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200319-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Autofreie Zone im Bereich Bonn-Mehlem

Nummer
200319-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
12.03.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.05.2020 Entscheidung federführend
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  1. 200319 Bürgerantrag: Autofreie Zone im Bereich Bonn-Mehlem

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
200319-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
12.02.2020
Bürgerantrag: Autofreie Zone im Bereich Bonn-
Mehlem
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 18.03.2020 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme:
Aus verkehrsplanerischer Sicht wird „mehr Raum“ für Fußgänger in den
Ortsteilzentren - z.B. zum Schlendern und Verweilen - grundsätzlich begrüßt.
Ein generelles Kfz-Durchfahrtsverbot auf der Mainzer Straße im Mehlemer
Ortsteilzentrum wird allerdings eher nachteilig bewertet.
Die Mainzer Straße ist durch die Remagener Straße als Umgehungsstraße (B9)
weitgehend vom Durchgangsverkehr befreit. Das spiegelt sich auch an der
durchschnittlichen Verkehrsbelastung von rund 4.000 Kfz am Tag auf diesem
Abschnitt wieder. Dieser Wert ist in Relation zu anderen
Haupterschließungsstraßen als eher gering einzustufen.
Für die Feinerschließung ist der Streckenabschnitt dennoch wichtig. Eine
Verlagerung der Gesamtverkehrsmenge auf die angrenzenden und
parallelverlaufenden Wohnstraßen kann von Seiten der Verwaltung nicht
empfohlen werden.
Überdies gibt es für das Gelände der ehemaligen Jugoslawischen Botschaft im
Rahmen des Bebauungsplanänderungsverfahrens (siehe DS-Nr. 190423)
andere Nutzungsabsichten mit dem Ziel der Errichtung einer Wohn- und
Geschäftsbebauung auf den Flächen. Damit soll auch dem politischen Votum
entsprochen werden, auf dem Areal einen Lebensmittel-Einzelhandel
(Vollsortimenter) anzusiedeln (siehe unter anderem DS-Nr. 190423 und
200405). Dies entspricht auch der städtebaulichen Intention, mit der
Neubebauung das Ortsteilzentrum durch Integration einer bedarfsgerechten
Wohnbebauung weiterzuentwickeln und zu stärken.
Beschlussvorschlag:
Der Bürgerantrag wird abgelehnt, die Antragsteller werden über die für die
ablehnende Entscheidung maßgeblichen Gründe entsprechend den
Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung informiert. Mit diesem
Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen
vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.Seite 1 von 2

Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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