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200343-05 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Fahrrad-Schutzstreifen am Goldbergweg

Nummer
200343-05 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
27.04.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 10.11.2021 Kenntnisnahme
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  1. 200343 Fahrrad-Schutzstreifen am Goldbergweg

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
200343-05 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Fahrrad-Schutzstreifen am Goldbergweg
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 28.04.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu 1.
Gemäß den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010) sollen
grundsätzlich nur in sicherheitsproblematischen Bereichen (wie bspw.
Knotenpunkte, Einmündungen usw.) Roteinfärbungen vorgenommen werden.
Die Verwaltung sieht ebenfalls eine Notwendigkeit die Furten an folgenden
genannten Stellen zur Verbesserung der Sicherheit der Radfahrenden rot zu
markieren:
Einmündung Elisabethstraße
Einmündung Marienforster Steinweg (Erneuerung der vorhandenen
Rotmarkierung)
Einmündung Fuderbachsweg
Mündungsbereich Goldbergweg/Heiderhofring
Mündungsbereich Klosterbergstraße/Heiderhofring
Zu 2.
Im aktuellen Bestand ist ein nicht mehr regelkonformer Radfahrstreifen mit
einer befahrbaren Breite von ca. 1 m markiert, der durch eine doppelte Linie
von der Fahrbahn getrennt ist.
Die Möglichkeiten, die Radverkehrsanlage im Bestand zu erweitern, sind
begrenzt. Die Gesamtfahrbahnbreite beträgt hier rund 8 m. Aufgrund des
Busverkehrs und der kurvenreichen Straßenführung ist eine Fahrstreifenbreite
von 3,50 m pro Fahrtrichtung notwendig. Der Radverkehr in Fahrtrichtung
Heiderhof wird separat im Seitenbereich geführt. Ein regelkonformer
Radfahrstreifen muss nach den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen
(RASt) mindestens 1,85 m breit sein (inklusive Breitstrich). Hierfür reicht die
Fahrbahnbreite nicht mehr aus. Umsetzbar wäre die Markierung eines
Schutzstreifens. Dieser wird vom Schwerlastverkehr (Busverkehr) regelkonform
mitgenutzt, könnte aber in einer Breite von 2 m markiert werden. Dies liegt über
dem Regelmaß von 1,50 m. Daraus würde sich eine Aufteilung von einer 3,50
m breiten Fahrspur in Richtung Heiderhof und einer 4,50 m breiten Fahrspur in
Richtung Stadtmitte ergeben. Auf der Fahrspur in Richtung Stadtmitte wird der
2 m breite Schutzstreifen für den Radverkehr markiert. Insgesamt würde sich
die befahrbare Breite für den Radverkehr somit erhöhen.Seite 1 von 2
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Zudem sollte der Schutzstreifen bereits unmittelbar oberhalb des nach rechts
einmündenden parallel verlaufenden „Gehweg – Radfahrer frei“ enden, damit
die Option rechts auf den parallel führenden Weg zu fahren klarer ersichtlich
wird. Durch die starke Abschüssigkeit und die schlecht einsehbare Kurve sowie
einem engen Straßenraum sollten Radfahrende hier möglichst nicht weiter auf
der Fahrbahn fahren. Der rechts abgehende, parallel führende „Gehweg,
Radfahrer frei“ bietet mit einer ausreichenden Breite eine Alternative zur
Fahrbahn. Eine Benutzungspflicht wird jedoch nicht empfohlen, da dies einen
großen Umweg für Radfahrende bedeuten würde, die in den Marienforster
Steinweg abbiegen möchten.
Zu 3.
Die Errichtung einer protected bike lane ist an dieser Stelle nicht möglich. Eine
protected bike lane benötigt eine nutzbare Breite von mindestens 2,50 m + 0,75
m Bord (protection) – also mindestens 3,25 m. Hierfür ist die Fahrbahn aus
oben genannten Gründen zu schmal.
Beschlussvorschlag:
1. An den genannten Knotenpunkten/Einmündungen wird eine Rotmarkierung
vorgenommen.
2. Es wird ein Schutzstreifen mit einer Breite von 2 m auf dem oberen Abschnitt
des Goldberwegs (Fahrtrichtung Zentrum) markiert. Der Schutzstreifen endet
bereits unmittelbar oberhalb des nach rechts einmündenden „Gehweg –
Radfahrer frei“, welcher als Parallelführung zur Straße dient.
3. Der Prüfauftrag für eine protected bike lane gilt als abgeschlossen und wird
abgelehnt.
Anlage/n
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