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200312 · Beschlussvorlage

Gewährung eines Zuschusses an den Bürgerverein Vilich-Müldorf e.V. für die Durchführung eines eigenen Karnevalsumzuges bzw. Veedelszochs und der Proklamation eines Kinderprinzenpaares in der Session 2019/2020

Nummer
200312
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
18.02.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 200312-1 Gewährung eines Zuschusses an den Bürgerverein Vilich-Müldorf e.V. für die Durchführung eines eigenen Karnevalsumzuges bzw. Veedelszochs und der Proklamation eines Kinderprinzenpaares in der Session 2019/2020

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Beschlussvorlage
öffentlich
200312
Der Oberbürgermeister
Federführung:
Bezirksverwaltungsstelle Beuel
Dezernat:
Dez. I
Gewährung eines Zuschusses an den Bürgerverein
Vilich-Müldorf e.V. für die Durchführung eines
eigenen Karnevalsumzuges bzw. Veedelszochs
und der Proklamation eines Kinderprinzenpaares in
der Session 2019/2020
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 18.03.2020 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Bürgerverein Vilich-Müldorf e.V. erhält, vorbehaltlich der Antragstellung, zur
Durchführung eines eigenen Karnevalsumzuges bzw. Veedelszochs und der
Proklamation eines Kinderprinzenpaares in der Session 2019/2020 einen
Zuschuss gemäß Ziffer 3b der Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen
an Vereine und sonstige Vereinigungen im Stadtbezirk Beuel.
Der Zuschuss beträgt 290,00 €
Begründung
Gem. Ziffer 3b der 2003 verabschiedeten Richtlinien über die Gewährung von
Zuschüssen an Beueler Vereine erhalten karnevalistisch aktive Vereine für die
Organisation und Durchführung eines eigenen Veddelszochs einen Zuschuss
- bis 15 Zuggruppen in Höhe von 105,00 €,
- bis 20 Zuggruppen in Höhe von 140,00 €,
- ab 20 Zuggruppen in Höhe von 210,00 €.
Außerdem können im Rahmen der Jugendförderung derartige Vereine für die
Stellung eines Kinderprinzenpaares zusätzlich bezuschusst werden.
Der Bürgerverein Vilich-Müldorf e.V. hat auch 2020 einen Karnevalszug mit bis
zu 20 Zuggruppen durchgeführt und soll nach den vorgenannten Richtlinien
dafür einen Zuschuss in Höhe von 140,00 € und für die Proklamation des
Kinderprinzenpaares im Rahmen der Jugendförderung einen weiteren
Zuschuss in Höhe von 150,00 €, somit insgesamt 290,00 €, erhalten.Seite 1 von 2

Seite 2
Haushaltsmittel stehen bei der Finanzstelle 110880132 der
Bezirksverwaltungsstelle Beuel zur Verfügung.
Es wurden entsprechende Haushaltsmittel angemeldet.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.01.32 Bezirksverwaltungsstelle Beuel 1.01.32.01 Bezirksverwaltungsstelle Beuel
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
290,00 € 110880132
73.1000
2020
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
290,00 €
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de