200302-1 · Dringlichkeitsentscheidung OB
Entgelttarif für die Benutzung der Hallen- und Freibäder der Bundesstadt Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 200302-1
- Art
- Dringlichkeitsentscheidung OB
- Veröffentlicht
- 02.04.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Genehmigung
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Dringlichkeitsentscheidung OB öffentlich 200302-1 Der Oberbürgermeister Federführung: 52 Sport- und Bäderamt Dezernat: Dez. IV Entgelttarif für die Benutzung der Hallen- und Freibäder der Bundesstadt Bonn Beratungsfolge Rat 07.05.2020 Genehmigung Begründung der Dringlichkeit: Der neue Entgelttarif soll ab dem 1. Mai 2020 gelten, um den Vereinen zu Beginn der Freibadsaison eine finanzielle Entlastung gewähren zu können. Beschlussvorschlag Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters wird genehmigt. Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW Der Entgelttarif für die Benutzung der Hallen- und Freibäder der Bundesstadt Bonn wird in der als Anlage beigefügten Fassung mit Gültigkeit ab 1. Mai 2020 beschlossen. Begründung Für alle Schwimmkurse der Vereine, Fördervereine und sonstigen gemeinnützigen Vereine sollen zukünftig immer die günstigeren Tarife für die Schul- und Vereinsnutzung berechnet werden. Deshalb entfällt unter dem Thema „Gewerbliche Nutzung“ der Satz „einschließlich gebührenpflichtige Kurse der Sportvereine“. Damit möchte die Verwaltung den o.g. Vereinen die Möglichkeit einräumen, mit geringerem finanziellem Aufwand Schwimmkurse insbesondere für Kinder und Jugendliche durchzuführen. Die Stadt Bonn unterstützt damit die Bemühungen der Vereine, die Schwimmfähigkeit von Kindern und Jugendlichen zu verbessern. Dadurch kommt es zu einem Einnahmeausfall des Bäderbetriebes von bis zu 10.000 EUR.Seite 1 von 5 Seite 2 25.03.2020/02.04.2020 gez. Sridharan gez. Rosendahl Datum Oberbürgermeister Stadtverordnete/r Anlage/n 1 Entgelttarif Bäder neu 2020 (öffentlich)Seite 2 von 5 Entgelttarif für die Benutzung der Hallen- und Freibäder der Bundesstadt Bonn alle Preisangaben in EUR inkl. MwSt. _________________________________________________________________ Einmal-Eintrittskarten Erwachsene 4,00 - Abendtarif in den Freibädern, ab 18 Uhr 3,00 ermäßigt* 2,50 Gruppe/Familie (gültig für 1 Erwachsene und 2 Kinder 7-18 J.) 7,50 Gruppe/Familie (gültig für 2 Erwachsene und 2 Kinder 7-18 J.) 11,50 Mehrfachkarten 10er-Karte Erwachsene 35,00 10er-Karte ermäßigt* 22,00 50er-Karte Erwachsene 150,00 50er-Karte ermäßigt* 88,00 Happy-Hour-Karte (50er-Karte Erwachsene) 100,00 Gilt nur beim Frühschwimmen von 6.30 - 9 Uhr sowie beim Abendtarif (ab 18 Uhr) im Rahmen der jeweiligen Öffnungszeiten. Einzel- und Mehrfachkarten verlieren ihre Gültigkeit zwei Jahre nach Kaufdatum. Für die Neuausstellung von Mehrfach- und Zeitkarten wird ein einmaliges Pfand in Höhe von 3,00 Euro erhoben, welches bei Rückgabe erstattet wird. Zeitkarten Saisonkarte Freibäder Erwachsene 120,00 Saisonkarte Freibäder ermäßigt* 60,00 Saisonkarte Freibad für Mitglieder des Fördervereines 70,00 eines Freibades**, Erwachsene Saisonkarte Freibad für Mitglieder des Fördervereines 35,00 eines Freibades**, ermäßigt* gilt ausschließlich für die jeweiligen Vereinsmitglieder und nur für das vom Verein geförderte Bad.Seite 3 von 5 Alle Saisonkarten verlieren ihre Gültigkeit zum Ende der jeweiligen Freibadsaison. Die Karten können dann entweder zurückgegeben oder für die folgende Saison kostenpflichtig neu aktiviert werden. Freier/ermäßigter Eintritt Die mit * gekennzeichneten Ermäßigungen gelten für Kinder und Jugendliche vom 7. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, SchülerInnen, Studierende, Auszubildende, Personen im freiwilligen sozialen Jahr und Freiwillige im Sinne des Bundesfreiwilligendienst- gesetzes, Inhaber der Ehrenamtskarte und der Jugendleiterkarte (Juleica) sowie Schwerbehinderte ab 50% Mit amtlichem Ausweis und, sofern ohne Lichtbild, in Verbindung mit einem gültigen Personalausweis. Freien Eintritt in die Hallen- und Freibäder haben - Kinder bis 6 Jahre (Einlass nur in Begleitung und unter Aufsicht Erwachsener) - Inhaber von Freikarten/Gutscheinen, z.B. Bonner Neubürger(innen) - Mitglieder des Sportausschusses und ihre namentlich benannten Vertreter/innen, soweit der Besuch des Bades im Rahmen der Mandatsausübung erfolgt. - Begleitpersonen von Schwerbehinderten ab 50%, sofern sie im Schwerbehinderten-Ausweis als Begleitperson eingetragen sind. Die Bäderverwaltung ist berechtigt, für Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit Freikarten/Gutscheine auszugeben bzw. die Entgelte für Einzeleintritte zu ermäßigen. Die Entscheidung trifft der Leiter des Sport- und Bäderamtes. Er unterrichtet den Sportausschuss einmal jährlich über die gewährten Ausnahmen. Inhaber/innen von Berechtigungsausweisen der Bundesstadt Bonn zur verbilligten Inanspruchnahme städtischer Leistungen (Bonn-Ausweis) erhalten auf die Eintrittsentgelte eine Ermäßigung gemäß den Richtlinien. Sonstige Angebote (zusätzlich zum Eintrittspreis) Schwimmkurse je Unterrichtsstunde (i.d.R. 45 Minuten) 8,00 Fitnesskurse je Trainingseinheit (i.d.R. 45 Minuten) 8,00 Kindergeburtstag, Gruppe bis zu 12 Personen (2 Stunden) 60,00 Strandkorbnutzung (Tag) 5,00 Badbezogene Artikel von geringem Wert können Preis in den Bädern zum Verkauf angeboten werden. nach AushangSeite 4 von 5 Schlüsselverlust 25,00 Schul- und Vereinsnutzung (je Stunde) einschl. gebührenpflichtige Kurse der Sportvereine - 25-m-Bahn Schwimmhalle 15,00 - Lehrschwimmbecken Schwimmhalle 28,00 - 25-m-Bahn Freibad 11,00 - 50-m-Bahn Freibad 22,00 - Sprungbecken/Nichtschwimmerbecken Freibad 28,00 - Tribüne (je Tag) 81,00 Gewerbliche Nutzung (je Stunde), - 25-m-Bahn Schwimmhalle 25,00 - Lehrschwimmbecken Schwimmhalle 45,00 - 25-m-Bahn Freibad 20,00 - 50-m-Bahn Freibad 35,00 - Sprungbecken/Nichtschwimmerbecken Freibad 50,00 Dieser Entgelttarif tritt am 01.05.2020 in Kraft. Bonn, den Sridharan OberbürgermeisterSeite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de