← Vorlagen

200342-06 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Antrag: Treppenanlage am Heiderhofring Antrag zur Vorlage 200342

Nummer
200342-06 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
12.06.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Heiderhofring Straße· Heiderhof, Bad Godesberg Hauptort
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 28.01.2026 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 59,4 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 200342 Treppenanlage am Heiderhofring

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (1.735 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
200342-06 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
BBB-Antrag: Treppenanlage am Heiderhofring
Antrag zur Vorlage 200342
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.06.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Blockstufen der Treppenanlage am Heiderhofring wurden - soweit es
möglich war - gerichtet. Die beschlossene Konstruktion aus Fertigbauteilen
(Stufenkeilen) konnte jedoch auch im Anschluss an die
Instandsetzungsarbeiten nicht realisiert werden, da die Tritte der einzelnen
Stufenelemente variieren.
Eine provisorische Herstellung einer Befahrungshilfe in Metallbauweise wurde
ebenfalls in Erwägung gezogen, ist jedoch auch aus verschiedenen Gründen
nicht möglich. Diese würde aufgrund der Oberfläche in Verbindung mit der
vorhandenen Steigung zu einer erheblichen Rutschgefahr führen, welche sich
bei feuchter Witterung und Verschmutzung, z. B. Laubfall, weiter verstärken
würde. Zudem würden sich unterhalb dieser Konstruktion Hohlräume im
Bereich des Stufenscheitels ergeben, an denen sich Feuchtigkeit und Müll
ablagert, der nur mit großem Aufwand entfernt werden kann. Ein weiteres
Geländer wäre ebenfalls erforderlich. Im Rahmen der Aufrechterhaltung der
Verkehrssicherheit kann daher eine solche Metallkonstruktion ebenfalls nicht
realisiert werden.
Nach Prüfung kann daher lediglich im Zusammenhang mit einer grundhaften
Erneuerung der gesamten Anlage eine entsprechende Befahrungshilfe
realisiert werden. Aufgrund des baulichen Zustandes der Treppenanlage ist hier
von einer mittel- bis langfristigen Erneuerung auszugehen. Bis zu diesem
Zeitpunkt muss auf die bereits bestehende Rampe ausgewichen werden.
Anlage/n
KeineSeite 1 von 1

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 09:36 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de