200363 · Beschlussvorlage
Errichtung von fünf Informationstafeln und vier DIN-A3-Holztafeln, die als Markerpositionen für die Villewälder-App dienen sollen, im Naturschutzgebiet Kottenforst, Stadtgebiet Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 200363
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 21.02.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Naturschutzbeirates Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 200363 Der Oberbürgermeister Federführung: 56 Amt für Umwelt-, Verbraucherschutz und Lokale Agenda Dezernat: Dez. III Errichtung von fünf Informationstafeln und vier DIN- A3-Holztafeln, die als Markerpositionen für die Villewälder-App dienen sollen, im Naturschutzgebiet Kottenforst, Stadtgebiet Bonn Beratungsfolge Naturschutzbeirat 12.05.2020 Entscheidung Beschlussvorschlag Der naturschutzrechtlichen Befreiung zur Errichtung von fünf Informationstafeln und vier weiteren Holztafeln im Naturschutzgebiet Kottenforst, Stadtgebiet Bonn, wird zugestimmt. Begründung Life+ ist ein Förderprogramm der EU zur finanziellen Unterstützung von Projekten im Naturschutz- und Umweltbereich. Der Förderschwerpunkt „Natur und biologische Vielfalt“ umfasst Entwicklungsmaßnahmen in NATURA 2000 – Gebieten, durch die natürliche Lebensräume geschützt oder wiederhergestellt werden. Im vorliegenden Fall bezieht sich die Förderung auf das Projekt „Villewälder – Wald- und Wasserwelten“, ein europaweit bedeutsames Vorkommen des Lebensraumtyps wechselfeuchter Stieleichen- Hainbuchenwald. Träger des Projektes sind das Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft und die Biologische Station Bonn-Rhein-Erft. Im Rahmen des Projektes wurden bereits mehrere Artenschutzmaßnahmen im Naturschutzgebiet Kottenforst unter Beteiligung des Naturschutzbeirates umgesetzt. Das Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft als Träger des Projektes hat nun ebenfalls im Rahmen des Life+-Projektes eine naturschutzrechtliche Befreiung für die ErrichtungSeite 1 von 7 Seite 2 - von fünf großformatigen Informationstafeln an den Waldparkplätzen im Naturschutzgebiet - sowie vier weiteren DIN-A 3 Holztafeln im Wald an den Waldwegen im Umkreis des Jägerhäuschens, Naturschutzgebiet, beantragt. Die großformatigen Tafeln informieren über die ökologischen und naturschutzfachlichen Besonderheiten des Waldgebietes und vermitteln die Bedeutung des Natura 2000 Schutzgebietssystems für den Schutz der Biologischen Vielfalt in Europa – siehe Anlage -. Weiterhin informieren sie über die Nutzung der Villewälder-App. Dabei handelt es sich um eine neuartige Smartphone-Applikation, die zusätzliche Informationen über die Waldlebensräume und deren Schutz bereitstellt. Es ist geplant, fünf großformatige Tafeln mit einer Holzkonstruktion – siehe Anlage - an den Waldparkplätzen Rulandsweg, Jägerhäuschen, Schönwaldwald und An den drei Steinen sowie am Holzlagerplatz gegenüber dem Forsthaus Venne aufzustellen. Die dreiteilige Konstruktion hat eine Gesamtgröße von 200 cm x 220 cm x 30 cm und wird auf Punktfundamenten befestigt. Weiterhin ist die Errichtung von vier DIN-A 3 Holztafeln im Wald an Waldwegen im Umkreis des Jägerhäuschens geplant, die als Markerpositionen für die Villewälder-App dienen. Hier handelt es sich um Alu-Dibondplatten, die schräg auf ca. 70 cm hohe Holzpfähle verankert werden – siehe Anhang -. Die Pfähle werden auf Fundament oder Metallfuß direkt in den Waldboden gesetzt. Die Wartung der dauerhaft installierten Informationstafeln erfolgt im Rahmen des After-LIFE Plans durch das Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft. Insbesondere im Zusammenspiel mit der Villewälder-App leisten die Informationstafeln einen Beitrag zur Besucherinformation und Umweltbildung. Sie erweitern die Kenntnisse der Besuchenden über die geschützten Waldlebensräume und erhöhen die Bereitschaft zu einem rücksichtsvollen Miteinander im Naturschutzgebiet. Die geplanten Standorte sind in den beigefügten beiden Planauszügen gekennzeichnet. Die Standorte liegen im Geltungsbereich des Landschaftsplanes Kottenforst und im Naturschutzgebiet. Im Naturschutzgebiet sind alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des geschützten Gebietes oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können. Insbesondere verboten sind nach den textlichen Festsetzungen des Landschaftsplanes Kottenforst Werbeanlagen oder –mittel oder Schilder, Symbole oder Beschriftungen zu errichten, anzubringen oder zu ändern, soweit sie nicht ausschließlich auf die Schutzausweisung hinweisen, diese erläutern,Seite 2 von 7 Seite 3 gesetzlich vorgeschrieben sind oder soweit sie nicht ausschließlich der Besucherlenkung oder –information dienen und mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt sind. Gegen die geplanten Beschilderungen bestehen seitens der Unteren Naturschutzbehörde keine Bedenken. Die Untere Naturschutzbehörde bittet um Zustimmung zur Erteilung der naturschutzrechtlichen Befreiung zur Umsetzung des Vorhabens. Anlage/n 1 Anlage Tafeln Life (öffentlich)Seite 3 von 7 Seite 4 von 7 Seite 5 von 7 Seite 6 von 7 Seite 7 von 7
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:52 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de