200314 · Beschlussvorlage
Anerkennung der “JuLe Assistenz GbR“ als Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfegesetz – i.V. mit § 25 AG KJHG NRW
Kerndaten
- Nummer
- 200314
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 18.02.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Unterausschusses für Kinder- und Jugendhilfe Anhörung
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 200314 Der Oberbürgermeister Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Anerkennung der “JuLe Assistenz GbR“ als Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfegesetz – i.V. mit § 25 AG KJHG NRW Beratungsfolge Unterausschuss für Kinder- und Jugendhilfe 10.03.2020 Anhörung Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 10.03.2020 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts „JuLe Assistenz GbR“ wird gemäß § 75 SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfegesetz – i.V.m. § 25 AG KJHG NW als Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe anerkannt. Begründung Bei der JuLe Assistenz GbR handelt es sich um einen rechtlichen Zusammenschluss des „Jugendfarm Bonn e. V.“ und der „Lebenshilfe Bonn gGmbH“. Beide Organisationen sind anerkannte Träger der freien Jugendhilfe aus Bonn. Die JuLe Assistenz GbR wurde im Zusammenhang mit der Bonner Neuausrichtung der Integrationsassistenz an Schulen im Jahr 2018 gegründet. Die JuLe Assistenz GbR erbringt seit 2018 für die Bundesstadt Bonn in zwei Zuteilungsräumen Leistungen in Form von Integrationsassistenz an Schulen, und zwar sowohl auf der Grundlage des SGB XII als auch auf der Grundlage des SGB VIII. Konkret erhalten hierbei Kinder mit Behinderung Unterstützung zur Teilhabe am Schulalltag durch die bedarfsgerechte Bereitstellung von Integrationsassistenzen. Die JuLe Assistenz GbR ist diesbezüglich für zwei Zuteilungsräume in Beuel zuständig. Durch den Zusammenschluss der beiden genannten Träger werden die jeweiligen langjährigen Erfahrungen und hohen Expertisen sowohl im Bereich der Jugendhilfe als auch im Bereich der Eingliederungshilfe erfolgreich in der GbR kombiniert und gebündelt. Dies kommt unmittelbar den betroffenen Kindern und Eltern zu Gute und hat sich in den letzten Jahren sehr bewährt. Eine Anerkennung wird daher aus fachlich-inhaltlicher Sicht befürwortet.Seite 1 von 2 Seite 2 Da sowohl die formalen als auch die inhaltlichen Anerkennungskriterien erfüllt sind, befürwortet die Verwaltung die Anerkennung der JuLe Assistenz GbR als Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe. Ein/e Vertreter/in der Gesellschaft steht den Mitgliedern des Ausschusses für weitere Informationen und Rückfragen während der Sitzung zur Verfügung. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de