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200367 · Große Anfrage

Maßnahmen zur Überwachung des Fütterungsverbotes für Tauben im Bonner Innenstadtbereich

Nummer
200367
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
19.02.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses 23.04.2020 Kenntnisnahme
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Untergeordnet

  1. 200367-1 ST Maßnahmen zur Überwachung des Fütterungsverbotes für Tauben im Bonner Innenstadtbereich

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Große Anfrage
öffentlich
200367
Fragesteller/in:
BBB Gesamtfraktion, Marcel Schmitt
Maßnahmen zur Überwachung des
Fütterungsverbotes für Tauben im Bonner
Innenstadtbereich
Beratungsfolge
Hauptausschuss 19.03.2020 Kenntnisnahme
Fragestellung
1. Welche Maßnahmen, in welchen Zeitraum und mit welchem Personal-
aufwand wurden bisher und werden derzeit durch den Stadtordnungsdienst zur
Überwachung des Fütterungsverbotes der Stadttauben im Bereich der Bonner
City mit welchem Kostenaufwand durchgeführt?
2. Wie viele Bußgeldbescheide in welcher Höhe wurden in den letzten 5 Jahren
gegen wie viele gegen das Fütterungsverbot verstoßende Personen jeweils
ausgesprochen?
3. Ist es zutreffend, dass die Stadt Bonn Dritten gegenüber Ausnahmen vom
Fütterungsverbot verwilderter Haustauben und wildlebender Tauben erteilt hat
und wenn ja, wann und mit welcher Begründung?
4. Für den Fall, dass die Stadt Bonn Personen unter bestimmten Bedingungen
das Füttern von Tauben erlaubt: Welche konkrete Sachkunde müssen die
Inhaber der in welcher Zahl ausgegebenen Ausnahmegenehmigungen
aufweisen, wie und durch wen kontrolliert sie, dass die beauflagten Vorgaben
für das Füttern eingehalten werden?
Begründung
Zu 1. und 2.
Die Taubenpopulation in der Bonner Innenstadt ist in den letzten Jahren weiter
stetig gewachsen. Mittlerweile besiedeln die Tiere sogar die unterirdischen
Bahnsteiganlagen der U-Haltestelle Hauptbahnhof. Die ungute Entwicklung ist
insbesondere auf das nach wie vor viel zu hohe Futterangebot zurückzuführen,
dass es einzudämmen gilt. Hierbei wird es darauf ankommen, die Öffentlichkeit
für einen verantwortungsvollen Umgang mit Nahrungsresten zu sensibilisieren
und das bereits in § 10 der Straßenordnung der Stadt Bonn vom 19.Dezember
1989 enthaltene Fütterungsverbot gegen uneinsichtige Taubenfütterer endlich
wirksam durchzusetzen. Die zu Ziffern 1 und 2 gestellten Fragen sollen einenSeite 1 von 2

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ersten Überblick auf die von der Verwaltung in der Sache ergriffenen Aktivitäten
der letzten Jahre liefern.
Zu 3. und 4.
Immer wieder ist zu beobachten, dass im Bereich der Bonner City von
selbsternannten „Tierfreunden“ gegen das Fütterungsverbot mit Absicht
verstoßen wird, obwohl alle ernstzunehmenden Fachleute, darunter die
Experten des Naturschutzbundes (NABU), vom Füttern der Tauben dringend
abraten.
Am 20.12.2019 gegen ca. 15:40 Uhr fütterte eine ca. 45 Jahre alte Person
gutgenährte, gesund aussehende Tauben, die zuvor im Fachwerk der
Nordunterführung saßen. Gleiches vollzog sich in der Maximilianstraße. Auf
das Taubenfütterungsverbot angesprochen, erklärte die Person, dass sie eine
Genehmigung der Stadt für die Fütterung habe. Eine telefonische Anfrage beim
Ordnungsamt am gleichen Tage bestätigte die Aussage. Für das stadtseits
geduldete Füttern erkennbar nicht in einer Notlage befindlicher Wildtiere, die
sich auf Grund ihrer mittlerweile überbordenden Population, ihrer Eigenschaft,
öffentliche Plätze und Wege mit ihren Exkrementen zu verdrecken und
Krankheiten zu übertragen, zu einer regelrechten Plage entwickelt haben,
würde bei den Fragestellern kein Verständnis herrschen. Abgesehen davon
würden besagte Genehmigungen den hierzu gefassten Beschlüssen des Rates
eklatant widersprechen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 17:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de