200305 · Beschlussvorlage
Vorplanung Linksabbieger Eduard-Otto-Straße/Hausdorffstraße und Anlage einer Busspur als ÖPNV-Beschleunigungsmaßnahme
Kerndaten
- Nummer
- 200305
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 22.04.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
- Sitzung der Baumkommission Anhörung
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 200305 Der Oberbürgermeister Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Vorplanung Linksabbieger Eduard-Otto- Straße/Hausdorffstraße und Anlage einer Busspur als ÖPNV-Beschleunigungsmaßnahme Beratungsfolge Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 27.05.2020 Empfehlung Baumkommission 08.06.2020 Anhörung Bezirksvertretung Bonn 16.06.2020 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Der Beschluss der Bezirksvertretung Bonn vom 03.09.2019 wird aufgehoben. 2. Der Vorplanung für eine Linksabbiegespur und Busspur auf der Eduard-Otto-Straße wird zugestimmt. 3. Der Entfernung der Bäume gemäß Begründung wird zugestimmt. Begründung Mit Beschluss vom 03.09.2019 wurde der Vorplanung der Busspur auf der Eduard- Otto-Straße zugestimmt. Gleichzeitig wurde die in der Planung vorgesehene Linksabbiegespur abgelehnt und damit auch die Entfernung der Bäume für erledigt erklärt (DS 1911747EB4). Diese Beschlussabänderung, die der Empfehlung des Planungsausschusses widerspricht (DS 1911747EB3), kann nicht ohne folgende negative Wirkungen umgesetzt werden: Der Abschnitt der Eduard-Otto-Straße zwischen Hausdorffstraße und Bonner Talweg ist rund 190 m lang. Der vorhandene Straßenquerschnitt bietet nicht über die gesamte Länge der Eduard-Otto-Straße den nötigen Raum, um für alle Verkehrsarten die regelkonform notwendigen Verkehrsflächen einzurichten. Die dazu notwendige Fahrbahnbreite von ca. 11 Metern kann nur erreicht werden, wenn der Straßenquerschnitt in Richtung des städtischen Schulgrundstücks erweitert und damit auch in den Baumbestand eingegriffen wird. Ohne bauliche Aufweitung des Straßenquerschnitts kann keine dritte Fahrspur eingerichtet werden. Damit wäre eine Busspur bis zur Kreuzung Hausdorffstraße – wie von der Bezirksvertretung Bonn beschlossen – nur zu realisieren, wenn eine Fahrspur des Kfz-Verkehrs als BusspurSeite 1 von 3 Seite 2 umgewidmet wird. Das hätte zur Folge, dass kein motorisierter Individualverkehr mehr in Fahrtrichtung Hausdorffstraße möglich wäre und in Wohnstraßen (Tempo 30-Zonen) verlagert werden müsste (u.a. Bonner Talweg und August-Bier-Straße). Dies wäre nicht zu vermitteln, da durch den Bau des Linksabbiegers diese Straßen entlastet werden sollten (siehe DS-Nr. 1611080). Auch die Markierung einer kürzeren Bussonderspur nur auf dem breiteren Teilabschnitt zwischen Bonner Talweg und Schulgrundstück (rund 100 m), würde zu keinem sinnvollen Ergebnis führen. Durch den dann wieder auftretenden Rückstau vor der Ampelanlage an der Hausdorffstraße wäre die kurze Busbeschleunigung letztendlich hinfällig und es könnte nicht dem Hauptausschussbeschluss DS-Nr. 1810600EB4 entsprochen werden. Daher bittet die Verwaltung die Bezirksvertretung Bonn, vor dem Hintergrund der oben beschriebenen Konsequenzen, die eine Umsetzung des Beschlusses hätte, in eine neue Abwägung einzutreten und in Abänderung der Beschlussvorlage vom 03.09.2019 der vom Planungsausschuss empfohlenen Version der Vorplanung zuzustimmen. So kann der Bus effektiv beschleunigt werden und gleichzeitig eine Entlastung der Wohnstraßen bzw. der dortigen Anwohner durch die Umfahrungsmöglichkeit geschaffen werden. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.12.01 Gemeindestraßen 1.12.01 .01 Verkehrsflächen, Gemeinde Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Straßenbau LSA 260.000 € 45.000 € 5660612011686/ 78.5200 2020: 185.000 € Budget 66 Einzahlungen § 11 ÖPNVG 100.000 € 5660612011686/ 68.1100 ÖPNV Pauschale Investiver Finanzsaldo 205.000 € Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen DeckungSeite 2 von 3 Seite 3 Auszahlungen / Aufwendungen Abschreibungen Straßenbau Abschreibungen LSA Zinsen 4.330 € 2.250 € 3.355 € Einzahlungen / Erträge Auflösung SoPo 1.667 € Haushaltsbelastung jährlich 8.268 € Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de