200343-05 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Fahrrad-Schutzstreifen am Goldbergweg
Kerndaten
- Nummer
- 200343-05 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 27.04.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 200343-05 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Fahrrad-Schutzstreifen am Goldbergweg Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 28.04.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu 1. Gemäß den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010) sollen grundsätzlich nur in sicherheitsproblematischen Bereichen (wie bspw. Knotenpunkte, Einmündungen usw.) Roteinfärbungen vorgenommen werden. Die Verwaltung sieht ebenfalls eine Notwendigkeit die Furten an folgenden genannten Stellen zur Verbesserung der Sicherheit der Radfahrenden rot zu markieren: Einmündung Elisabethstraße Einmündung Marienforster Steinweg (Erneuerung der vorhandenen Rotmarkierung) Einmündung Fuderbachsweg Mündungsbereich Goldbergweg/Heiderhofring Mündungsbereich Klosterbergstraße/Heiderhofring Zu 2. Im aktuellen Bestand ist ein nicht mehr regelkonformer Radfahrstreifen mit einer befahrbaren Breite von ca. 1 m markiert, der durch eine doppelte Linie von der Fahrbahn getrennt ist. Die Möglichkeiten, die Radverkehrsanlage im Bestand zu erweitern, sind begrenzt. Die Gesamtfahrbahnbreite beträgt hier rund 8 m. Aufgrund des Busverkehrs und der kurvenreichen Straßenführung ist eine Fahrstreifenbreite von 3,50 m pro Fahrtrichtung notwendig. Der Radverkehr in Fahrtrichtung Heiderhof wird separat im Seitenbereich geführt. Ein regelkonformer Radfahrstreifen muss nach den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt) mindestens 1,85 m breit sein (inklusive Breitstrich). Hierfür reicht die Fahrbahnbreite nicht mehr aus. Umsetzbar wäre die Markierung eines Schutzstreifens. Dieser wird vom Schwerlastverkehr (Busverkehr) regelkonform mitgenutzt, könnte aber in einer Breite von 2 m markiert werden. Dies liegt über dem Regelmaß von 1,50 m. Daraus würde sich eine Aufteilung von einer 3,50 m breiten Fahrspur in Richtung Heiderhof und einer 4,50 m breiten Fahrspur in Richtung Stadtmitte ergeben. Auf der Fahrspur in Richtung Stadtmitte wird der 2 m breite Schutzstreifen für den Radverkehr markiert. Insgesamt würde sich die befahrbare Breite für den Radverkehr somit erhöhen.Seite 1 von 2 Seite 2 Zudem sollte der Schutzstreifen bereits unmittelbar oberhalb des nach rechts einmündenden parallel verlaufenden „Gehweg – Radfahrer frei“ enden, damit die Option rechts auf den parallel führenden Weg zu fahren klarer ersichtlich wird. Durch die starke Abschüssigkeit und die schlecht einsehbare Kurve sowie einem engen Straßenraum sollten Radfahrende hier möglichst nicht weiter auf der Fahrbahn fahren. Der rechts abgehende, parallel führende „Gehweg, Radfahrer frei“ bietet mit einer ausreichenden Breite eine Alternative zur Fahrbahn. Eine Benutzungspflicht wird jedoch nicht empfohlen, da dies einen großen Umweg für Radfahrende bedeuten würde, die in den Marienforster Steinweg abbiegen möchten. Zu 3. Die Errichtung einer protected bike lane ist an dieser Stelle nicht möglich. Eine protected bike lane benötigt eine nutzbare Breite von mindestens 2,50 m + 0,75 m Bord (protection) – also mindestens 3,25 m. Hierfür ist die Fahrbahn aus oben genannten Gründen zu schmal. Beschlussvorschlag: 1. An den genannten Knotenpunkten/Einmündungen wird eine Rotmarkierung vorgenommen. 2. Es wird ein Schutzstreifen mit einer Breite von 2 m auf dem oberen Abschnitt des Goldberwegs (Fahrtrichtung Zentrum) markiert. Der Schutzstreifen endet bereits unmittelbar oberhalb des nach rechts einmündenden „Gehweg – Radfahrer frei“, welcher als Parallelführung zur Straße dient. 3. Der Prüfauftrag für eine protected bike lane gilt als abgeschlossen und wird abgelehnt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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