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200366 · Beschlussvorlage

Einrichtung einer landesgeförderten Stelle im Kommunalen Integrationszentrum für das Programm Rucksack

Nummer
200366
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
21.02.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses 23.04.2020 Empfehlung
  2. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW 07.05.2020 Entscheidung federführend
  3. Sitzung des Unterausschusses Personal und Organisation 12.03.2020 Anhörung
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Beschlussvorlage
öffentlich
200366
Der Oberbürgermeister
Federführung:
Stabsstelle Integration
Dezernat:
Dez. OB
Einrichtung einer landesgeförderten Stelle im
Kommunalen Integrationszentrum für das
Programm Rucksack
Beratungsfolge
Unterausschuss Organisation und Personal 12.03.2020 Anhörung
Hauptausschuss 19.03.2020 Empfehlung
Rat 26.03.2020 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Es wird eine Stelle in der Wertigkeit S 15 TVöD im kommunalen
Integrationszentrum in der Stabsstelle Integration eingerichtet, welche die
kommunale Zuständigkeit für das Programm Rucksack übernimmt. Die
Stelle wird zu etwa 69 Prozent durch das Land NRW gefördert. Der
Kommune verbleiben jährliche Personalkosten i.H.v. 22.667,92 Euro,
welche aus Rucksack-Mitteln des Amtes für Kinder, Jugend und Familie
gedeckt werden.
2. Die stellenplanmäßigen Voraussetzungen werden nachlaufend in der
Stellenplanfortschreibung 2021/ 2022 geschaffen. Die Besetzung soll zum
nächstmöglichen Zeitpunkt erfolgen.
Begründung
Ausgangslage
Das Kommunale Integrationszentrum ist eine vom Ministerium für Kinder,
Familie, Flüchtlinge und Integration sowie vom Ministerium für Schule und
Bildung des Landes NRW geförderte Einrichtung, die auf der Grundlage des
Teilhabe- und Integrationsgesetzes NRW arbeitet. Das Kommunale
Integrationszentrum Bonn ist organisatorisch der Stabsstelle Integration
zugeordnet.
Rucksack ist ein Programm des Landes NRW zur Sprachförderung und
Elternbildung. Entlang der Bildungsbiografie eines Kindes wird zwischen den
Programmen Rucksack Kita und Rucksack Schule unterschieden. Das
Programm Rucksack wird von der Landeskoordinierung der Kommunalen
Integrationszentren koordiniert, fachlich begleitet, evaluiert und
weiterentwickelt. Anders als in anderen Kommunen war das kommunaleSeite 1 von 4

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Integrationszentrum Bonn bislang nur in sehr geringem Umfang involviert, da
das Programm Rucksack in Bonn vor mehreren Jahren von Trägern initiiert und
von ihnen seitdem auch umgesetzt wurde. Einer der beiden Träger (Verband
binationaler Familien und Partnerschaften iaf e.V.) setzt das Programm
Rucksack auch nach wie vor fort. Der andere Träger (Fachstelle für
interkulturelle Bildung und Beratung FiBB e.V.) hat die Durchführung des
Programms jedoch zum 31.12.2019 eingestellt, so dass rund 12 Müttergruppen
aus 15 Kitas seit dem 01.01.2020 nicht mehr stattfinden.
Aufgrund dieser Entwicklungen haben das Amt für Kinder, Jugend und Familie
und die Stabsstelle Integration vereinbart, dass die Zuständigkeit für das
Programm Rucksack auf das Kommunale Integrationszentrum übertragen
werden soll. Dieses soll demzufolge die Rucksack-Gruppen des Trägers FiBB
e.V. übernehmen sowie die kommunale Zuständigkeit für die Förderung des
Trägers iaf e.V. für dessen Rucksack-Gruppen.
Zudem wurden die Mittel für Rucksack bisher zum Teil beim Jugendamt und
zum Teil bei der Stabsstelle Integration verwaltet. Mit einer Zusammenführung
beim Kommunalen Integrationszentrum vereinfachen sich Verwaltungsabläufe.
Personalbedarf und Aufgabenbeschreibung
Voraussetzung für die Ansiedlung der Aufgabe Rucksack beim kommunalen
Integrationszentrum ist die Einrichtung einer Stelle in der Wertigkeit S 15 TVöD.
Beim kommunalen Integrationszentrum angesiedelt wird sich die Aufgabe
insgesamt verändern, da das Land vom kommunalen Integrationszentrum
fachliche und vernetzende Tätigkeiten erwartet sowie u.a. auch die Beteiligung
an konzeptionellen Weiterentwicklungen und die Durchführung von
Fachveranstaltungen und vielem mehr.
Insbesondere werden auf der neu einzurichtenden Stelle die folgenden
Aufgaben wahrgenommen:
 Inhaltliche und organisatorische Planung sowie Durchführung des
Programms Rucksack Kita in Bonn
 Gewinnung sowie Schulung, Begleitung und Coaching von
Elternbegleitungen im Programm Rucksack Kita
 Zusammenarbeit mit dem Träger von Rucksack Kita in Bonn und
Teilnahme an Veranstaltungen des Trägers
 Koordinierung und Abstimmung mit dem Amt für Kinder, Jugend und
Familie und dem Träger von Rucksack Kita in Bonn hinsichtlich der
Teilnahme neuer Kitas, Gruppenveränderungen, Bedarfen seitens der
Kitas, Öffentlichkeitsarbeit für das Programm Rucksack in Kita
 Fachliche Begleitung der Umsetzung und ggf. Weiterentwicklung des
Programms Rucksack in Zusammenarbeit mit der Landeskoordinierung
Kommunale Integrationszentren NRW und dem Träger von Rucksack
Kita in Bonn
 Konzeptionelle Entwicklung des Programms Rucksack Kita unter
Berücksichtigung der Qualitätsstandards NRW
 Gestaltung der Übergänge im Sinne der durchgängigen Sprachbildung
in Bezug auf die Programme Griffbereit und Rucksack Schule
 Weitergabe von Kenntnissen über landesweite Evaluationen und
Studien zum ThemaSeite 2 von 4

Seite 3
 Planung, Organisation und Durchführung von Fachveranstaltungen zum
Thema für die Fachöffentlichkeit
 Mitwirkung in Arbeitskreisen und Fachgremien der Landeskoordinierung
Kommunale Integrationszentren NRW
 Beratung von Kitas und Eltern zu Konzepten von Mehrsprachigkeit als
Ressource in pädagogischen Einrichtungen im Rahmen der
Präsenzbibliothek des KI mit mehrsprachiger Literatur für Kinder und
Familien
 Weiterleitung von Informationen, Rucksack-Materialien und Flyern der
Landeskoordinierung Kommunale Integrationszentren NRW an den
Träger von Rucksack Kita in Bonn
 Jährliche Erhebung von Daten und Auswertungen des Kommunalen
Integrationszentrums und des Rucksack-Trägers in Bonn und
Weiterleitung an die Landeskoordinierung Kommunale
Integrationszentren NRW
 Anmeldung, Bereitstellung und Abwicklung der Fördermittel für
Rucksack Kita im städtischen Haushalt, Vorbereitung von
Beschlussvorlagen
 Bearbeitung von Förderanträgen und
 Prüfung von Verwendungsnachweisen
Refinanzierung
Das Land NRW gewährt dem Kommunalen Integrationszentrum im Rahmen
seiner Förderrichtlinien eine Grundausstattung von zwei Stellen und stellt
hierfür entsprechende unbefristete Fördermittel zur Verfügung. Eine der beiden
Stellen wurde bereits im Jahre 2019 eingerichtet und besetzt. Diese beschäftigt
sich schwerpunktmäßig mit dem Bereich der Elternarbeit und Elternbildung mit
und für Eltern mit Zuwanderungsgeschichte. Nunmehr soll die zweite Stelle
eingerichtet werden, welcher wie beschrieben die kommunale Zuständigkeit für
das Programm Rucksack übertragen werden soll.
Das Land NRW bezuschusst diese Stelle pauschal mit 50.000 Euro, so dass in
Anbetracht der Planstellenkosten (72.667,92 Euro) eine Refinanzierungsquote
von etwa 69 Prozent erreicht wird.
Die Deckung des kommunalen Anteils der Personalkosten in Höhe von
22.667,92 Euro für das Jahr 2020 wird aus Rucksack-Mitteln des Amtes für
Kinder, Jugend und Familie gedeckt.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeich
nung
Produkt Produktbezeichnung
01.04 Koordination Integration 01.04.01 Koordination Integration
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
AuszahlungenSeite 3 von 4

Seite 4
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
72.667,92 EUR 190000104/
70.1000
72.667,92 EUR 50.000 EUR
Amt 10
22.667,92 EUR
151000602,
FiPo 73.1000
Amt 51
Einzahlungen /
Erträge
50.000,00 EUR Amt 10
Haushaltsbelastung
jährlich
22.667,92 EUR
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 10:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de