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200318 · Große Anfrage

Inobhutnahme

Nummer
200318
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
12.05.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration, Gesundheit und Wohnen 13.05.2020 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 26.05.2020 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 10.03.2020 Kenntnisnahme
  4. Sitzung des Unterausschusses für Kinder- und Jugendhilfe 26.05.2020 Kenntnisnahme
  5. Sitzung des Ausschusses Finanzen- und Beteiligungen 04.06.2020 Kenntnisnahme
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Untergeordnet

  1. 200318-1 ST Inobhutnahme
  2. 200318-2 Inobhutnahme

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Große Anfrage
öffentlich
200318
Fragesteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Stefan Freitag
Dorothea Schmitz
Inobhutnahme
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 10.03.2020 Kenntnisnahme
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen 04.06.2020 Kenntnisnahme
Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit
und Wohnen
01.04.2020 Kenntnisnahme
Unterausschuss für Kinder- und Jugendhilfe 30.04.2020 Kenntnisnahme
Fragestellung
Die Verwaltung wird gebeten:
1. Die Kosten der Inobhutnahme pro Jahr und pro Klient der letzten zehn Jahre
darzustellen
2. Die Bonner Fallzahlen und Ausgaben mit denen der umliegenden
Kommunen als auch mit Städten vergleichbarer Größe bundesweit zu
vergleichen
3. Eine Statistik vorzulegen, die Auskunft über Geschlecht, Altersstruktur und
Verweildauer in der Inobhutnahme gibt. Zu unterscheiden ist dabei zusätzlich
nach Aufnahme in eine Bereitschaftspflegefamilie oder in eine Inobhutnahme
Einrichtung
4. Daten vorzulegen, wie hoch die Rückführungsquote der Kinder in ihre
Ursprungsfamilie ist und dabei auch den zeitlichen Rahmen darzustellen
5. Aufzuzeigen, wie die Begleitung der Eltern (oder Personensorge-, und
Erziehungsberechtigten) ist, deren Kinder in Inobhutnahme sind
6. Aufzuzeigen, in welcher Höhe sich die Eltern (oder Personensorge-, und
Erziehungsberechtigten) und ggf. auch die Betroffenen selbst (wenn sie sich
z.B. in der Ausbildung befinden) an den Kosten beteiligen
7. Aufzuzeigen, wie viele Vormundschaften oder Pfleger*innen es für die Kinder
und Jugendlichen gibt, deren Erziehungsberechtigte sich nicht im Inland
aufhalten
8. Auskunft zu Umfang zu Zeitarbeitsfirmen, Sicherheitsdiensten,
Leiharbeitsfirmen o.ä. zu geben, die bei den Trägern der Inobhutnahme
eingesetzt werden. Beschäftigen die Träger ggf. weitere Subunternehmer oder
Kooperationspartner?
9. Sind ein oder mehrere Träger bei der Bonner Inobhutnahme im Einsatz?
Wieviele Betreuungsorte gibt es und mit welchen inhaltlichen Schwerpunkten?
10. Kann sich das Jugendamt vorstellen, die Inobhutnahme in Eigenregie
durchzuführen?Seite 1 von 2

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11. Wann erfolgt ein neues Ausschreibungsprocedere? Nach welchen Kriterien
wird der Leistungskatalog für die Kooperation mit den Trägern
zusammengestellt?
Begründung
Die Inobhutnahme und Krisenintervention richtet sich an Kinder und
Jugendliche, die in eine akute Not-, oder Konfliktlage geraten sind. Nach § 42
SGB VIII ist das Jugendamt berechtigt und verpflichtet, ein Kind oder einen
Jugendlichen in seine Obhut zu nehmen, wenn
a) das Kind oder der Jugendliche um Obhut bittet oder b) eine dringende
Gefahr für das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen die Inobhutnahme
erfordert sowie die Personensorgeberechtigten nicht widersprechen oder eine
familiengerichtliche Entscheidung nicht rechtzeitig eingeholt werden kann und
c) ein ausländisches Kind oder ein ausländischer Jugendlicher unbegleitet nach
Deutschland kommt und sich weder Personensorge- noch
Erziehungsberechtigte im Inland aufhalten.
Die Steigerung der Ausgaben liegt im bundesweiten Trend. Die Kinder- und
Jugendhilfe in Deutschland wächst rasant. Vor allem die Kommunen, aber auch
der Bund und die Länder, haben für ihre Angebote und Maßnahmen im Jahr
2016 rund 45 Milliarden Euro ausgegeben – mehr als doppelt so viel wie zehn
Jahre zuvor (Kinder- und Jugendhilfereport 2018). Mit ihrem breiten
Angebotsspektrum ist die Kinder- und Jugendhilfe zu einem elementaren Teil
des Sozialsystems geworden.
Auch in der Stadt Bonn sind die ordentlichen Aufwendungen zu den sonstigen
Leistungen zur Förderung junger Menschen und Familien gestiegen. In
welchem Ausmaß ist von der Verwaltung darzulegen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 08:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de