200312 · Beschlussvorlage
Gewährung eines Zuschusses an den Bürgerverein Vilich-Müldorf e.V. für die Durchführung eines eigenen Karnevalsumzuges bzw. Veedelszochs und der Proklamation eines Kinderprinzenpaares in der Session 2019/2020
Kerndaten
- Nummer
- 200312
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 18.02.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 200312 Der Oberbürgermeister Federführung: Bezirksverwaltungsstelle Beuel Dezernat: Dez. I Gewährung eines Zuschusses an den Bürgerverein Vilich-Müldorf e.V. für die Durchführung eines eigenen Karnevalsumzuges bzw. Veedelszochs und der Proklamation eines Kinderprinzenpaares in der Session 2019/2020 Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 18.03.2020 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Bürgerverein Vilich-Müldorf e.V. erhält, vorbehaltlich der Antragstellung, zur Durchführung eines eigenen Karnevalsumzuges bzw. Veedelszochs und der Proklamation eines Kinderprinzenpaares in der Session 2019/2020 einen Zuschuss gemäß Ziffer 3b der Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen an Vereine und sonstige Vereinigungen im Stadtbezirk Beuel. Der Zuschuss beträgt 290,00 € Begründung Gem. Ziffer 3b der 2003 verabschiedeten Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen an Beueler Vereine erhalten karnevalistisch aktive Vereine für die Organisation und Durchführung eines eigenen Veddelszochs einen Zuschuss - bis 15 Zuggruppen in Höhe von 105,00 €, - bis 20 Zuggruppen in Höhe von 140,00 €, - ab 20 Zuggruppen in Höhe von 210,00 €. Außerdem können im Rahmen der Jugendförderung derartige Vereine für die Stellung eines Kinderprinzenpaares zusätzlich bezuschusst werden. Der Bürgerverein Vilich-Müldorf e.V. hat auch 2020 einen Karnevalszug mit bis zu 20 Zuggruppen durchgeführt und soll nach den vorgenannten Richtlinien dafür einen Zuschuss in Höhe von 140,00 € und für die Proklamation des Kinderprinzenpaares im Rahmen der Jugendförderung einen weiteren Zuschuss in Höhe von 150,00 €, somit insgesamt 290,00 €, erhalten.Seite 1 von 2 Seite 2 Haushaltsmittel stehen bei der Finanzstelle 110880132 der Bezirksverwaltungsstelle Beuel zur Verfügung. Es wurden entsprechende Haushaltsmittel angemeldet. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.01.32 Bezirksverwaltungsstelle Beuel 1.01.32.01 Bezirksverwaltungsstelle Beuel Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 290,00 € 110880132 73.1000 2020 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 290,00 € Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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