200328-1 · Dringlichkeitsentscheidung OB
Einleitung des Vergabeverfahrens zur Anmietung von Hubarbeitsbühnen (Jahresvertrag)
Kerndaten
- Nummer
- 200328-1
- Art
- Dringlichkeitsentscheidung OB
- Veröffentlicht
- 16.04.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses Genehmigung
Dateien
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Dringlichkeitsentscheidung OB öffentlich 200328-1 Der Oberbürgermeister Federführung: 68 Amt für Stadtgrün Dezernat: Dez. III Einleitung des Vergabeverfahrens zur Anmietung von Hubarbeitsbühnen (Jahresvertrag) Beratungsfolge Bau- und Vergabeausschuss 14.05.2020 Genehmigung Begründung der Dringlichkeit: Der bestehende Mietvertrag mit der Fa. BHV, Bonn, über die Anmietung von Hubarbeitsbühnen (Erfüllung Verkehrssicherungspflicht) endet am 30.06.2020. Um eine lückenlose Vertragsfortsetzung zu gewährleisten, ist eine rechtzeitige Neuausschreibung erforderlich. Zur Sicherstellung der vergaberechtlichen Voraussetzungen und der Berücksichtigung der formalen Schritte zur Neuvergabe ist die Beschlussfassung zwingend erforderlich und unaufschiebbar: Die für die Ausschreibung notwendigen Unterlagen müssen bis zum 20.04.2020 beim Referat Vergabedienste vorliegen. Unter Berücksichtigung der für die Vorbereitung der Ausschreibung im Amt für Stadtgrün mit dem kürzlich erst eingeführten neuen Vergabemanagementsystem benötigten Zeit, ist eine Beschlussfassung zur Anmietung daher am 16.04.2020 erforderlich. Eine Veröffentlichung der Ausschreibung auf dem Vergabemarktplatz ist am 08.05.2020 geplant. Der Termin zur Abgabe eines Angebotes ist am 19.05.2020. Nach Auswertung der Angebote durch das Amt für Stadtgrün sowie das Referat Vergabedienste ist eine Auftragserteilung in der 2. Juniwoche vorgesehen. Für einen Vertragsbeginn ab Juni sollte der erfolgreiche Bieter 2-3 Wochen Vorlauf und Planungssicherheit haben. Die lückenlose Vertragsfortsetzung dient der grundsätzlichen Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit, d.h. der notwendigen kontinuierlichen Pflege des Baumbestandes. Sollte der Folgevertrag nicht rechtzeitig abgeschlossen werden, kann im Bedarfsfall eine nicht zu verantwortende Verzögerung entstehen. So müsste im Falle eines unvorhergesehenen Ausfalls der Arbeitsbühne der Baumkolonne erst nach einer Ersatzmöglichkeit gesucht werden. In einem solchen Fall können dann Bäume nicht gepflegt, kontrolliert und insbesondere Unfallgefahren – die sowohl Sach- und Personenschäden verursachen können – nicht beseitigt werden. Des Weiteren entstehen bei einer solchen kurzfristigen, außervertraglichen Anmietung Mehrkosten, die mit einer rechtzeitigen Vertragsverlängerung hätten vermieden werden können.Seite 1 von 3 Seite 2 Beschlussvorschlag Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters wird genehmigt. Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW Der Einleitung des Vergabeverfahrens gem. Ziffer 3.4 der Vergabeordnung der Bundesstadt Bonn zur Anmietung von Hubarbeitsbühnen (Jahresvertrag) wird zugestimmt. Begründung Ausgeschrieben werden sollen der Jahresbedarf an temporär anzumietenden Hubarbeitsbühnen (LKW-Teleskopbühne) als Selbstfahrerfahrzeuge für die Baumpflege. Entsprechend den Anforderungen sind 4 verschiedene Leistungsklassen vorgesehen für Arbeitshöhen von 21 m bis 35 m. Die Geräte sollen in folgenden Fällen kurzzeitig angemietet werden: Bei Ausfall der stadteigenen Fahrzeuge der Baumpflegekolonne, beispielsweise bei Defekten oder Werkstattinspektionen; Zur Verstärkung der stadteigenen Fahrzeuge nach Sturmereignissen, die einen erhöhten Arbeitsanfall bedingen; temporärer Einsatz in einzelnen Gartenmeisterbezirken, z.B. jährliche Pflege der Bäume auf Friedhöfen (Verkehrssicherungspflicht); allgemein zum Einsatz im gesamten Stadtgebiet nach Sturmereignissen. Entgegen der Festlegung in Ziffer 3.4 der Vergabeordung konnten lediglich 6 Bieter gefunden werden, deren Firmensitze/Stützpunkte sich in zumutbarer räumlicher Nähe (max. 50 Straßenkilometer) zum Stadtgebiet befinden und sich an der Vergabe durch Abgabe eines Angebotes beteiligen wollen. Eine Erweiterung des Radius kann nicht empfohlen werden, da die Bühnen nach Bonn geliefert werden müssen und sich diese Kosten auchSeite 2 von 3 Seite 3 in dem jeweiligen Angebot niederschlagen. Außerdem würde der Austausch z.B. bei Defekten weiter erschwert, je weiter der Mietpartner entfernt wäre. Vergabeart öffentlich offen (EU) 6 aufgeforderte Firmen X beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändig bzw. Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der vorgeschriebenen Vergabeart Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto 68-312285 VOB X UVgO VgV 01.07.2020 – 30.06.2021 52.000,00 € Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) / Finanzposition (investiv) CO-Kontierung (konsumtiv) / Finanzstelle (investiv) 1.13.01 1.13.02 1.13.03 Öffentliches Grün (ca. 65 %) Forstwirtschaft (ca. 5 %) Friedhöfe (ca. 30 %) 545100 545100 545100 680010 680020 689951 Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel ja X nein ja X nein freigegeben X vorgesehen 14.04.2020 / 16.04.2020 gez. Sridharan gez. Stv. Freitag Datum Der Oberbürgermeister Ausschussvorsitzender Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de