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200314 · Beschlussvorlage

Anerkennung der “JuLe Assistenz GbR“ als Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfegesetz – i.V. mit § 25 AG KJHG NRW

Nummer
200314
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
18.02.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Unterausschusses für Kinder- und Jugendhilfe 10.03.2020 Anhörung
  2. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 10.03.2020 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
200314
Der Oberbürgermeister
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Anerkennung der “JuLe Assistenz GbR“ als Träger
der freien Kinder- und Jugendhilfe gem. § 75 SGB
VIII – Kinder- und Jugendhilfegesetz – i.V. mit § 25
AG KJHG NRW
Beratungsfolge
Unterausschuss für Kinder- und Jugendhilfe 10.03.2020 Anhörung
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 10.03.2020 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts „JuLe Assistenz GbR“ wird gemäß § 75
SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfegesetz – i.V.m. § 25 AG KJHG NW als
Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe anerkannt.
Begründung
Bei der JuLe Assistenz GbR handelt es sich um einen rechtlichen
Zusammenschluss des „Jugendfarm Bonn e. V.“ und der „Lebenshilfe Bonn
gGmbH“. Beide Organisationen sind anerkannte Träger der freien Jugendhilfe
aus Bonn. Die JuLe Assistenz GbR wurde im Zusammenhang mit der Bonner
Neuausrichtung der Integrationsassistenz an Schulen im Jahr 2018 gegründet.
Die JuLe Assistenz GbR erbringt seit 2018 für die Bundesstadt Bonn in zwei
Zuteilungsräumen Leistungen in Form von Integrationsassistenz an Schulen,
und zwar sowohl auf der Grundlage des SGB XII als auch auf der Grundlage
des SGB VIII. Konkret erhalten hierbei Kinder mit Behinderung Unterstützung
zur Teilhabe am Schulalltag durch die bedarfsgerechte Bereitstellung von
Integrationsassistenzen. Die JuLe Assistenz GbR ist diesbezüglich für zwei
Zuteilungsräume in Beuel zuständig.
Durch den Zusammenschluss der beiden genannten Träger werden die
jeweiligen langjährigen Erfahrungen und hohen Expertisen sowohl im Bereich
der Jugendhilfe als auch im Bereich der Eingliederungshilfe erfolgreich in der
GbR kombiniert und gebündelt. Dies kommt unmittelbar den betroffenen
Kindern und Eltern zu Gute und hat sich in den letzten Jahren sehr bewährt.
Eine Anerkennung wird daher aus fachlich-inhaltlicher Sicht befürwortet.Seite 1 von 2

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Da sowohl die formalen als auch die inhaltlichen Anerkennungskriterien erfüllt
sind, befürwortet die Verwaltung die Anerkennung der JuLe Assistenz GbR als
Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe.
Ein/e Vertreter/in der Gesellschaft steht den Mitgliedern des Ausschusses für
weitere Informationen und Rückfragen während der Sitzung zur Verfügung.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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