200352 · Beschlussvorlage
Übernahme von Gedenkstätte und NS-Dokumentationszentrum in die Trägerschaft der Stadt Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 200352
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 09.03.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses Finanzen- und Beteiligungen Empfehlung
- Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW Entscheidung federführend
- Sitzung des Kulturausschusses Empfehlung
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Beschlussvorlage öffentlich 200352 Der Oberbürgermeister Federführung: 41 Kulturamt Dezernat: Dez. IV Übernahme von Gedenkstätte und NS- Dokumentationszentrum in die Trägerschaft der Stadt Bonn Beratungsfolge Kulturausschuss 31.03.2020 Empfehlung Hauptausschuss 23.04.2020 Empfehlung Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen 28.04.2020 Empfehlung Rat 07.05.2020 Entscheidung Beschlussvorschlag Die bisher vom Verein "Gedenkstätte und NS-Dokumentationszentrum Bonn e.V." geführte Einrichtung wird zum 01.01.2021 in die Trägerschaft der Bundesstadt Bonn übernommen. Im Rahmen der Stellenplanfortschreibung 2021/2022 sind die nachfolgenden fünf Stellen im Bereich des Stadtarchivs einzurichten: • 1 Stelle "Wissenschaftliche Leitung", E 13 TVöD • 1 Stelle "Wissenschaftliche Mitarbeit", E 11 TVöD • 1 Stelle "Wissenschaftliche Mitarbeit Bildungsstelle", E 11 TVöD • 1 Stelle "Fachangestellte für Medien und Informationsdienste, Fach- richtung Archiv oder Info und Doku", E 5 TVöD • 1 befristete Stelle "Pädagogische Mitarbeit Drittmittelprojekt - Gegen die Drachen der Zeit -", E 10 TVöD Begründung Die Mitglieder des Vereins "Gedenkstätte und NS-Dokumentationszentrum Bonn e.V." haben in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung am 30.09.2019 einstimmig bei einigen Enthaltungen folgenden Beschluss gefasst: "1. Der Verein Gedenkstätte und NS-Dokumentationszentrum Bonn e.V. stellt hiermit bei der Stadt Bonn den Antrag, die Gedenkstätte und das NS- Dokumentationszentrum (im Folgenden: Einrichtung) so bald wie möglich in die kommunale Trägerschaft der Stadt Bonn zu überführen.Seite 1 von 8 Seite 2 2. Die kommunale Trägerschaft wird in der Weise angestrebt, dass die Einrichtung ihre Aufgaben weiterhin effektiv erfüllen kann und alle derzeit bestehenden Arbeits- und Wirkungsmöglichkeiten in inhaltlicher, personeller und finanzieller Hinsicht nicht eingeschränkt werden (Mindestrahmen). Die Antragstellung steht unter der Bedingung, dass der Mindestrahmen gewährleistet ist und dass die Stadt das Vermögen des Vereins nach dessen Auflösung ausschließlich und unmittelbar für die Arbeit der Einrichtung verwendet. 3. Die Mitgliederversammlung ist sich darüber im Klaren, dass der Übergang der Trägerschaft der Einrichtung an die Stadt Bonn die Auflösung des Vereins in seiner jetzigen rechtlichen Gestalt bedeutet. Bereits jetzt spricht sich die Mitgliederversammlung für diesen Fall dafür aus, dass dann ein Förderverein für die kommunale Einrichtung Gedenkstätte / NS- Dokumentationszentrum gegründet wird." Im Vorfeld des Beschlusses fand ein intensiver Abstimmungsprozess zwischen der Gedenkstätte und der Kulturverwaltung statt. Grundlage hierfür war der Beschluss des Hauptausschusses vom 06.11.2018 (DS-Nr. 1811957). Aufgabe der Gedenkstätte ist das Gedenken an die Verfolgten und Ermordeten der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft und die Vermittlung entsprechenden Wissens. Die Gedenkstätte spielt damit eine zentrale Rolle in der historisch-politischen Bildungsarbeit der Stadt. Sie dient der Stärkung von Demokratie und Menschenrechten und soll politischem Extremismus, Nationalismus, Antisemitismus, Antiziganismus und Rassismus entgegenwirken. Ein Schwerpunkt ist die Arbeit mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen, insbesondere durch Kooperationen mit Bonner Schulen. Die Wahrnehmung dieser Aufgabe ist, wie die Häufung fremdenfeindlicher Vorkommnisse und antisemitischer Übergriffe zeigt, nach wie vor unerlässlich. Der Großteil der Gedenkstätten in Nordrhein-Westfalen ist zum Teil schon seit langer Zeit in kommunaler Trägerschaft. Der Vorteil dieser Organisationsform liegt unter anderem darin, dass Synergieeffekte insbesondere hinsichtlich der erforderlichen Verwaltungstätigkeiten genutzt werden können. Darüber hinaus hält es die Verwaltung für wichtig, dass sich die Stadt Bonn auch zu diesem Teil Ihrer Geschichte bekennt und dazu beiträgt, die Erinnerung daran nicht verblassen zu lassen und die richtigen Lehren zu ziehen. Die Verwaltung schlägt die Übernahme der Gedenkstätte in städtische Trägerschaft auf der Grundlage folgender Fakten und Klärungen vor: Übernahmetermin - organisatorische Verortung Die Übernahme in städtische Trägerschaft ist zum 01.01.2021 beabsichtigt. So können die finanziellen Auswirkungen der Übernahme im Rahmen der laufenden Haushaltsplanungen und -beratungen berücksichtigt werden. Es ist beabsichtigt, die Gedenkstätte unter dem Titel "Gedenkstätte und NS- Dokumentationszentrum Bonn" als einen Bereich des Stadtarchivs zu führen. Diese organisatorische Zuordnung ermöglicht die Verknüpfung von ForschungSeite 2 von 8 Seite 3 und Vermittlung. Zu den Aufgaben des Stadtarchivs gehört neben der Bewahrung der für die Stadtgeschichte wichtigen Dokumente auch deren Aufbereitung, sowie die Erforschung und Darstellung der Stadtgeschichte. Hierzu gehört in besonderer Weise auch die Auseinandersetzung mit der NS- Zeit und der in jener Zeit verübten Untaten. Die Verortung der Gedenkstätte beim Stadtarchiv führt zu verwaltungsorganisatorischen Synergieeffekten, da die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hinsichtlich der Verwaltungsarbeit durch die Einordnung in die bestehenden städtischen Strukturen entlastet werden. Erforschung und Darstellung jener Epoche werden deutlich erleichtert. Somit wird mittelfristig auch die konzeptionelle Weiterentwicklung der Gedenkstätte vereinfacht werden. Steuerliche Betrachtung Bisher wurde die Gedenkstätte Bonn in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins geführt. Dieser war nach § 5 Absatz 1 Nr. 9 KStG von der Körper- schaftsteuer befreit, weil mit dem Betrieb der Gedenkstätte ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigte Zwecke im Sinne von § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 10 und 13 Abgabenordnung verwirklicht wurden. Bei Übernahme der Gedenkstätte in städtisches Eigentum ist diese Tätigkeit ebenfalls nach § 5 Absatz 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer befreit. Dies setzt voraus, dass eine gemeinnützigkeitsrechtliche Satzung erlassen würde. Das Recht zur Ausstellung von Spendenbescheinigungen bleibt bestehen. Vermögen Der Verein verfügt über folgendes Vermögen, welches auf die Stadt übergeht: Büromöbel und Ausstattung für Ausstellungen Exponate/Ausstellungsstücke in den Räumen in der Gedenkstätte 5 Grabsteine des Nordfriedhofs und Ausstellungsschilder Nach Auskunft der Gedenkstätte befinden sich in der Bibliothek ca. 2.600 Medieneinheiten. Der historische Fotobestand umfasst 290 Akteneinheiten sowie ca. 1600 digitale Bilder. Der zeitgenössische Fotobestand beträgt 10 Akteneinheiten sowie rund 270 Digitalisate. Der Personenbestand (Dokumente über Zeitzeugen) beträgt aktuell etwa 475 Akteneinheiten, der Tonbandbestand 183 Bänder, der Videobestand beläuft sich auf 66. Die Tonbänder und Videos werden derzeit auch digitalisiert. Es gibt kein Lager oder Depot. Bis auf die Grabsteine und die Ausstellungs- schilder befindet sich das gesamte Sachvermögen in den Räumen der Gedenkstätte. Weiterhin gibt es ein Bankkonto, dessen Bestand zum Übergabestichtag auf die Stadt überginge und eine Barkasse, die zu überführen wäre.Seite 3 von 8 Seite 4 Wert der Ausstellungsstücke - Übernahmewert - Versicherungen Bei der Übernahme des Vermögens sollen die Exponate gem. § 56 Abs. 3 Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO NRW) mit einem Erinnerungswert in die städtische Bilanz aufgenommen werden. Für die Versicherung wurde durch den Verein vor einigen Jahren eine Bewertung vorgenommen. Die derzeitige Inhaltsversicherung des Vereins deckt Schäden bis zu einer Höhe von 100.000 EUR ab. Das Vermögen des Vereins wäre bei der Übernahme durch die Stadt zu versichern. Insgesamt fallen bei der Stadt Versicherungskosten in etwa vergleichbarer Höhe an, wie bisher bei der Gedenkstätte. Dort wurden die Kosten für die Versicherungen aus dem städt. Zuschuss finanziert. Stellenbedarfe Auf der Grundlage der von der Gedenkstätte vorgelegten Unterlagen sind die folgenden Stellen erforderlich: • Wissenschaftliche Leitung: E 13 TVöD • Wissenschaftliche Mitarbeit: E 11 TVöD • Wissenschaftliche Mitarbeit Bildungsstelle: E 11 TVöD • Fachangestellte für Medien und Informationsdienste, Fachrichtung Archiv oder Info und Doku: E 5 TVöD • Pädagogische Mitarbeit Drittmittelprojekt - Gegen die Drachen der Zeit -: E 10 TVöD, befristet bis 31.10.2022 Eine Eingruppierung der derzeitigen Mitarbeitenden auf den fünf einzurichtenden Stellen ist aufgrund der vorliegenden persönlichen Voraussetzungen möglich. Die Übernahme erfolgt auf Grundlage des § 613 BGB im Wege eines Betriebsübergangs. Nicht möglich ist eine Übernahme von zwei derzeit auf Grundlage von Minijob- Verträgen Mitarbeitenden. Voraussichtliche Personalkosten (ohne Berückssichtigung von evtl. Tarifsteigerungen): Entgelt- gruppe Anzahl Kosten einer Planstelle p.a. / EUR Summe / EUR 5 1 53.595 53.595 11 2 79.861 159.721 13 1 90.799 90.799 304.115Seite 4 von 8 Seite 5 2021 zzgl. 10 0,77 58.080 58.080 362.195 2022 zzgl. (10 Mon.) 10 0,77 48.400 48.400 352.515 Zuschüsse: Bisher erhält die Gedenkstätte vom Land NRW einen Zuschuss in Höhe von 60.000 EUR für Personalkosten sowie vom Bund für das Projekt "Gegen die Drachen unserer Zeit" einen Zuschuss von 43.750 EUR in 2020, 42.200 EUR in 2021 bzw. 35.800 EUR in 2022. Es kann davon ausgegangen werden, dass diese Zuschüsse auch bei städtischer Trägerschaft gewährt werden. Finanzielle Auswirkungen Die Übernahme der Gedenkstätte führt für die Stadt zu folgenden heute erkennbaren Mehrkosten: Berechnungsgrundlage Planung 2020: Wirtschaftsplan Gedenkstätte: Einnahmen* (inkl. 60.000 EUR Landeszuschuss und 43.750 EUR Bundeszuschuss): 118.250 EUR Ausgaben: 343.650 EUR davon Personalausgaben: 267.950 EUR davon Sonstige Ausgaben: 75.700 EUR Abschluss insgesamt*: - 225.400 EUR Zuschuss aktuell: 227.400 EUR (* Nicht berücksichtigt wurde ein Landeszuschuss in Höhe von 76.830 EUR, der für ein Projekt gewährt wurde, dass in 2020 abgeschlossen wird und für den Vergleich daher nicht relevant ist Nicht berücksichtigt wurden ebenso die diesem Projekt zuzuordnenden Ausgaben. Daraus erklärt sich auch der "positive" Abschluss.) Auswirkungen bei Übernahme in städt. Trägerschaft: 2021 Einnahmen (Annahme: in gleicher Höhe ohne ohne Mitgliedsbeiträge und inkl. Bundes- zuschuss i.H.v. 42.200 EUR) 106.700 EUR Ausgaben: 385.345 EUR davon Personalausgaben: 362.195 EUR davon Sachausgaben (Annahme: in gleicher Höhe wie bisher ohne Miete und NK): 23.150 EUR Abschluss: - 278.645 EUR voraussichtliche jährliche Mehrkosten (Abschluss abzgl. bisheriger Zuschuss) 51.245 EURSeite 5 von 8 Seite 6 2022 Einnahmen (Annahme: in gleicher Höhe ohne ohne Mitgliedsbeiträge und inkl. Bundes- zuschuss i.H.v. 35.800 EUR) 100.300 EUR Ausgaben: 375.665 EUR davon Personalausgaben: 352.515 EUR davon Sachausgaben (Annahme: in gleicher Höhe wie bisher ohne Miete und NK): 23.150 EUR Abschluss: - 275.365 EUR voraussichtliche jährliche Mehrkosten (Abschluss abzgl. bisheriger Zuschuss) 47.965 EUR 2023 Einnahmen (Annahme: in gleicher Höhe ohne ohne Mitgliedsbeiträge und inkl. Bundes- zuschuss i.H.v. 42.200 EUR) 64.500 EUR Ausgaben: 327.265 EUR davon Personalausgaben: 304.115 EUR davon Sachausgaben (Annahme: in gleicher Höhe wie bisher ohne Miete und NK): 23.150 EUR Abschluss: - 262.765 EUR voraussichtliche jährliche Mehrkosten (Abschluss abzgl. bisheriger Zuschuss) 35.365 EUR Die Mehrkosten können nicht aus Mitteln des Kulturdezernates durch Kürzung an anderer Stelle gedeckt werden. Die Deckung muss aus dem Gesamt- haushalt erfolgen. Konkrete Zahlen für die Höhe der Erbpacht und die Kosten des Umbaus in Endenich liegen derzeit nicht vor! Die Verwaltung geht nach derzeitigem Stand für Planung und Bau von Kosten in Höhe von ca. 2 Mio. EUR aus. Es ist beabsichtigt, für die Baumaßnahme Zuschüsse des Bundes zu beantragen (max. 50 % für Bau und Ausstellung möglich). Vom Land NRW gibt es keine Zuschüsse zu Baukosten. Die kalkulatorischen Folgekosten der Investitionsmaßnahme sind im folgenden Finanzkasten zum konsumtiven Haushalt noch nicht enthalten. Diese können erst nach entsprechender Beschlussfassung bzw. Vorliegen tatsächlicher Baukosten und Zuschüsse berechnet werden. Bau und Umzug ins Kloster Endenich Das Erzbistum Köln hat seine grundsätzliche Bereitschaft erklärt, der Gedenkstätte die Räume eines ehemaligen Wirtschaftsgebäudes auf dem Gelände des Klosters in Endenich zur Nutzung zu überlassen. Zu den Möglichkeiten und Konditionen der Überlassung haben bereits mehrere Gespräche unter Beteiligung der Kulturverwaltung und des SGB stattgefunden.Seite 6 von 8 Seite 7 Ob und zu welchen Konditionen das Projekt realisiert wird, muss in den kommenden Monaten geklärt werden. Bei einer Übernahme der Gedenkstätte in städt. Trägerschaft, wäre die Bundesstadt Bonn verantwortlich für die weiteren Planungen, die bauliche Umsetzung, Zuschussanträge (Bund, NRW- Stiftung) etc. Das Land NRW unterstützt den Verein mit einem Zuschuss zu den "inhaltlichen, baulichen und kalkulationstechnischen Vorarbeiten zur Errichtung einer Gedenkstätte am historischen Standort in den Wirtschaftsgebäuden des ehemaligen Klosters in Bonn-Endenich". Diese Vorarbeiten sollen in 2020 abgeschlossen sein. Aus dem Umzug und der für die Gedenkstätte in Endenich zu erstellenden neuen Konzeption werden sich ggf. zusätzliche Stellenbedarfe (Aufsicht, Kasse etc.) ergeben, die derzeit nicht absehbar und bezifferbar sind. Inwiefern diese dann umgesetzt werden können, muss geprüft werden, wenn konkrete Informationen vorliegen. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.04.07 Stadtarchiv Neu anzulegen Neu anzulegen Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen 2.000.000 EUR 5414004070600 1.000.000 EUR Gesamthaushalt Einzahlungen 1.000.000 EUR 5414004070600 Investiver Finanzsaldo 1.000.000 EUR Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 362.195 EUR 23.150 EUR 141400407/70.100 0 141400407/72.100 0 51.245 EUR 227.400 EUR aus 141000402/73.100 0 (Wegfall Förderung), 51.245 EUR aus Gesamthaushalt Einzahlungen / Erträge 106.700 EUR 141400407/61.100 0 Haushaltsbelastung jährlich 278.645 EUR Anlage/nSeite 7 von 8 Seite 8 KeineSeite 8 von 8
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de