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200363 · Beschlussvorlage

Errichtung von fünf Informationstafeln und vier DIN-A3-Holztafeln, die als Markerpositionen für die Villewälder-App dienen sollen, im Naturschutzgebiet Kottenforst, Stadtgebiet Bonn

Nummer
200363
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
21.02.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Naturschutzbeirates 12.05.2020 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
200363
Der Oberbürgermeister
Federführung:
56 Amt für Umwelt-, Verbraucherschutz und Lokale Agenda
Dezernat:
Dez. III
Errichtung von fünf Informationstafeln und vier DIN-
A3-Holztafeln, die als Markerpositionen für die
Villewälder-App dienen sollen, im
Naturschutzgebiet Kottenforst, Stadtgebiet Bonn
Beratungsfolge
Naturschutzbeirat 12.05.2020 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der naturschutzrechtlichen Befreiung zur Errichtung von fünf Informationstafeln
und vier weiteren Holztafeln im Naturschutzgebiet Kottenforst, Stadtgebiet
Bonn, wird zugestimmt.
Begründung
Life+ ist ein Förderprogramm der EU zur finanziellen Unterstützung von
Projekten im Naturschutz- und Umweltbereich. Der Förderschwerpunkt „Natur
und biologische Vielfalt“ umfasst Entwicklungsmaßnahmen in NATURA 2000 –
Gebieten, durch die natürliche Lebensräume geschützt oder wiederhergestellt
werden. Im vorliegenden Fall bezieht sich die Förderung auf das Projekt
„Villewälder – Wald- und Wasserwelten“, ein europaweit bedeutsames
Vorkommen des Lebensraumtyps wechselfeuchter Stieleichen-
Hainbuchenwald.
Träger des Projektes sind das Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft und die
Biologische Station Bonn-Rhein-Erft.
Im Rahmen des Projektes wurden bereits mehrere Artenschutzmaßnahmen im
Naturschutzgebiet Kottenforst unter Beteiligung des Naturschutzbeirates
umgesetzt.
Das Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft als Träger des Projektes hat nun
ebenfalls im Rahmen des Life+-Projektes eine naturschutzrechtliche Befreiung
für die ErrichtungSeite 1 von 7

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- von fünf großformatigen Informationstafeln an den Waldparkplätzen im
Naturschutzgebiet
- sowie vier weiteren DIN-A 3 Holztafeln im Wald an den Waldwegen im
Umkreis des Jägerhäuschens, Naturschutzgebiet,
beantragt.
Die großformatigen Tafeln informieren über die ökologischen und
naturschutzfachlichen Besonderheiten des Waldgebietes und vermitteln die
Bedeutung des Natura 2000 Schutzgebietssystems für den Schutz der
Biologischen Vielfalt in Europa – siehe Anlage -. Weiterhin informieren sie über
die Nutzung der Villewälder-App. Dabei handelt es sich um eine neuartige
Smartphone-Applikation, die zusätzliche Informationen über die
Waldlebensräume und deren Schutz bereitstellt.
Es ist geplant, fünf großformatige Tafeln mit einer Holzkonstruktion – siehe
Anlage - an den Waldparkplätzen Rulandsweg, Jägerhäuschen,
Schönwaldwald und An den drei Steinen sowie am Holzlagerplatz gegenüber
dem Forsthaus Venne aufzustellen.
Die dreiteilige Konstruktion hat eine Gesamtgröße von 200 cm x 220 cm x 30
cm und wird auf Punktfundamenten befestigt.
Weiterhin ist die Errichtung von vier DIN-A 3 Holztafeln im Wald an Waldwegen
im Umkreis des Jägerhäuschens geplant, die als Markerpositionen für die
Villewälder-App dienen. Hier handelt es sich um Alu-Dibondplatten, die schräg
auf ca. 70 cm hohe Holzpfähle verankert werden – siehe Anhang -. Die Pfähle
werden auf Fundament oder Metallfuß direkt in den Waldboden gesetzt.
Die Wartung der dauerhaft installierten Informationstafeln erfolgt im Rahmen
des After-LIFE Plans durch das Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft.
Insbesondere im Zusammenspiel mit der Villewälder-App leisten die
Informationstafeln einen Beitrag zur Besucherinformation und Umweltbildung.
Sie erweitern die Kenntnisse der Besuchenden über die geschützten
Waldlebensräume und erhöhen die Bereitschaft zu einem rücksichtsvollen
Miteinander im Naturschutzgebiet.
Die geplanten Standorte sind in den beigefügten beiden Planauszügen
gekennzeichnet.
Die Standorte liegen im Geltungsbereich des Landschaftsplanes Kottenforst
und im Naturschutzgebiet.
Im Naturschutzgebiet sind alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung,
Beschädigung oder Veränderung des geschützten Gebietes oder seiner
Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können.
Insbesondere verboten sind nach den textlichen Festsetzungen des
Landschaftsplanes Kottenforst Werbeanlagen oder –mittel oder Schilder,
Symbole oder Beschriftungen zu errichten, anzubringen oder zu ändern, soweit
sie nicht ausschließlich auf die Schutzausweisung hinweisen, diese erläutern,Seite 2 von 7

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gesetzlich vorgeschrieben sind oder soweit sie nicht ausschließlich der
Besucherlenkung oder –information dienen und mit der Unteren
Naturschutzbehörde abgestimmt sind.
Gegen die geplanten Beschilderungen bestehen seitens der Unteren
Naturschutzbehörde keine Bedenken. Die Untere Naturschutzbehörde bittet um
Zustimmung zur Erteilung der naturschutzrechtlichen Befreiung zur Umsetzung
des Vorhabens.
Anlage/n
1 Anlage Tafeln Life (öffentlich)Seite 3 von 7

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Datenstand: 02.11.2026, 20:52 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de