200347 · Beschlussvorlage
Fällgenehmigung für eine Robinie auf dem Grundstück Buchenweg 2 – 4 a, 53227 Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 200347
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 20.02.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Baumkommission Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 200347 Der Oberbürgermeister Federführung: 56 Amt für Umwelt-, Verbraucherschutz und Lokale Agenda Dezernat: Dez. III Fällgenehmigung für eine Robinie auf dem Grundstück Buchenweg 2 – 4 a, 53227 Bonn Beratungsfolge Baumkommission 20.04.2020 Empfehlung Bezirksvertretung Beuel 06.05.2020 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Fällgenehmigung für eine Robinie auf dem Grundstück Buchenweg 2 – 4 a, 53227 Bonn wird erteilt. Begründung Die Robinie (Robinia pseudoacacia) weist einen Stammumfang von 221 cm, einen Kronendurchmesser von 15 m und eine Höhe von 18 m auf. Der Zustand des Baumes wurde mit ausreichend beurteilt. Der Baum zeigt einen alten Astausbruch aus der Oberkrone durch Sturmeinwirkung. Zudem hat sich ein V-förmiger Zwiesel am Kronenansatz gebildet, der noch wenig Reaktionsholz zeigt. Standort des Baumes ist das Siedlungsgrün des o.g. Grundstücks. Im Rahmen einer Kontrolle durch den Wahnbachtalsperrenverband im Bereich des Trassenverlaufs eines ca. 250 km langen Rohrleitungsnetzes wurde festgestellt, dass neben der Robinie auch noch eine satzungsgeschützte Eiche mit einem Stammumfang von 124 cm nahezu über oder dicht neben der Leitung auf diesem Grundstück stehen. Der Wahnbachtalsperrenverband stellt die Trinkwasserversorgung für rund 800.000 Menschen in der Region sicher. Diese erfordert die Aufrechterhaltung einer störungsfreien Infrastruktur, zu der auch das unterirdisch verlaufende Rohrleitungsnetz gehört, das teilweise auch über private Grundstücke verläuft. Auf diesen Grundstücken wurde im Grundbuch eine Grunddienstbarkeit eingetragen. Diese sieht vor, dass das Grundstück, im Bereich dieser Leitungen, nur eingeschränkt genutzt werden kann. Der Trassenverlauf muss frei bleiben. Dieses betrifft auch Anpflanzungen mit tiefreichenden Wurzeln.Seite 1 von 4 Seite 2 Nach fachlicher Einschätzung kann nicht ausgeschlossen werden, dass eine gewisse Verwurzelung der in Sand verlegten Leitungen denkbar ist. Daher sollte die Robinie zur Fällung freigegeben werden. Als Ersatzpflanzung für die Robinie wird ein heimischer Laubbaum mit einem Stammumfang von 20 cm – 25 cm gefordert. Auch für den zweiten satzungsgeschützten Baum wird eine Ersatzpflanzung gefordert. Anlage/n 1 Fotos und Plan Buchenweg 2 - 4a, 53227 Bonn (öffentlich)Seite 2 von 4 Seite 3 von 4 Wahnbachtalsperrenverband Siegelsknippen 1, 53721 Siegburg / Tel. (02241) 128-0 Leitung: HVL 413 Strecke: Siegelsknippen - Bonn Lage: Buchenweg 4a, 53227 Bonn Bearbeiter: E. Gaffke Datum: 05.02.2020 Maßstab: 1 : 1000 Ausschnitt aus der Liegenschaftskarte. Vervielfältigungen dürfen nur für den eigenen Bedarf erstellt und nicht an Dritte abgegeben werden. In der Darstellung können Veränderungen berücksichtigt sein, die noch nicht in das Grundbuch übernommen sind. Der Gebäudenachweis kann vom örtlichen Bestand abweichen.Seite 4 von 4
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