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200312-1 · Dringlichkeitsentscheidung BV

Gewährung eines Zuschusses an den Bürgerverein Vilich-Müldorf e.V. für die Durchführung eines eigenen Karnevalsumzuges bzw. Veedelszochs und der Proklamation eines Kinderprinzenpaares in der Session 2019/2020

Nummer
200312-1
Art
Dringlichkeitsentscheidung BV
Veröffentlicht
01.04.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 06.05.2020 Genehmigung
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Übergeordnet

  1. 200312 Gewährung eines Zuschusses an den Bürgerverein Vilich-Müldorf e.V. für die Durchführung eines eigenen Karnevalsumzuges bzw. Veedelszochs und der Proklamation eines Kinderprinzenpaares in der Session 2019/2020

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Dringlichkeitsentscheidung BV
öffentlich
200312-1
Der Oberbürgermeister
Federführung:
Bezirksverwaltungsstelle Beuel
Dezernat:
Dez. I
Gewährung eines Zuschusses an den Bürgerverein
Vilich-Müldorf e.V. für die Durchführung eines
eigenen Karnevalsumzuges bzw. Veedelszochs
und der Proklamation eines Kinderprinzenpaares in
der Session 2019/2020
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 06.05.2020 Genehmigung
Begründung der Dringlichkeit:
Aufgrund der Absage der Sitzung der Bezirksvertretung Beuel am 18.03.2020
aufgrund der Corona-Krise konnte über die Vorlage nicht entschieden werden.
Da es sich hier um eine Summe handelt, die die abgelaufene Session betrifft
und die der Verein benötigt, sollte ein Beschluss bis 01.04.2020 erfolgen.
Beschlussvorschlag
Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Bezirksbürgermeisters wird
genehmigt.
Dringlichkeitsentscheidung gem. § 36 Abs. 5 i.V.m. 60 Abs. 1 GO NW
Der Bürgerverein Vilich-Müldorf e.V. erhält, vorbehaltlich der Antragstellung, zur
Durchführung eines eigenen Karnevalsumzuges bzw. Veedelszochs und der
Proklamation eines Kinderprinzenpaares in der Session 2019/2020 einen
Zuschuss gemäß Ziffer 3b der Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen
an Vereine und sonstige Vereinigungen im Stadtbezirk Beuel.
Der Zuschuss beträgt 290,00 €
Begründung
Gem. Ziffer 3b der 2003 verabschiedeten Richtlinien über die Gewährung von
Zuschüssen an Beueler Vereine erhalten karnevalistisch aktive Vereine für die
Organisation und Durchführung eines eigenen Veddelszochs einen Zuschuss
- bis 15 Zuggruppen in Höhe von 105,00 €,Seite 1 von 3

Seite 2
- bis 20 Zuggruppen in Höhe von 140,00 €,
- ab 20 Zuggruppen in Höhe von 210,00 €.
Außerdem können im Rahmen der Jugendförderung derartige Vereine für die
Stellung eines Kinderprinzenpaares zusätzlich bezuschusst werden.
Der Bürgerverein Vilich-Müldorf e.V. hat auch 2020 einen Karnevalszug mit bis
zu 20 Zuggruppen durchgeführt und soll nach den vorgenannten Richtlinien
dafür einen Zuschuss in Höhe von 140,00 € und für die Proklamation des
Kinderprinzenpaares im Rahmen der Jugendförderung einen weiteren
Zuschuss in Höhe von 150,00 €, somit insgesamt 290,00 €, erhalten.
Haushaltsmittel stehen bei der Finanzstelle 110880132 der
Bezirksverwaltungsstelle Beuel zur Verfügung.
Es wurden entsprechende Haushaltsmittel angemeldet.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.01.32 Bezirksverwaltungsstelle Beuel 1.01.32.01 Bezirksverwaltungsstelle Beuel
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
290,00 € 110880132
73.1000
2020
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
290,00 €
25.03.2020/01.04.2020 gez. Déus gez. Schaper
Datum Bezirksbürgermeister BezirksverordneterSeite 2 von 3

Seite 3
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 18:29 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de