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200352 · Beschlussvorlage

Übernahme von Gedenkstätte und NS-Dokumentationszentrum in die Trägerschaft der Stadt Bonn

Nummer
200352
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
09.03.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses 23.04.2020 Empfehlung
  2. Sitzung des Ausschusses Finanzen- und Beteiligungen 28.04.2020 Empfehlung
  3. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW 07.05.2020 Entscheidung federführend
  4. Sitzung des Kulturausschusses 26.05.2020 Empfehlung
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Untergeordnet

  1. 200352-1 ST Übernahme von Gedenkstätte und NS-Dokumentationszentrum in die Trägerschaft der Stadt Bonn

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Beschlussvorlage
öffentlich
200352
Der Oberbürgermeister
Federführung:
41 Kulturamt
Dezernat:
Dez. IV
Übernahme von Gedenkstätte und NS-
Dokumentationszentrum in die Trägerschaft der
Stadt Bonn
Beratungsfolge
Kulturausschuss 31.03.2020 Empfehlung
Hauptausschuss 23.04.2020 Empfehlung
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen 28.04.2020 Empfehlung
Rat 07.05.2020 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die bisher vom Verein "Gedenkstätte und NS-Dokumentationszentrum Bonn
e.V." geführte Einrichtung wird zum 01.01.2021 in die Trägerschaft der
Bundesstadt Bonn übernommen.
Im Rahmen der Stellenplanfortschreibung 2021/2022 sind die nachfolgenden
fünf Stellen im Bereich des Stadtarchivs einzurichten:
• 1 Stelle "Wissenschaftliche Leitung", E 13 TVöD
• 1 Stelle "Wissenschaftliche Mitarbeit", E 11 TVöD
• 1 Stelle "Wissenschaftliche Mitarbeit Bildungsstelle", E 11 TVöD
• 1 Stelle "Fachangestellte für Medien und Informationsdienste, Fach-
richtung Archiv oder Info und Doku", E 5 TVöD
• 1 befristete Stelle "Pädagogische Mitarbeit Drittmittelprojekt - Gegen die
Drachen der Zeit -", E 10 TVöD
Begründung
Die Mitglieder des Vereins "Gedenkstätte und NS-Dokumentationszentrum
Bonn e.V." haben in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung am
30.09.2019 einstimmig bei einigen Enthaltungen folgenden Beschluss gefasst:
"1. Der Verein Gedenkstätte und NS-Dokumentationszentrum Bonn e.V. stellt
hiermit bei der Stadt Bonn den Antrag, die Gedenkstätte und das NS-
Dokumentationszentrum (im Folgenden: Einrichtung) so bald wie möglich in
die kommunale Trägerschaft der Stadt Bonn zu überführen.Seite 1 von 8

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2. Die kommunale Trägerschaft wird in der Weise angestrebt, dass die
Einrichtung ihre Aufgaben weiterhin effektiv erfüllen kann und alle derzeit
bestehenden Arbeits- und Wirkungsmöglichkeiten in inhaltlicher, personeller
und finanzieller Hinsicht nicht eingeschränkt werden (Mindestrahmen).
Die Antragstellung steht unter der Bedingung, dass der Mindestrahmen
gewährleistet ist und dass die Stadt das Vermögen des Vereins nach
dessen Auflösung ausschließlich und unmittelbar für die Arbeit der
Einrichtung verwendet.
3. Die Mitgliederversammlung ist sich darüber im Klaren, dass der Übergang
der Trägerschaft der Einrichtung an die Stadt Bonn die Auflösung des
Vereins in seiner jetzigen rechtlichen Gestalt bedeutet. Bereits jetzt spricht
sich die Mitgliederversammlung für diesen Fall dafür aus, dass dann ein
Förderverein für die kommunale Einrichtung Gedenkstätte / NS-
Dokumentationszentrum gegründet wird."
Im Vorfeld des Beschlusses fand ein intensiver Abstimmungsprozess zwischen
der Gedenkstätte und der Kulturverwaltung statt. Grundlage hierfür war der
Beschluss des Hauptausschusses vom 06.11.2018 (DS-Nr. 1811957).
Aufgabe der Gedenkstätte ist das Gedenken an die Verfolgten und Ermordeten
der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft und die Vermittlung
entsprechenden Wissens. Die Gedenkstätte spielt damit eine zentrale Rolle in
der historisch-politischen Bildungsarbeit der Stadt. Sie dient der Stärkung von
Demokratie und Menschenrechten und soll politischem Extremismus,
Nationalismus, Antisemitismus, Antiziganismus und Rassismus
entgegenwirken. Ein Schwerpunkt ist die Arbeit mit Jugendlichen und jungen
Erwachsenen, insbesondere durch Kooperationen mit Bonner Schulen. Die
Wahrnehmung dieser Aufgabe ist, wie die Häufung fremdenfeindlicher
Vorkommnisse und antisemitischer Übergriffe zeigt, nach wie vor unerlässlich.
Der Großteil der Gedenkstätten in Nordrhein-Westfalen ist zum Teil schon seit
langer Zeit in kommunaler Trägerschaft. Der Vorteil dieser Organisationsform
liegt unter anderem darin, dass Synergieeffekte insbesondere hinsichtlich der
erforderlichen Verwaltungstätigkeiten genutzt werden können.
Darüber hinaus hält es die Verwaltung für wichtig, dass sich die Stadt Bonn
auch zu diesem Teil Ihrer Geschichte bekennt und dazu beiträgt, die
Erinnerung daran nicht verblassen zu lassen und die richtigen Lehren zu
ziehen.
Die Verwaltung schlägt die Übernahme der Gedenkstätte in städtische
Trägerschaft auf der Grundlage folgender Fakten und Klärungen vor:
Übernahmetermin - organisatorische Verortung
Die Übernahme in städtische Trägerschaft ist zum 01.01.2021 beabsichtigt. So
können die finanziellen Auswirkungen der Übernahme im Rahmen der
laufenden Haushaltsplanungen und -beratungen berücksichtigt werden.
Es ist beabsichtigt, die Gedenkstätte unter dem Titel "Gedenkstätte und NS-
Dokumentationszentrum Bonn" als einen Bereich des Stadtarchivs zu führen.
Diese organisatorische Zuordnung ermöglicht die Verknüpfung von ForschungSeite 2 von 8

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und Vermittlung. Zu den Aufgaben des Stadtarchivs gehört neben der
Bewahrung der für die Stadtgeschichte wichtigen Dokumente auch deren
Aufbereitung, sowie die Erforschung und Darstellung der Stadtgeschichte.
Hierzu gehört in besonderer Weise auch die Auseinandersetzung mit der NS-
Zeit und der in jener Zeit verübten Untaten.
Die Verortung der Gedenkstätte beim Stadtarchiv führt zu
verwaltungsorganisatorischen Synergieeffekten, da die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter hinsichtlich der Verwaltungsarbeit durch die Einordnung in die
bestehenden städtischen Strukturen entlastet werden. Erforschung und
Darstellung jener Epoche werden deutlich erleichtert. Somit wird mittelfristig
auch die konzeptionelle Weiterentwicklung der Gedenkstätte vereinfacht
werden.
Steuerliche Betrachtung
Bisher wurde die Gedenkstätte Bonn in der Rechtsform eines eingetragenen
Vereins geführt. Dieser war nach § 5 Absatz 1 Nr. 9 KStG von der Körper-
schaftsteuer befreit, weil mit dem Betrieb der Gedenkstätte ausschließlich und
unmittelbar steuerbegünstigte Zwecke im Sinne von § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 10
und 13 Abgabenordnung verwirklicht wurden.
Bei Übernahme der Gedenkstätte in städtisches Eigentum ist diese Tätigkeit
ebenfalls nach § 5 Absatz 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer befreit.
Dies setzt voraus, dass eine gemeinnützigkeitsrechtliche Satzung erlassen
würde.
Das Recht zur Ausstellung von Spendenbescheinigungen bleibt bestehen.
Vermögen
Der Verein verfügt über folgendes Vermögen, welches auf die Stadt übergeht:
 Büromöbel und Ausstattung für Ausstellungen
 Exponate/Ausstellungsstücke in den Räumen in der Gedenkstätte
 5 Grabsteine des Nordfriedhofs und Ausstellungsschilder
Nach Auskunft der Gedenkstätte befinden sich in der Bibliothek ca. 2.600
Medieneinheiten.
Der historische Fotobestand umfasst 290 Akteneinheiten sowie ca. 1600
digitale Bilder.
Der zeitgenössische Fotobestand beträgt 10 Akteneinheiten sowie rund 270
Digitalisate.
Der Personenbestand (Dokumente über Zeitzeugen) beträgt aktuell etwa 475
Akteneinheiten, der Tonbandbestand 183 Bänder, der Videobestand beläuft
sich auf 66. Die Tonbänder und Videos werden derzeit auch digitalisiert.
Es gibt kein Lager oder Depot. Bis auf die Grabsteine und die Ausstellungs-
schilder befindet sich das gesamte Sachvermögen in den Räumen der
Gedenkstätte.
Weiterhin gibt es ein Bankkonto, dessen Bestand zum Übergabestichtag auf
die Stadt überginge und eine Barkasse, die zu überführen wäre.Seite 3 von 8

Seite 4
Wert der Ausstellungsstücke - Übernahmewert - Versicherungen
Bei der Übernahme des Vermögens sollen die Exponate gem. § 56 Abs. 3
Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO NRW) mit einem Erinnerungswert in
die städtische Bilanz aufgenommen werden.
Für die Versicherung wurde durch den Verein vor einigen Jahren eine
Bewertung vorgenommen. Die derzeitige Inhaltsversicherung des Vereins deckt
Schäden bis zu einer Höhe von 100.000 EUR ab.
Das Vermögen des Vereins wäre bei der Übernahme durch die Stadt zu
versichern.
Insgesamt fallen bei der Stadt Versicherungskosten in etwa vergleichbarer
Höhe an, wie bisher bei der Gedenkstätte. Dort wurden die Kosten für die
Versicherungen aus dem städt. Zuschuss finanziert.
Stellenbedarfe
Auf der Grundlage der von der Gedenkstätte vorgelegten Unterlagen sind die
folgenden Stellen erforderlich:
• Wissenschaftliche Leitung: E 13 TVöD
• Wissenschaftliche Mitarbeit: E 11 TVöD
• Wissenschaftliche Mitarbeit Bildungsstelle: E 11 TVöD
• Fachangestellte für Medien und Informationsdienste, Fachrichtung Archiv
oder Info und Doku: E 5 TVöD
• Pädagogische Mitarbeit Drittmittelprojekt - Gegen die Drachen der Zeit -:
E 10 TVöD, befristet bis 31.10.2022
Eine Eingruppierung der derzeitigen Mitarbeitenden auf den fünf
einzurichtenden Stellen ist aufgrund der vorliegenden persönlichen
Voraussetzungen möglich.
Die Übernahme erfolgt auf Grundlage des § 613 BGB im Wege eines
Betriebsübergangs.
Nicht möglich ist eine Übernahme von zwei derzeit auf Grundlage von Minijob-
Verträgen Mitarbeitenden.
Voraussichtliche Personalkosten (ohne Berückssichtigung von evtl.
Tarifsteigerungen):
Entgelt-
gruppe Anzahl
Kosten
einer
Planstelle
p.a. / EUR
Summe /
EUR
5 1 53.595 53.595
11 2 79.861 159.721
13 1 90.799 90.799
304.115Seite 4 von 8

Seite 5
2021 zzgl. 10 0,77 58.080 58.080
362.195
2022 zzgl.
(10 Mon.) 10 0,77 48.400 48.400
352.515
Zuschüsse:
Bisher erhält die Gedenkstätte vom Land NRW einen Zuschuss in Höhe von
60.000 EUR für Personalkosten sowie vom Bund für das Projekt "Gegen die
Drachen unserer Zeit" einen Zuschuss von 43.750 EUR in 2020, 42.200 EUR in
2021 bzw. 35.800 EUR in 2022.
Es kann davon ausgegangen werden, dass diese Zuschüsse auch bei
städtischer Trägerschaft gewährt werden.
Finanzielle Auswirkungen
Die Übernahme der Gedenkstätte führt für die Stadt zu folgenden heute
erkennbaren Mehrkosten:
Berechnungsgrundlage Planung 2020:
Wirtschaftsplan Gedenkstätte:
Einnahmen* (inkl. 60.000 EUR Landeszuschuss
und 43.750 EUR Bundeszuschuss): 118.250 EUR
Ausgaben: 343.650 EUR
davon Personalausgaben: 267.950 EUR
davon Sonstige Ausgaben: 75.700 EUR
Abschluss insgesamt*: - 225.400 EUR
Zuschuss aktuell: 227.400 EUR
(* Nicht berücksichtigt wurde ein Landeszuschuss in Höhe von 76.830 EUR, der für ein Projekt
gewährt wurde, dass in 2020 abgeschlossen wird und für den Vergleich daher nicht relevant ist
Nicht berücksichtigt wurden ebenso die diesem Projekt zuzuordnenden Ausgaben. Daraus erklärt
sich auch der "positive" Abschluss.)
Auswirkungen bei Übernahme in städt. Trägerschaft:
2021
Einnahmen (Annahme: in gleicher Höhe ohne
ohne Mitgliedsbeiträge und inkl. Bundes-
zuschuss i.H.v. 42.200 EUR) 106.700 EUR
Ausgaben: 385.345 EUR
davon Personalausgaben: 362.195 EUR
davon Sachausgaben (Annahme: in
gleicher Höhe wie bisher ohne Miete und NK): 23.150 EUR
Abschluss: - 278.645 EUR
voraussichtliche jährliche Mehrkosten
(Abschluss abzgl. bisheriger Zuschuss) 51.245 EURSeite 5 von 8

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2022
Einnahmen (Annahme: in gleicher Höhe ohne
ohne Mitgliedsbeiträge und inkl. Bundes-
zuschuss i.H.v. 35.800 EUR) 100.300 EUR
Ausgaben: 375.665 EUR
davon Personalausgaben: 352.515 EUR
davon Sachausgaben (Annahme: in
gleicher Höhe wie bisher ohne Miete und NK): 23.150 EUR
Abschluss: - 275.365 EUR
voraussichtliche jährliche Mehrkosten
(Abschluss abzgl. bisheriger Zuschuss) 47.965 EUR
2023
Einnahmen (Annahme: in gleicher Höhe ohne
ohne Mitgliedsbeiträge und inkl. Bundes-
zuschuss i.H.v. 42.200 EUR) 64.500 EUR
Ausgaben: 327.265 EUR
davon Personalausgaben: 304.115 EUR
davon Sachausgaben (Annahme: in
gleicher Höhe wie bisher ohne Miete und NK): 23.150 EUR
Abschluss: - 262.765 EUR
voraussichtliche jährliche Mehrkosten
(Abschluss abzgl. bisheriger Zuschuss) 35.365 EUR
Die Mehrkosten können nicht aus Mitteln des Kulturdezernates durch Kürzung
an anderer Stelle gedeckt werden. Die Deckung muss aus dem Gesamt-
haushalt erfolgen.
Konkrete Zahlen für die Höhe der Erbpacht und die Kosten des Umbaus in
Endenich liegen derzeit nicht vor!
Die Verwaltung geht nach derzeitigem Stand für Planung und Bau von Kosten
in Höhe von ca. 2 Mio. EUR aus. Es ist beabsichtigt, für die Baumaßnahme
Zuschüsse des Bundes zu beantragen (max. 50 % für Bau und Ausstellung
möglich). Vom Land NRW gibt es keine Zuschüsse zu Baukosten.
Die kalkulatorischen Folgekosten der Investitionsmaßnahme sind im folgenden
Finanzkasten zum konsumtiven Haushalt noch nicht enthalten. Diese können
erst nach entsprechender Beschlussfassung bzw. Vorliegen tatsächlicher
Baukosten und Zuschüsse berechnet werden.
Bau und Umzug ins Kloster Endenich
Das Erzbistum Köln hat seine grundsätzliche Bereitschaft erklärt, der
Gedenkstätte die Räume eines ehemaligen Wirtschaftsgebäudes auf dem
Gelände des Klosters in Endenich zur Nutzung zu überlassen. Zu den
Möglichkeiten und Konditionen der Überlassung haben bereits mehrere
Gespräche unter Beteiligung der Kulturverwaltung und des SGB stattgefunden.Seite 6 von 8

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Ob und zu welchen Konditionen das Projekt realisiert wird, muss in den
kommenden Monaten geklärt werden. Bei einer Übernahme der Gedenkstätte
in städt. Trägerschaft, wäre die Bundesstadt Bonn verantwortlich für die
weiteren Planungen, die bauliche Umsetzung, Zuschussanträge (Bund, NRW-
Stiftung) etc.
Das Land NRW unterstützt den Verein mit einem Zuschuss zu den
"inhaltlichen, baulichen und kalkulationstechnischen Vorarbeiten zur Errichtung
einer Gedenkstätte am historischen Standort in den Wirtschaftsgebäuden des
ehemaligen Klosters in Bonn-Endenich". Diese Vorarbeiten sollen in 2020
abgeschlossen sein.
Aus dem Umzug und der für die Gedenkstätte in Endenich zu erstellenden
neuen Konzeption werden sich ggf. zusätzliche Stellenbedarfe (Aufsicht, Kasse
etc.) ergeben, die derzeit nicht absehbar und bezifferbar sind. Inwiefern diese
dann umgesetzt werden können, muss geprüft werden, wenn konkrete
Informationen vorliegen.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.04.07 Stadtarchiv Neu anzulegen Neu anzulegen
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen 2.000.000 EUR 5414004070600 1.000.000 EUR Gesamthaushalt
Einzahlungen 1.000.000 EUR 5414004070600
Investiver
Finanzsaldo
1.000.000 EUR
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
362.195 EUR
23.150 EUR
141400407/70.100
0
141400407/72.100
0
51.245 EUR 227.400 EUR aus
141000402/73.100
0 (Wegfall
Förderung), 51.245
EUR aus
Gesamthaushalt
Einzahlungen /
Erträge
106.700 EUR 141400407/61.100
0
Haushaltsbelastung
jährlich
278.645 EUR
Anlage/nSeite 7 von 8

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KeineSeite 8 von 8

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Datenstand: 03.11.2026, 01:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de