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200328-1 · Dringlichkeitsentscheidung OB

Einleitung des Vergabeverfahrens zur Anmietung von Hubarbeitsbühnen (Jahresvertrag)

Nummer
200328-1
Art
Dringlichkeitsentscheidung OB
Veröffentlicht
16.04.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses 14.05.2020 Genehmigung
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Übergeordnet

  1. 200328 Einleitung des Vergabeverfahrens zur Anmietung von Hubarbeitsbühnen (Jahresvertrag)

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Dringlichkeitsentscheidung OB
öffentlich
200328-1
Der Oberbürgermeister
Federführung:
68 Amt für Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Einleitung des Vergabeverfahrens zur Anmietung
von Hubarbeitsbühnen (Jahresvertrag)
Beratungsfolge
Bau- und Vergabeausschuss 14.05.2020 Genehmigung
Begründung der Dringlichkeit:
Der bestehende Mietvertrag mit der Fa. BHV, Bonn, über die Anmietung
von Hubarbeitsbühnen (Erfüllung Verkehrssicherungspflicht) endet am
30.06.2020. Um eine lückenlose Vertragsfortsetzung zu gewährleisten,
ist eine rechtzeitige Neuausschreibung erforderlich. Zur Sicherstellung
der vergaberechtlichen Voraussetzungen und der Berücksichtigung der
formalen Schritte zur Neuvergabe ist die Beschlussfassung zwingend
erforderlich und unaufschiebbar:
Die für die Ausschreibung notwendigen Unterlagen müssen bis zum
20.04.2020 beim Referat Vergabedienste vorliegen. Unter
Berücksichtigung der für die Vorbereitung der Ausschreibung im Amt für
Stadtgrün mit dem kürzlich erst eingeführten neuen
Vergabemanagementsystem benötigten Zeit, ist eine Beschlussfassung
zur Anmietung daher am 16.04.2020 erforderlich. Eine Veröffentlichung
der Ausschreibung auf dem Vergabemarktplatz ist am 08.05.2020
geplant. Der Termin zur Abgabe eines Angebotes ist am 19.05.2020.
Nach Auswertung der Angebote durch das Amt für Stadtgrün sowie das
Referat Vergabedienste ist eine Auftragserteilung in der 2. Juniwoche
vorgesehen. Für einen Vertragsbeginn ab Juni sollte der erfolgreiche
Bieter 2-3 Wochen Vorlauf und Planungssicherheit haben.
Die lückenlose Vertragsfortsetzung dient der grundsätzlichen
Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit, d.h. der notwendigen
kontinuierlichen Pflege des Baumbestandes. Sollte der Folgevertrag
nicht rechtzeitig abgeschlossen werden, kann im Bedarfsfall eine nicht
zu verantwortende Verzögerung entstehen. So müsste im Falle eines
unvorhergesehenen Ausfalls der Arbeitsbühne der Baumkolonne erst
nach einer Ersatzmöglichkeit gesucht werden. In einem solchen Fall
können dann Bäume nicht gepflegt, kontrolliert und insbesondere
Unfallgefahren – die sowohl Sach- und Personenschäden verursachen
können – nicht beseitigt werden. Des Weiteren entstehen bei einer
solchen kurzfristigen, außervertraglichen Anmietung Mehrkosten, die mit
einer rechtzeitigen Vertragsverlängerung hätten vermieden werden
können.Seite 1 von 3

Seite 2
Beschlussvorschlag
Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters
wird genehmigt.
Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW
Der Einleitung des Vergabeverfahrens gem. Ziffer 3.4 der
Vergabeordnung der Bundesstadt Bonn zur Anmietung von
Hubarbeitsbühnen (Jahresvertrag) wird zugestimmt.
Begründung
Ausgeschrieben werden sollen der Jahresbedarf an temporär
anzumietenden Hubarbeitsbühnen (LKW-Teleskopbühne) als
Selbstfahrerfahrzeuge für die Baumpflege. Entsprechend den
Anforderungen sind 4 verschiedene Leistungsklassen vorgesehen für
Arbeitshöhen von 21 m bis 35 m. Die Geräte sollen in folgenden Fällen
kurzzeitig angemietet werden:
 Bei Ausfall der stadteigenen Fahrzeuge der Baumpflegekolonne,
beispielsweise bei Defekten oder Werkstattinspektionen;
 Zur Verstärkung der stadteigenen Fahrzeuge nach
Sturmereignissen, die einen erhöhten Arbeitsanfall bedingen;
 temporärer Einsatz in einzelnen Gartenmeisterbezirken, z.B.
jährliche Pflege der Bäume auf Friedhöfen
(Verkehrssicherungspflicht);
 allgemein zum Einsatz im gesamten Stadtgebiet nach
Sturmereignissen.
Entgegen der Festlegung in Ziffer 3.4 der Vergabeordung konnten
lediglich 6 Bieter gefunden werden, deren Firmensitze/Stützpunkte sich
in zumutbarer räumlicher Nähe (max. 50 Straßenkilometer) zum
Stadtgebiet befinden und sich an der Vergabe durch Abgabe eines
Angebotes beteiligen wollen.
Eine Erweiterung des Radius kann nicht empfohlen werden, da die
Bühnen nach Bonn geliefert werden müssen und sich diese Kosten auchSeite 2 von 3

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in dem jeweiligen Angebot niederschlagen. Außerdem würde der
Austausch z.B. bei Defekten weiter erschwert, je weiter der Mietpartner
entfernt wäre.
Vergabeart
öffentlich offen (EU) 6 aufgeforderte Firmen
X beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem
Teilnahmewettbewerb
Freihändig bzw.
Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der
vorgeschriebenen Vergabeart
Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto
68-312285 VOB X UVgO VgV 01.07.2020 –
30.06.2021
52.000,00 €
Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto
(konsumtiv) /
Finanzposition
(investiv)
CO-Kontierung
(konsumtiv) /
Finanzstelle
(investiv)
1.13.01
1.13.02
1.13.03
Öffentliches Grün (ca. 65 %)
Forstwirtschaft (ca. 5 %)
Friedhöfe (ca. 30 %)
545100
545100
545100
680010
680020
689951
Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von
Haushaltsresten
Mittel
ja X nein ja X nein freigegeben X vorgesehen
14.04.2020 / 16.04.2020 gez. Sridharan gez. Stv. Freitag
Datum Der Oberbürgermeister Ausschussvorsitzender
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 19:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de