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200359-04 · Stellungnahme der Verwaltung

Leerstehende städtische Gebäude; hier Broichstraße 113 BBB-Anfrage zur Vorlage 200359

Nummer
200359-04
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
25.11.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Betriebsausschusses SGB 26.01.2022 Kenntnisnahme
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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
200359-04
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
SGB
Leerstehende städtische Gebäude; hier
Broichstraße 113
BBB-Anfrage zur Vorlage 200359
Beratungsfolge
Betriebsausschuss SGB 25.11.2021 Kenntnisnahme
Stellungnahme der Verwaltung:
1. Zu welchem Bodenwert abzüglich welchen Schätzkosten für die
Niederlegung der Aufbauten wird das ca. 2.400 m² große Gewerbegrundstück
seit wann am Markt angeboten?
Das Grundstück Broichstr. 113 wird zurzeit nicht aktiv am Markt angeboten, da
geprüft wird, ob es für städtische Zwecke benötigt wird. Der Bodenwert für das
Grundstück im Gewerbegebiet Beuel-Ost liegt bei 110 €/qm. Hinsichtlich der
Schätzkosten für die Niederlegung können pauschal keine Antworten gegeben
werden. Bei einer Veräußerung muss diesbezüglich ein Freilegungs- und
Entsorgungskonzept durch ein Sachverständigenbüro erstellt werden.
2. Welchen Kauferlös würde das Gewerbegrundstück nach Niederlegung
der Aufbauten schätzungsweise erzielen?
Der Grundstückswert wird vor dem Verkauf durch das Amt 62-32 ermittelt. Ein
erschließungsbeitragsfreies und altlastenfreies (auch frei von Altbauten)
Grundstück in der Broichstr. 113 in Bonn wird gem. Gutachterausschuss mit
110 €/m² bewertet. Hochgerechnet auf die Grundstücksgröße (ca. 2.500m³)
kann nach der Niederlegung der Grundstückswert mit ca. 275.000 € bewertet
werden.
3. Zu welchen Konditionen und entsprechenden Einnahmen könnte das
Grundstück in Erbpacht an einen Gewerbetreibenden vergeben werden?
Bei der Vergabe des Grundstücks im Rahmen eines Erbbaurechts wird der
Erbbauzins für die nächsten 20 Jahre 1% betragen. Bei einem Grundstückswert
von 275.000 € ergibt es eine jährliche Einnahme von ca. 2.750 €, also ca. 230 €
pro Monat.Seite 1 von 2
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4. Welche Einnahmen wären aus Sicht der Betriebsleitung zu erzielen, wenn
nach Niederlegung der Baracken der Platz z.B. als Abstellplatz für
Wohnmobile, Wohnanhänger oder sonstige große Fahrzeuge zu einem
marktüblichen Mietzins von 600 Euro/a pro Stellplatz vermietet würde?
Die Verwaltung steht bezüglich einer Vermietung des Grundstücks derzeit in
Verhandlungen.
Das Gewerbegrundstück ist derzeit zu 1/3 mit Bäumen bewachsen. Diese
müssen zur Nutzbarmachung des Grundstücks ebenso entfernt werden wie die
derzeitigen Aufbauten. BonnOrange möchte das Grundstück in Gänze nutzen
und dort eine qualifizierte Grünannahmestelle betreiben. Die Genehmigung zur
Niederlegung der Aufbauten liegt BonnOrange bereits vor. Die Genehmigung
zur Fällung der Bäume steht noch aus. Sollte diese Genehmigung nicht erteilt
werden, kann das Vorhaben nicht umgesetzt werden und es kommt mithin auch
nicht zu einem Vertragsschluss.
Sollte das Grundstück Broichstr. 113 doch nicht für städtische Zwecke benötigt
werden, sollte im Hinblick auf die Gewerbeflächenknappheit für Handwerks-
und Produktionsbetriebe und die hohe Nachfrage nach entsprechenden Fläche,
im Fokus der Überlegungen stehen, das Grundstück entsprechenden
Unternehmen für die Ansiedlung bzw. Expansion zur Verfügung zu stellen und
somit entsprechende Arbeitsplätze zu schaffen bzw. zu sichern. Eine Nutzung
der Fläche als Stellplatz für größere Fahrzeuge aus dem privaten Bereich stellt
aus Sicht der Verwaltung eine minderwertige Nutzung dar.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 04:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de