200367-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Maßnahmen zur Überwachung des Fütterungsverbotes für Tauben im Bonner Innenstadtbereich
Kerndaten
- Nummer
- 200367-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 02.03.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 200367-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Maßnahmen zur Überwachung des Fütterungsverbotes für Tauben im Bonner Innenstadtbereich Beratungsfolge Hauptausschuss 19.03.2020 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu 1.: Der Bereich wird im Rahmen der normalen Streifentätigkeit beobachtet und festgestellte Verstöße werden entsprechend geahndet. Ein Kostenaufwand kann nicht beziffert werden. Zu 2.: In den letzten 5 Jahren wurden insgesamt 13 Verwarnungen zwischen 25 EUR und 35 EUR erteilt sowie 10 Bußgeldbescheide erlassen. Hierbei betrugen die Bußgelder zwischen 53,50 EUR und 228,50 EUR. Insgesamt wurden 21 Personen bei der Fütterung von Tauben angetroffen. Drei Bußgeldbescheide wurden gegen eine Person erlassen, die bereits häufiger bei der Taubenfütterung aufgefallen ist. Dementsprechend wurden hier auch höhere Bußgelder festgesetzt. Zu 3.: Es ist richtig, dass die Ordnungsbehörde gegenüber Dritten Ausnahmegenehmigungen vom Fütterungsverbot verwilderter Haustauben und wildlebender Tauben erteilt. Dies erfolgt seit 2018 in begründeten Einzelfällen und in enger Absprache mit dem Veterinäramt. Zur Zeit haben vier Personen eine zweckgebundene Ausnahmegenehmigung zum Anfüttern von verletzten Wildtauben, um sie z.B. von Verschnürungen zu befreien und ggf. einer medizinischen Behandlung zuzuführen. Weitere Anträge auf Ausnahmegenehmigung wurden in der Vergangenheit abgelehnt.Seite 1 von 2 Seite 2 Die Ausnahmegenehmigungen sind auf ein Jahr befristet und werden auf Antrag verlängert. Im Rahmen der Antragsverlängerung wird dem Veterinäramt ein Rechenschaftsbericht vorgelegt. Von Seiten des Veterinäramtes wird die gezielte Anfütterung verletzter Tauben befürwortet. Zu 4.: Die Inhaberinnen der Ausnahmegenehmigungen engagieren sich in einem Kreis um eine Beirätin im Vorstand des Tierheim Bonn und haben entsprechend Erfahrungen im Umgang mit den Tieren. Bei Verstößen gegen die Nebenbestimmungen der Ausnahmegenehmigungen kann diese entzogen werden. Von einer Entziehung konnte bisher abgesehen werden. Verstöße werden in der Regel durch die Wache GABI festgestellt und 33-11 gemeldet. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de