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200303 · Mitteilungsvorlage

Begrünung von Haltestellendächern

Nummer
200303
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
25.02.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz 12.03.2020 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
200303
Der Oberbürgermeister
Federführung:
56 Amt für Umwelt-, Verbraucherschutz und Lokale Agenda
Dezernat:
Dez. III
Begrünung von Haltestellendächern
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 12.03.2020 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Am 7. November 2019 beschloss der Rat der Stadt Bonn (DS 190500), dass
die Verwaltung gemeinsam mit den Stadtwerken die Möglichkeiten zur
Begrünung von Fahrgastunterständen in Bonn prüfen soll. Gerade im
innerstädtischen Bereich sind die Anteile versiegelter und bebauter Fläche
relativ hoch. Daher können vor allem dort Wärmebelastungen in Hitzeperioden
hoch bis extrem sein. Insbesondere Maßnahmen zur Begrünung von
Gebäuden eignen sich hingegen dazu, das Stadtklima positiv zu beeinflussen
und negative Effekte abzumildern. Mit der geeigneten Pflanzenauswahl
möglichst heimischer und klimawandelangepasster Arten können
Gebäudebegrünungen zudem Nahrungsquelle für Insekten sein und
Sekundärbiotope darstellen.
Die Begrünung von Fahrgastunterständen kann exemplarisch auf diese und
weitere positive Wirkungen aufmerksam machen. Ein nennenswert messbarer
Effekt dieser Einzelmaßnahme für die Biodiversität oder das Stadtklima ist
aufgrund der geringen Flächengrößen nicht zu erwarten. Die Bezifferung eines
Quotienten aus Kosten und Wirkung ist aus Sicht der Verwaltung nicht möglich
bzw. sinnvoll, da der bedeutendere Effekt der Maßnahme in der
Öffentlichkeitswirksamkeit zu sehen ist. Eine Begrünung auf
Fahrgastunterständen ist für Passanten gut sichtbar und kann dazu beitragen,
auf Gebäudebegrünungen im Allgemeinen aufmerksam zu machen, Akzeptanz
zu schaffen und ggf. sogar zur Eigeninitiative zu motivieren. Diese städtische
Maßnahme kann als Vorbild dienen, um zu verdeutlichen, dass auch die
Begrünung verhältnismäßig kleiner Flächen in der Summe ökologisch durchaus
sinnvoll ist. Die Begrünung von Fahrgastunterständen könnte zudem ggf.
Synergieeffekte zur Bewerbung von Maßnahmen, die aktuell in anderen
Vorlagen zur Beratung stehen, eröffnen (Fassadenbegrünung von Gebäuden,
Klimanotstand und „Umsetzung Klimamaßnahmen“).
Die Mehrzahl der Fahrgastunterstände an Bushaltestellen befindet sich nicht im
Eigentum der Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH. Eigentümer ist gemäß der
Ausschreibung des Werberechtsvertrages der Bundesstadt Bonn seit 1.1.2017
die Firma DSM Deutsche Städte Medien Ströer. Im Stadtgebiet von Bonn
stehen derzeit insgesamt 420 Fahrgastunterstände. Eine Eignung, die Auflast
einer wassergesättigten Dachbegrünung (ca. 70kg/m²) tragen zu können,
bringen lediglich 16 Fahrgastunterstände mit, die in den vergangenen 2-3
Jahren aufgestellt wurden. Diese haben jeweils eine leicht geneigte Dachfläche
von etwa 7,5 m², sodass überschüssiges Wasser abfließen kann.Seite 1 von 2

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Die Firma Ströer hat bereits eigene Untersuchungen zur Begrünbarkeit von
Fahrgastunterständen durchgeführt. Langfristige Erfahrungswerte bzgl. des
Pflegeaufwandes sind noch nicht vorhanden. Der Pflegeaufwand ist zudem
auch von der künftigen Entwicklung von Hitzetagen und Tropennächten sowie
den Niederschlagsmengen abhängig. Es bestehen ebenfalls noch keine
langfristigen Erfahrungen bzgl. der Häufigkeit von Vandalismusschäden an
Begrünungen auf Fahrgastunterständen und den Folgekosten der
Wiederinstandsetzung.
Für die Installation von Begrünungen auf Fahrgastunterständen bietet die Firma
Ströer ein System aus Drainagematte, Substrat und Sedum für ca. 5.000€ je
Begrünung/Fahrgastunterstand an (Substrataufbau ca. 8 cm). Für eine
Kosteneinschätzung der Pflege der Begrünung (ggf. 1-2 jährliche Schnitte und
Bewässerung in den ersten 2 Jahren) liegen noch keine Erfahrungswerte vor.
Eine mögliche Maßnahme wäre die nachträgliche Begrünung der genannten 16
Fahrgastunterständen sowie die Begrünung von Fahrgastunterständen, die
künftig im Rahmen ggf. notwendiger Ersatzmaßnahmen neu aufgestellt
werden. Der Begrünung vorausgehen muss je Einzelfall eine Prüfung des
Standortes (auch hinsichtlich der bau-statischen Anforderungen wg. Gründung,
oder wie auch der Umgebungsbedingungen, z. B. Verschattung), da von einer
Wirksamkeit der Maßnahme insbesondere bei Fahrgastunterständen im stark
versiegelten Bereich ausgegangen werden kann. Zudem wäre zu klären, ob zur
Bepflanzung eine Mischung aus verschiedenen Sedumarten oder auch eine
andere niedrigwachsende Mischung beispielsweise aus heimischen
Blühpflanzen und Kräutern genutzt werden kann. Letzteres wurde im Hause
Ströer bislang noch nicht getestet.
Theoretisch ließen sich auch kleine Photovoltaikanlagen auf statisch dafür
geeigneten Fahrgastunterständen installieren. Eine Einspeisung ist aufgrund
der geringen möglichen Größe und entsprechenden Leistung der Anlage
jedoch nicht sinnvoll. Möglich wäre lediglich eine Insellösung mit
Speichermodul, bei welcher der über die Photovoltaikanlage erzeugte Strom
zur Beleuchtung des Wartebereichs bzw. der Fahrpläne der Haltestelle
verwendet wird. Die Kosten für eine solche Anlage konnten durch die Firma
Ströer nicht genannt werden. Durch Diebstahl oder Vandalismus muss jedoch
ggf. von einem verhältnismäßig hohen Schadpotenzial ausgegangen werden.
Daher ist aus Sicht der Verwaltung und Stadtwerke die Begrünung der
Haltestellendächer die insgesamt und insbesondere aus ökologischen Gründen
vorzuziehende Variante.
Mittel zur Deckung der Kosten für die Maßnahmenumsetzung und Pflege
stehen derzeit nicht zur Verfügung.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 01:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de