200357 · Beschlussvorlage
Entwicklung eines Nutzungskonzeptes für das Gelände des durch Brand zerstörten Freizeittreff Quasi
Kerndaten
- Nummer
- 200357
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 19.02.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 200357 Der Oberbürgermeister Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Entwicklung eines Nutzungskonzeptes für das Gelände des durch Brand zerstörten Freizeittreff Quasi Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 10.03.2020 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur alternativen pädagogischen Nutzung der Fläche des abgebrannten Freizeittreffs Quasi in der Rheinaue zu entwickeln und dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie zur Beschlussfassung vorzulegen. Begründung Der Freizeittreff Quasi war eine städtische Einrichtung der Offenen Jugendarbeit im Freizeitpark Rheinaue und dem Bereich der Spielhäuser zugeordnet. In der Nacht auf den 1. Oktober 2019 ist das Gebäude durch ein Feuer vollständig vernichtet worden. Sogar die Bodenfundamente wurden durch den Brand so stark beschädigt, dass auch sie entfernt werden mussten. Nachdem nun die Untersuchungen der Kriminalpolizei am Brandort abgeschlossen sind und das Gutachten des Versicherers zur Schadensregulierung vorliegt, muss entschieden werden, wie das Gelände zukünftig genutzt werden soll. Hierbei ist zu klären, ob und unter welchen Auflagen ein Ersatzbau errichtet und mit welchem Konzept dieser genutzt werden kann. Technisch sind dabei neben dem für den Freizeitpark Rheinaue geltenden Denkmalschutz auch veränderte Bauvorschriften und die Regelungen der Energieeinsparverordnung usw. zu berücksichtigen. Konzeptionell ist zu untersuchen welche Bedarfe im Rahmen der Jugendhilfeplanungsverfahren für diesen Ort sowohl im Zuge einer sozialräumlichen Betrachtung wie auch – aufgrund der exponierten Lage – stadtweit gesehen werden. Dies berücksichtigend entwickelt die Verwaltung ein Konzept zur pädagogischen Nutzung des Grundstücks und legt dieses den politischen Gremien zur Beschlussfassung vor.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:37 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de