200330 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Umgestaltung des Preissystems für ÖPNV
Kerndaten
- Nummer
- 200330
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 17.02.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda Entscheidung federführend
Dateien
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 200330 Der Oberbürgermeister Federführung: Bürgerbüro/Bürgerbeteiligung/Ombudsstelle Dezernat: Dez. OB 12.02.2020 Bürgerantrag: Umgestaltung des Preissystems für ÖPNV Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda 29.04.2020 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages: Der Antrag thematisiert eine Umgestaltung des Preissystems im Bereich des ÖPNV. Einzelheiten zum Antrag und zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 3 Bürgerantrag Online Einverständniserklärung für die Erhebung und Verarbeitung von Daten nach der Datenschutzgrundverordnung Zur Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgt auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen die Erhebung und Verarbeitung aller notwendigen personenbezogenen Daten. Dabei handelt es sich insbesondere um Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie sonstige notwendige Angaben. Diese Daten werden auf dem Server der zuständigen Stelle gespeichert und können nur von berechtigten Personen eingesehen werden. Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Darüber hinaus ist für jede weitere Datenerhebung die Zustimmung des Nutzers erforderlich. Eine automatische Löschung erfolgt nach 180 Tagen, insofern entsprechende Daten nicht weiter benötigt werden. In Fällen mit einer gebührenpflichtigen Verarbeitung kann es vorkommen, dass zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Provider übermittelt werden. Rechte der betroffenen Person: Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung, Widerspruchsrecht Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft abzuändern oder gänzlich zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an uns übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen. Weiterhin können erhobene Daten bei Bedarf korrigiert, gelöscht oder deren Erhebung eingeschränkt werden. Hiermit versichere ich, der Erhebung und der Verarbeitung meiner Daten zuzustimmen und über meine Rechte belehrt worden zu sein. Datum 12.02.2020 Anrede Vorname Nachname Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Telefon E-Mail Betreff Umgestaltung des Preissystems für ÖPNV Seite 1 von2 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002 ID=KFAS_01_002 SxL2DD1U 12.02.20 22:29Seite 2 von 3 Ihr Antrag Umgestaltung des Preissystems sollte auch von den Umfrageergebnissen abhängen. Unabhängig davon (also ob die Umfrage so oder so ähnlich gemacht würde und wie die Ergebnisse wären – Letzteres natürlich nur bedingt) – Letzteres natürlich nur bedingt) möchte ich hier auch noch mal Ideen zur Umgestaltung anregen: a. günstigere Preise: kurze Strecken, die man gut zu Fuß gehen könnte, sollten i. A. im Verhältnis recht teuer sein und lange Strecken, die viele sonst mit dem Auto fahren würden, sollten im Verhältnis besonders günstig sein. Für Mobilitätseingeschränkte Menschen sollten kurze Strecken jedoch auch günstig bzw. sogar kostenfrei sein (z. B. könnten Eltern mit Kleinkindern für sich nur ein Ticket wie ein Kinderticket zahlen müssen). b. einfacheres Preissystem: z. B. bei Einzeltickets 10 Cent pro Km Luftlinie zwischen Start- und Zielort plus fixe Gebühr i. H. v. z. B. 2 EUR. c. Formel9-Tickets auch für Preisstufe 6 und 7. d. Extreme Vergünstigung der Monats- und Jahrestickets - Jahresticketpreis für gesamten VRS sollte nicht teurer sein, als zwei Semesterbeiträge an der Uni. e. Erhebung von Parkgebühren - einheitlich übers gesamte Stadtgebiet (mindestens 1200 EUR pro Jahr pro 10qm Stellplatz), welche wiederum zur Vergünstigung der Bus- und Bahntickets genutzt werden sollten. Seite 2 von2 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 08:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de