200349 · Antrag
Kinderärztliche Versorgung Tannenbusch
Kerndaten
- Nummer
- 200349
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 18.02.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration, Gesundheit und Wohnen Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Empfehlung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Antrag öffentlich 200349 Antragsteller/in: CDU-Fraktion, Gold, Goetz, SPD-Fraktion, Ewald, Kox, Esch, Grüne-Fraktion , D. Schmitz, Dr. Standop, FDP-Fraktion, Dörtlemez,Linke, H. Schmidt, SoLi, Kelm, Wisniewski, Einzelstv. Ingenkamp (parteilos) Kinderärztliche Versorgung Tannenbusch Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 10.03.2020 Empfehlung Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit und Wohnen 01.04.2020 Empfehlung Hauptausschuss 23.04.2020 Entscheidung Inhalt des Antrags 1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeiten für die Einrichtung bzw. Unterstützung einer Kinderarztpraxis unter Berücksichtigung der Zulassungsbeschränkungen der kassenärztlichen Vereinigung in Tannenbusch darzulegen und für die kommende Sitzung des Sozialausschusses am 13. Mai 2020 bzw. für die kommende Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 26. Mai 2020 eine entsprechende Beschlussvorlage zu erarbeiten. Dabei sind die verschiedenen Möglichkeiten zu berücksichtigen. 2. In dieser Beschlussvorlage sollen insbesondere die haushaltsrelevanten Auswirkungen dieses Beschlusses sowie die mögliche Einflussnahme der Stadt auf die Niederlassungsfreiheit von Ärzten dargestellt und erläutert werden. Begründung Der Stadtteil Tannenbusch ist mit mehr als 17.000 Bewohnerinnen und Bewohnern auf oft engem Raum zugleich ein Stadtteil mit einem großen Anteil an Empfängern von Transferleistungen. Im Stadtteil leben mehr als 4.000 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, davon statistisch mehr als 58% in Familien in prekären Lebenssituationen mit Transferleistungsbezug (SGBII). Die (monetäre) Armut der Kinder und ihrer Familien hat trotz aller Anstrengungen häufig Benachteiligungen in der Bildungsbiographie zur Folge. Zahlreiche Studien kommen zudem zu dem Ergebnis, dass von Armut betroffene Kinder und Jugendliche gesundheitlich benachteiligt sind. Das Robert Koch Institut trifft in einer Veröffentlichung aus dem Jahr 2015, die auf einer Erhebung aus den Jahren 2009 bis 2015 basiert die Kernaussagen, "dass Kinder und Jugendliche aus niedrigen Statusgruppen ein erhöhtes Risiko für einen beeinträchtigten allgemeinen Gesundheitszustand und für psychische Auffälligkeiten haben", dassSeite 1 von 2 Seite 2 "ein niedriger Sozialstatus mit einer geringeren Inanspruchnahme des Krankheitsfrüherkennungsprogramms für Kinder und die zahnärztlichen Kontrolluntersuchungen einhergeht" und "die statusspezifischen Unterschiede in der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen hohe Anforderungen an die Prävention, Gesundheitsförderung und Gesundheitsversorgung stellen". Viele der Kinder und Jugendlichen haben geringere Teilhabechancen , als der Durchschnitt der Bonner Kinder. Zugleich haben diese Kinder größere Hürden, Zugänge zur Gesundheitsversorgung zu finden. Insofern ist ein Teil der Kinderarmut oft auch durch gesundheitliche Benachteiligungen geprägt. Vor dem Hintergrund der bekannten gesundheitlichen Risiken, die durch Armut zumindest verstärkt werden, muss die Schwelle zum Besuch eines Kinderarztes so niedrig wie möglich sein. Mit der Ansiedlung einer Kinderarztpraxis in Tannenbusch kann dies gelingen. Nach Anmietung der Immobilie Oppelner Straße 130<x-apple-data- detectors://11> bietet sich für die Stadt aktuell die Möglichkeit, einer Kinderarztpraxis Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen. Die Verwaltung wird deshalb gebeten, schnellstmöglich die Voraussetzungen für die Ansiedlung einer Kinderarztpraxis in Tannenbusch zu schaffen und den Ratsgremien eine entspr. Beschlussvorlage noch vor der Sommerpause vorzulegen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de