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200377 · Große Anfrage

Klimatologische Einschätzung zur Landwirtschaftskammer Roleber

Nummer
200377
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
20.02.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz 20.05.2020 Kenntnisnahme
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Untergeordnet

  1. 200377-1 ST Klimatologische Einschätzung zur Landwirtschaftskammer Roleber

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Große Anfrage
öffentlich
200377
Fragesteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN, Krischan Ostenrath
20.02.2020
Klimatologische Einschätzung zur
Landwirtschaftskammer Roleber
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 12.03.2020 Kenntnisnahme
Fragestellung
Die Verwaltung wird um Stellungnahme zu folgenden Fragen gebeten:
1. Ergeben sich aus der Bewertung der „Klimawandelvorsorgestrategie für
die Region Köln/Bonn“ des Region Köln/Bonn e.V.? in Kombination mit
den bereits vorliegenden Daten des ZURES-Projekts neue Erkenntnisse
und Einschätzungen zum Bauleitplanverfahrens Nr. 7222-101 (Ehemalige
Landwirtschaftskammer Roleber)?
2. Welche Konsequenzen für die weiteren Planungen zum Verfahren
ergeben sich ggf. aus diesen neuen Erkenntnisse und Bewertungen?
3. Müssen sich die Planungen zum oben genannten Bauleitplanverfahren
insbesondere am VDI-Standard (VDI 3787 Blatt 5) orientieren, demzufolge
Kaltluft-Leitbahnen prinzipiell von einer Bebauung freizuhalten sind?
4. Sind diese neueren klimatologischen Hinweise geeignet, das gesamte
Bauleitplanverfahren zur ehemaligen Landwirtschaftskammer Roleber zu
gefährden und ist insbesondere der anstehende städtebauliche Wettbewerb
angesichts dieser Erkenntnisse sinnvoll weiterzuführen?
Begründung
Es liegen neue klimatologische Erkenntnisse vor, die eine mögliche positive
Entscheidung über einen Bebauungsplan infrage stellen könnten. Gegenstand des
Ratsbeschlusses vom 04.07.2019 war Baufeld 1; der bisher unbebaute sog. „Kragen“,
für den Baurecht angestrebt wird, ist Teil des „Baufeld 1“ (Drucksache 1911147).
Dieser Ratsentscheidung lag ein Klimagutachten vom 31.8.2018 (Drucksache
1812161ST3, s. Anlage 1 inkl. „stadtklimatische Ersteinschätzung“) auf Basis der
ZURES-Daten zugrunde. Demnach ist in Roleber ein Kaltluft-Entstehungsgebiet.
Ergänzend dazu wurde im Januar 2020 die Klimawandelvorsorgestrategie für die
Region Köln/Bonn vorgelegt (www.klimawandelvorsorge.de). Autor ist der Verband Region
Köln/Bonn e.V., ein Zusammenschluss von Kommunen und Wirtschaftsvereinigungen.
Beteiligt an dieser im Rahmen eines dreijährigen Prozesses entstandenen Praxishilfe
war seitens der Stadt Bonn auch die Leitstelle Klimaschutz. Den Daten dieser
Publikation zufolge ist Roleber nicht nur Kaltluft-Einzugsgebiet, sondern auch Kaltluft-
Leitbahn (s. beigefügte Karte). Die Publikation „Praxishilfe“ im Rahmen der
Klimavorsorgestrategie beschreibt auf S 61 -63 u.a. die wachsende Bedeutung von
Einzugsgebieten und Leitbahnen für kalte Luft. Die ZURES-Daten und die HinweiseSeite 1 von 2

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dieser Planungshilfe stehen nicht im Widerspruch zueinander, sondern ergänzen sich
aufgrund unterschiedlicher methodischer Zugänge.
Kaltluft-Leitbahnen sollen den geltenden VDI-Standards (VDI 3787 Blatt 5) zufolge nicht
bebaut werden. Ein vor dem Bebauungsplanbeschluss fälliges klimatologisches
Gutachten könnte zu dem Ergebnis führen, dass kein Baurecht für den bisher
unbebauten sog. „Kragen“ erteilt werden kann.
Wenn der beschlossene städtebauliche Wettbewerb ohne Rücksicht auf die Hinweise
auf eine regional wirksamen Kaltluft-Leitbahn durchgeführt wird, besteht das Risiko,
dass Schaden entsteht, der durch Verzicht auf den städtebaulichen Wettbewerb und
weitere Planungsmaßnahmen jetzt noch vermieden werden könnte. Der Hinweis auf
das Kaltluft-Entstehungsgebiet bzw. –Leitbahn ist – neben ungeklärten
Finanzierungsfragen zum Kanalsystem, ungeklärten Verkehrsfragen und ökologischen
Bedenken ein weiterer Mosaikstein in einem Gesamtbild ungeklärter Voraussetzungen,
die eine Bebauung des Gebiets höchst fragwürdig erscheinen lassen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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