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200322-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Verkehrsplanung Alfred-Bucherer-Straße

Nummer
200322-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
13.11.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 05.10.2021 Kenntnisnahme
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  1. 200322 Bürgerantrag: Verkehrsplanung Alfred-Bucherer-Straße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
200322-1 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Verkehrsplanung Alfred-Bucherer-
Straße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 24.11.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Im Bürgerantrag thematisieren Anwohner*innen der Alfred-Bucherer-Straße die
Verkehrssituation im Abschnitt Frongasse bis Endenicher Allee. Die
Antragsteller*innen sehen Gefahrensituationen und Missstände in folgenden
Themenbereichen:
 Hohes Verkehrsaufkommen aufgrund hohen Bus- und Pendlerverkehrs,
keine Radverkehrsanlage
 Unzureichende Beachtung der Zebrastreifen, auch durch Busse, in
Verbindung mit räumlicher Nähe zu 2 Kitas und 1 Grundschule
 Gehwege sind nicht durch Pfosten geschützt, die Borde zu niedrig und
Busse fahren zu nah
 Überschreiten der zul. Geschwindigkeit von 30 km/h auch wegen nicht
ausreichender Beschilderung
 Lärmbelastung und Vibrationen durch LKW und Busse, die zu Rissen in
Gebäuden führen
 Parkplatzsituation ist kritisch, auch durch Endenicher Kulturmeile
 Schlechter Bauzustand der Straße
 Verkehrszunahme durch städtebauliche Verdichtung
Forderungen der Antragsteller*innen:
 Ausweisung als Fahrradstraße
 Maßnahmen des Parkraummanagements
 Abpollerung des Gehweges
 Bessere Kennzeichnung der Fußgängerüberwege (FGÜ)
 Bessere Ausschilderung des Tempolimits
Dazu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Allgemein / Problemlage:
Die Verwaltung führt Geschwindigkeitsmessungen in der Alfred-Bucherer-
Straße in der Regel in Fahrtrichtung Sebastianstraße durch. In
entgegengesetzter Fahrtrichtung ist dies künftig ebenfalls vorgesehen.Seite 1 von 3

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Die letzten Geschwindigkeitsmessungen wurden am 20.05.2019 / 25.06.2019 /
12.12.2019 durchgeführt. Bei 95 von insgesamt 2.629 gemessenen
Fahrzeugen wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit unerlaubt
überschritten. Dies entspricht einer, im gesamtstädtischen Vergleich, relativ
geringen Überschreitungsquote. Da aber eine sogenannte Messbefugnis durch
die Nähe zu verschiedenen schutzwürdigen Einrichtungen gegeben ist, werden
dort weiterhin Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt.
In Bezug auf die Fragen, die den Busverkehr der SWB betreffen, nehmen die
Stadtwerke Bonn wie folgt Stellung: "Alle Fahrer der Stadtwerke Bonn
Verkehrs-GmbH haben sich an die geltenden Verkehrsregeln zu halten. Tun sie
dies nicht, und ein Vergehen wird von den Ordnungsbehörden geahndet,
erhalten die Fahrer keinerlei Unterstützung der Stadtwerke Bonn Verkehrs-
GmbH. Bei Kontrollen des Verhaltens der Busfahrerinnen und Busfahrer durch
die Stadtwerke in der Alfred-Bucherer-Straße konnten keine Verstöße gegen
die StVO festgestellt werden."
Zur Forderung "Fahrradstraße":
Nach Beendigung der Baumaßnahme in der Endenicher Allee wird die
Verwaltung die Einrichtung einer Fahrradstraße im Wiesenweg prüfen. Hierzu
sind Verkehrszählungen erforderlich. In diesem Zusammenhang empfiehlt die
Verwaltung, die Einrichtung einer Fahrradstraße im Abschnitt Frongasse bis
Wiesenweg im Sinne einer durchgehenden Radverkehrsverbindung prüfen zu
lassen.
Zur Forderung "Parkraummanagement"
Die Verwaltung erarbeitet derzeit verschiedene Parkraumkonzepte im
Stadtgebiet. Die Alfred-Bucherer Straße ist im Planungsbereich des
Parkraumkonzeptes der Weststadt enthalten und begrenzt dieses in Richtung
Südwesten. Ebenfalls ist ein gesamtstädtisches Parkraumkonzept in der
Planung, welches der Politik im kommenden Jahr zum Beschluss vorgelegt
werden soll. Die Verwaltung geht davon aus, dass im Rahmen dieser künftigen
Parkraumbewirtschaftung auch Verbesserungen für die Bewohner im Umkreis
der Alfred-Bucherer-Straße zu erzielen sein werden.
Zur Forderung "Abpollerung"
Vom Straßenbaulastträger, dem Tiefbauamt der Stadt Bonn, werden schon seit
einigen Jahren keine Absperrpfosten zur Sicherung von Verkehrsflächen und
zur Verhinderung widerrechtlichen Parkens eingesetzt, da der bauliche und
insbesondere der Unterhaltungsaufwand nicht zu leisten sind. Dies führt dazu,
dass Absperrpfosten bei irreparablen Beschädigungen in zunehmendem
Umfang nicht mehr ersetzt werden. Da der Gehweg in vielen Bereichen zu
schmal ist, würden zudem Absperrpfosten, welche ebenfalls einen
Sicherheitsabstand zur Fahrbahn erfordern, den Gehweg zusätzlich einengen.
An dieser Stelle muss zwischen den Beeinträchtigungen abgewogen werden.
Zu den Forderungen "Bessere Kennzeichnung FGÜ" und "Bessere
Ausschilderung des Tempolimits"
Grundsätzlich wird seitens der Stadt Bonn gewährleistet, dass die
Fußgängerüberwege ausreichend beleuchtet sind und Beschilderungen
hinreichend und erkennbar sind.
Die Überprüfung der Beleuchtung hat in diesem Fall ergeben, dass zur
Verbesserung der Verkehrssicherung an den Fußgängerüberwegen, dieSeite 2 von 3

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vorhandene Beleuchtungsanlage durch zusätzliche Laternen verstärkt werden
muss. Die Verwaltung wird gemeinsam mit den Stadtwerken zeitnah eine
Lösung erarbeiten.
Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Bonn:
Die Bezirksvertretung Bonn schließt sich inhaltlich den Ausführungen in der
Stellungnahme der Verwaltung an , womit den Antragsinhalten zum
überwiegenden Teil entsprochen wird.
Hinsichtlich der beantragten Absperrpfosten werden die Antragstellenden über
die für die ablehnende Entscheidung maßgeblichen Gründe informiert. Mit
diesem Beschluss der Bezirksvertretung Bonn ist das formelle in § 24 GO NRW
für die Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss
gelangt.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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