200312-1 · Dringlichkeitsentscheidung BV
Gewährung eines Zuschusses an den Bürgerverein Vilich-Müldorf e.V. für die Durchführung eines eigenen Karnevalsumzuges bzw. Veedelszochs und der Proklamation eines Kinderprinzenpaares in der Session 2019/2020
Kerndaten
- Nummer
- 200312-1
- Art
- Dringlichkeitsentscheidung BV
- Veröffentlicht
- 01.04.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Genehmigung
Dateien
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Dringlichkeitsentscheidung BV öffentlich 200312-1 Der Oberbürgermeister Federführung: Bezirksverwaltungsstelle Beuel Dezernat: Dez. I Gewährung eines Zuschusses an den Bürgerverein Vilich-Müldorf e.V. für die Durchführung eines eigenen Karnevalsumzuges bzw. Veedelszochs und der Proklamation eines Kinderprinzenpaares in der Session 2019/2020 Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 06.05.2020 Genehmigung Begründung der Dringlichkeit: Aufgrund der Absage der Sitzung der Bezirksvertretung Beuel am 18.03.2020 aufgrund der Corona-Krise konnte über die Vorlage nicht entschieden werden. Da es sich hier um eine Summe handelt, die die abgelaufene Session betrifft und die der Verein benötigt, sollte ein Beschluss bis 01.04.2020 erfolgen. Beschlussvorschlag Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Bezirksbürgermeisters wird genehmigt. Dringlichkeitsentscheidung gem. § 36 Abs. 5 i.V.m. 60 Abs. 1 GO NW Der Bürgerverein Vilich-Müldorf e.V. erhält, vorbehaltlich der Antragstellung, zur Durchführung eines eigenen Karnevalsumzuges bzw. Veedelszochs und der Proklamation eines Kinderprinzenpaares in der Session 2019/2020 einen Zuschuss gemäß Ziffer 3b der Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen an Vereine und sonstige Vereinigungen im Stadtbezirk Beuel. Der Zuschuss beträgt 290,00 € Begründung Gem. Ziffer 3b der 2003 verabschiedeten Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen an Beueler Vereine erhalten karnevalistisch aktive Vereine für die Organisation und Durchführung eines eigenen Veddelszochs einen Zuschuss - bis 15 Zuggruppen in Höhe von 105,00 €,Seite 1 von 3 Seite 2 - bis 20 Zuggruppen in Höhe von 140,00 €, - ab 20 Zuggruppen in Höhe von 210,00 €. Außerdem können im Rahmen der Jugendförderung derartige Vereine für die Stellung eines Kinderprinzenpaares zusätzlich bezuschusst werden. Der Bürgerverein Vilich-Müldorf e.V. hat auch 2020 einen Karnevalszug mit bis zu 20 Zuggruppen durchgeführt und soll nach den vorgenannten Richtlinien dafür einen Zuschuss in Höhe von 140,00 € und für die Proklamation des Kinderprinzenpaares im Rahmen der Jugendförderung einen weiteren Zuschuss in Höhe von 150,00 €, somit insgesamt 290,00 €, erhalten. Haushaltsmittel stehen bei der Finanzstelle 110880132 der Bezirksverwaltungsstelle Beuel zur Verfügung. Es wurden entsprechende Haushaltsmittel angemeldet. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.01.32 Bezirksverwaltungsstelle Beuel 1.01.32.01 Bezirksverwaltungsstelle Beuel Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 290,00 € 110880132 73.1000 2020 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 290,00 € 25.03.2020/01.04.2020 gez. Déus gez. Schaper Datum Bezirksbürgermeister BezirksverordneterSeite 2 von 3 Seite 3 Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:29 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de