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200357 · Beschlussvorlage

Entwicklung eines Nutzungskonzeptes für das Gelände des durch Brand zerstörten Freizeittreff Quasi

Nummer
200357
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
19.02.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 10.03.2020 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 200357-1 AA Entwicklung eines Nutzungskonzeptes für das Gelände des durch Brand zerstörten Freizeittreff Quasi Antrag zur Vorlage 200357 - Konkretisierung der Prüfung

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Beschlussvorlage
öffentlich
200357
Der Oberbürgermeister
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Entwicklung eines Nutzungskonzeptes für das
Gelände des durch Brand zerstörten Freizeittreff
Quasi
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 10.03.2020 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur alternativen pädagogischen
Nutzung der Fläche des abgebrannten Freizeittreffs Quasi in der Rheinaue zu
entwickeln und dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie zur
Beschlussfassung vorzulegen.
Begründung
Der Freizeittreff Quasi war eine städtische Einrichtung der Offenen
Jugendarbeit im Freizeitpark Rheinaue und dem Bereich der Spielhäuser
zugeordnet. In der Nacht auf den 1. Oktober 2019 ist das Gebäude durch ein
Feuer vollständig vernichtet worden. Sogar die Bodenfundamente wurden
durch den Brand so stark beschädigt, dass auch sie entfernt werden mussten.
Nachdem nun die Untersuchungen der Kriminalpolizei am Brandort
abgeschlossen sind und das Gutachten des Versicherers zur
Schadensregulierung vorliegt, muss entschieden werden, wie das Gelände
zukünftig genutzt werden soll.
Hierbei ist zu klären, ob und unter welchen Auflagen ein Ersatzbau errichtet
und mit welchem Konzept dieser genutzt werden kann. Technisch sind dabei
neben dem für den Freizeitpark Rheinaue geltenden Denkmalschutz auch
veränderte Bauvorschriften und die Regelungen der Energieeinsparverordnung
usw. zu berücksichtigen. Konzeptionell ist zu untersuchen welche Bedarfe im
Rahmen der Jugendhilfeplanungsverfahren für diesen Ort sowohl im Zuge einer
sozialräumlichen Betrachtung wie auch – aufgrund der exponierten Lage –
stadtweit gesehen werden.
Dies berücksichtigend entwickelt die Verwaltung ein Konzept zur
pädagogischen Nutzung des Grundstücks und legt dieses den politischen
Gremien zur Beschlussfassung vor.Seite 1 von 2

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Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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