200318 · Große Anfrage
Inobhutnahme
Kerndaten
- Nummer
- 200318
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 12.05.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration, Gesundheit und Wohnen Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Kenntnisnahme
- Sitzung des Unterausschusses für Kinder- und Jugendhilfe Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses Finanzen- und Beteiligungen Kenntnisnahme
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Große Anfrage öffentlich 200318 Fragesteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Stefan Freitag Dorothea Schmitz Inobhutnahme Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 10.03.2020 Kenntnisnahme Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen 04.06.2020 Kenntnisnahme Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit und Wohnen 01.04.2020 Kenntnisnahme Unterausschuss für Kinder- und Jugendhilfe 30.04.2020 Kenntnisnahme Fragestellung Die Verwaltung wird gebeten: 1. Die Kosten der Inobhutnahme pro Jahr und pro Klient der letzten zehn Jahre darzustellen 2. Die Bonner Fallzahlen und Ausgaben mit denen der umliegenden Kommunen als auch mit Städten vergleichbarer Größe bundesweit zu vergleichen 3. Eine Statistik vorzulegen, die Auskunft über Geschlecht, Altersstruktur und Verweildauer in der Inobhutnahme gibt. Zu unterscheiden ist dabei zusätzlich nach Aufnahme in eine Bereitschaftspflegefamilie oder in eine Inobhutnahme Einrichtung 4. Daten vorzulegen, wie hoch die Rückführungsquote der Kinder in ihre Ursprungsfamilie ist und dabei auch den zeitlichen Rahmen darzustellen 5. Aufzuzeigen, wie die Begleitung der Eltern (oder Personensorge-, und Erziehungsberechtigten) ist, deren Kinder in Inobhutnahme sind 6. Aufzuzeigen, in welcher Höhe sich die Eltern (oder Personensorge-, und Erziehungsberechtigten) und ggf. auch die Betroffenen selbst (wenn sie sich z.B. in der Ausbildung befinden) an den Kosten beteiligen 7. Aufzuzeigen, wie viele Vormundschaften oder Pfleger*innen es für die Kinder und Jugendlichen gibt, deren Erziehungsberechtigte sich nicht im Inland aufhalten 8. Auskunft zu Umfang zu Zeitarbeitsfirmen, Sicherheitsdiensten, Leiharbeitsfirmen o.ä. zu geben, die bei den Trägern der Inobhutnahme eingesetzt werden. Beschäftigen die Träger ggf. weitere Subunternehmer oder Kooperationspartner? 9. Sind ein oder mehrere Träger bei der Bonner Inobhutnahme im Einsatz? Wieviele Betreuungsorte gibt es und mit welchen inhaltlichen Schwerpunkten? 10. Kann sich das Jugendamt vorstellen, die Inobhutnahme in Eigenregie durchzuführen?Seite 1 von 2 Seite 2 11. Wann erfolgt ein neues Ausschreibungsprocedere? Nach welchen Kriterien wird der Leistungskatalog für die Kooperation mit den Trägern zusammengestellt? Begründung Die Inobhutnahme und Krisenintervention richtet sich an Kinder und Jugendliche, die in eine akute Not-, oder Konfliktlage geraten sind. Nach § 42 SGB VIII ist das Jugendamt berechtigt und verpflichtet, ein Kind oder einen Jugendlichen in seine Obhut zu nehmen, wenn a) das Kind oder der Jugendliche um Obhut bittet oder b) eine dringende Gefahr für das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen die Inobhutnahme erfordert sowie die Personensorgeberechtigten nicht widersprechen oder eine familiengerichtliche Entscheidung nicht rechtzeitig eingeholt werden kann und c) ein ausländisches Kind oder ein ausländischer Jugendlicher unbegleitet nach Deutschland kommt und sich weder Personensorge- noch Erziehungsberechtigte im Inland aufhalten. Die Steigerung der Ausgaben liegt im bundesweiten Trend. Die Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland wächst rasant. Vor allem die Kommunen, aber auch der Bund und die Länder, haben für ihre Angebote und Maßnahmen im Jahr 2016 rund 45 Milliarden Euro ausgegeben – mehr als doppelt so viel wie zehn Jahre zuvor (Kinder- und Jugendhilfereport 2018). Mit ihrem breiten Angebotsspektrum ist die Kinder- und Jugendhilfe zu einem elementaren Teil des Sozialsystems geworden. Auch in der Stadt Bonn sind die ordentlichen Aufwendungen zu den sonstigen Leistungen zur Förderung junger Menschen und Familien gestiegen. In welchem Ausmaß ist von der Verwaltung darzulegen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 08:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de