200367 · Große Anfrage
Maßnahmen zur Überwachung des Fütterungsverbotes für Tauben im Bonner Innenstadtbereich
Kerndaten
- Nummer
- 200367
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 19.02.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses Kenntnisnahme
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Große Anfrage öffentlich 200367 Fragesteller/in: BBB Gesamtfraktion, Marcel Schmitt Maßnahmen zur Überwachung des Fütterungsverbotes für Tauben im Bonner Innenstadtbereich Beratungsfolge Hauptausschuss 19.03.2020 Kenntnisnahme Fragestellung 1. Welche Maßnahmen, in welchen Zeitraum und mit welchem Personal- aufwand wurden bisher und werden derzeit durch den Stadtordnungsdienst zur Überwachung des Fütterungsverbotes der Stadttauben im Bereich der Bonner City mit welchem Kostenaufwand durchgeführt? 2. Wie viele Bußgeldbescheide in welcher Höhe wurden in den letzten 5 Jahren gegen wie viele gegen das Fütterungsverbot verstoßende Personen jeweils ausgesprochen? 3. Ist es zutreffend, dass die Stadt Bonn Dritten gegenüber Ausnahmen vom Fütterungsverbot verwilderter Haustauben und wildlebender Tauben erteilt hat und wenn ja, wann und mit welcher Begründung? 4. Für den Fall, dass die Stadt Bonn Personen unter bestimmten Bedingungen das Füttern von Tauben erlaubt: Welche konkrete Sachkunde müssen die Inhaber der in welcher Zahl ausgegebenen Ausnahmegenehmigungen aufweisen, wie und durch wen kontrolliert sie, dass die beauflagten Vorgaben für das Füttern eingehalten werden? Begründung Zu 1. und 2. Die Taubenpopulation in der Bonner Innenstadt ist in den letzten Jahren weiter stetig gewachsen. Mittlerweile besiedeln die Tiere sogar die unterirdischen Bahnsteiganlagen der U-Haltestelle Hauptbahnhof. Die ungute Entwicklung ist insbesondere auf das nach wie vor viel zu hohe Futterangebot zurückzuführen, dass es einzudämmen gilt. Hierbei wird es darauf ankommen, die Öffentlichkeit für einen verantwortungsvollen Umgang mit Nahrungsresten zu sensibilisieren und das bereits in § 10 der Straßenordnung der Stadt Bonn vom 19.Dezember 1989 enthaltene Fütterungsverbot gegen uneinsichtige Taubenfütterer endlich wirksam durchzusetzen. Die zu Ziffern 1 und 2 gestellten Fragen sollen einenSeite 1 von 2 Seite 2 ersten Überblick auf die von der Verwaltung in der Sache ergriffenen Aktivitäten der letzten Jahre liefern. Zu 3. und 4. Immer wieder ist zu beobachten, dass im Bereich der Bonner City von selbsternannten „Tierfreunden“ gegen das Fütterungsverbot mit Absicht verstoßen wird, obwohl alle ernstzunehmenden Fachleute, darunter die Experten des Naturschutzbundes (NABU), vom Füttern der Tauben dringend abraten. Am 20.12.2019 gegen ca. 15:40 Uhr fütterte eine ca. 45 Jahre alte Person gutgenährte, gesund aussehende Tauben, die zuvor im Fachwerk der Nordunterführung saßen. Gleiches vollzog sich in der Maximilianstraße. Auf das Taubenfütterungsverbot angesprochen, erklärte die Person, dass sie eine Genehmigung der Stadt für die Fütterung habe. Eine telefonische Anfrage beim Ordnungsamt am gleichen Tage bestätigte die Aussage. Für das stadtseits geduldete Füttern erkennbar nicht in einer Notlage befindlicher Wildtiere, die sich auf Grund ihrer mittlerweile überbordenden Population, ihrer Eigenschaft, öffentliche Plätze und Wege mit ihren Exkrementen zu verdrecken und Krankheiten zu übertragen, zu einer regelrechten Plage entwickelt haben, würde bei den Fragestellern kein Verständnis herrschen. Abgesehen davon würden besagte Genehmigungen den hierzu gefassten Beschlüssen des Rates eklatant widersprechen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de