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200372 · Große Anfrage

Bonner Baulandmodell

Nummer
200372
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
20.02.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 11.03.2020 Kenntnisnahme
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  1. 200372-1 ST Bonner Baulandmodell

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Große Anfrage
öffentlich
200372
Fragesteller/in:
BBB Fraktion im Rat der Stadt Bonn, Marcel Schmitt
19.02.2020
Bonner Baulandmodell
Beratungsfolge
Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz
11.03.2020 Kenntnisnahme
Fragestellung
1. Wann und mit welchem Ergebnis hat seit der Beschlussfassung (DS
1811574EB5, Ziffer 7) eine regelmäßige Evaluierung des Bonner
Baulandmodell stattgefunden?
2. In welchem zeitlichen und inhaltlichem Umfang hat laut
Beschlussfassung (DS 1811574EB5, Ziffer 7) ein regelmäßiges und
angemessenes Monitoring der veränderlichen Parameter und
Annahmen der Angemessenheitsprüfung stattgefunden und mit
welchem Ergebnis?
3. Wie viele und welche Baumaßnahmen im Detail wurden seit dem
Inkrafttreten des Beschlusses zum Bonner Baulandmodell von diesem
erfasst (bitte mit Angaben zu B-Plan, Wohneinheiten insgesamt,
Bruttogeschossfläche insgesamt, Anzahl geförderter Wohneinheiten,
Bruttogeschossfläche der geförderten Wohneinheiten, Höhe der
tatsächlichen Beteiligungsleistung des Investors nach Ziffer 4 des
Beschlusses im Vergleich zur Berechnung nach Ziffer 1)?
4. Warum wurde bislang seitens des Oberbürgermeisters zu Ziffern 1 bis 3
noch nicht berichtet?
Begründung
Seit der Beschlussfassung u.a. zu Ziffer 7 des Bonner Baulandmodells (DS
1811574EB5)
„Das Bonner Baulandmodell wird einer regelmäßigen Evaluierung durch die
Verwaltung unterzogen. Darüber hinaus werden die veränderlichen Parameter
und Annahmen der Angemessenheitsprüfung einem regelmäßigen und
angemessenen Monitoring unterzogen. Der im Rahmen des Bonner
Baulandmodells gestartete Dialog mit der Wohnungswirtschaft wird
insbesondere im Rahmen der Evaluierung fortgesetzt.“
wurde hierzu seitens des Oberbürgermeisters in den zwischenzeitlich
vergangenen eineinhalb Jahren nicht berichtet.Seite 1 von 2

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Aufgrund der Aussage des OB in seiner Mittelung DS 1912804
„Durch das Bonner Baulandmodell (DS-Nr. 1811574EB5) müssen bei
Neubauvorhaben mit Planungsrechtschaffung oder – anpassung abhängig
von der Projektgröße 20% oder 40% der Bruttogrundfläche eines
Wohnungsbauvorhabens als geförderter Mietwohnungsbau errichtet
werden. Dies führt grundsätzlich zur Realisierung von gefördertem
Wohnungsbau im gesamten Stadtgebiet und bei jedem Bauvorhaben ab 12
Wohneinheiten, für das ein Bebauungsplan erarbeitet und beschlossen
wird. Perspektivisch wird die Anzahl der hierdurch neu gebauten
geförderten Wohnungen allerdings den geschilderten Rückgang des
geförderten Wohnungsbestandes nicht abfangen können. Vorhaben, die auf
der Grundlage bestehender Bebauungspläne oder nach § 34 BauGB
genehmigt werden, fallen nicht unter das Baulandmodell.“
sind die Fragesteller interessiert zu erfahren, welche Wirkung der seinerzeit auf
Vorschlag von Stv. Moll, Stv. Reinsberg und CDU-Fraktion, Stv. Lohmeyer, Stv.
Beu und Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN sowie Stv. Thomas und FDP-
Fraktion modifizierte Beschluss tatsächlich entfaltet hat.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 23:26 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de