200319-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Autofreie Zone im Bereich Bonn-Mehlem
Kerndaten
- Nummer
- 200319-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 12.03.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 200319-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III 12.02.2020 Bürgerantrag: Autofreie Zone im Bereich Bonn- Mehlem Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 18.03.2020 Entscheidung Inhalt der Stellungnahme: Aus verkehrsplanerischer Sicht wird „mehr Raum“ für Fußgänger in den Ortsteilzentren - z.B. zum Schlendern und Verweilen - grundsätzlich begrüßt. Ein generelles Kfz-Durchfahrtsverbot auf der Mainzer Straße im Mehlemer Ortsteilzentrum wird allerdings eher nachteilig bewertet. Die Mainzer Straße ist durch die Remagener Straße als Umgehungsstraße (B9) weitgehend vom Durchgangsverkehr befreit. Das spiegelt sich auch an der durchschnittlichen Verkehrsbelastung von rund 4.000 Kfz am Tag auf diesem Abschnitt wieder. Dieser Wert ist in Relation zu anderen Haupterschließungsstraßen als eher gering einzustufen. Für die Feinerschließung ist der Streckenabschnitt dennoch wichtig. Eine Verlagerung der Gesamtverkehrsmenge auf die angrenzenden und parallelverlaufenden Wohnstraßen kann von Seiten der Verwaltung nicht empfohlen werden. Überdies gibt es für das Gelände der ehemaligen Jugoslawischen Botschaft im Rahmen des Bebauungsplanänderungsverfahrens (siehe DS-Nr. 190423) andere Nutzungsabsichten mit dem Ziel der Errichtung einer Wohn- und Geschäftsbebauung auf den Flächen. Damit soll auch dem politischen Votum entsprochen werden, auf dem Areal einen Lebensmittel-Einzelhandel (Vollsortimenter) anzusiedeln (siehe unter anderem DS-Nr. 190423 und 200405). Dies entspricht auch der städtebaulichen Intention, mit der Neubebauung das Ortsteilzentrum durch Integration einer bedarfsgerechten Wohnbebauung weiterzuentwickeln und zu stärken. Beschlussvorschlag: Der Bürgerantrag wird abgelehnt, die Antragsteller werden über die für die ablehnende Entscheidung maßgeblichen Gründe entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung informiert. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de