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200341 · Beschlussvorlage

Beschluss des Lärmaktionsplans der 3. Runde

Nummer
200341
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
17.03.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz 03.06.2020 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 18.06.2020 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 200341-1 ST Beschluss des Lärmaktionsplans der 3. Runde
  2. 200341-3 AA Beschluss des Lärmaktionsplans der 3. Runde Antrag zur Vorlage 200341
  3. 200341-2 AA Beschluss des Lärmaktionsplans der 3. Runde BBB-Änderungsantrag zur Vorlage 200341

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Beschlussvorlage
öffentlich
200341
Der Oberbürgermeister
Federführung:
56 Amt für Umwelt-, Verbraucherschutz und Lokale Agenda
Dezernat:
Dez. III
Beschluss des Lärmaktionsplans der 3. Runde
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 02.04.2020 Empfehlung
Rat 07.05.2020 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Der Rat der Bundesstadt Bonn beschließt den Lärmaktionsplan der 3.
Runde in der vorliegenden Fassung.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahmen – soweit sie im
städtischen Einflussbereich liegen – im Rahmen der finanziellen
Möglichkeiten umzusetzen. Über die Durchführung und die
Finanzierung der Maßnahmen ist jeweils gesondert durch
Einzelbeschlüsse zu entscheiden.
3. Der Rat der Bundesstadt Bonn appelliert an die betreffenden externen
Institutionen, insbesondere an die DB AG, den Landesbetrieb
Straßenbau NRW und die Bezirksregierung Köln, im Sinne dieses
Lärmaktionsplans die in ihre Zuständigkeit fallenden Maßnahmen und
Vorschläge zu prüfen und nach Möglichkeit umzusetzen.
Begründung
Die Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über
die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm und das „Gesetz zur
Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von
Umgebungslärm“ vom 24.06.2005 verpflichten die Kommunen zur Erstellung
strategischer Lärmkarten sowie darauf aufbauender Lärmaktionspläne
einschließlich der Information der Öffentlichkeit. Diese werden mindestens alle
fünf Jahre überprüft und bei Bedarf überarbeitet.
Information und Mitwirkung der Öffentlichkeit
Der Lärmaktionsplan für die Bundesstadt Bonn wurde auf Grundlage des am
10.10.2018 im Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und
Lokale Agenda beschlossenen Beteiligungskonzeptes (DS-Nr. 1812352) zur
Öffentlichkeitsbeteiligung fortgeschrieben.Seite 1 von 255

Seite 2
Die erste Phase der Beteiligung erfolgte vom 15.11.18 bis zum 15.12.18. Am
15. November 2018 fand eine Auftaktveranstaltung zur Information der
Bürgerinnen und Bürger statt. Die Online-Beteiligung auf bonn-macht-mit.de bot
die Möglichkeit, sowohl Ruhige Gebiete als auch Lärmprobleme zu benennen.
Des Weiteren gab es eine Umfrage zum Thema Ruhige Gebiete.
Die zweite Phase der Beteiligung erfolgte vom 11.11.19 bis zum 8.12.19. Bei
der zweiten Online-Beteiligung konnten Bonner Bürgerinnen und Bürger sowie
die Träger öffentlicher Belange Anregungen bzw. Stellungnahmen zum Entwurf
des Lärmaktionsplans der 3. Runde abgeben.
Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung und die Erstellung des Entwurfs
des Lärmaktionsplans der 3. Runde wurde vom Planungsbüro Richter-Richard
aus Aachen in Abstimmung mit der Stadtverwaltung durchgeführt.
Aus der Beteiligung der Bonner Bürgerinnen und Bürger resultierten ca. 200
Eingaben.
Die eingegangenen Hinweise, Anregungen und Lösungsvorschläge aus der
Öffentlichkeit und von den Trägern öffentlicher Belange wurden gesichtet,
tabellarisch ausgewertet und mit Abwägungsvorschlägen belegt. Die
Abwägungsvorschläge unterscheiden sich im Grundsatz durch drei Kriterien,
nämlich ob sie
 im Zusammenhang mit der Umgebungslärmrichtlinie stehen,
 nicht im Zusammenhang mit der Umgebungslärmrichtlinie stehen, aber
lärmrelevant sind,
 nicht im Zusammenhang mit Lärm stehen, aber verwaltungsintern
weiterverfolgt werden.
Die zu beachtenden Hinweise gliedern sich wiederum in Hinweise, die
 in den LAP aufgenommen werden,
 nicht in den LAP aufgenommen oder
 zur Kenntnis genommen werden, da es sich um allgemeine oder
grundsätzliche Anmerkungen handelt.
Die Anregungen, Hinweise und Lösungsvorschläge wurden, soweit sie in den
LAP übernommen werden sollen, in den Berichtsstand bzw.
Maßnahmenkatalog eingearbeitet. Die Tabellen der Auswertung sind dem
Lärmaktionsplan als Anhang beigefügt.
Alle Beiträge wurden aus Datenschutzgründen anonymisiert.Seite 2 von 255

Seite 3
Maßnahmenfinanzierung
Die Kommunen sind zwar für die Umsetzung der Lärmaktionsplanung
zuständig. Der Bundesgesetzgeber hat jedoch keine Regelungen zur
Finanzierung von im Rahmen der Lärmaktionsplanung geprüften
Lärmschutzmaßnahmen getroffen. Eine Beteiligung von Bund und Ländern an
der Finanzierung von in den Lärmaktionsplänen geprüften bzw.
vorgeschlagenen Maßnahmen ist nach derzeitigem Sachstand nicht
vorgesehen. Solche Lärmschutzmaßnahmen sind nach derzeitigem Stand als
freiwillige Maßnahmen aus den kommunalen Haushalten zu finanzieren, da die
Stadt Bonn Baulastträger für Bundes- und Landesstraßen in der Ortsdurchfahrt
ist. Die Finanzierung und damit Umsetzung der Maßnahmen hat sich an der
Haushaltslage der Kommune zu orientieren. Eine Kostenübersicht für
Maßnahmen des Lärmaktionsplans Bonn lässt sich zum gegenwärtigen
Zeitpunkt noch nicht darstellen. Es bleibt in vielen Fällen der konkreten
Maßnahmenumsetzung vorbehalten, die tatsächlichen Kosten zu bestimmen.
Einschränkend muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass dies auch nur
bei denjenigen Maßnahmen durchführbar ist, die primär dem Lärmschutz
dienen. Beispielhaft sind die Errichtung von Lärmschutzanlagen oder
Mehrkosten für das Aufbringen lärmarmer Fahrbahnbeläge bei der
Straßensanierung. Demgegenüber ist eine Kostenbenennung nicht möglich für
Maßnahmen / Projekte, die zwar dem Lärmschutz dienen können, mit denen
aber gleichzeitig andere Ziele verfolgt werden (Beispiele: Maßnahmen zur
Förderung umweltfreundlicher Verkehre, Bau neuer ÖPNV-
Verknüpfungspunkte, Konzepte zur Parkraumbewirtschaftung).
Ausblick
Nach erfolgter Beschlussfassung durch den Rat wird dieser Lärmaktionsplan
der Runde 3 veröffentlicht und an die EU gemeldet. Der verabschiedete Plan ist
Grundlage für eine anschließende Detailplanung und Fortschreibung der
Einzelmaßnahmen, die gleichfalls unter Einbindung eines Fachgutachters
erfolgt. Die kontinuierliche Fortschreibung der Lärmaktionsplanung ist Ziel der
Umsetzung der EG-Umgebungslärmrichtlinie. Im Jahr 2022 erfolgt eine
Aktualisierung der Ergebnisse der Lärmkartierung (Runde 4) mit
anschließender Fortschreibung des Lärmaktionsplans. Die Vorgaben der EU
sehen eine regelmäßige Überprüfung bzw. Neuberechnung der
Lärmimmissionen sowie der Betroffenheiten im Stadtgebiet vor.
Die Kosten des Lärmaktionsplans sind noch nicht bezifferbar.
Anlage/nSeite 3 von 255

Seite 4
1 BN_LAP3_Bericht_gesamt (öffentlich)Seite 4 von 255

Bundesstadt Bonn
Lärmaktionsplan 3. RundeSeite 5 von 255

Lärmaktionsplan 3. Runde
bearbeitet von
Bundesstadt Bonn
Amt für Umwelt, Verbraucherschutz und Lokale Agenda
Wilma Kurth
und
PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD, Aachen/Berlin
Jochen Richard
Sophia Soetermanns
Redaktionsstichtag: 29. Januar 2020
Aachen, März 2020Seite 6 von 255

PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD
Bundesstadt Bonn – Lärmaktionsplan 3. Runde
INHALTSVERZEICHNIS
Gliederung gemäß Anhang V EU-Umgebungslärmrichtlinie
1. Beschreibung des Ballungsraums, der Hauptverkehrsstraßen, der
Haupteisenbahnen oder der Großflughäfen und anderer
Lärmquellen 1
2. Zuständige Behörde 5
3. Rechtlicher Hintergrund 6
4. Geltende Grenzwerte gemäß Artikel 5 ULR 9
5. Zusammenfassung der Daten aus den Lärmkarten 10
5.1 Straßenverkehr .......................................................................................... 10
5.2 Schienenverkehr ........................................................................................ 13
5.3 Industrie und Gewerbe .............................................................................. 20
5.4 Belastungsachsen und -räume ................................................................... 23
5.5 Ruhige Gebiete .......................................................................................... 29
5.5.1 Identifizierung der ruhigen Gebiete ................................................. 29
5.5.2 Identifizierung von Handlungsbedarf und Prioritäten ...................... 36
5.5.3 Mitwirkung der Betroffenen ............................................................ 40
5.5.4 Ausblick ........................................................................................... 41
6. Bewertung der geschätzten Anzahl von Personen, die Lärm
ausgesetzt sind, sowie Angabe von Problemen 43
7. Protokoll der öffentlichen Anhörungen gemäß Art. 8 (7) ULR 48
8. Bereits vorhandene oder geplante Maßnahmen zur
Lärmminderung 50
9. Maßnahmen, die die zuständigen Behörden für die nächsten fünf
Jahre geplant haben, einschließlich Maßnahmen zum Schutz
ruhiger Gebiete 54
9.1 Bereits im Verfahren befindliche Maßnahmen ........................................... 54
9.1.1 Lärmaktionsplan .............................................................................. 54
9.1.2 Luftreinhalteplan ............................................................................. 54
9.1.3 Verkehrsentwicklungsplan 2020 ...................................................... 55
9.1.4 Masterplan "Innere Stadt" ................................................................ 55
9.1.5 Radverkehrsförderung ..................................................................... 56
9.2 Strategische Maßnahmen auf gesamtstädtischer Ebene............................ 57
9.2.1 Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ........................ 57
9.2.2 Machbarkeitsstudie Lkw-Lenkung.................................................... 60
9.2.3 Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit .......................... 63
9.2.4 Erneuerung der Fahrbahndeckschicht mit lärmminderndem
Asphalt ............................................................................................ 63
9.2.5 Lead City ......................................................................................... 63
9.2.6 Emissionsfreie Innenstadt ................................................................ 63
9.2.7 Sofortprogramm Saubere Luft ......................................................... 64
9.2.8 E-Mobilität ...................................................................................... 64
9.2.9 Verlängerung S 13 ........................................................................... 65
9.3 Vertiefende Untersuchung an Belastungsachsen ....................................... 66
9.3.1 Kölnstraße (L 300) ........................................................................... 66
9.3.2 Kaiser-Karl-Ring – Hochstadenring, Graurheindorfer Straße
bis Viktoriabrücke ............................................................................ 84Seite 7 von 255

PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD
Bundesstadt Bonn – Lärmaktionsplan 3. Runde
9.3.3 Hausdorffstraße .............................................................................. 98
9.3.4 Dottendorfer Straße ...................................................................... 111
9.4 Schienenverkehr DB ................................................................................. 122
10. Langfristige Perspektive 124
10.1 Strategische Maßnahmen ........................................................................ 124
10.2 Straßenverkehr – vertiefende Maßnahmen an
Belastungsachsen .......................................................................... 125
10.3 Schienenverkehr DB ................................................................................. 128
10.4 Infrastrukturausbau ÖPNV (ohne DB) ...................................................... 129
10.5 Bundesautobahnausbau .......................................................................... 129
11. Finanzielle Informationen 130
11.1 Kosten Lärmaktionsplan .......................................................................... 130
11.2 Fördermöglichkeiten ............................................................................... 130
12. Geplante Bestimmungen für die Bewertung der Durchführung
und der Ergebnisse des Aktionsplans 131
13. Schätzwerte für die Reduzierung der Zahl der betroffenen
Personen 132
Anhang I.1 Hinweise aus der Mitwirkung der Öffentlichkeit zu den Belastungsachsen –
1. Phase
Anhang I.2 Hinweise aus der Mitwirkung der Öffentlichkeit zu den Ruhigen Gebieten –
1. Phase
Anhang II.1 Hinweise aus der Mitwirkung der Öffentlichkeit – 2. Phase
Anhang II.2 Hinweise aus der Mitwirkung der Träger öffentlicher Belange – 2. Phase
Anhang III Begriffsbestimmungen nach Artikel 3 EU-Umgebungslärmrichtlinie
Anhang IV Wirkung von Lärmminderungsmaßnahmen im Straßenverkehr
Anhang V.1 Bereits vorhandene oder geplante Maßnahmen zur Lärmminderung –
Umsetzungsstand Straßenverkehr I
Anhang V.2 Bereits vorhandene oder geplante Maßnahmen zur Lärmminderung –
Umsetzungsstand Straßenverkehr II
Anhang V.3 Bereits vorhandene oder geplante Maßnahmen zur Lärmminderung –
Umsetzungsstand Bundeseigener Schienenverkehr
Anhang V.4 Bereits vorhandene oder geplante Maßnahmen zur Lärmminderung –
Umsetzungsstand Nichtbundeseigener Schienenverkehr
Anhang VI. Fragebogen zur Bedeutung von Ruhigen Gebieten im Rahmen der Öffentlich-
keitsbeteiligungSeite 8 von 255

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Bundesstadt Bonn – Lärmaktionsplan 3. Runde
ABBILDUNGSVERZEICHNIS
Abb. 1.1: Untersuchte Lärmquellen .......................................................................................................... 4
Abb. 5.1: Strategische Lärmkarte – Straßenverkehr Lden ....................................................................... 11
Abb. 5.2: Strategische Lärmkarte – Straßenverkehr Lnight ...................................................................... 12
Abb. 5.3: Strategische Lärmkarte – Schienenverkehr des Bundes Lden ................................................. 14
Abb. 5.4: Strategische Lärmkarte Schienenverkehr des Bundes Lnight ................................................... 15
Abb. 5.5: Darstellung der Rasterlärmkennziffer Lden – Schienenverkehr des Bundes ............................ 16
Abb. 5.6: Darstellung der Rasterlärmkennziffer Lnight – Schienenverkehr des Bundes........................... 17
Abb. 5.7: Strategische Lärmkarte – Stadt- und Straßenbahn (Lden) ....................................................... 18
Abb. 5.8: Strategische Lärmkarte – Stadt- und Straßenbahn Lnight......................................................... 19
Abb. 5.9: Strategische Lärmkarte – Industrie Lden .................................................................................. 21
Abb. 5.10: Strategische Lärmkarte – Industrie Lnight ................................................................................. 22
Abb. 5.11: Belastungsachsen Straßen-/ Schienenverkehr ....................................................................... 27
Abb. 5.12: Belastungsräume .................................................................................................................... 28
Abb. 5.13: Realnutzung der Freiräume .................................................................................................... 31
Abb. 5.14: Ruhige Gebiete ....................................................................................................................... 34
Abb. 5.15: Potenziell ruhige Gebiete (Lden ≥55 dB(A)) ............................................................................. 35
Abb. 5.16: Handlungsbedarf (Prioritäten) ................................................................................................. 38
Abb. 5.17: Handlungsbedarf (Prioritäten) – Ausschnitt Beuel .................................................................. 39
Abb. 5.18: Durch Bürger identifizierte laute Gebiete und ruhige Orte ...................................................... 40
Abb. 9.1: Kaskade zur Ermittlung geeigneter Straßenabschnitte für das Tempo 30-
Pilotprojekt .............................................................................................................................. 59
Abb. 9.2: Vorzugsnetz zur Erschließung der Gewerbe-/ Industriegebiete.............................................. 62
Abb. 9.3: Streckenverlauf Verlängerung S 13 (Quelle: "Ausbau zwischen Troisdorf und
Bonn-Oberkassel, S-Bahn-Linie 13", DB Netze) ..................................................................... 65
Abb. 9.4: Maßnahmenübersicht Kölnstraße, Abschnitt 1 ....................................................................... 72
Abb. 9.5: Maßnahmenübersicht Kölnstraße, Abschnitt 2 ....................................................................... 78
Abb. 9.6: Maßnahmenübersicht Kölnstraße, Abschnitt 3 ....................................................................... 83
Abb. 9.7: Maßnahmenübersicht Kaiser-Karl-Ring, Abschnitt 1 .............................................................. 89
Abb. 9.8: Maßnahmenübersicht Kaiser-Karl-Ring, Abschnitt 2 .............................................................. 93
Abb. 9.9: Maßnahmenübersicht Hochstadenring ................................................................................... 97
Abb. 9.10: Maßnahmenübersicht Hausdorffstraße, Abschnitt Reuterstraße bis Weidengarten ............. 102
Abb. 9.11: Maßnahmenübersicht Hausdorffstraße, Abschnitt Weidengarten bis Bergstraße ................ 106
Abb. 9.12: Hausdorffstraße, Abschnitt Bergstraße bis Quirinstraße ...................................................... 110
Abb. 9.13: Maßnahmenübersicht Dottendorfer Straße, Abschnitt 1 – Quirinstraße bis Karl-
Barth-Straße.......................................................................................................................... 116Seite 9 von 255

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Bundesstadt Bonn – Lärmaktionsplan 3. Runde
Abb. 9.14: Maßnahmenübersicht Dottendorfer Straße, Abschnitt 2 – Karl-Barth-Straße bis
Bahnübergang....................................................................................................................... 121Seite 10 von 255

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Bundesstadt Bonn – Lärmaktionsplan 3. Runde
TABELLENVERZEICHNIS
Tab. 3.1: Beurteilungspegel zur Lärmsanierung ...................................................................................... 8
Tab. 4.1: Empfehlungen zu Auslösekriterien für Lärmaktionspläne ......................................................... 9
Tab. 6.1: Gesamtfläche lärmbelasteter Gebiete – Hauptverkehrsstraßen ............................................. 43
Tab. 6.2: Geschätzte Anzahl lärmbelasteter Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser –
Hauptverkehrsstraßen............................................................................................................. 43
Tab. 6.3: Geschätzte Anzahl lärmbelasteter Menschen – Hauptverkehrsstraßen ................................. 43
Tab. 6.4: Gesamtfläche lärmbelasteter Gebiete – gesamter lärmrelevanter Straßenverkehr ................ 44
Tab. 6.5: Geschätzte Anzahl lärmbelasteter Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser –
gesamter lärmrelevanter Straßenverkehr ............................................................................... 44
Tab. 6.6: Geschätzte Anzahl lärmbelasteter Menschen – gesamter lärmrelevanter
Straßenverkehr ....................................................................................................................... 44
Tab. 6.7: Gesamtfläche lärmbelasteter Gebiete – Haupteisenbahnstrecken ......................................... 45
Tab. 6.8: Geschätzte Anzahl lärmbelasteter Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser –
Haupteisenbahnstrecken ........................................................................................................ 45
Tab. 6.9: Geschätzte Anzahl lärmbelasteter Menschen – Haupteisenbahnstrecken ............................. 45
Tab. 6.10: Gesamtfläche lärmbelasteter Gebiete – sonstiger lärmrelevanter Schienenverkehr .............. 45
Tab. 6.11: Geschätzte Anzahl lärmbelasteter Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser –
sonstiger lärmrelevanter Schienenverkehr .............................................................................. 46
Tab. 6.12: Geschätzte Anzahl lärmbelasteter Menschen – sonstiger lärmrelevanter
Schienenverkehr ..................................................................................................................... 46
Tab. 6.13: Gesamtfläche lärmbelasteter Gebiete – IED-Anlagen und Häfen ........................................... 46
Tab. 6.14: Geschätzte Anzahl lärmbelasteter Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser –
IED-Anlagen und Häfen .......................................................................................................... 46
Tab. 6.15: Geschätzte Anzahl lärmbelasteter Menschen – IED-Anlagen und Häfen............................... 47
Tab. 8.1: Beispiele für umgesetzte Lärmminderungsmaßnahmen ......................................................... 51
Tab. 9.1: Rahmenbedingungen Kölnstraße – Abschnitt 1...................................................................... 67
Tab. 9.2: Rahmenbedingungen Kölnstraße – Abschnitt 2...................................................................... 73
Tab. 9.3: Rahmenbedingungen Kölnstraße – Abschnitt 3...................................................................... 79
Tab. 9.4: Rahmenbedingungen Kaiser-Karl-Ring – Abschnitt 1 ............................................................. 85
Tab. 9.5: Rahmenbedingungen Kaiser-Karl-Ring – Abschnitt 2 ............................................................. 90
Tab. 9.6: Rahmenbedingungen Hochstadenring – Abschnitt 3 .............................................................. 94
Tab. 9.7: Rahmenbedingungen Hausdorffstraße – Abschnitt 1 ............................................................. 99
Tab. 9.8: Rahmenbedingungen Hausdorffstraße – Abschnitt 2 ........................................................... 103
Tab. 9.9: Rahmenbedingungen Hausdorffstraße – Abschnitt 3 ........................................................... 107
Tab. 9.10: Rahmenbedingungen Dottendorfer Straße – Abschnitt 1 ..................................................... 112
Tab. 9.11: Rahmenbedingungen Dottendorfer Straße – Abschnitt 2 ..................................................... 117
Tab. 9.12: Übersicht der noch zu bearbeitenden Lärmsanierungsbereiche (DB) .................................. 123Seite 11 von 255

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Bundesstadt Bonn – Lärmaktionsplan 3. Runde
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
BauGB - Baugesetzbuch
BImSchG - Bundes-Immissionsschutzgesetz
BImSchV - Bundes-Immissionsschutzverordnung
BGBI - Bundesgesetzblatt
BMVBS - Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
BMVI - Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
dB - Dezibel
dB(A) - A-bewerteter Schalldruckpegel
DTV - Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke
EBA - Eisenbahn-Bundesamt
EFRE - Europäischer Fonds für regionale Entwicklung
EG - Europäische Gemeinschaft
EU - Europäische Union
FluLärmG - Fluglärmgesetz
FNP - Flächennutzungsplan
GIS - Geografisches Informationssystem
IED - Industrial Emissions Directive
IED-Anlagen - Richtlinie über Industrieemissionen, RL 2010/75/EU, Industrial Emissions Directive
KBS - Kursbuchstrecke
KfW - Kreditanstalt für Wiederaufbau
LAeq - Äquivalenter Dauerschallpegel
Lden - Tag-Abend-Nacht-Lärmindex
Lday - Mittelungspegel für den Tag von 06:00 - 18:00 Uhr
Levening - Mittelungspegel für den Abend von 18:00 - 22:00 Uhr
Lnight - Mittelungspegel für die Nacht von 22:00 - 06:00 Uhr
LAI - Bund/ Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz
LANUV - Landesamt für Umwelt und Verbraucherschutz
LAP - Lärmaktionsplan
LKZ - Lärmkennziffer
LSA - Lichtsignalanlage
ÖPNV - Öffentlicher Personennahverkehr
RdErl - Runderlass
RLS-90 - Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen
StVO - Straßenverkehrsordnung
SV - Schwerverkehr
ULR - Umgebungslärmrichtlinie
VBEB - Vorläufige Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch
Umgebungslärm
VBUF - Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Flughäfen
VBUS - Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen
VBUSch - Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Schienenwegen
VLärmSchRL97 - Richtlinien für den Verkehrslärmschutz in der Baulast des Bundes
VwVfg - VerwaltungsverfahrensgesetzSeite 12 von 255

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Bundesstadt Bonn – Lärmaktionsplan 3. Runde
BN_LAP3_Bericht.docx
1. Beschreibung des Ballungsraums, der Hauptverkehrsstra-
ßen, der Haupteisenbahnen oder der Großflughäfen und
anderer Lärmquellen
Ballungsraum
Nach § 47b BImSchG ist ein Ballungsraum ein Gebiet mit einer Einwohnerzahl von über
100.000. Im Land Nordrhein-Westfalen definieren sich die Ballungsräume über die Einwoh-
nerzahl der Gemeinden. Die Bundestadt Bonn zählt mit 327.919 Einwohnern zum 31. Dezem-
ber 2017 auf einer Fläche von ca. 141 km² zu den Ballungsräumen.
Hauptverkehrsstraßen
In den strategischen Lärmkarten wurden alle Straßen mit einer DTV >4.000 Kfz kartiert. Diese
Straßen sind der nachfolgenden Abbildung zu entnehmen. Darüber hinaus können die kartier-
ten Straßen mit einer DTV >8.200 Kfz dem im Internet unter www.umgebungslaerm.nrw.de verfüg-
baren Bericht zur Meldung der Kartierungsergebnisse an die EU entnommen werden.
Haupteisenbahnen
Auf den bundeseigenen Haupteisenbahnstrecken
 2630 Köln – Koblenz und
 2324 Köln – Niederlahnstein
verkehren mehr als 30.000 Züge/Jahr. Sie sind damit kartierungspflichtig. Die bundeseigene
Haupteisenbahnstrecke
 2645 S 23 Bonn – Euskirchen
wurde ebenfalls vom Eisenbahnbundesamt kartiert, obwohl dort weniger als 30.000 Züge/
Jahr verkehren.
Folgende sonstige Schienenstrecken außerhalb der Haupteisenbahnstrecken des Bundes mit
mehr als 30.000 Zügen/Jahr wurden von der Stadt Bonn kartiert (Stadt- und Straßenbahn):
 Linie 61 Auerberg – Dottendorf,
Linie 62 Oberkassel Süd/ Römlinghoven – Dottendorf,
Linie 65 Auerberg – Ramersdorf,
Linie 66 Siegburg – Bad Honnef,
Linie 67 Siegburg – Bad Godesberg,
Linie 16 Bad Godesberg – Köln-Niehl
Linie 63 Bad Godesberg – Tannenbusch,
Linie 18 Bonn Hauptbahnhof – Köln-Thielenbruch,
Linie 68 Bonn-Ramersdorf – Bornheim.Seite 13 von 255

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Bundesstadt Bonn – Lärmaktionsplan 3. Runde
BN_LAP3_Bericht.docx
Fluglärm
Die Lärmkarten müssen die Bereiche ausweisen, die Pegel von LDEN = 55 dB(A) und LNight = 50
dB(A) erreichen bzw. überschreiten. Die Bundesstadt Bonn befindet sich demnach nicht im
Lärmwirkungsbereich des Großflughafens Köln/Bonn mit mehr als 50.000 Flugbewegun-
gen/Jahr (Starts und Landungen).
Mit den Fluglärmkommissionen an den einzelnen Flughäfen gibt es jedoch feste, gesetzlich
vorgeschriebene Institutionen, die sich mit Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung gegen
Fluglärm oder zur Verringerung der Luftverunreinigung durch Luftfahrzeuge in der Umge-
bung des Flugplatzes beschäftigen. In den Fluglärmkommissionen sind unter anderem die von
Fluglärm betroffenen Gemeinden und die Luftverkehrswirtschaft vertreten. Die Stadt Bonn ist
mit einem Mitglied in der Fluglärmkommission am Flughafen Köln/Bonn vertreten.
Militärisch genutzte Flughäfen sowie Regionalflughäfen und Landeplätze sind nicht Gegen-
stand der Lärmaktionsplanung.
Der Verkehrslandeplatz Hangelar und der Flugbetrieb der Bundespolizei fallen in der Lärmak-
tionsplanung somit nicht unter die zu untersuchenden Lärmquellen. Informationen über die
Lärmsituation können in dem Gutachten „Schalltechnische Untersuchung zur Führung der
Platzrunde des Flugplatzes Bonn-Hangelar in 53757 Sankt Augustin, ADU cologne, Bericht
P0510080 vom 20.08.2007“ bei der Stadtverwaltung Sankt Augustin eingesehen werden.
Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass die Fluglärmgesellschaft Hangelar einen Lärmschutz-
beirat bestellt hat, der die zuständige Luftfahrtbehörde (Bezirksregierung Düsseldorf) über
Maßnahmen, die in der Umgebung des Flugplatzes wirksam vor Fluglärm und Luftverschmut-
zung schützen sollen, berät. Die Stadt Bonn ist im Lärmschutzbeirat als Mitglied vertreten.
Gewerbelärm
In Ballungsräumen sind auch die Industrie- und Gewerbeanlagen mit IED-Anlagen (Industrial
Emissions Directive) zu kartieren sowie Häfen für die Binnen- oder Seeschifffahrt mit einer Ge-
samtumschlagsleistung von mehr als 1,5 Mio. Tonnen pro Jahr. Die IED ersetzt die für das
immissionsschutzbezogene Anlagenzulassungsrecht bisher zentrale europäische IVU-Richtlinie
sowie sechs weitere sektorspezifische EU-Richtlinien zum Immissionsschutzrecht und führt
diese in einem Rechtsakt zusammen. Mit der Umsetzung der IED in deutsches Recht (Richtlinie
über Industrieemissionen, RL 2010/75/EU, Industrial Emissions Directive) werden Betreiber von
bestimmten, gemäß BImSchG und der 4. BImSchV genehmigungspflichtigen Großanlagen mit
neuen Pflichten belegt, wenn ihre Anlage als IED-Anlage eingestuft wird.
Die Bundesstadt Bonn hat auf dieser Grundlage folgende Betriebe kartiert:
 ST Extruded Products GmbH, Bonn-Auerberg
 Wilh. Stolle GmbH, Werk 2, Bonn-Küdinghoven,
 Evonik Degussa GmbH, Betrieb Marquart Werk Wesseling, Bonn-Beuel,
 WECK GLASWERK GmbH, Bonn-Duisdorf,
 Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn-Endenich,
 Wilhelm Stolle GmbH, Werk 1, Bonn-Bad Godesberg,
 Heizkraftwerk Nord, Energie- und Wasserversorgung GmbH, Stadtwerke Bonn,
Bonn-Endenich.Seite 14 von 255

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Bundesstadt Bonn – Lärmaktionsplan 3. Runde
BN_LAP3_Bericht.docx
Andere Lärmquellen
Freizeit- oder Nachbarschaftslärm sowie Baustellenlärm und Lärm kleinerer Gewerbebetriebe
sind nicht Gegenstand der Lärmminderungsplanung. Probleme mit diesen Lärmquellen sind
außerhalb des Lärmaktionsplans zu regeln.Seite 15 von 255

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Bundesstadt Bonn – Lärmaktionsplan 3. Runde
BN_LAP3_Bericht.docx
Abb. 1.1: Untersuchte LärmquellenSeite 16 von 255

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Bundesstadt Bonn – Lärmaktionsplan 3. Runde
BN_LAP3_Bericht.docx
2. Zuständige Behörde
Die Berechnung der strategischen Lärmkarten erfolgte für
 die Eisenbahnstrecken des Bundes durch das EBA,
 alle sonstigen Quellen durch die Bundesstadt Bonn.
Die Zuständigkeit für den Lärmaktionsplan regelt § 47e BImSchG. Sie liegt bei den Gemeinden
oder den nach Landesrecht zuständigen Behörden. In Nordrhein-Westfalen bestätigt das Lan-
desrecht die Zuständigkeit der Gemeinde als zuständige Behörde.
§ 47e (4) BImSchG legt das Verfahren für den Lärmaktionsplan an Schienenwegen innerhalb
von Ballungsräumen fest: "Abweichend von Absatz 1 ist ab dem 1. Januar 2015 das Eisen-
bahn-Bundesamt zuständig für die Aufstellung eines bundesweiten Lärmaktionsplanes für die
Haupteisenbahnstrecken des Bundes mit Maßnahmen in Bundeshoheit. Bei Lärmaktionsplä-
nen für Ballungsräume wirkt das Eisenbahn-Bundesamt an der Lärmaktionsplanung mit."
Wenn man die "Haupteisenbahnstrecken des Bundes mit Maßnahmen in Bundeshoheit" kom-
plementär sieht, verbleiben für die Bundesstadt Bonn folgende Zuständigkeiten:
 Alle nicht Haupteisenbahnstrecken des Bundes,
 Haupteisenbahnstrecken, die nicht in der Baulast des Bundes liegen,
 alle nicht-bundeseigenen Eisenbahnen (NE-Bahnen).
Zuständigkeit in der Bundesstadt Bonn:
Bundesstadt Bonn
Amt für Umwelt, Verbraucherschutz und Lokale Agenda
Frau Wilma Kurth
Stadthaus
Berliner Platz 2
53111 Bonn
Tel. 0228/77-2327
Fax 0228/77-3998
E-Mail: wilma.kurth@bonn.de
Internet: www.bonn.de
Gemeindeschlüssel: 05 3 14 000
Der Lärmaktionsplan ist als Lang- und Kurzfassung von der Gemeinde dem zuständigen Lan-
desministerium zu übergeben. Dieses ist zuständig für die Mitteilungen der Kurzfassung an
das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (nach § 47c Abs. 5
und 6 sowie nach § 47d Abs. 7 BImSchG), das wiederum die Unterlagen an die EU-Kommis-
sion weiterleitet.Seite 17 von 255

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3. Rechtlicher Hintergrund
EU-Recht
Im Jahr 2002 trat die EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) in Kraft. Der Begriff Lärmak-
tionsplan wird in der Richtlinie wie folgt definiert:
 "Ein Plan zur Regelung von Lärmproblemen und von Lärmauswirkungen, erfor-
derlichenfalls einschließlich Lärmminderung".
Ziel der Richtlinie ist, ein gemeinsames Konzept zur Bewertung und Bekämpfung von Umge-
bungslärm zu realisieren, um schädliche Auswirkungen einschließlich Belästigungen durch
Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu vermindern.
Lärmminderungspläne sind bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten
jedoch alle fünf Jahre nach dem Zeitpunkt ihrer Aufstellung zu überprüfen und erforderlichen-
falls zu überarbeiten.
Zunächst waren in einer 1. Runde (bis 18. Juli 2008) als Ballungsräume Gemeinden mit mehr
als 250.000 Einwohner zu betrachten. In der 2. Runde (bis 18. Juli 2013) wurde die Ballungs-
raumdefinition auf Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern gesenkt, die auch für die 3.
Runde gilt.
Die zuständige Behörde hat in der 3. Runde bis zum 18. Juli 2018 den Lärmaktionsplan der 2.
Runde zu überprüfen.
Nationale Umsetzung des EU-Rechts
Die Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates über die Bewertung
und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 25. Juni 2002 ist im Juni 2005 mit der Einfügung
der §§ 47a-f in das Bundes-Immissionsschutzgesetz und mit Erlass der 34. BImSchV in natio-
nales Recht überführt worden.
In den meisten Bundesländern sind die Gemeinden die zuständige Behörde und verpflichtet,
bei Lärmproblemen einen Lärmaktionsplan zu erstellen. Die Festlegung von Maßnahmen in
den Plänen ist in das Ermessen der zuständigen Behörden gestellt.
Anwendungsbereich des sechsten Teils des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) ist
der Umgebungslärm, "dem Menschen insbesondere in bebauten Gebieten, in öffentlichen
Parks oder anderen ruhigen Gebieten eines Ballungsraums, in ruhigen Gebieten auf dem
Land, in der Umgebung von Schulgebäuden, Krankenhäusern und anderen lärmempfindli-
chen Gebäuden und Gebieten ausgesetzt sind" (§ 47a BImSchG). Umgebungslärm bezeichnet
"belästigende oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien, die durch Aktivitäten von
Menschen verursacht werden, einschließlich des Lärms, der von Verkehrsmitteln, Straßenver-
kehr, Eisenbahnverkehr, Flugverkehr sowie Geländen für industrielle Tätigkeiten ausgeht"
(§ 47b BImSchG).
Die Lärmaktionspläne müssen gemäß § 47d Abs. 2 BImSchG folgende Mindestanforderungen
der Anlage V der EU-Umgebungslärmrichtlinie erfüllen:Seite 18 von 255

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 "Eine Beschreibung des Ballungsraums, der Hauptverkehrsstraßen, der Hauptei-
senbahnstrecken oder der Großflughäfen und anderer Lärmquellen, die berück-
sichtigt werden,
 Benennung der zuständigen Behörde,
 Erläuterung des rechtlichen Hintergrunds,
 Nennung aller geltenden Grenzwerte gemäß Artikel 5 ULR
 eine Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten,
 eine Bewertung der geschätzten Anzahl von Personen, die Lärm ausgesetzt sind,
sowie Angabe von Problemen und verbesserungsbedürftigen Situationen,
 das Protokoll der öffentlichen Anhörungen gemäß Artikel 8 Absatz 7,
 Auflistung der bereits vorhandenen oder geplanten Maßnahmen zur Lärmminde-
rung,
 die Maßnahmen, die die zuständigen Behörden für die nächsten fünf Jahre ge-
plant haben, einschließlich der Maßnahmen zum Schutz ruhiger Gebiete,
 Darstellung der langfristigen Strategie,
 finanzielle Informationen (falls verfügbar): Finanzmittel, Kostenwirksamkeitsana-
lyse, Kosten-Nutzen-Analyse,
 die geplanten Bestimmungen für die Bewertung der Durchführung und der Er-
gebnisse des Lärmaktionsplans."
Gemäß § 47d Abs. 3 BImSchG wird die Öffentlichkeit zu den Vorschlägen der Lärmaktionsplä-
ne gehört. Sie erhält rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit, an der Ausarbeitung und Über-
prüfung der Lärmaktionspläne mitzuwirken. Die Ergebnisse der Mitwirkung sind zu berück-
sichtigen. Da es zur Information und Mitwirkung der Öffentlichkeit keine nationalen gesetzli-
chen Regelungen gibt, erhält die EU-Umgebungslärmrichtlinie Direktwirkung. Es liegt somit
im Ermessen der zuständigen Behörden, die unbestimmten Begriffe der EU-Umgebungslärm-
richtlinie (z. B. "rechtzeitig und effektiv") näher zu bestimmen.
Als Anhang III sind ergänzend die Begriffsbestimmungen nach Artikel 3 der EU-Umgebungs-
lärmrichtlinie beigefügt.
Nationales Recht zum Lärmschutz
Der Lärmaktionsplan muss zwar die Anforderungen der EU-Umgebungslärmrichtlinie erfüllen,
doch erfolgt die Umsetzung der im Lärmaktionsplan beschlossenen Maßnahmen weiterhin
nach den nationalen Vorschriften von Bund und Ländern zum Lärmschutz, was Konflikte nicht
ausschließt. Nachfolgend werden deshalb die wesentlichen rechtlichen Grundlagen auf Bun-
desebene kurz vorgestellt. Die jeweiligen Gesetze und Runderlässe der Länder sind darüber
hinaus zu beachten.Seite 19 von 255

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Eine der Grundvoraussetzungen zur Gewährung von Schallschutzmaßnahmen ist, dass die
maßgeblichen Immissionsrichtwerte der Lärmsanierung in Abhängigkeit von der Gebietskate-
gorie überschritten sind. Dazu zählt unter anderem, dass Lärmsituationen anhand der VLärm-
SchRL97 in Verbindung mit den RLS-90 zu ermitteln und zu bewerten sind. Die Art der zu
schützenden Gebiete und Anlagen ergibt sich aus den Festsetzungen in Bebauungsplänen
(DIN 18005-1) oder aus der Realnutzung. Bei der Entscheidung über die Lärmsanierung sind
darüber hinaus weitere Kriterien zu prüfen (zum Beispiel, wann die betroffenen Gebäude er-
richtet wurden).
Tab. 3.1: Beurteilungspegel zur Lärmsanierung
Nutzung/Gebietskategorien Beurteilungspegel
Tag Nacht
Krankenhäuser, Schulen, Kur- und
Altenheime
67 dB(A) 57 dB(A)
Allgemeine Wohngebiete, reine
Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete
67 dB(A) 57 dB(A)
Kern-, Dorf- und Mischgebiet 69 dB(A) 59 dB(A)
Gewerbegebiet 72 dB(A) 62 dB(A)
Beim Neubau und der wesentlichen Änderung von öffentlichen Straßen- und Schienenwegen
(Lärmvorsorge) gelten die §§ 41-43 BImSchG in Verbindung mit der 16. BlmSchV und der 24.
BlmSchV. Das Berechnungsverfahren wird in der Anlage 1 der 16. BlmSchV festgelegt bzw.
wird auf die RLS-90 verwiesen.
Der Einsatz straßenverkehrsrechtlicher Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung erfolgt nach
den Lärmschutz-Richtlinien-StV 2007. Sie gelten nur für bestehende Straßen und lehnen sich
an die Grundsätze des baulichen Lärmschutzes an bestehenden Straßen (VLärmSchR 97) an
und betreffen vor allem Verkehrsbeschränkungen, Verkehrsverbote und Verkehrsumleitungen
(§ 45 StVO).
Ein direkter Vergleich der nach VBUS und RLS-90 berechneten Pegelwerte ist aufgrund unter-
schiedlicher Rechengrundlagen nicht möglich. Der Baulastträger prüft deshalb die Lärmsitua-
tion jeweils als Einzelfallprüfung mit den national für die Straßenbauverwaltung bindenden
RLS-90.
Bei der Planung des Neubaus oder wesentlicher Veränderungen an Schienenwegen sind ge-
mäß 16. BlmSchV Lärmprognosen nach der Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen
von Schienenwegen (Schall03) vorzulegen. Mit der VBUSch werden die Lärmindizes, die für
die Kartierung nach der Richtlinie 2002/49/EG benötigt werden, berechnet. Sie ist nicht für
Schallberechnungen nach der 16. BlmSchV anwendbar.
Für die Bewertung der Lärmsituation an Flughäfen sind die Werte gemäß § 2 Abs. 2 des Ge-
setzes zum Schutz gegen Fluglärm in der jeweils aktuellen Fassung heranzuziehen.Seite 20 von 255

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4. Geltende Grenzwerte gemäß Artikel 5 ULR
Auf nationaler Ebene gibt es keine für die Auslösung von Lärmaktionsplänen verbindlichen
Grenzwerte.
Für die Geräuschbelastung der Bevölkerung hat jedoch eine Reihe von Institutionen Qualitäts-
standards vorgeschlagen. Diese wurden unter gesundheitlichen Aspekten entwickelt, unab-
hängig von der jeweiligen Nutzung der Gebiete, in denen Menschen Geräuschen ausgesetzt
sind. Als gesundheitsrelevante Schwellenwerte gelten 65 dB(A) tags und 55 dB(A) nachts.1 Der
Sachverständigenrat für Umweltfragen hat erneut in seinem Umweltgutachten 20042 und in
seinem Sondergutachten "Umwelt und Straßenverkehr – Hohe Mobilität – Umweltverträglicher
Verkehr" vom Juni 20053 auf die Schwelle von 45 dB(A) hingewiesen, unterhalb der ein unge-
störter Schlaf sichergestellt werden kann bzw. oberhalb der Aufwachreaktionen festzustellen
sind. Die Weltgesundheitsorganisation hat diesen Wert 2009 in ihren Night Noise Guidelines4
auf 40 dB(A) abgesenkt.
Das Umweltbundesamt hat vor diesem Hintergrund folgende Empfehlungen ausgesprochen5:
Tab. 4.1: Empfehlungen zu Auslösekriterien für Lärmaktionspläne
Die Bundesstadt Bonn verwendet bei der Aufstellung des Lärmaktionsplans die Auslösewerte
65 dB(A) für den Lden bzw. 55 dB(A) Lnight, um entsprechend den Ergebnissen der Lärmwir-
kungsforschung gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Lärm weitgehend auszuschließen.
Bei einer Überschreitung dieser Auslösewerte ergibt sich für die Gemeinde die Verpflichtung,
einen Lärmaktionsplan aufzustellen.
1 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Lärmaktionsplanung, RdErl. d.- V-5 - 8820.4.1, Düssel-
dorf, 2008
2 Sachverständigenrat für Umweltfragen, Umweltgutachten 2004 - Umweltpolitische Handlungsfähigkeit sichern, Berlin, 2004
3 Sachverständigenrat für Umweltfragen, Sondergutachten Umwelt und Straßenverkehr – Hohe Mobilität – Umweltverträglicher Verkehr,
Berlin, 2005
4 World Health Organization, Night Noise Guidelines for Europe, Copenhagen, 2009
5 www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr-laerm/umgebungslaermrichtlinie/laermaktionsplanung, zuletzt abgerufen 2017-11-19Seite 21 von 255

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5. Zusammenfassung der Daten aus den Lärmkarten
Die strategischen Lärmkarten sind für jede Verursachergruppe (also Straße, Schiene und Flug-
verkehr) getrennt zu erstellen. Die Berechnungen erfolgen mit den vorläufigen Berechnungs-
methoden für den Umgebungslärm an Straßen (VBUS), Schienenwegen (VBUSch) sowie In-
dustrie und Gewerbe (VBUI).
5.1 Straßenverkehr
Zu den Eingangsdaten zur Berechnung der strategischen Lärmkarten der untersuchungspflich-
tigen Straßenabschnitte zählen die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke über alle Tage
eines Jahres (DTV), der Lkw-Anteil (ganztags/ nachts), zulässige Höchstgeschwindigkeit, Stra-
ßenoberfläche sowie Straßengeometrie, Höhenlinien und vorhandene Lärmschutzbauwerke.
Die Prüfung der Eingangsdaten ergab folgende Korrektur:
 Dottendorfer Straße
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auf dem Abschnitt zwischen Quirin-
straße und Dottendorfer Straße, Haus Nr. 44, 30 km/h statt der in der Lärmbe-
rechnung berücksichtigten 50 km/h. Die berechneten Lärmpegel sind dement-
sprechend niedriger.
Die mit den Eingangsdaten berechneten strategischen Lärmkarten zeigen die nachfolgenden
Abbildungen.Seite 22 von 255

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Abb. 5.1: Strategische Lärmkarte – Straßenverkehr LdenSeite 23 von 255

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Abb. 5.2: Strategische Lärmkarte – Straßenverkehr LnightSeite 24 von 255

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5.2 Schienenverkehr
Die Zuständigkeit für die Erstellung der strategischen Lärmkarten an den Schienenwegen des
Bundes liegt beim EBA. Eine Plausibilitätskontrolle der Lärmkarten des EBA hat keine Auffäl-
ligkeiten gezeigt. Die vom EBA berechneten strategischen Lärmkarten für die Schienenwege
des Bundes und die Lärmkennziffer sind nachfolgend nachrichtlich eingefügt. Die Lärmkenn-
ziffer ermöglicht dabei eine Vergleichbarkeit von Lärmbelastungssituationen.
Die Lärmkennziffer stellt einen Zusammenhang zwischen der Belastung durch Schienenver-
kehrslärm und den betroffenen Menschen in einem bestimmten Gebiet her. Dazu wird die Dif-
ferenz zwischen der angenommenen Lärmbelastung L und einem Bezugswert B ermittelt. Für
die angenommene Lärmbelastung werden Mittelungspegel (je Pegelklasse) genutzt, zum Bei-
spiel beträgt für die Pegelklasse >55-60 dB(A) der Mittelungspegel 57,5 dB(A). Als Bezugs-
wert wird die niedrigst kartierte Lärmbelastung genutzt, für den Ganztags-Lärmindex LDEN ist
das der Wert 55 dB(A). Die Differenz beträgt also 2,5. Dieser Faktor wird mit der Anzahl der
belasteten Einwohnenden N (der betreffenden Pegelklasse) multipliziert. So erhält man eine
Lärmkennziffer für jede Pegelklasse. Am Ende werden alle ermittelten Werte für die Pegelklas-
sen für den jeweiligen Lärmindex addiert.
Zur differenzierten Betrachtung der Lärmsituation in den Kommunen wird die Lärmkennziffer
zusätzlich noch kleinteiliger berechnet. Dazu wird ein Raster mit Kacheln aus 100 x 100 m
über das Gebiet einer Kommune gelegt. Die Berechnung der Raster-Lärmkennziffer erfolgt
nach dem oben genannten Verfahren – jedoch ändert sich die Anzahl der Betroffenen auf-
grund des Rasters.
In die Lärmkarten des städtischen Schienenverkehrs sind alle Stadt- und Straßenbahnlinien in-
nerhalb des Stadtgebiets eingegangen. Eine Stadtbahn wird auf eigenem Gleiskörper im Stra-
ßenraum oder als U-Bahn betrieben, während eine Straßenbahn sich ihren Fahrweg mit dem
Kfz-Verkehr teilt. Die Lärmkarten sind im Folgenden dargestellt.Seite 25 von 255

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Abb. 5.3: Strategische Lärmkarte – Schienenverkehr des Bundes LdenSeite 26 von 255

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Abb. 5.4: Strategische Lärmkarte Schienenverkehr des Bundes LnightSeite 27 von 255

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Abb. 5.5: Darstellung der Rasterlärmkennziffer Lden – Schienenverkehr des BundesSeite 28 von 255

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Abb. 5.6: Darstellung der Rasterlärmkennziffer Lnight – Schienenverkehr des BundesSeite 29 von 255

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Abb. 5.7: Strategische Lärmkarte – Stadt- und Straßenbahn (Lden)Seite 30 von 255

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Abb. 5.8: Strategische Lärmkarte – Stadt- und Straßenbahn LnightSeite 31 von 255

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5.3 Industrie und Gewerbe
Die strategischen Lärmkarten für Industrie und Gewerbe zeigen die nachfolgenden Abbildun-
gen.Seite 32 von 255

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Abb. 5.9: Strategische Lärmkarte – Industrie LdenSeite 33 von 255

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Abb. 5.10: Strategische Lärmkarte – Industrie LnightSeite 34 von 255

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5.4 Belastungsachsen und -räume
In den Grenzbereichen der Isophonenbänder treten bei den strategischen Lärmkarten mit ei-
nem 10 x 10 m Raster zwangsläufig relativ große Ungenauigkeiten auf. Genauer sind dagegen
die Fassadenpegel, die im Rahmen der VBEB-Berechnungen erzeugt und deshalb nachfolgend
verwendet werden.
Die Belastungsachsen wurden auf Grundlage einer Auswertung der Bereiche
 einer Länge > 500 m,
 mit Überschreitung der Auslösewerte (Lden >65 dB(A) und/ oder Lnight >55 dB(A))
und
 einer erhöhten Betroffenheit (>15 Lärmbetroffene/100 m nach VBEB)
bei Wohngebäuden seitens der Bundesstadt Bonn identifiziert.
Straßenverkehr
Für den Straßenverkehr wurden durch die Bundesstadt Bonn folgende Belastungsachsen iden-
tifiziert:
 A 565
 Dreieck Bonn Nordost – Straße Auf der Rötschen (Achse 68)
 Eduard-Spoelgen-Straße – Straße Auf dem Huckstein (Achse 67)
 Collegium Josephinum Bonn – Brühler Straße (Achse 241, 205, 66)
 Lambareneweg – Straße Am Propshof (Achse 65)
 Immenburgstraße – Albert-Schweitzer-Straße (Achse 64, 239, 63, 238, 61)
 Straße Am Klostergarten – Straße An der Ohligsmühle (Achse 62)
 Provinzialstraße – Straße In den Weingärten (Achse 200)
 Carl-Troll-Straße – Kirschallee (Achse 111)
 A 59
 Oberdorfstraße – Fabristraße (Achse 69)
 Burbankstraße – Straße Mühlenbach (Achse 70)
 Straße Am Knippchen – Buchenweg (Achse 165)
 A 555: Landsberger Straße (Mitte) – Autobahnkreuz Bonn-Nord (Achse 89, 240)
 A 562: Weidenweg – Autobahnkreuz Bonn-Ost (Achse 71)
 B 42: Straße Am Stingenberg – Langemarckstraße (Achse 207)
 Kölnstraße
 Allensteiner Straße – Thuarstraße (Achse 274)
 Kaiser-Karl-Ring – Oxfordstraße (Achse 170)
 An der Josefshöhe: Kölnstraße – Straße An der Josefshöhe, Haus Nr. 33 (Achse
130)
 Herseler Straße: Straße An der Josefshöhe – A 565 (Achse 209)
 Grauerheindorfer Straße: Grauerheindorfer Straße, Haus Nr. 147 – St. Joseph Kir-
che (Achse 127)
 Augustusring: Grauerheindorfer Straße – Römerstraße (Achse 215)
 Römerstraße: Augustusring – Straße Wachsbleiche (Achse 47)
 Rosental: Haus Nr. 14 – Römerstraße (Achse 253)Seite 35 von 255

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 Kaiser-Karl-Ring: Grauerheindorfer Straße – Hochstadenring (Achse 128)
 Dorotheenstraße: Kaiser-Karl-Ring – Heerstraße (Achse 246)
 Vorgebirgstraße: Ellerstraße – Hochstadenring (Achse 171)
 Hochstadenring: Kaiser-Karl-Ring – Viktoriabrücke (Achse 129)
 Bornheimer Straße: Ellerstraße – Straße Am alten Friedhof (Achse 247)
 Grootestraße: Grootestraße, Haus Nr. 41 – Meßdorfer Straße, Haus Nr. 39 (Achse
252)
 Siemensstraße: Grootestraße – Straße Auf dem Dransdorfer Berg (Achse 272)
 Sandkaule: Hatschiergasse – Bertha-von-Suttner-Platz (Achse 123)
 Am Boeselagerhof: Straße Berliner Freiheit – Rheingasse (Achse 277)
 Rheingasse, Rathausgasse, Straße Am Hof, Wesselstraße: Straße Am Boeselaerhof
– Maximilianstraße (Achse 120, 121, 122, 197)
 Belderberg: Bertha-von-Suttner-Platz – Franziskanerstraße (Achse 44)
 Am Neutor: Martinsplatz – Kaiserplatz (Achse 278)
 Endenicher Straße: Herwarthstraße – Hermann-Wandersleb-Ring (Achse 276)
 Auf dem Hügel: Straße Am Propsthof – Herman-Wandersleb-Ring (Achse 116)
 Herman-Wanderlseb-Ring: Endenicher Straße – Provinzialstraße (Achse 138)
 Rochusstraße, Straße Am Burgweiher: Rochusstraße, Haus Nr. 18 – Straße Im Püt-
zengarten (Achse 136, 134)
 Villemombler Straße: Rochusstraße – Weißstraße (Achse 137)
 Bahnhofstraße: Ferdinand-Porsche-Straße – Straße Am Burgweiher (Achse 245)
 Konrad-Adenauer-Damm: Kragstraße – Straße An der Burg Medinghoven (Achse
133)
 Wittelsbacherring, Baumschulallee: Endenicher Straße – Poppelsdorfer Allee (Ach-
se 114, 113)
 Meckenheimer Allee: Baumschulallee – Neefestraße (Achse 248)
 Bonner Talweg: Poppelsdorfer Allee – Reuterstraße (Achse 112)
 Reuterstraße: Venusbergweg – Bundeskanzlerplatz (Achse 59)
 Argelanderstraße, Luisenstraße: Reuterstraße – Luisenstraße, Haus Nr. 48 (Achse
264)
 Clemens-August-Straße, Trierer Straße: Straße Am Botanischen Garten – Trierer
Straße, Haus Nr. 60 (Achse 249)
 Sebastianstraße, Sternenburgstraße: Bergfeldstraße – Bennauerstraße (Achse 263)
 Frongasse: Endenicher Straße – Magdalenenstraße (Achse 251)
 Alfred-Bucherer-Straße, Endenicher Allee: Brahmsstraße – A 565 (Achse 250)
 Adenauerallee: Stadtgarten – Bundeskanzerplatz (Achse 118)
 Am Hofgarten, Lennéstraße, Nassestraße: Adenauerallee – Kaiserstraße (Achse
255)
 Weberstraße, Lennéstraße: Adenauerallee – Johannes-Henry-Straße (Achse 257)
 Niebuhrstraße: Adenauerallee – Arndtstraße (Achse 258)
 Maximilianstraße, Kaiserstraße: Wesselstraße – Weberstraße (Achse 254)
 Markusstraße, Karl-Barth-Straße: Eduard-Otto-Straße – Usenerstraße (Achse 265)
 Ippendorfer Allee; Röttgener Straße: Stationsweg – Straße Auf dem Heidgen
(Achse 279)
 Dottendorfer Straße: Stephanstraße – Straße In der Raste (Achse 244)
 Servatiusstraße, Bernkasteller Straße: Straße Bachaue – Friesdorfer Straße (Achse
269, 102)
 Hochkreuzallee: Friesdorfer Straße – Godesberger Straße (Achse 270)Seite 36 von 255

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 Mittelstraße, Ubierstraße: Lahnstraße – Straße Am Arndtplatz (Achse 275)
 Bonner Straße, Moltkestraße: Godesberger Straße – Löbestraße (Achse 76, 271)
 Friesdorfer Straße: Laufenbergstraße – Aennchenstraße (Achse 262)
 Aennchenplatz, Burgstraße: Bonner Straße – Quellenstraße (Achse 100, 99)
 Konstantinstraße: Sedanstraße – Kapellenweg (Achse 98)
 Deutschherrenstraße, Drachenburgstraße: Birzentalstraße – Drachenburgstraße,
Haus Nr. 18 (Achse 259)
 Ellersdorfer Straße: Drachenburgstraße – Floßweg (Achse 261)
 Mainzer Straße: Mainzer Straße, Haus Nr. 87 – Siegfriedstraße (Achse 260)
 Meckenheimer Straße, Hagenstraße, Görresstraße – Mainzer Straße (Achse 273)
 St.-Augustiner-Straße, Konrad-Adenauer-Platz: Friedhofstraße – Kennedybrücke
(Achse 268,236)
 Siegburger Straße: Straße Am Langen Graben – Königswinterer Straße (Achse
143)
 Adelheidisplatz: Rottlandstraße – Holtorfer Straße (Achse 267)
 Pützchens Chaussee: Adelheidisplatz – Siegburger Straße (Achse 144)
 Königswinterer Straße
 Auf dem Grendt – A 562 (Achse 19)
 Straße In den Erlen – Langemarckstraße (Achse 266)
 Landgrabenweg: Kreuzherrenstraße – Freizeitpark Rheinaue (Achse 216)
Schienenverkehr DB
Mit Einfügung von Absatz (4) in den § 47e BImSchG ist das EBA an den Haupteisenbahnstre-
cken für die Aufstellung des bundesweiten Lärmaktionsplans für die Haupteisenbahnstrecken
des Bundes mit Maßnahmen in Bundeshoheit zuständig. Bei Lärmaktionsplänen für Ballungs-
räume wirkt das Eisenbahnbundesamt an der Lärmaktionsplanung mit.
Da sich die Änderung des BImSchG nur auf Maßnahmen in Bundeshoheit bezieht, wird nach-
folgend eine Auswertung von Belastungsachsen im Schienenverkehr vorgenommen. Das dient
der Identifizierung von Streckenabschnitten, für die Maßnahmen erforderlich erscheinen, die
einerseits von der DB AG zu fordern sind oder die andererseits unabhängig von der DB AG
umgesetzt werden können (z. B. kompensatorische Maßnahmen).
Folgende Abschnitte wurden seitens der Bundesstadt Bonn als Belastungsachsen identifiziert
(Methodik s.o.):
 Tannenbusch I: L 183n – Brücke Straße Im Haeringsthal (Achse 167)
 Tannenbusch II: Maximilian-Kolbe-Brücke – Justus-von-Liebig-Straße (Achse 161)
 Innenstadt: A 565 – Marie-Kahle-Allee (Achse 217)
 Friedrich-Ebert-Gymnasium (Achse 163)
 Bad Godesberg: Olof-Palme-Allee – Straße Im Frankenkeller (Achse 32)
 Geislar: A 59 – Burg Lede (Achse 166)
 Vilich: Beueler Straße – Gerhardstraße (Achse 23)
 Auguststraße, Beuel Zentrum: Siebenmorgenweg – SWB Betriebsbahnhof (Achse
24, 218)
 Limperich: Straße Auf dem Grendt – Himmerichweg (Achse 220)
 Beuel Süd: Oberkasseler Ufer – Straße Am Strandbad (Achse 219)Seite 37 von 255

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Städtischer Schienenverkehr (Stadt- und Straßenbahn)
Folgende Abschnitte wurden seitens der Bundesstadt Bonn als Belastungsachsen identifiziert:
 Graurheindorfer Straße, Kaiser-Karl-Ring: Graurheindorfer Straße, Haus Nr. 92 –
Peter-Ruster-Straße (Achse 213)
 Kölnstraße, Wilhelmstraße, Oxfordstraße, Bertha-von-Suttner-Platz: Kaiser-Karl-
Ring – Straße Am Boeselagerhof (Achse 229, 155, 151)
 Thomas-Mann-Straße: Berliner Platz – Straße Am Hauptbahnhof (Achse 150),
 Prinz-Albert-Straße, Königstraße, Bonner Talweg, Reuterstraße, Hausdorffstraße:
Poppelsdorfer Allee – Dottendorfer Straße (Achse 224, 225, 226, 227, 228)
 St.-Augustiner-Straße, Konrad-Adenauer-Platz: St.-Augustiner-Straße Höhe Fried-
hof – Professor-Neu-Allee (Achse 231, 152)
 Obere Wilhelmstraße, Doktor-Weis-Platz, Friedrich-Breuer-Straße: Beueler Bahn-
hofsplatz – Konrad-Adenauer-Platz (Achse 232, 154, 214)
 Limpericher Straße: Küdinghovener Straße – Kreuzherrenstraße (Achse 233)
 Straße An der Umkehr: Schießbergweg – Kindergarten (Achse 235)
 Straße Am Weitgarten: Reifenbergstraße – Cäcilienstraße (Achse 234)
Belastungsräume
Durch Überlagerung der Pegel von Straße, Schiene und Stadt- und Straßenbahn können die
Wohngebäude identifiziert werden, die sowohl beim Straßenverkehrslärm als auch beim
Schienenverkehrslärm über den Auslösewerten von 65/55 dB(A) ganztags/ nachts liegen. Dar-
aus ergeben sich folgende Belastungsräume
 Innenstadt: Kaiser-Karl-Ring – Wittelsbacherring – Baumschulallee – Bonner Tal-
weg – Reuterstraße – Adenauerallee – Rhein,
 Poppelsdorf: Sternenburgstraße – Clemens-August-Straße – Sebastianstraße –
A 565 – Reuterstraße – Jagdweg,
 Beuel: Kennedybrücke – Konrad-Adenauer-Platz – St.-Augustiner-Straße – Sieg-
burger Straße – Goetheallee,
 Oberkassel: Rhein – Heinrich-Konen-Straße – Dornheckenstraße – Hosterbacher
Straße – Straße Im Mohrenfeld – Hartwig-Hüser-Straße.Seite 38 von 255

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Abb. 5.11: Belastungsachsen Straßen-/ SchienenverkehrSeite 39 von 255

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Abb. 5.12: BelastungsräumeSeite 40 von 255

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5.5 Ruhige Gebiete
Ein ruhiges Gebiet in einem Ballungsraum ist nach Artikel 3 l) "ein von der zuständigen Behör-
de festgelegtes Gebiet, in dem beispielsweise der Lden-Index oder ein anderer geeigneter Lär-
mindex für sämtliche Schallquellen einen bestimmten, von dem Mitgliedstaat festgelegten
Wert nicht übersteigt". Bauplanungsrechtlich verbindliche festgesetzte Vorhaben (Planfeststel-
lung, Bebauungsplan) sind hierbei zu beachten, sonst gilt die Realnutzung zum Zeitpunkt der
Erstellung des Lärmaktionsplans.
Da der Mitgliedsstaat, die Bundesrepublik Deutschland, keine Lärmschwellenwerte zur Defini-
tion von ruhigen Gebieten festgelegt hat, liegt es bei den zuständigen Behörden, für ihr Ge-
meindegebiet eine geeignete Vorgehensweise festzulegen.
5.5.1 Identifizierung der ruhigen Gebiete
Das in den 1990er Jahren entwickelte Integrierte Freiraumsystem (IFS) der Bundesstadt Bonn
wurde 2012 mit dem Ziel, eine aussagekräftige, integrierende ökologische Komponente für
die Stadtentwicklung zur Verfügung zu haben, wissenschaftlich überprüft und fortgeschrie-
ben. Die Nutzer aus der Verwaltung und Politik sollen den Handlungsbedarf (räumlich und
sachlich differenziert) gezielt beurteilen können und eine objektive Grundlage für die Berück-
sichtigung von Freiraumbelangen bei stadtplanerischen Abwägungsprozessen zur Verfügung
haben. Auf Grundlage des IFS 2012 wurde im Jahr 2017 erstmals das Freiraum Monitoring für
die Bundesstadt Bonn entwickelt und vorgestellt.
Das Freiraum Monitoring beruht auf einer digitalen Datengrundlage der städtischen Geoda-
teninfrastruktur und dient der langfristigen Beobachtung der Freiraumentwicklung. Es ist
durch die verwendete Maßstabsebene auf Ebene von Baublöcken sehr detailliert für das
Stadtgebiet gegliedert. Die Identifizierung der ruhigen Gebiete erfolgte mit dem Stand des
Freiraum Monitorings von 2017. Einschränkungen ergeben sich durch die vorhandenen Lärm-
daten. Da kleinere Lärmpegel als Lden <55 dB(A) nicht kartiert worden sind, werden die ruhi-
gen Gebiete anhand des Kriteriums Lden <55 dB(A) identifiziert.
Vorhandene Daten und Unterlagen
Als Grundlage für die Identifizierung der ruhigen Gebiete wurden die Isophonenflächen der
vier Lärmquellen Straße, Schiene DB, Stadt- und Straßenbahn und Gewerbe aus der 3. Runde
der Lärmkartierung genutzt.
Zur Bestimmung der Nutzung wurde die Realnutzungskartierung des digitalen Stadtplans und
des Freiraummonitorings eingebunden. Die Realnutzungskartierung ist eine Landnutzungskar-
tierung von Luftbildern mit letztem Stand von 2017. Die Maschen mit den Realnutzungen
 Acker,
 Friedhof,
 Grünfläche,
 Grünland (Landwirtschaft),
 Sportanlagen und
 WaldSeite 41 von 255

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werden als erweiterter Freiraum zusammengefasst (vgl. Amt für Stadtgrün: Bericht zum Frei-
raum Monitoring der Bundesstadt Bonn 2017). Zusätzlich wurden noch die Maschen mit den
Realnutzungen
 Gewässerflächen,
 Plätze und
 sonstige (kl.) Gehölzflächen
dem Untersuchungsgebiet hinzugefügt, da vor allem kleine Stadtplätze für die Anwohner
stadtnahe Ruheoasen darstellen können. Diese Maschen bilden die Basis für die Identifizie-
rung der ruhigen Gebiete.
Eine Masche beschreibt gemäß Definition des Amtes für Bodenmanagement und Geoinforma-
tionen der Stadt Bonn die kleinste räumliche Einheit des digitalen Stadtplans, die Flächen mit
einheitlicher Realnutzung im Freiraum als auch im bebauten Bereich differenziert abgrenzt.
Freiräume, die durch eine stark restriktive Nutzbarkeit geprägt sind, werden aufgrund der ein-
geschränkten Zugänglichkeit nicht berücksichtigt (Kleingartenanlagen usw.) (vgl. Amt für
Stadtgrün: Bericht zum Freiraum Monitoring der Bundesstadt Bonn 2017).Seite 42 von 255

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Abb. 5.13: Realnutzung der FreiräumeSeite 43 von 255

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Verschneidung Lärm mit erweitertem Freiraum
Um aus dem erweiterten Freiraum die ruhigen Gebiete zu identifizieren, wurden die Maschen
mit den Isophonenflächen der vier verschiedenen Lärmquellen verschnitten. Die Maschen
wurden so in die Kategorien "laut" und "leise" eingeteilt. Hierbei sind alle Maschen mit einem
Lärmpegel <55 dB(A) als leise und alle Maschen mit einem Lärmpegel ≥55 dB(A) als laut an-
zusehen. Da die Maschen teilweise nicht vollständig durch die Isophonenflächen belastet
werden, wurden die Maschen entlang der Form der Isophonenflächen zugeschnitten.
Als Ergebnis liegen alle Maschen mit einem Lärmpegel <55 dB(A) vor, die den Bestand an ru-
higen Gebieten darstellen. Alle übrigen Maschen des Untersuchungsnetzes weisen Lärmpegel
≥55 dB(A) auf und sind somit der Kategorie "potenziell ruhiges Gebiet" zuzuordnen, die bis
auf die akustischen Kriterien die übrigen Anforderungen (attraktive Realnutzung) an ruhige
Gebiete erfüllen.
Zu den größeren Gebieten, die als ruhiges Gebiet ausgewiesen werden, zählen (vgl. Abb.
5.14):
 Der größte Teil der ruhigen Gebiete weist die Realnutzung "Wald" auf:
 Linksrheinisch zählt dazu der Kottenforst im Westen und Südwesten des
Stadtgebiets,
 rechtsrheinisch befindet sich im Osten und Südosten der Ennert als nörd-
lichster Ausläufer des Siebengebirges.
 Bei dem zweitgrößten Teil der ruhigen Gebiete handelt es sich um landwirtschaft-
liche Nutzflächen. Hierzu zählt sowohl die Realnutzung "Grünland (Landwirt-
schaft)" als auch die Realnutzung "Acker". Landwirtschaftlich genutzte Flächen
sind auf dem Gebiet der Bundesstadt Bonn zunehmend in den Randbereichen
angesiedelt:
 Schmaler Streifen am östlichen Rand der Stadt,
 Flächen im Norden (Klosteracker) und im Westen (Meßdorfer Feld),
 schmaler Streifen zum Kottenforst (Annaberger Hof),
 Flächen im Süden der Stadt.
Kleinere ruhige Gebiete können aufgrund der großen Anzahl nicht einzeln benannt werden.
Es handelt sich hierbei um folgende Kategorien:
 Grünflächen: Parks und Grünflächen sind stadtbildprägende Freiräume, die für
die Freizeitgestaltung der Stadtbewohner unverzichtbar sind. Grünflächen mit ei-
nem Lärmpegel <55 dB(A) sind unter anderem:
 Grünfläche zwischen Sertürnerstraße und Kiefernweg,
 einzelne Abschnitte entlang des Rheins.
 Stadt- und Quartiersplätze.
 Friedhöfe: Es gibt sowohl kleine, alte Ortsteil-Friedhöfe als auch große, ausge-
dehnte parkähnliche Anlagen und Waldfriedhöfe. Zu den Friedhöfen mit einem
Lärmpegel <55 dB(A) zählen unter anderem:
 Nordfriedhof und
 Friedhof Ippendorf neu.Seite 44 von 255

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 Sportanlagen: Die meisten Sportanlagen sind in großräumige Grünflächen inte-
griert. Zu den Sportanlagen, die einen Lärmpegel <55 dB(A) aufweisen, gehören
unter anderem:
 Sportpark Nord,
 Universitätssportanlage Nachtigallenweg,
 Ippendorf Sportplatz.
Abbildung 5.15 stellt die Freiräume dar, die aufgrund ihrer Lage stark verlärmt sind. Hierzu
zählen u. a. die Randbereiche des Kottenforst an der A 565 und des Ennerts an der A 59, die
Rheinaue und die Siegaue.Seite 45 von 255

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Abb. 5.14: Ruhige GebieteSeite 46 von 255

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Abb. 5.15: Potenziell ruhige Gebiete (Lden ≥55 dB(A))Seite 47 von 255

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5.5.2 Identifizierung von Handlungsbedarf und Prioritäten
Die identifizierten, potenziell ruhigen Gebiete sind derzeit stark verlärmt. Um Teilräume zu
benennen, in denen die Entwicklung von ruhigen Gebieten vorrangig betrieben werden soll,
ist eine differenzierte Betrachtung notwendig. Die Prioritäten für den Handlungsbedarf wur-
den durch die Überlagerung folgender Kriterien festgelegt:
 Ergebnisse des Freiraum Monitorings zur Erreichbarkeit und Versorgung der Sied-
lungsbereiche im Stadtgebiet mit erweitertem Freiraum,
 Maschen mit Lden ≥ 55 dB(A) und
 Realnutzungen.
Eine geringere Erreichbarkeit bzw. Versorgung zieht somit eine höhere Priorität beim Hand-
lungsbedarf nach sich als eine hohe Versorgung mit öffentlichen Grünflächen.
Grundsätzlich ist zu beachten, dass es sich in der jetzigen Phase um eine strategische Ebene
handelt und nicht jede Masche auf die korrekte Nutzung überprüft werden konnte. Auch sind
die Eigentümer der einzelnen Flächen nicht bekannt. Diese müssen im Rahmen weiterer vertie-
fender Planungen genauer betrachtet werden. In einer ersten Überarbeitung wurden folgende
Maschen entfernt:
 Maschen <1.000 m², sofern sie nicht im Zusammenhang mit anderen, größeren
ruhigen Gebieten stehen,
 Parkplätze,
 reine Sportflächen,
 mittlerweile bebaute Flächen (Abgleich mit Luftbild 2019).
Das Ergebnis für das ganze Stadtgebiet ist in Abbildung 5.16 dargestellt, ein Ausschnitt der
Stadtteile Bonn-Beuel, Ramersdorf, Hochkreuz und Gronau in Abbildung 5.17. Folgendes lässt
sich erkennen:
 In den dicht besiedelten Gebieten (z. B. Innenstadt) sind es überwiegend sehr
kleine Flächen, die bereits zu einer Verbesserung der Erholungssituation beitra-
gen können.
 Der Handlungsbedarf in den dicht besiedelten Gebieten ist überwiegend den bei-
den höchsten Prioritätsstufen zugeordnet.
 Die Rheinaue erfüllt derzeit noch nicht die akustischen Kriterien (Lden <55 dB(A)).
Auch hier ist ein hoher Handlungsbedarf ausgewiesen.
 Der Handlungsbedarf in den Randbereichen des Stadtgebiets hat fast ausschließ-
lich eine geringe Priorität, da dort i. d. R. weniger Menschen leben als in der In-
nenstadt und für diese Menschen in Wohnungsnähe größere Flächen im Freiraum
verfügbar sind (Ergebnis bedingt durch die Verwendung der Versorgungsanaly-
se).Seite 48 von 255

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 Die Randbereiche des Kottenforsts sind durch die A 565 derzeit noch zu laut (Lden
≥ 55 dB(A). Wegen der Größe des Kottenforsts und der im Verhältnis geringen
Bevölkerungszahl wurde der Handlungsbedarf einer geringeren Priorität zuge-
ordnet.Seite 49 von 255

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Abb. 5.16: Handlungsbedarf (Prioritäten)Seite 50 von 255

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Abb. 5.17: Handlungsbedarf (Prioritäten) – Ausschnitt BeuelSeite 51 von 255

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5.5.3 Mitwirkung der Betroffenen
Für die Identifizierung von ruhigen Gebieten hat die Mitwirkung der Öffentlichkeit eine be-
sondere Bedeutung. Die Betroffenen vor Ort wissen am besten, wo sie dem Alltagslärm ent-
fliehen können, und kennen die Bereiche, die aus ihrer Sicht als ruhige Gebiete erhalten oder
ggf. leiser werden sollten.
Die Bundesstadt Bonn hat das Thema ruhige Gebiete als Schwerpunkt für den Lärmaktions-
plan der 3. Runde gewählt. Während der Auftaktveranstaltung zum Mitwirkungsverfahren
(siehe Kap. 7.) hatten die Bürger die Möglichkeit, mit Hilfe von Klebepunkten die Orte zu mar-
kieren, die sie einerseits als sehr laut empfinden und andererseits die ruhigen Orte zu markie-
ren, die sie gerne aufsuchen.
Das Ergebnis kann den folgenden beiden Abbildungen entnommen werden.
Abb. 5.18: Durch Bürger identifizierte laute Gebiete und ruhige Orte
Die Punkte zeigen, dass die Bürger vor allem im Stadtbezirk Bonn viele Orte als zu laut emp-
finden. Die lauten Orte konzentrieren sich überwiegend entlang der Schienenstrecken sowie
den Hauptverkehrsstraßen A 565, B 56 und der Straße An der Josefshöhe. Die Rheinaue sowie
die Siegaue werden hingegen eher als ruhiger Ort und nicht als zu laut wahrgenommen, was
sich nicht mit den Analyseergebnissen deckt.
In der ersten Phase des Mitwirkungsverfahrens stand deshalb das Thema ruhige Gebiete auch
im Mittelpunkt des Internetauftritts. Hier wurden knapp 50 konkrete Hinweise zu ruhigen Ge-
bieten gegeben und teilweise im Chat untereinander diskutiert. Zudem gab es die Möglich-
keit, im Internet ergänzend einen Fragebogen zu der Bedeutung von ruhigen Gebieten auszu-
füllen (https://www.bonn-macht-mit.de/node/3497#uip-1, siehe Anhang VI). Auch wenn das
Ergebnis mit 96 ausgefüllten Fragebögen nur bedingt repräsentativ ist, zeigen die Antworten
dennoch einen klaren Trend:
Mit fast einem Drittel – und damit mit Abstand an erster Stelle liegend – wird an den Ruheor-
ten die Gelegenheit zur Entspannung durch die wohnungsnahe Erreichbarkeit geschätzt, ge-Seite 52 von 255

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folgt von Möglichkeiten zum Kinderspiel und Möglichkeiten für Aktivitäten und Sport (jeweils
knapp ein Fünftel). Die große Bedeutung der Nähe zur Wohnung zeigt auch die Frage nach
der Entfernung des Ruheorts: Fast die Hälfte der Antwortenden erreicht ihren Ruheort in einer
Entfernung von nur 500 m, gefolgt von 500-1.000 m und 1.000-3.000 m zu jeweils knapp ei-
nem Fünftel. Die kurzen Entfernungen zu den Ruheorten spiegeln sich auch in der Verkehrs-
mittelwahl wider: Nur 14 % benutzen das Auto, 86 % den Umweltverbund – darin enthalten
als größter Anteil der Fußverkehr mit 38 %, gefolgt vom Radverkehr (31 %) und ÖPNV (17 %).
In einem ruhigen Gebiet tolerieren mehr als zwei Drittel der Antwortenden Freizeitlärm, aber
nur 16 % Verkehrslärm, was die große Bedeutung des Lärmschutzes gerade in diesem Bereich
zeigt. Es ist letztlich nicht erstaunlich, wenn 100 % der Antwortenden der Erhalt der Ruheorte
sehr wichtig (90 %!) oder wichtig (10 %) ist. Bei der Frage, was man sich für den persönlichen
Ruheort wünscht, steht bei den Nennungen mit weitem Abstand weniger Lärm an erster Stel-
le (54 %) – obwohl es sich bereits um einen Ruheort handelt! Bänke, Spielgeräte, Sauberkeit
und eine bessere Erreichbarkeit zu Fuß/ mit dem Rad folgen nahezu gleichrangig, aber mit
großem Abstand (jeweils etwa 10 % der Nennungen).
5.5.4 Ausblick
Die Stadt Bonn ist bestrebt, bestehende ruhige Gebiete zu erhalten. Ein Ziel der Bundesstadt
Bonn ist es darüber hinaus, verlärmte Freiräume leiser zu machen, um sie als ruhige Gebiete
qualitativ aufzuwerten, und grundsätzlich die Ruhe erlebbar zu machen. Maßnahmen zum
Schutz ruhiger Gebiete erfordern in der Regel ein integriertes Vorgehen von Freiraum-, Stadt-
und Verkehrsplanung.
Folgende Handlungsansätze zum Schutz und zur Entwicklung der ruhigen Gebiete sind denk-
bar:
 Berücksichtigung der ruhigen Gebiete in allen potenziell lärmerhöhenden Pla-
nungen.
 Weiterentwicklung der ruhigen Gebiete im Zusammenhang mit der Stadtentwick-
lungs- und Landschaftsplanung sowie der Freiflächenentwicklung.
 Maßnahmen zur besseren Erreichbarkeit der ruhigen Gebiete für die Verkehrsmit-
tel des Umweltverbundes (vor allem Fuß und Rad, aber auch ÖPNV).
 Maßnahmen zur Verringerung der umgebenden Emissionen analog zu den im
Lärmaktionsplan für die Belastungsachsen beschriebenen Maßnahmen.
 Gezielter Schutz von Freiräumen vor Lärmimmissionen und Schaffung ruhiger
Räume
 Gabionen oder ansprechend gestaltete Lärmschutzwälle (z. B. als Hügel-
landschaft) zur Schaffung von Sichtbarrieren zwischen ruhigen Gebieten
und angrenzenden Lärmquellen.
 Tiefergelegte Spielangebote können sowohl als Lärmschutz als auch zur
Starkregenprävention genutzt werden.
 Bänke mit hohen Rückenlehnen (Ohrenbänke) ermöglichen Ruhe und Ent-
spannung. Klänge aus der Natur lassen den Lärm der Stadt vergessen.Seite 53 von 255

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 Ergänzung von als angenehm empfundenen Geräuschquellen (z. B. Was-
serspiele), die die Einflüsse von außen überdecken.
 Schaffung von Pufferzonen innerhalb ruhiger Gebiete durch eine Nutzungsstaffe-
lung von innen (leise Nutzungen, z. B. Liegewiesen) nach außen (lautere Nutzun-
gen, z. B. Sportwiesen, Einrichtungen mit hoher Besucherfrequenz).
Es muss grundsätzlich immer eine Abwägung zwischen dem Schutz ruhiger Gebiete und dem
Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm erfolgen.Seite 54 von 255

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6. Bewertung der geschätzten Anzahl von Personen, die
Lärm ausgesetzt sind, sowie Angabe von Problemen
Die Ermittlung der Anzahl der Belasteten durch Hauptlärmquellen erfolgte mit der "Vorläufi-
gen Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm"
(VBEB).
Die Zahlen in den Tabellen zu den einzelnen Emittenten können nicht zu einer Gesamtbe-
troffenenzahl addiert werden, da Mehrfachbetroffenheiten nicht auszuschließen sind. Größere
Betroffenenzahlen wurden grundsätzlich auf 100 gerundet.
Die für die Ermittlung der Lärmbelastung erforderlichen Einwohnerzahlen und Wohnungen je
Wohngebäude wurden auf Grundlage des Verfahrens zur Zuordnung der Einwohnerzahlen zu
Gebäuden gemäß VBEB rechnerisch abgeschätzt. Die Einstufung der Gebäude in Wohn- und
Nebengebäude erfolgte dabei überschlägig anhand der Grundfläche und Höhe der Gebäude
und zusätzlich anhand des FNP, aus dem die Flächennutzung (z. B. Wohngebiet, Gewerbege-
biet) hervorgeht.
Straßenverkehr – Hauptverkehrsstraßen
Die von den kartierten Hauptverkehrsstraßen ausgehende Lärmbetroffenheit wurde von der
Bundesstadt Bonn berechnet.
Tab. 6.1: Gesamtfläche lärmbelasteter Gebiete – Hauptverkehrsstraßen
Lden [dB(A)] >55 >65 >75
Fläche [km2] 34,4 11,2 2,3
11,2 km² sind mit einem Pegel >65 dB(A) belastet. Pegel >75 dB(A) treten auf 2,3 km² auf.
Tab. 6.2: Geschätzte Anzahl lärmbelasteter Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser – Hauptverkehrsstraßen
Lden [dB(A)] >55 >65 >75
Wohnungen 14.400 5.700 400
Schulen (Gebäude) 81 19 2
Krankenhäuser (Gebäude) 14 0 0
5.700 Wohnungen sind von Pegeln >65 dB(A) betroffen. Pegel >75 dB(A) treten bei 400
Wohnungen auf. Es sind 19 Schulen (Gebäude) von Pegeln >65 dB(A) betroffen, davon zwei
Gebäude >75 dB(A), und kein Krankenhaus (Gebäude) mit Pegeln >65 dB(A).
Tab. 6.3: Geschätzte Anzahl lärmbelasteter Menschen – Hauptverkehrsstraßen
Lden [dB(A)] >55 .. ≤60 >60 .. ≤65 >65 .. ≤70 >70 .. ≤75 >75
N 18.900 11.400 8.000 4.000 900
Lnight [dB(A)] >50 .. ≤55 >55 .. ≤60 >60 .. ≤65 >65 .. ≤70 >70
N 13.500 8.500 3.600 600 100Seite 55 von 255

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Ganztags sind 12.900 Personen von Pegeln >65 dB(A) betroffen, davon 4.900 Pegeln
>70 dB(A) und 900 >75 dB(A). Nachts sind 12.800 Personen von Pegeln >55 dB(A) betrof-
fen, davon 4.300 Pegeln >60 dB(A) und sogar 700 >65 dB(A), davon wiederum 100 Personen
sehr hohen Pegeln von >70 dB(A). Damit entspricht die nächtliche Lärmbetroffenheit in etwa
der Ganztagsbelastung.
Straßenverkehr – gesamter lärmrelevanter Straßenverkehr
Die von allen kartierten Straßen ausgehende Lärmbetroffenheit wurde von der Bundesstadt
Bonn berechnet.
Tab. 6.4: Gesamtfläche lärmbelasteter Gebiete – gesamter lärmrelevanter Straßenverkehr
Lden [dB(A)] >55 >65 >75
Fläche [km2] 41,0 14,0 2,5
14,0 km² sind mit einem Pegel >65 dB(A) belastet. Belastungen >75 dB(A) treten auf 2,5 km²
auf.
Tab. 6.5: Geschätzte Anzahl lärmbelasteter Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser – gesamter lärmrele-
vanter Straßenverkehr
Lden [dB(A)] >55 >65 >75
Wohnungen 22.600 8.600 500
Schulen (Gebäude) 117 20 2
Krankenhäuser (Gebäude) 22 1 0
8.600 Wohnungen sind von Lärm >65 dB(A) betroffen. Pegel >75 dB(A) treten bei 500 Woh-
nungen auf. Es sind 20 Schulen (Gebäude) von Pegeln >65 dB(A) betroffen, davon zwei Ge-
bäude von Pegeln >75 dB(A), und ein Krankenhaus (Gebäude) von Pegeln >65 dB(A) betrof-
fen.
Tab. 6.6: Geschätzte Anzahl lärmbelasteter Menschen – gesamter lärmrelevanter Straßenverkehr
Lden [dB(A)] >55 .. ≤60 >60 .. ≤65 >65 .. ≤70 >70 .. ≤75 >75
N 27.100 20.700 13.000 5.000 1.000
Lnight [dB(A)] >50 .. ≤55 >55 .. ≤60 >60 .. ≤65 >65 .. ≤70 >70
N 22.800 13.400 4.500 700 100
Ganztags sind 19.000 Personen von Pegeln >65 dB(A) betroffen, davon 6.000 Pegeln
>70 dB(A) und 1.000 Pegeln >75 dB(A). Nachts sind 18.700 Personen von Pegeln >55 dB(A)
ausgesetzt, davon 5.300 Personen >60 dB(A), 800 Personen >70 dB(A) und sehr hohen Pe-
geln von >70 dB(A) 100 Personen. Damit entspricht die nächtliche Lärmbetroffenheit in etwa
der Ganztagsbelastung.Seite 56 von 255

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Schienenverkehr – Haupteisenbahnstrecken
Die vom Schienenverkehr auf Schienenwegen des Bundes ausgehende Lärmbetroffenheit
wurde vom EBA berechnet.
Tab. 6.7: Gesamtfläche lärmbelasteter Gebiete – Haupteisenbahnstrecken
Lden [dB(A)] >55 >65 >75
Fläche [km2] 41,6 10,0 3,1
10,0 km² sind mit einem Pegel >65 dB(A) belastet. Pegel >75 dB(A) treten auf 3,1 km² auf.
Tab. 6.8: Geschätzte Anzahl lärmbelasteter Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser – Haupteisenbahnstre-
cken
Lden [dB(A)] >55 >65 >75
Wohnungen 49.800 6.500 1.400
Schulen (Gebäude) 283 59 9
Krankenhäuser (Gebäude) 51 4 0
6.500 Wohnungen sind von Pegeln >65 dB(A) betroffen. Belastungen >75 dB(A) treten bei
1.400 Wohnungen auf. Es sind 59 Schulen (Gebäude) Pegeln >65 dB(A) ausgesetzt, davon
neun Gebäude von Pegeln >75 dB(A), und vier Krankenhäuser (Gebäude) sind von Pegeln
>65 dB(A) betroffen.
Tab. 6.9: Geschätzte Anzahl lärmbelasteter Menschen – Haupteisenbahnstrecken
Lden [dB(A)] >55 .. ≤60 >60 .. ≤65 >65 .. ≤70 >70 .. ≤75 >75
N 63.000 23.200 7.000 3.200 2.800
Lnight [dB(A)] >50 .. ≤55 >55 .. ≤60 >60 .. ≤65 >65 .. ≤70 >70
N 54.900 18.400 6.000 2.800 2.300
Ganztags sind 13.000 Personen von Pegeln >65 dB(A) betroffen, davon sind 6.000 Personen
Pegeln >70 dB(A) ausgesetzt. Nachts sind 29.500 Personen von Pegeln >55 dB(A) betroffen,
davon 11.100 Pegeln >60 dB(A), 5.100 Personen hohen Pegeln von >65 dB(A) und 2.300 Per-
sonen sehr hohen Pegeln >70 dB(A). Damit ist die nächtliche Lärmbetroffenheit deutlich hö-
her als die Ganztagsbelastung.
Schienenverkehr – sonstiger lärmrelevanter Schienenverkehr
Die vom sonstigen lärmrelevanten Schienenverkehr ausgehende Lärmbetroffenheit wurde von
der Bundesstadt Bonn berechnet.
Tab. 6.10: Gesamtfläche lärmbelasteter Gebiete – sonstiger lärmrelevanter Schienenverkehr
Lden [dB(A)] >55 >65 >75
Fläche [km2] 3,5 1,2 0,1Seite 57 von 255

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1,2 km² sind mit einem Pegel >65 dB(A) belastet. Belastungen >75 dB(A) treten auf 0,1 km²
auf.
Tab. 6.11: Geschätzte Anzahl lärmbelasteter Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser – sonstiger lärmrelevan-
ter Schienenverkehr
Lden [dB(A)] >55 >65 >75
Wohnungen 2.200 1.500 100
Schulen (Gebäude) 12 4 0
Krankenhäuser (Gebäude) 1 2 0
1.500 Wohnungen sind von Pegeln >65 dB(A) betroffen. Belastungen >75 dB(A) treten bei
100 Wohnungen auf. Es sind vier Schulen (Gebäude) und zwei Krankenhäuser (Gebäude) Pe-
geln >65 dB(A) ausgesetzt.
Tab. 6.12: Geschätzte Anzahl lärmbelasteter Menschen – sonstiger lärmrelevanter Schienenverkehr
Lden [dB(A)] >55 .. ≤60 >60 .. ≤65 >65 .. ≤70 >70 .. ≤75 >75
N 2.400 1.600 1.900 800 100
Lnight [dB(A)] >50 .. ≤55 >55 .. ≤60 >60 .. ≤65 >65 .. ≤70 >70
N 1.800 1.800 1.300 200 0
Ganztags sind 2.800 Personen von Pegeln >65 dB(A) betroffen, davon sind 900 Personen Pe-
geln >70 dB(A) und 100 Personen Pegeln >75 dB(A) ausgesetzt. Nachts sind 3.300 Personen
von Pegeln >55 dB(A) betroffen, davon 1.500 Personen >60 dB(A) und 200 Personen von
hohen Pegeln >65 dB(A). Damit entspricht die nächtliche Lärmbetroffenheit in etwa der
Ganztagsbelastung.
IED-Anlagen und Häfen
Die IED-Anlagen und Häfen ausgehende Lärmbetroffenheit wurde von der Bundesstadt Bonn
berechnet.
Tab. 6.13: Gesamtfläche lärmbelasteter Gebiete – IED-Anlagen und Häfen
Lden [dB(A)] >55 >65 >75
Fläche [km2] 1,0 0,2 0,1
0,2 km² sind mit einem Pegel >65 dB(A) belastet. Pegel >75 dB(A) treten auf 0,1 km² auf.
Tab. 6.14: Geschätzte Anzahl lärmbelasteter Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser – IED-Anlagen und Hä-
fen
Lden [dB(A)] >55 >65 >75
Wohnungen 300 0 0
Schulen (Gebäude) 5 0 0
Krankenhäuser (Gebäude) 0 0 0Seite 58 von 255

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Es sind keine Wohnungen und keine Schulen von Pegeln >65 dB(A) betroffen. Belastungen
>75 dB(A) treten nicht auf.
Tab. 6.15: Geschätzte Anzahl lärmbelasteter Menschen – IED-Anlagen und Häfen
Lden [dB(A)] >55 .. ≤60 >60 .. ≤65 >65 .. ≤70 >70 .. ≤75 >75
N 500 100 0 0 0
Lnight [dB(A)] >50 .. ≤55 >55 .. ≤60 >60 .. ≤65 >65 .. ≤70 >70
N 400 100 0 0 0
Ganztags sind keine Personen von Pegeln >65 dB(A) betroffen. Nachts sind 100 Personen von
Pegeln >55 dB(A) betroffen. Damit ist die Lärmbetroffenheit durch Industrie- und Gewerbe-
lärm vernachlässigbar.Seite 59 von 255

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7. Protokoll der öffentlichen Anhörungen gemäß Art. 8 (7)
ULR
Das Bundes-Immissionsschutzgesetz legt in § 47d (3) fest: "Die Öffentlichkeit wird zu Vor-
schlägen für Lärmaktionspläne gehört. Sie erhält rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit, an
der Ausarbeitung und der Überprüfung der Lärmaktionspläne mitzuwirken. Die Ergebnisse
der Mitwirkung sind zu berücksichtigen. Die Öffentlichkeit ist über die getroffenen Entschei-
dungen zu unterrichten. Es sind angemessene Fristen mit einer ausreichenden Zeitspanne für
jede Phase der Beteiligung vorzusehen." Verfahren, wie diese Mitwirkung zu gestalten ist,
werden im Gesetz nicht genannt und es gibt hierzu auch keine Bundes-Immissionsschutzver-
ordnung. Das Verfahren wird von den zuständigen Behörden (Gemeinden) festgelegt.
Die Information und Mitwirkung der Öffentlichkeit ist dreigeteilt vorzunehmen:
 Träger öffentlicher Belange,
 allgemeine Öffentlichkeit,
 politische Gremien.
Das Mitwirkungsverfahren wird zweiphasig mit dem Entwurf des Lärmaktionsplans und mit
der für die Beschlussfassung des Lärmaktionsplans vorgesehenen Fassung durchgeführt, um
die vom Bundes-Immissionsschutzgesetz geforderte effektive Mitwirkung zu ermöglichen.
Der Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und lokale Agenda hat in seiner
Sitzung am 10. Oktober 2018 die Durchführung eines zweistufigen Mitwirkungsverfahrens
beschlossen. Für die erste Phase erfolgte die öffentliche Auslegung der Maßnahmenlisten und
Lärmkarten des Lärmaktionsplans vom 15. November bis 15. Dezember 2018.
 Eröffnungsveranstaltung im Haus der Bildung am 15. November 2018, 25 Perso-
nen nahmen teil,
 Bürgerbeteiligung über die Internetseite "Bonn-macht-mit" (https://www.bonn-
macht-mit.de/node/3497#uip-1):
 Ruhige Gebiete als Schwerpunkt,
 Belastungsachsen als zweiter Baustein.
Die eingegangenen Hinweise wurden dokumentiert abgewogen. Nicht alle Hinweise konnten
berücksichtigt werden. Das betrifft vor allem Hinweise, die
 nach deutschem Recht nicht umgesetzt werden können,
 nicht den Lärmaktionsplan betreffen,
 sich nicht auf das Thema Lärm beziehen.
Dort, wo die Stadtverwaltung unabhängig von der Aufstellung des Lärmaktionsplans eine Ein-
flussmöglichkeit hat, wurden die Hinweise entsprechend weitergeleitet.
Die positiv abgewogenen Hinweise sind in den Lärmaktionsplan eingeflossen.
Die Abwägung der Hinweise aus der Öffentlichkeit zu den Belastungsachsen und den ruhigen
Gebieten der ersten Phase sind als Anlage I beigefügt.Seite 60 von 255

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In der zweiten Mitwirkungsphase wurde der Lärmaktionsplan vom 11. November bis zum 8.
Dezember 2019 nochmals formell ausgelegt. Die eingegangenen Hinweise werden wiederum
dokumentiert, abgewogen und die positiv abgewogenen Hinweise in den Lärmaktionsplan
aufgenommen. Das Ergebnis der zweiten Phase der Mitwirkung ist als Anlage II dem Lärmak-
tionsplan beigefügt.
Der Lärmaktionsplan wurde durch den Rat der Stadt Bonn am ??? angenommen.
Die Bundesstadt Bonn dankt allen, die sich aktiv und konstruktiv am Mitwirkungsverfahren
beteiligt haben, für ihre Hinweise und damit für das Engagement für eine leisere Stadt.Seite 61 von 255

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8. Bereits vorhandene oder geplante Maßnahmen zur
Lärmminderung
Die Bundesstadt Bonn hat in der 1. Runde ergänzt um eine Studie zur Lärmminderung an Be-
lastungsachsen6 eine umfassende Lärmminderungsplanung nach EU-Recht aufgestellt. Der Rat
der Bundesstadt Bonn hat den Lärmaktionsplan der 1. Runde in seiner Sitzung am 20. De-
zember 2011 beschlossen. Für die 2. Runde hat die Bundesstadt Bonn diesen Plan in den for-
mellen Teilen fortgeschrieben.
Mit den als Anhang V beigefügten Tabellen wird überprüft, welcher Umsetzungsstand bei den
Maßnahmen aus dem Lärmaktionsplan der 2. Runde erreicht werden konnte. Für die nicht
umgesetzten Maßnahmen wird dargestellt, ob sie weiterverfolgt werden sollen.
Ergänzend werden in den Tabellen Maßnahmen mit einer Lärmminderungswirkung darge-
stellt, die unabhängig vom Lärmaktionsplan in den letzten fünf Jahren ausgeführt wurden
und eine gesamtstädtisch-strategische Bedeutung oder einen konkreten Bezug zu den identi-
fizierten Belastungsachsen haben. In Planung befindliche Maßnahmen werden nur dann dar-
gestellt, wenn die Umsetzung konkret abzusehen ist (bestehendes Baurecht, gesicherte Finan-
zierung, laufende Ausschreibung u. ä.). In vielen Fällen handelt es sich hier nicht um Maß-
nahmen zur Lärmsanierung, sondern um Maßnahmen zur Lärmvorsorge durch Neubau (z. B.
heranrückende Wohnbebauung) oder wesentliche Änderungen (z. B. Ausbau DB-Strecken).
In der nachfolgenden Tabelle werden beispielhaft typische Maßnahmen zur Lärmminderung
vorgestellt, die die Bundesstadt Bonn in den letzten Jahren umgesetzt hat.
6 Planungsbuero Richter Richard, Lärmaktionsplan Bundesstadt Bonn – Lärmminderung an Belastungsachsen, Aachen 2012Seite 62 von 255

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Tab. 8.1: Beispiele für umgesetzte Lärmminderungsmaßnahmen
Planungsbereich Maßnahme Fotodokumentation
Gesamtstädtisch Kreisverkehrsprogramm, Beispiel: Kleiner
Kreisverkehr Gotenstraße/ Plittersdorfer
Straße
Gesamtstädtisch Einbau lärmmindernde Asphaltdeck-
schicht, Beispiel: Römerstraße
Gesamtstädtisch Parkkonzepte, Beispiel: Bundesviertel
Ückesdorf Stationäre Geschwindigkeitsüberwa-
chung, Beispiel: ReichsstraßeSeite 63 von 255

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Planungsbereich Maßnahme Fotodokumentation
Gesamtstädtisch Behindertengerechter Ausbau Stadtbahn-
haltestellen, Beispiel: Quirinusplatz.
Gesamtstädtisch B+R-Anlagen an Stadtbahnhaltestellen:
Beispiel Quirinusplatz.
Gesamtstädtisch B+R-Anlagen an Bahnhöfen, Beispiel:
Bahnhof Mehlem.
Gesamtstädtisch Entwicklung Grünes C: Durchgehender
Fuß- und Radweg mit Blühstreifen, Farb-
feldern, Baumtoren und Infotafel. Beispiel:
Fähre Mondorf.Seite 64 von 255

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Planungsbereich Maßnahme Fotodokumentation
Gesamtstädtisch Zielkonzept "Radverkehrsförderung", 2011
beschlossen mit der Zielsetzung, bis zum
Jahr 2020 eine Steigerung des Modal-
Split-Anteils des Radverkehrs von 12 auf
25 % zu erreichen. Dazu gehört die Öff-
nung von Einbahnstraßen, sofern aus
Gründen der Verkehrssicherheit möglich.
Beispiel: Breite Straße.
Gesamtstädtisch Einrichtung von weiteren 52 km Fahr-
radstraßen, 57 Fahrradstraßen wurden
bereits eingerichtet, Beispiel: An der Eli-
sabethkirche – Oscar-Walzel-Straße.
Bonn Lärmschutz durch Lärmschutzbebauung
und Lärmschutzwand unter schwierigen
Lärmbedingungen (ehem. Autohaus Reu-
terbrücke).
Gesamtstädtisch Förderung von Elektromobilität und Car
Sharing durch die Bundesstadt Bonn:
Anschaffung von weiteren 17 Elektro-
Fahrzeugen, Einführung von Car Sharing,
Einrichtung eines Mobilitätsdienstleis-
tungszentrums.Seite 65 von 255

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9. Maßnahmen, die die zuständigen Behörden für die näch-
sten fünf Jahre geplant haben, einschließlich Maßnahmen
zum Schutz ruhiger Gebiete
9.1 Bereits im Verfahren befindliche Maßnahmen
9.1.1 Lärmaktionsplan
Die Bundesstadt Bonn hat in der 1. Runde des Lärmaktionsplans, ergänzt um eine Untersu-
chung zur Lärmminderung an Belastungsachsen, eine umfassende Lärmminderungsplanung
nach EU-Recht aufgestellt. Der Rat der Bundesstadt Bonn hat den Lärmaktionsplan der 1.
Runde in seiner Sitzung am 20. Dezember 2011 beschlossen. Für die 2. Runde hat die Bun-
desstadt Bonn diesen Plan in den formellen Teilen fortgeschrieben. Die Maßnahmen, die in
diesem Zusammenhang beschlossen wurden, sowie der Stand der Umsetzung sind gemäß
Kapitel 8. dem Anhang V zu entnehmen. Es wird eine Umsetzung bis 2023 angestrebt.
9.1.2 Luftreinhalteplan
Am 15.08.2019 ist die 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplanes (LRP) Bonn in Kraft getreten.
Die Fortschreibung durch die zuständige Bezirksregierung Köln war erforderlich geworden,
weil der Grenzwert für den gesundheitsschädlichen Luftschadstoff Stickstoffdioxid (NO2) von
40 μg/m³ (Jahresmittelwert) noch nicht überall im Stadtgebiet Bonn eingehalten wurde.
Der aktuelle Luftreinhalteplan prognostiziert die Einhaltung des Grenzwertes für Stickstoffdi-
oxid im gesamten Stadtgebiet bis zum Jahr 2020 ohne Fahrverbote. Zahlreiche der im Luft-
reinhalteplan Bonn festgesetzten Maßnahmen dienen gleichzeitig dem Lärmschutz.
Einhaltung der Grenzwerte für Stickstoffdioxid ist oberstes Ziel des neuen
Luftreinhalteplans
Möglich wird dies durch die konsequente Umsetzung eines Bündels von Maßnahmen aus dem
„Green City Masterplan“, dem „Lead City“-Programm sowie dem Programm „Kommunaler-
Klimaschutz.NRW – Emissionsfreie Innenstadt“. Mit den Maßnahmenpaketen soll eine spürba-
re Verkehrsverlagerung zur umweltfreundlicheren Mobilität wie ÖPNV, Rad oder Carsharing
bewirkt werden. Konkrete Maßnahmen für Bonn sind spezielle Ticketangebote, Angebotsver-
besserungen im ÖPNV und die Weiterentwicklung des Betrieblichen Mobilitätsmanagements.
Hervorzuheben ist gleichfalls der Ausbau der Fahrradinfrastruktur u.a. durch den Bau von
Radschnellrouten, die geplante Einrichtung von Mobilstationen zur optimalen Verknüpfung
aller Verkehrsmittel sowie die schrittweise Elektrifizierung des städtischen Fuhrparks. Des
Weiteren werden 77 Euro V-Busse der SWB bis Ende 2019 in 2 Tranchen mit SCRT-Filtern
nachgerüstet. Die RSVG wird ebenfalls noch in 2019 51 Busse des neuesten Abgasstandards
Euro VI in Betrieb nehmen sowie 29 weitere Busse im Jahr 2019 auf Euro VI nachrüsten.
Am Belastungsschwerpunkt Belderberg werden ab 2020 nur noch EURO-VI- Busse im Linien-
verkehr fahren, so dass dort allein durch diese Maßnahme eine Grenzwerteinhaltung prognos-
tiziert wird. Für alle Maßnahmen konnten umfangreiche Fördermittel akquiriert werden.Seite 66 von 255

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Die Stadt sieht in diesen Maßnahmen eine zukunftsfähige Entwicklung des städtischen Ver-
kehrs, da diese auf die Luftreinhaltung, aber auch auf Lärmbelastung, Verkehrssicherheit und
den begrenzten städtischen Verkehrsraum insgesamt positiv wirken.
Für die Reuterstraße sind darüber hinaus folgende zusätzliche Maßnahmen zu deren Entlas-
tung vom innerstädtischen Durchgangsverkehr vorgesehen:
 Änderung der Beschilderung auf der A 555 und der A 59/565 in Richtung Bun-
desviertel / Bad Godesberg
 zusätzliche verkehrsaktive Hinweistafeln auf Vorzugsstrecken bei spezifischen
Verkehrslagen
 Tempo 30 auf Teilen der Reuterstraße (zwischen Botanischem Garten/Kirschallee
bis Bonner Talweg).
Durch das Inkrafttreten des Luftreinhalteplans gelten alle Maßnahmen als verbindlich ange-
ordnet.
Weitere Informationen und Downloads
• https://www.bonn.de/medien-global/amt-
56/luftreinhaltung/Luftreinhalteplan_Bonn_-_2._Fortschreibung_2019.pdf
• Luftreinhalteplan Bonn - Fortschreibung 2012PDF-Datei904,00 kB
• Luftreinhalteplan für das Stadtgebiet Bonn (2009)PDF-Datei4,59 MB
• Luftreinhaltungsvorhaben Lead City BonnPDF-Datei135,61 kB
9.1.3 Verkehrsentwicklungsplan 2020
Die Bundesstadt Bonn möchte in Zukunft den Kfz-Verkehr umweltverträglicher und nachhalti-
ger als heute bewältigen. Der Verkehrsentwicklungsplan 2020 (VEP 2020) bildet ein integrier-
tes, verkehrssektorübergreifendes Handlungskonzept, dessen Umsetzung die als Umweltver-
bund bezeichneten Verkehrsmittel Fuß, Rad und öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) för-
dert und stärkt. Gleichzeitig soll der motorisierte Individualverkehr (MIV) weiterhin zur Funkti-
on der Stadt beitragen können. Die vier Verkehrsmittel werden eigenständig behandelt und
aufeinander abgestimmt. Der vom Rat der Bundesstadt Bonn beschlossene Verkehrsentwick-
lungsplan ist Grundlage des Verwaltungshandelns im Bereich Verkehrsplanung.
Es sind Maßnahmenpakete für die Verkehrsträger Motorisierter Individualverkehr (MIV), Öf-
fentlicher Personennahverkehr (ÖPNV), Radverkehr und Fußverkehr entwickelt worden, die mit
den Maßnahmen des Lärmaktionsplans abzustimmen sind. Sehr viele dieser Maßnahmen be-
einflussen die Lärmbelastung im Stadtgebiet insoweit, als sie entsprechend dem strategischen
Ansatz der VEP insgesamt den ÖPNV, das zu Fuß gehen und das Radfahren und somit eine
"lärmarme Mobilität" fördern.
9.1.4 Masterplan "Innere Stadt"
Zentrale Herausforderungen und Aufgaben, die es im Rahmen einer zukunftsfähigen Gestal-
tung der "Inneren Stadt" zu lösen gilt, werden in fünf Handlungsfeldern beschrieben:Seite 67 von 255

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 Wohnen in der Inneren Stadt stärken,
 City funktional und gestalterisch stärken,
 Innere Stadt zum Rhein öffnen,
 Potenziale der Universität in der Stadt nutzen,
 Verflechtungs- und Zugangsräume aufwerten.
Die räumlich-funktionale Entwicklung der "Inneren Stadt" ist Hand in Hand mit ihrer Verkehrs-
entwicklung zu gestalten (Verkehrsentwicklungsplan 2020). Der Masterplan nimmt auf
Grundlage des VEP 2020 einen verkehrlichen Einschnitt in die Innenstadtstruktur vor, um die
gewünschten Raumqualitäten und funktionalen Verknüpfungen planerisch verwirklichen zu
können. Das Maßnahmenkonzept enthält Maßnahmen mit Auswirkungen auf die Lärmminde-
rung (wie z.B. die Umgestaltung von Plätzen und Straßenräumen, Neuordnungen von Ver-
kehrsführungen und der Umbau von Haltestellen) mit einem Umsetzungszeitraum von 2013
bis 2027. Die Umsetzung der ebenfalls im Lärmaktionsplan enthaltenen Maßnahmen ist re-
gelmäßig zu überprüfen.
9.1.5 Radverkehrsförderung
Es werden seit 2010 kontinuierlich Maßnahmen in folgenden Bereichen der Radverkehrsförde-
rung umgesetzt:
 Optimierung der bestehenden Radwege,
 Ausbau des Radverkehrsnetzes (Lückenschließung),
 Prüfung von Vorrangschaltungen an Ampeln für Radfahrer,
 Verbesserung der Sicherheit für Radfahrer,
 verkehrssichere Öffnung aller Einbahnstraßen,
 Verknüpfung des Radverkehrs mit dem ÖPNV (Vergrößerung der Radstation am
Hauptbahnhof, Verbesserung der Fahrradmitnahme in Bus und Bahn),
 Ausbau von Fahrradabstellanlagen,
 Aufbau eines flächendeckenden Fahrradmietsystems,
 Einsatz von Fahrradkurierdiensten durch die Bundesstadt Bonn,
 Aufbau eines Qualitätsmanagements im Radverkehr.
Es wurden 2016 im Bereich Infrastruktur im Bonner Stadtgebiet die Einrichtung von 107 Fahr-
radstraßen beschlossen, die seitdem mit Förderung des Landes schrittweise umgesetzt wer-
den.Seite 68 von 255

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9.2 Strategische Maßnahmen auf gesamtstädtischer Ebene
Es hat sich vor allem in Ballungsräumen bei der Umsetzung von Maßnahmen aus den Lärmak-
tionsplänen der 1. und 2. Runde gezeigt, dass das Abstimmungsverfahren von Einzelmaß-
nahmen häufig mit einem sehr hohen Aufwand verbunden ist. Um die Umsetzungseffizienz
zu erhöhen, sollten in der 3. Runde Lärmminderungsmaßnahmen verstärkt im Rahmen ge-
samtstädtischer Konzepte entwickelt werden, um die Einzelmaßnahmen im Systemzusam-
menhang zu betrachten und abzustimmen. Hierzu gibt es in der Bundesstadt Bonn folgende
Ansatzpunkte:
9.2.1 Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
Mit der Erfahrung aus der 1. Runde der Lärmminderungsplanung beabsichtigt die Bun-
desstadt Bonn, Beschränkungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit nicht mehr einzel-
standortbezogen vorzuschlagen und zu begründen, sondern auf Grundlage eines abgestimm-
ten integrierten Stadtgeschwindigkeitskonzepts.
Mithilfe einer Entscheidungskaskade wurden die Straßenabschnitte ermittelt, die als Teststre-
cken für eine kurzfristige Umsetzung von Tempo 30 zur Lärmminderung geeignet erscheinen.
Die Kaskade besteht aus den folgenden Stufen:
 Netz der Hauptverkehrsstraßen,
 Grundnetz ohne Bundesautobahnen,
 Verbliebenes Grundnetz mit Lärmbelastungsachsen,
 Verbliebenes Grundnetz ohne Tempo 30,
 Verbliebenes Grundnetz ohne ÖPNV-Beschleunigung,
 Verbliebenes Grundnetz ohne "Grüne Welle",
 Verbliebenes Grundnetz ohne kurze Streckenabschnitte (kürzer 500 m),
 Verbliebenes Grundnetz ohne vierstreifige Straßen mit Mittelstreifen.
Nach Abschluss dieser Kaskade und unter Berücksichtigung des Umbaus der Viktoriabrücke
und einer neuen Anbindung (ab ca. 2021) sowie der damit verbundenen Entlastung der Born-
heimer Straße sind aus dem Grundnetz folgende Straßenabschnitte verblieben, die als Test-
strecken in Betracht kommen:
 Straße Auf dem Hügel von Hermann-Wandersleb-Ring bis Straße Am Propsthof,
 Straße An der Josefshöhe von Kölnstraße bis Herseler Straße,
 Servatiusstraße – Bernkasteler Straße von der Straße Schwalbengarten bis Fries-
dorfer Straße,
 L 193 Königswinterer Straße von der Straße Auf dem Grendt bis Rastenweg.
Im Umkehrschluss heißt das, dass die Ausweisung weiterer Verkehrsstraßen mit Tempo 30
nach Durchführung des Pilotprojekts in jedem Fall mit einem erhöhten Umstellungsaufwand
verbunden ist.
Eine Entscheidung über die Durchführung des Projekts wurde zunächst seitens der zuständi-
gen Ratsgremien bis zum Abschluss diverser Brückensanierungsarbeiten zurückgestellt.
Eine einjährige Test- und Pilotphase wurde am 9. Juli 2019 für die Straße An der Josefshöhe
beschlossen. Nach Ablauf wird ein Erfahrungsbericht erstellt. Des Weiteren wurde am 5. De-
zember 2019 vom Hauptausschuss beschlossen, auf der Straße Auf dem Hügel zwischen Her-Seite 69 von 255

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mann-Wandersleb-Ring und Am Propsthof Tempo 30 für ein Jahr auf Probe einzurichten. Die
Einrichtung von Tempo 30 auf der Königswinterer Straße und der Servatiusstraße/ Bernkaste-
ler Straß

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Datenstand: 02.11.2026, 18:24 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de