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200347 · Beschlussvorlage

Fällgenehmigung für eine Robinie auf dem Grundstück Buchenweg 2 – 4 a, 53227 Bonn

Nummer
200347
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
20.02.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Baumkommission 20.04.2020 Empfehlung
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 06.05.2020 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
200347
Der Oberbürgermeister
Federführung:
56 Amt für Umwelt-, Verbraucherschutz und Lokale Agenda
Dezernat:
Dez. III
Fällgenehmigung für eine Robinie auf dem
Grundstück Buchenweg 2 – 4 a, 53227 Bonn
Beratungsfolge
Baumkommission 20.04.2020 Empfehlung
Bezirksvertretung Beuel 06.05.2020 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Fällgenehmigung für eine Robinie auf dem Grundstück Buchenweg 2 –
4 a, 53227 Bonn wird erteilt.
Begründung
Die Robinie (Robinia pseudoacacia) weist einen Stammumfang von 221 cm,
einen Kronendurchmesser von 15 m und eine Höhe von 18 m auf. Der Zustand
des Baumes wurde mit ausreichend beurteilt.
Der Baum zeigt einen alten Astausbruch aus der Oberkrone durch
Sturmeinwirkung. Zudem hat sich ein V-förmiger Zwiesel am Kronenansatz
gebildet, der noch wenig Reaktionsholz zeigt.
Standort des Baumes ist das Siedlungsgrün des o.g. Grundstücks. Im Rahmen
einer Kontrolle durch den Wahnbachtalsperrenverband im Bereich des
Trassenverlaufs eines ca. 250 km langen Rohrleitungsnetzes wurde
festgestellt, dass neben der Robinie auch noch eine satzungsgeschützte Eiche
mit einem Stammumfang von 124 cm nahezu über oder dicht neben der
Leitung auf diesem Grundstück stehen.
Der Wahnbachtalsperrenverband stellt die Trinkwasserversorgung für rund
800.000 Menschen in der Region sicher. Diese erfordert die Aufrechterhaltung
einer störungsfreien Infrastruktur, zu der auch das unterirdisch verlaufende
Rohrleitungsnetz gehört, das teilweise auch über private Grundstücke verläuft.
Auf diesen Grundstücken wurde im Grundbuch eine Grunddienstbarkeit
eingetragen. Diese sieht vor, dass das Grundstück, im Bereich dieser
Leitungen, nur eingeschränkt genutzt werden kann. Der Trassenverlauf muss
frei bleiben. Dieses betrifft auch Anpflanzungen mit tiefreichenden Wurzeln.Seite 1 von 4

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Nach fachlicher Einschätzung kann nicht ausgeschlossen werden, dass eine
gewisse Verwurzelung der in Sand verlegten Leitungen denkbar ist. Daher
sollte die Robinie zur Fällung freigegeben werden.
Als Ersatzpflanzung für die Robinie wird ein heimischer Laubbaum mit einem
Stammumfang von 20 cm – 25 cm gefordert. Auch für den zweiten
satzungsgeschützten Baum wird eine Ersatzpflanzung gefordert.
Anlage/n
1 Fotos und Plan Buchenweg 2 - 4a, 53227 Bonn (öffentlich)Seite 2 von 4

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Wahnbachtalsperrenverband
Siegelsknippen 1, 53721 Siegburg / Tel. (02241) 128-0
Leitung: HVL 413
Strecke: Siegelsknippen - Bonn
Lage: Buchenweg 4a, 53227 Bonn
Bearbeiter: E. Gaffke
Datum: 05.02.2020
Maßstab: 1 : 1000
Ausschnitt aus der Liegenschaftskarte.
Vervielfältigungen dürfen nur für den eigenen Bedarf erstellt und nicht an Dritte abgegeben werden. In der
Darstellung können Veränderungen berücksichtigt sein, die noch nicht in das Grundbuch übernommen sind.
Der Gebäudenachweis kann vom örtlichen Bestand abweichen.Seite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 17:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de