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200305 · Beschlussvorlage

Vorplanung Linksabbieger Eduard-Otto-Straße/Hausdorffstraße und Anlage einer Busspur als ÖPNV-Beschleunigungsmaßnahme

Nummer
200305
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
22.04.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 27.05.2020 Empfehlung
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 25.08.2020 Entscheidung federführend
  3. Sitzung der Baumkommission 17.08.2020 Anhörung
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Beschlussvorlage
öffentlich
200305
Der Oberbürgermeister
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Vorplanung Linksabbieger Eduard-Otto-
Straße/Hausdorffstraße und Anlage einer Busspur
als ÖPNV-Beschleunigungsmaßnahme
Beratungsfolge
Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz
27.05.2020 Empfehlung
Baumkommission 08.06.2020 Anhörung
Bezirksvertretung Bonn 16.06.2020 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Der Beschluss der Bezirksvertretung Bonn vom 03.09.2019 wird aufgehoben.
2. Der Vorplanung für eine Linksabbiegespur und Busspur auf der Eduard-Otto-Straße
wird zugestimmt.
3. Der Entfernung der Bäume gemäß Begründung wird zugestimmt.
Begründung
Mit Beschluss vom 03.09.2019 wurde der Vorplanung der Busspur auf der Eduard-
Otto-Straße zugestimmt. Gleichzeitig wurde die in der Planung vorgesehene
Linksabbiegespur abgelehnt und damit auch die Entfernung der Bäume für erledigt
erklärt (DS 1911747EB4).
Diese Beschlussabänderung, die der Empfehlung des Planungsausschusses
widerspricht (DS 1911747EB3), kann nicht ohne folgende negative Wirkungen
umgesetzt werden:
Der Abschnitt der Eduard-Otto-Straße zwischen Hausdorffstraße und Bonner Talweg
ist rund 190 m lang. Der vorhandene Straßenquerschnitt bietet nicht über die gesamte
Länge der Eduard-Otto-Straße den nötigen Raum, um für alle Verkehrsarten die
regelkonform notwendigen Verkehrsflächen einzurichten. Die dazu notwendige
Fahrbahnbreite von ca. 11 Metern kann nur erreicht werden, wenn der
Straßenquerschnitt in Richtung des städtischen Schulgrundstücks erweitert und damit
auch in den Baumbestand eingegriffen wird. Ohne bauliche Aufweitung des
Straßenquerschnitts kann keine dritte Fahrspur eingerichtet werden. Damit wäre eine
Busspur bis zur Kreuzung Hausdorffstraße – wie von der Bezirksvertretung Bonn
beschlossen – nur zu realisieren, wenn eine Fahrspur des Kfz-Verkehrs als BusspurSeite 1 von 3

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umgewidmet wird. Das hätte zur Folge, dass kein motorisierter Individualverkehr mehr
in Fahrtrichtung Hausdorffstraße möglich wäre und in Wohnstraßen (Tempo 30-Zonen)
verlagert werden müsste (u.a. Bonner Talweg und August-Bier-Straße).
Dies wäre nicht zu vermitteln, da durch den Bau des Linksabbiegers diese Straßen
entlastet werden sollten (siehe DS-Nr. 1611080).
Auch die Markierung einer kürzeren Bussonderspur nur auf dem breiteren Teilabschnitt
zwischen Bonner Talweg und Schulgrundstück (rund 100 m), würde zu keinem
sinnvollen Ergebnis führen. Durch den dann wieder auftretenden Rückstau vor der
Ampelanlage an der Hausdorffstraße wäre die kurze Busbeschleunigung letztendlich
hinfällig und es könnte nicht dem Hauptausschussbeschluss DS-Nr. 1810600EB4
entsprochen werden.
Daher bittet die Verwaltung die Bezirksvertretung Bonn, vor dem Hintergrund der oben
beschriebenen Konsequenzen, die eine Umsetzung des Beschlusses hätte, in eine
neue Abwägung einzutreten und in Abänderung der Beschlussvorlage vom 03.09.2019
der vom Planungsausschuss empfohlenen Version der Vorplanung zuzustimmen. So
kann der Bus effektiv beschleunigt werden und gleichzeitig eine Entlastung der
Wohnstraßen bzw. der dortigen Anwohner durch die Umfahrungsmöglichkeit
geschaffen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.12.01 Gemeindestraßen 1.12.01 .01 Verkehrsflächen, Gemeinde
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Straßenbau
LSA
260.000 €
45.000 €
5660612011686/
78.5200
2020:
185.000 € Budget 66
Einzahlungen § 11
ÖPNVG
100.000 € 5660612011686/
68.1100
ÖPNV
Pauschale
Investiver
Finanzsaldo
205.000 €
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
DeckungSeite 2 von 3

Seite 3
Auszahlungen /
Aufwendungen
Abschreibungen
Straßenbau
Abschreibungen
LSA
Zinsen
4.330 €
2.250 €
3.355 €
Einzahlungen /
Erträge
Auflösung SoPo 1.667 €
Haushaltsbelastung
jährlich
8.268 €
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 02:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de