliche Wettbewerb ohne Rücksicht auf die Hinweise auf eine regional wirksamen Kaltluft-Leitbahn durchgeführt wird, besteht das Risiko, dass Schaden entsteht, der durch Verzicht auf den städtebaulichen Wettbewerb und weitere Planungsmaßnahmen jetzt noch vermieden werden könnte. Der Hinweis auf das Kaltluft-Entstehungsgebiet bzw. –Leitbahn ist – neben ungeklärten Finanzierungsfragen zum Kanalsystem, ungeklärten Verkehrsfragen und ökologischen Bedenken ein weiterer Mosaikstein in einem Gesamtbild ungeklärter Voraussetzungen, die eine Bebauung des Gebiets höchst fragwürdig erscheinen lassen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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