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200341-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Beschluss des Lärmaktionsplans der 3. Runde

Nummer
200341-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
12.05.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Rates 18.06.2020 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz 03.06.2020 Kenntnisnahme
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  1. 200341 Beschluss des Lärmaktionsplans der 3. Runde

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
200341-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
56 Amt für Umwelt-, Verbraucherschutz und Lokale Agenda
Dezernat:
Dez. III
Beschluss des Lärmaktionsplans der 3. Runde
Beratungsfolge
Rat 07.05.2020 Kenntnisnahme
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 20.05.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Der Gutachter hat anstelle eines ursprünglich für den AUV am 20.05. geplanten
Vortrages die beigefügte Kurzfassung zur Verfügung gestellt.
Anlage/n
1 Bonn_LAP_Kurzfassung (öffentlich)Seite 1 von 4

PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD
Lärmaktionsplan der Stadt Bonn, 3. Runde
Zusammenfassung der wesentlichsten Punkte
Einleitung
Ziel der EU-Umgebungslärmrichtlinie ist es, ein Konzept zur Bewertung und Bekämpfung von
Umgebungslärm zu erstellen, um schädliche Auswirkungen einschließlich Belästigungen durch
Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu vermindern.
Lärmminderungspläne (Lärmkarten und Lärmaktionspläne) sind alle fünf Jahre nach dem Zeitpunkt
ihrer Aufstellung zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten.
Ruhige Gebiete
Für den Lärmaktionsplan der 3. Runde hat die Bundesstadt Bonn das Thema Ruhige Gebiete als
Schwerpunkt gewählt, das in der bisherigen Lärmaktionsplanung nur pflichtgemäß behandelt
wurde. Zusätzlich wurden Potenziell Ruhige Gebiete identifiziert, die bis auf die akustischen Kriterien
(Pegel ≥55 dB(A)) die übrigen Anforderungen an Ruhige Gebiete erfüllen.
Die Stadt Bonn ist im Rahmen des Lärmaktionsplans verpflichtet, bestehende Ruhige Gebiete zu er-
halten. Ziel ist nun darüber hinaus, verlärmte Freiräume leiser zu machen, um sie zu Ruhigen
Gebieten aufzuwerten und Ruhe auch qualitativ erlebbar zu machen. Zum Schutz und zur
Entwicklung der Ruhigen Gebiete sind verschiedene Handlungsansätze denkbar. Wichtig ist vor al-
lem die Berücksichtigung der Ruhigen Gebiete in allen potenziell lärmerhöhenden Planungen sowie
die Weiterentwicklung der Ruhigen Gebiete im Zusammenhang mit der Stadtentwicklungs- und
Landschaftsplanung sowie der Freiflächenentwicklung in enger Zusammenarbeit mit dem Amt für
Stadtgrün. Auch Maßnahmen zur besseren Erreichbarkeit der Ruhigen Gebiete wie etwa die
Förderung des Umweltverbundes (vor allem Fuß- und Radverkehr, aber auch ÖPNV) und
Maßnahmen zur Verringerung der umgebenden Emissionen unterstützen dieses Ziel.
Mitwirkung der Öffentlichkeit
Es wurde ein zweistufiges Mitwirkungsverfahren beschlossen. Für die erste Phase erfolgte die
öffentliche Auslegung der Maßnahmenlisten und Lärmkarten des Lärmaktionsplans vom 15.
November bis zum 15. Dezember 2018.
Die Bundesstadt Bonn hat, wie oben ausgeführt, das Thema Ruhige Gebiete als Schwerpunkt für
den Lärmaktionsplan der 3. Runde gewählt. Für die Identifizierung von ruhigen Gebieten hatte die
Mitwirkung der Öffentlichkeit eine besondere Bedeutung. Die Betroffenen vor Ort wissen am bes-
ten, wo sie dem Alltagslärm entfliehen können und kennen die Bereiche, die aus ihrer Sicht als ru-
hige Gebiete erhalten oder leiser werden sollten. Während der Auftaktveranstaltung zum Mitwir-
kungsverfahren am 15. November 2018 im Haus der Bildung hatten die Bürger die Möglichkeit, Orte
zu markieren, die sie einerseits als sehr laut empfinden und andererseits gerne aufsuchen. Durch
den Internetauftritt wurden in der ersten Mitwirkungsphase knapp 50 Hinweise zu ruhigen Gebieten
gegeben. Es gab ergänzend die Möglichkeit, im Internet einen Fragebogen zur Bedeutung von
ruhigen Gebieten auszufüllen.
In der zweiten Mitwirkungsphase wurde der Entwurf des Lärmaktionsplans vom 11. November bis
zum 8. Dezember 2019 formell ausgelegt. Die eingegangenen Hinweise wurden wiederum
dokumentiert, abgewogen und die positiv abgewogenen Hinweise in den Lärmaktionsplan
aufgenommen.Seite 2 von 4

PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD
Maßnahmenbeispiele
Die Bundesstadt Bonn hat in den letzten Jahren bereits eine Vielzahl an Lärmminderungsmaßnah-
men umgesetzt.
Eine wichtige Maßnahme stellt z. B. die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf
30 km/h dar. Für die Straße An der Josefshöhe wurde am 9. Juli 2019 eine einjährige Test- und Pi-
lotphase beschlossen. Gleiches erfolgte am 5. Dezember 2019 für die Straße Auf dem Hügel zwi-
schen Hermann-Wandersleb-Ring und der Straße Am Propsthof. Nach Ablauf der Erprobungspha-
sen wird die Stadtverwaltung für diese beiden Straßen wie auch für die Bornheimer Straße einen
Erfahrungsbericht vorlegen. Desweiteren wurde aus Gründen der Luftreinhaltung Tempo 30 auf
der Reuterstraße eingeführt.
Das Tiefbauamt der Bundesstadt Bonn hat zudem erstmalig in Bonn im Rahmen der Fahrbahnsanie-
rung der Römerstraße zwischen Wachsbleiche und Augustusring den Einbau eines lärmoptimierten
Asphalts (LOA 5 D) als Teststrecke vorgenommen (Lärmminderung ca. -3 dB(A)).
Auch der Radverkehrsförderung kommt eine wichtige strategische Bedeutung zu, um den Anteil am
Modal-Split zu erhöhen und somit eine Veränderung des Verkehrsverhaltens zu bewirken. Dazu
zählen der Ausbau von Radwegen und auch innovative Ansätze wie die Prüfung von
Vorrangschaltungen an Signalanlagen für Radfahrer, die Verknüpfung des Radverkehrs mit dem
ÖPNV (Vergrößerung der Radstation am Hauptbahnhof, Bau der Radstation Bad Godesberg,
Einrichtung von Bike + Ride-Anlagen) und der Aufbau eines flächendeckenden Fahrradmietsystems.
2016 wurde die Einrichtung von 107 Fahrradstraßen beschlossen, die seitdem mit Förderung des
Landes schrittweise umgesetzt werden.
Der von Lkw ausgehende Lärm ist immer wieder Gegenstand von Bürgerbeschwerden und be-
stimmt teilweise in erheblichem Maß die in den strategischen Lärmkarten ausgewiesenen Belastun-
gen. Angesichts der besonderen Bonner Situation mit einem 270°-Autobahnring und relativ gerin-
gen Lkw-Mengen im innerstädtischen Straßennetz hat die Verwaltung in der Vergangenheit bereits
eine Voruntersuchung (Machbarkeitsstudie) beauftragt, um das Erfordernis für ein umfassendes
Lenkungskonzept zu prüfen. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zum Lkw-Lenkungskonzept
fließen in das Projekt "Effiziente und stadtverträgliche Lkw-Navigation in der Metropolregion
Rheinland" ein. Das Projekt wird gemeinschaftlich von den Industrie- und Handelskammern des
Rheinlandes sowie dem VRS und "mobil-im-rheinland" (künftig: "Digitalisierung Mobilität")
durchgeführt. Die Bundesstadt Bonn ist neben 148 Städten und Gemeinden aus dem Rheinland an
dem Projekt beteiligt. Voraussichtlich 2020 werden erste Vorrangrouten der Stadt Bonn und des
Rhein-Sieg-Kreises in das System eingegeben.
Im Lärmaktionsplan sind zudem eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen für die jeweiligen Belastungs-
achsen enthalten, für die der aktuelle Umsetzungsstand vermerkt ist. Zusätzlich sind strategische
Maßnahmen auf gesamtstädtischer Ebene detailliert dargestellt.
Durch die Verlängerung der S 13 zwischen Troisdorf und Bonn-Oberkassel erhält die Bundesstadt
Bonn einen deutlich schnelleren Anschluss zum Flughafen Köln/Bonn. Der Spatenstich erfolgte Ende
November 2016, die geplante Bauzeit beträgt 12 Jahre. Die Anlieger der stark frequentierten
rechtsrheinischen Bahnstrecke erhalten einen modernen Lärmschutz nach Lärmvorsorgekriterien.
Darüber hinaus sind in der Stadt Bonn weitere ÖPNV-Infrastrukturmaßnahmen in der Planung. Dazu
gehört die Seilbahn zwischen Venusberg, Bundesviertel und Beuel, die Westbahn zwischen Innen-
stadt und Hardtberg, die rechtsrheinische Stadtbahn zwischen Bonn, Niederkassel und Köln, die Be-
schleunigung der Stadtbahnlinie 66 auf der B 56 in Höhe Beuel Friedhof sowie die Stadt- und Stra-
ßenbahnverlängerung Buschdorf (Linie 63 und 61).Seite 3 von 4

PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD
Ziele für 2030
Der Rat der Stadt Bonn hat Anfang Februar 2019 die erste kommunale Nachhaltigkeitsstrategie ver-
abschiedet. Dies ist der Beitrag der Stadt Bonn zur systematischen Umsetzung der Agenda 2030 der
Vereinten Nationen mit den 17 nachhaltigen Entwicklungszielen, die auf sechs kommunale Hand-
lungsfelder übertragen wurden. Das operative Ziel zum Thema Lärm sieht vor, dass bis zum Jahr
2030 die Empfehlungen der WHO im Bonner Stadtgebiet eingehalten werden:
Mittlere Außenschallpegel liegen in Wohngebieten tagsüber unter 55 dB(A), um er-
hebliche Belästigungen in nennenswertem Umfang zu vermeiden.
Nachts werden die Außenschallpegel 10 dB(A) niedriger angesetzt. Um einen unge-
störten und gesunden Schlaf zu gewährleisten, beträgt der über die Schlafzeit gemit-
telte Schallpegel im Schlafraum nicht mehr als 30 dB(A), Schallpegelspitzen von 45
dB(A) werden nicht überschritten.
Zur Einhaltung dieser ehrgeizigen Ziele soll eine Vielzahl an Maßnahmen umgesetzt werden. Dazu
zählt die grundsätzliche Erneuerung der Fahrbahndecken mit lärmminderndem Asphalt auf erheb-
lich lärmvorbelasteten Innerortsstraßen mit Wohnbebauung, sofern dies technisch umsetzbar ist
und die Umsetzung der Lkw-Lenkung für die Gesamtstadt Bonn, um Wohngebiete von
Verkehrslärm zu entlasten. Die lärmmindernde Wirkung dieser Maßnahmen soll durch die
Umsetzung eines noch zu erarbeitenden Konzepts zur Geschwindigkeitsreduzierung auf erheblich
lärmvorbelasteten Hauptverkehrsstraßen im Bereich von Wohngebieten unterstützt werden.
Aachen, 2020-05-04
Sophia SoetermannsSeite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 22:50 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de