200306-1 · Dringlichkeitsentscheidung BV
Gewährung eines Zuschusses an karnevalistisch aktive Vereine, die in der Session 2019/2020 einen Karnevalszug bzw. Veedelszoch ausrichten
Kerndaten
- Nummer
- 200306-1
- Art
- Dringlichkeitsentscheidung BV
- Veröffentlicht
- 01.04.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Genehmigung
Dateien
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Dringlichkeitsentscheidung BV öffentlich 200306-1 Der Oberbürgermeister Federführung: Bezirksverwaltungsstelle Beuel Dezernat: Dez. I Gewährung eines Zuschusses an karnevalistisch aktive Vereine, die in der Session 2019/2020 einen Karnevalszug bzw. Veedelszoch ausrichten Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 06.05.2020 Genehmigung Begründung der Dringlichkeit: Aufgrund der Absage der Sitzung der Bezirksvertretung Beuel am 18.03.2020 aufgrund der Corona-Krise konnte über die Vorlage nicht entschieden werden. Da es sich hier um Summen handelt, die die abgelaufene Session betreffen und die die Vereine benötigen, sollte ein Beschluss bis 01.04.2020 erfolgen. Beschlussvorschlag Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Bezirksbürgermeisters wird genehmigt. Dringlichkeitsentscheidung gem. § 36 Abs. 5 i.V.m. 60 Abs. 1 GO NW Die nachfolgend genannten Vereine aus dem Stadtgebiet Beuel erhalten, vorbehaltlich der Antragstellung, zur Durchführung eines eigenen Karnevalsumzuges bzw. Veedelszochs in der Session 2019/2020 einen Zuschuss gemäß Ziffer 3b der Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen an Vereine und sonstige Vereinigungen im Stadtbezirk Beuel: Bürgerverein Schwarzrheindorf und Vilich-Rheindorf e.V. mit bis zu 15 Zuggruppen in Höhe von 105,00 € Bürgerverein Heidebergen e.V. mit bis zu 15 Zuggruppen in Höhe von 105,00 € Festausschuss Veedelszoch Holtorf mit bis zu 15 Zuggruppen in Höhe von 105,00 € Karnevalsgesellschaft "Kaasseler Jonge Grün-Weiß Oberkassel e.V." mit bis zu 15 Zuggruppen in Höhe von 105,00 €Seite 1 von 3 Seite 2 Festausschuss Veedelszoch Holzlar e.V. mit mehr als 20 Zuggruppen in Höhe von 210,00 € Begründung Die vorgenannten Vereine haben auch 2020 einen Karnevalsumzug/Veedelszoch durchgeführt. Gem. Ziffer 3b der 2003 verabschiedeten Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen an Beueler Vereine erhalten karnevalistisch aktive Vereine für die Organisation und Durchführung eines Veedelszochs einen Zuschuss - bis 15 Zuggruppen in Höhe von 105,00 €, - bis 20 Zuggruppen in Höhe von 140,00 €, - ab 20 Zuggruppen in Höhe von 210,00 €. Für die damit verbundenen Aufwendungen wie Wurfmaterial im Zug, Musikgruppen und Wagenbau schlägt die Verwaltung vor, die o.a. Zuschüsse zu zahlen. Haushaltsmittel stehen bei der Finanzstelle 110880132 der Bezirksverwaltungsstelle Beuel zur Verfügung. Es wurden entsprechende Mittel beantragt. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.01.32 Bezirksverwaltungsstelle Beuel 1.10.88.01.32.01 Bezirksverwaltungsstelle Beuel Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver FinanzsaldoSeite 2 von 3 Seite 3 Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 630,00 € 110880132 73.1000 2020 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 630,00 € 25.03.2020/01.04.2020 gez. Déus gez. Schaper Datum Bezirksbürgermeister Bezirksverordneter Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 04:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de