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200331-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Bus- und Bahnverkehr

Nummer
200331-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
06.03.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda 28.05.2020 Kenntnisnahme
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  1. 200331 Bürgerantrag: Bus- und Bahnverkehr

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
200331-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Bus- und Bahnverkehr
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger und Lokale Agenda
29.04.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu einer vollständigen Umgestaltung des Liniennetzes:
Die Verwaltung sieht keine Veranlassung, abseits von Optimierungen bei
Teilnetzen und einzelnen Linien, Angebotsverbesserungen und
Infrastrukturprojekten (Stadtbahn, Straßenbahn, Seilbahn) das Bonner ÖPNV-
Netz grundlegend anders zu strukturieren.
Zu 1) – 7)
Die Verwaltung prüft permanent Optimierungen auf einzelnen Linien auf Basis
der Rückmeldungen der Verkehrsunternehmen und aus der Bürgerschaft.
Zu 8)
Im Busnetz gibt es bereits Linien, welche Haltestellen im innerstädtischen
Bereich auslassen (z.B. SB55, SB69). Auf der Stadtbahnstrecke Bonn-
Siegburg werden „Express Züge“ schon seit vielen Jahren diskutiert. Zu einer
Realisierung ist es u.a. deshalb nicht gekommen, weil damit ein immenser
baulicher und technischer Aufwand verbunden wäre. Mit Ratsbeschluss vom
26.09.2019 (DS 1912476EB7) wurde entschieden, auf der Strecke einen 5-
Minuten-Takt anzubieten, welcher „Express Zügen“ entgegensteht.
Zu 9)
Die Einrichtung von „Umweltspuren“ ist verkehrsplanerisch im Einzelfall zu
beurteilen und obliegt schlussendlich der Beschlussfassung der politischen
Gremien.
Zu 10)
Die Ampelschaltungen werden kontinuierlich anhand der Bedürfnisse aller
Verkehrsteilnehmer am jeweiligen Knotenpunkt überprüft. Es ist darauf
hinzuweisen, dass es hier auch zu Konflikten zwischen ÖPNV, Fuß- und
Fahrradverkehr kommen kann.
Zu 11)
Ein derartiges Projekt ist nicht Beschlusslage des Rates für die Anmeldungen
zum ÖPNV-Bedarfsplan NRW.
Zu 12)
Die Verwaltung ist bereits, auch aufgrund entsprechender politischer
Beschlüsse, wie vom Antragsteller gefordert tätig.
Beschlussvorschlag für den Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger und Lokale Agenda:Seite 1 von 2

Seite 2
Der Bürgerantrag ist erledigt im Sinne der Stellungnahme der Verwaltung, der
Antragsteller wird entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der
Verwaltung informiert. Mit diesem Votum und der Beratung im
Bürgerausschuss ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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