← Vorlagen

200367-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Maßnahmen zur Überwachung des Fütterungsverbotes für Tauben im Bonner Innenstadtbereich

Nummer
200367-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
02.03.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses 23.04.2020 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 59,8 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 200367 Maßnahmen zur Überwachung des Fütterungsverbotes für Tauben im Bonner Innenstadtbereich

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.212 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
200367-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Maßnahmen zur Überwachung des
Fütterungsverbotes für Tauben im Bonner
Innenstadtbereich
Beratungsfolge
Hauptausschuss 19.03.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu 1.:
Der Bereich wird im Rahmen der normalen Streifentätigkeit beobachtet und
festgestellte Verstöße werden entsprechend geahndet.
Ein Kostenaufwand kann nicht beziffert werden.
Zu 2.:
In den letzten 5 Jahren wurden insgesamt 13 Verwarnungen zwischen 25 EUR
und 35 EUR erteilt sowie 10 Bußgeldbescheide erlassen. Hierbei betrugen die
Bußgelder zwischen 53,50 EUR und 228,50 EUR.
Insgesamt wurden 21 Personen bei der Fütterung von Tauben angetroffen. Drei
Bußgeldbescheide wurden gegen eine Person erlassen, die bereits häufiger bei
der Taubenfütterung aufgefallen ist. Dementsprechend wurden hier auch
höhere Bußgelder festgesetzt.
Zu 3.:
Es ist richtig, dass die Ordnungsbehörde gegenüber Dritten
Ausnahmegenehmigungen vom Fütterungsverbot verwilderter Haustauben und
wildlebender Tauben erteilt. Dies erfolgt seit 2018 in begründeten Einzelfällen
und in enger Absprache mit dem Veterinäramt.
Zur Zeit haben vier Personen eine zweckgebundene Ausnahmegenehmigung
zum Anfüttern von verletzten Wildtauben, um sie z.B. von Verschnürungen zu
befreien und ggf. einer medizinischen Behandlung zuzuführen. Weitere Anträge
auf Ausnahmegenehmigung wurden in der Vergangenheit abgelehnt.Seite 1 von 2

Seite 2
Die Ausnahmegenehmigungen sind auf ein Jahr befristet und werden auf
Antrag verlängert. Im Rahmen der Antragsverlängerung wird dem Veterinäramt
ein Rechenschaftsbericht vorgelegt. Von Seiten des Veterinäramtes wird die
gezielte Anfütterung verletzter Tauben befürwortet.
Zu 4.:
Die Inhaberinnen der Ausnahmegenehmigungen engagieren sich in einem
Kreis um eine Beirätin im Vorstand des Tierheim Bonn und haben
entsprechend Erfahrungen im Umgang mit den Tieren.
Bei Verstößen gegen die Nebenbestimmungen der Ausnahmegenehmigungen
kann diese entzogen werden. Von einer Entziehung konnte bisher abgesehen
werden. Verstöße werden in der Regel durch die Wache GABI festgestellt und
33-11 gemeldet.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 00:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de