200372 · Große Anfrage
Bonner Baulandmodell
Kerndaten
- Nummer
- 200372
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 20.02.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Untergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (2.955 Zeichen)
Große Anfrage öffentlich 200372 Fragesteller/in: BBB Fraktion im Rat der Stadt Bonn, Marcel Schmitt 19.02.2020 Bonner Baulandmodell Beratungsfolge Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 11.03.2020 Kenntnisnahme Fragestellung 1. Wann und mit welchem Ergebnis hat seit der Beschlussfassung (DS 1811574EB5, Ziffer 7) eine regelmäßige Evaluierung des Bonner Baulandmodell stattgefunden? 2. In welchem zeitlichen und inhaltlichem Umfang hat laut Beschlussfassung (DS 1811574EB5, Ziffer 7) ein regelmäßiges und angemessenes Monitoring der veränderlichen Parameter und Annahmen der Angemessenheitsprüfung stattgefunden und mit welchem Ergebnis? 3. Wie viele und welche Baumaßnahmen im Detail wurden seit dem Inkrafttreten des Beschlusses zum Bonner Baulandmodell von diesem erfasst (bitte mit Angaben zu B-Plan, Wohneinheiten insgesamt, Bruttogeschossfläche insgesamt, Anzahl geförderter Wohneinheiten, Bruttogeschossfläche der geförderten Wohneinheiten, Höhe der tatsächlichen Beteiligungsleistung des Investors nach Ziffer 4 des Beschlusses im Vergleich zur Berechnung nach Ziffer 1)? 4. Warum wurde bislang seitens des Oberbürgermeisters zu Ziffern 1 bis 3 noch nicht berichtet? Begründung Seit der Beschlussfassung u.a. zu Ziffer 7 des Bonner Baulandmodells (DS 1811574EB5) „Das Bonner Baulandmodell wird einer regelmäßigen Evaluierung durch die Verwaltung unterzogen. Darüber hinaus werden die veränderlichen Parameter und Annahmen der Angemessenheitsprüfung einem regelmäßigen und angemessenen Monitoring unterzogen. Der im Rahmen des Bonner Baulandmodells gestartete Dialog mit der Wohnungswirtschaft wird insbesondere im Rahmen der Evaluierung fortgesetzt.“ wurde hierzu seitens des Oberbürgermeisters in den zwischenzeitlich vergangenen eineinhalb Jahren nicht berichtet.Seite 1 von 2 Seite 2 Aufgrund der Aussage des OB in seiner Mittelung DS 1912804 „Durch das Bonner Baulandmodell (DS-Nr. 1811574EB5) müssen bei Neubauvorhaben mit Planungsrechtschaffung oder – anpassung abhängig von der Projektgröße 20% oder 40% der Bruttogrundfläche eines Wohnungsbauvorhabens als geförderter Mietwohnungsbau errichtet werden. Dies führt grundsätzlich zur Realisierung von gefördertem Wohnungsbau im gesamten Stadtgebiet und bei jedem Bauvorhaben ab 12 Wohneinheiten, für das ein Bebauungsplan erarbeitet und beschlossen wird. Perspektivisch wird die Anzahl der hierdurch neu gebauten geförderten Wohnungen allerdings den geschilderten Rückgang des geförderten Wohnungsbestandes nicht abfangen können. Vorhaben, die auf der Grundlage bestehender Bebauungspläne oder nach § 34 BauGB genehmigt werden, fallen nicht unter das Baulandmodell.“ sind die Fragesteller interessiert zu erfahren, welche Wirkung der seinerzeit auf Vorschlag von Stv. Moll, Stv. Reinsberg und CDU-Fraktion, Stv. Lohmeyer, Stv. Beu und Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN sowie Stv. Thomas und FDP- Fraktion modifizierte Beschluss tatsächlich entfaltet hat. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:26 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de