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200306-1 · Dringlichkeitsentscheidung BV

Gewährung eines Zuschusses an karnevalistisch aktive Vereine, die in der Session 2019/2020 einen Karnevalszug bzw. Veedelszoch ausrichten

Nummer
200306-1
Art
Dringlichkeitsentscheidung BV
Veröffentlicht
01.04.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 06.05.2020 Genehmigung
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Übergeordnet

  1. 200306 Gewährung eines Zuschusses an karnevalistisch aktive Vereine, die in der Session 2019/2020 einen Karnevalszug bzw. Veedelszoch ausrichten

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Dringlichkeitsentscheidung BV
öffentlich
200306-1
Der Oberbürgermeister
Federführung:
Bezirksverwaltungsstelle Beuel
Dezernat:
Dez. I
Gewährung eines Zuschusses an karnevalistisch
aktive Vereine, die in der Session 2019/2020 einen
Karnevalszug bzw. Veedelszoch ausrichten
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 06.05.2020 Genehmigung
Begründung der Dringlichkeit:
Aufgrund der Absage der Sitzung der Bezirksvertretung Beuel am 18.03.2020
aufgrund der Corona-Krise konnte über die Vorlage nicht entschieden werden.
Da es sich hier um Summen handelt, die die abgelaufene Session betreffen
und die die Vereine benötigen, sollte ein Beschluss bis 01.04.2020 erfolgen.
Beschlussvorschlag
Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Bezirksbürgermeisters wird
genehmigt.
Dringlichkeitsentscheidung gem. § 36 Abs. 5 i.V.m. 60 Abs. 1 GO NW
Die nachfolgend genannten Vereine aus dem Stadtgebiet Beuel erhalten,
vorbehaltlich der Antragstellung, zur Durchführung eines eigenen
Karnevalsumzuges bzw. Veedelszochs in der Session 2019/2020 einen
Zuschuss gemäß Ziffer 3b der Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen
an Vereine und sonstige Vereinigungen im Stadtbezirk Beuel:
 Bürgerverein Schwarzrheindorf und Vilich-Rheindorf e.V. mit bis zu 15
Zuggruppen in Höhe von 105,00 €
 Bürgerverein Heidebergen e.V. mit bis zu 15 Zuggruppen in Höhe von
105,00 €
 Festausschuss Veedelszoch Holtorf mit bis zu 15 Zuggruppen in Höhe
von 105,00 €
 Karnevalsgesellschaft "Kaasseler Jonge Grün-Weiß Oberkassel e.V."
mit bis zu 15 Zuggruppen in Höhe von 105,00 €Seite 1 von 3

Seite 2
 Festausschuss Veedelszoch Holzlar e.V. mit mehr als 20 Zuggruppen in
Höhe von 210,00 €
Begründung
Die vorgenannten Vereine haben auch 2020 einen
Karnevalsumzug/Veedelszoch durchgeführt.
Gem. Ziffer 3b der 2003 verabschiedeten Richtlinien über die Gewährung von
Zuschüssen an Beueler Vereine erhalten karnevalistisch aktive Vereine für die
Organisation und Durchführung eines Veedelszochs einen Zuschuss
- bis 15 Zuggruppen in Höhe von 105,00 €,
- bis 20 Zuggruppen in Höhe von 140,00 €,
- ab 20 Zuggruppen in Höhe von 210,00 €.
Für die damit verbundenen Aufwendungen wie Wurfmaterial im Zug,
Musikgruppen und Wagenbau schlägt die Verwaltung vor, die o.a. Zuschüsse
zu zahlen.
Haushaltsmittel stehen bei der Finanzstelle 110880132 der
Bezirksverwaltungsstelle Beuel zur Verfügung.
Es wurden entsprechende Mittel beantragt.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.01.32 Bezirksverwaltungsstelle Beuel 1.10.88.01.32.01 Bezirksverwaltungsstelle Beuel
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
FinanzsaldoSeite 2 von 3

Seite 3
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
630,00 € 110880132
73.1000
2020
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
630,00 €
25.03.2020/01.04.2020 gez. Déus gez. Schaper
Datum Bezirksbürgermeister Bezirksverordneter
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 04:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de