200322-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Verkehrsplanung Alfred-Bucherer-Straße
Kerndaten
- Nummer
- 200322-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 13.11.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 200322-1 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Verkehrsplanung Alfred-Bucherer- Straße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 24.11.2020 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Im Bürgerantrag thematisieren Anwohner*innen der Alfred-Bucherer-Straße die Verkehrssituation im Abschnitt Frongasse bis Endenicher Allee. Die Antragsteller*innen sehen Gefahrensituationen und Missstände in folgenden Themenbereichen: Hohes Verkehrsaufkommen aufgrund hohen Bus- und Pendlerverkehrs, keine Radverkehrsanlage Unzureichende Beachtung der Zebrastreifen, auch durch Busse, in Verbindung mit räumlicher Nähe zu 2 Kitas und 1 Grundschule Gehwege sind nicht durch Pfosten geschützt, die Borde zu niedrig und Busse fahren zu nah Überschreiten der zul. Geschwindigkeit von 30 km/h auch wegen nicht ausreichender Beschilderung Lärmbelastung und Vibrationen durch LKW und Busse, die zu Rissen in Gebäuden führen Parkplatzsituation ist kritisch, auch durch Endenicher Kulturmeile Schlechter Bauzustand der Straße Verkehrszunahme durch städtebauliche Verdichtung Forderungen der Antragsteller*innen: Ausweisung als Fahrradstraße Maßnahmen des Parkraummanagements Abpollerung des Gehweges Bessere Kennzeichnung der Fußgängerüberwege (FGÜ) Bessere Ausschilderung des Tempolimits Dazu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Allgemein / Problemlage: Die Verwaltung führt Geschwindigkeitsmessungen in der Alfred-Bucherer- Straße in der Regel in Fahrtrichtung Sebastianstraße durch. In entgegengesetzter Fahrtrichtung ist dies künftig ebenfalls vorgesehen.Seite 1 von 3 Seite 2 Die letzten Geschwindigkeitsmessungen wurden am 20.05.2019 / 25.06.2019 / 12.12.2019 durchgeführt. Bei 95 von insgesamt 2.629 gemessenen Fahrzeugen wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit unerlaubt überschritten. Dies entspricht einer, im gesamtstädtischen Vergleich, relativ geringen Überschreitungsquote. Da aber eine sogenannte Messbefugnis durch die Nähe zu verschiedenen schutzwürdigen Einrichtungen gegeben ist, werden dort weiterhin Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. In Bezug auf die Fragen, die den Busverkehr der SWB betreffen, nehmen die Stadtwerke Bonn wie folgt Stellung: "Alle Fahrer der Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH haben sich an die geltenden Verkehrsregeln zu halten. Tun sie dies nicht, und ein Vergehen wird von den Ordnungsbehörden geahndet, erhalten die Fahrer keinerlei Unterstützung der Stadtwerke Bonn Verkehrs- GmbH. Bei Kontrollen des Verhaltens der Busfahrerinnen und Busfahrer durch die Stadtwerke in der Alfred-Bucherer-Straße konnten keine Verstöße gegen die StVO festgestellt werden." Zur Forderung "Fahrradstraße": Nach Beendigung der Baumaßnahme in der Endenicher Allee wird die Verwaltung die Einrichtung einer Fahrradstraße im Wiesenweg prüfen. Hierzu sind Verkehrszählungen erforderlich. In diesem Zusammenhang empfiehlt die Verwaltung, die Einrichtung einer Fahrradstraße im Abschnitt Frongasse bis Wiesenweg im Sinne einer durchgehenden Radverkehrsverbindung prüfen zu lassen. Zur Forderung "Parkraummanagement" Die Verwaltung erarbeitet derzeit verschiedene Parkraumkonzepte im Stadtgebiet. Die Alfred-Bucherer Straße ist im Planungsbereich des Parkraumkonzeptes der Weststadt enthalten und begrenzt dieses in Richtung Südwesten. Ebenfalls ist ein gesamtstädtisches Parkraumkonzept in der Planung, welches der Politik im kommenden Jahr zum Beschluss vorgelegt werden soll. Die Verwaltung geht davon aus, dass im Rahmen dieser künftigen Parkraumbewirtschaftung auch Verbesserungen für die Bewohner im Umkreis der Alfred-Bucherer-Straße zu erzielen sein werden. Zur Forderung "Abpollerung" Vom Straßenbaulastträger, dem Tiefbauamt der Stadt Bonn, werden schon seit einigen Jahren keine Absperrpfosten zur Sicherung von Verkehrsflächen und zur Verhinderung widerrechtlichen Parkens eingesetzt, da der bauliche und insbesondere der Unterhaltungsaufwand nicht zu leisten sind. Dies führt dazu, dass Absperrpfosten bei irreparablen Beschädigungen in zunehmendem Umfang nicht mehr ersetzt werden. Da der Gehweg in vielen Bereichen zu schmal ist, würden zudem Absperrpfosten, welche ebenfalls einen Sicherheitsabstand zur Fahrbahn erfordern, den Gehweg zusätzlich einengen. An dieser Stelle muss zwischen den Beeinträchtigungen abgewogen werden. Zu den Forderungen "Bessere Kennzeichnung FGÜ" und "Bessere Ausschilderung des Tempolimits" Grundsätzlich wird seitens der Stadt Bonn gewährleistet, dass die Fußgängerüberwege ausreichend beleuchtet sind und Beschilderungen hinreichend und erkennbar sind. Die Überprüfung der Beleuchtung hat in diesem Fall ergeben, dass zur Verbesserung der Verkehrssicherung an den Fußgängerüberwegen, dieSeite 2 von 3 Seite 3 vorhandene Beleuchtungsanlage durch zusätzliche Laternen verstärkt werden muss. Die Verwaltung wird gemeinsam mit den Stadtwerken zeitnah eine Lösung erarbeiten. Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Bonn: Die Bezirksvertretung Bonn schließt sich inhaltlich den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung an , womit den Antragsinhalten zum überwiegenden Teil entsprochen wird. Hinsichtlich der beantragten Absperrpfosten werden die Antragstellenden über die für die ablehnende Entscheidung maßgeblichen Gründe informiert. Mit diesem Beschluss der Bezirksvertretung Bonn ist das formelle in § 24 GO NRW für die Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 07:33 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de