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200302-1 · Dringlichkeitsentscheidung OB

Entgelttarif für die Benutzung der Hallen- und Freibäder der Bundesstadt Bonn

Nummer
200302-1
Art
Dringlichkeitsentscheidung OB
Veröffentlicht
02.04.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Rates 18.06.2020 Genehmigung
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Übergeordnet

  1. 200302 Entgelttarif für die Benutzung der Hallen- und Freibäder der Bundesstadt Bonn

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Dringlichkeitsentscheidung OB
öffentlich
200302-1
Der Oberbürgermeister
Federführung:
52 Sport- und Bäderamt
Dezernat:
Dez. IV
Entgelttarif für die Benutzung der Hallen- und
Freibäder der Bundesstadt Bonn
Beratungsfolge
Rat 07.05.2020 Genehmigung
Begründung der Dringlichkeit:
Der neue Entgelttarif soll ab dem 1. Mai 2020 gelten, um den Vereinen zu
Beginn der Freibadsaison eine finanzielle Entlastung gewähren zu können.
Beschlussvorschlag
Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters wird
genehmigt.
Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW
Der Entgelttarif für die Benutzung der Hallen- und Freibäder der
Bundesstadt Bonn wird in der als Anlage beigefügten Fassung mit
Gültigkeit ab 1. Mai 2020 beschlossen.
Begründung
Für alle Schwimmkurse der Vereine, Fördervereine und sonstigen
gemeinnützigen Vereine sollen zukünftig immer die günstigeren Tarife für
die Schul- und Vereinsnutzung berechnet werden. Deshalb entfällt unter
dem Thema „Gewerbliche Nutzung“ der Satz „einschließlich
gebührenpflichtige Kurse der Sportvereine“.
Damit möchte die Verwaltung den o.g. Vereinen die Möglichkeit
einräumen, mit geringerem finanziellem Aufwand Schwimmkurse
insbesondere für Kinder und Jugendliche durchzuführen. Die Stadt Bonn
unterstützt damit die Bemühungen der Vereine, die Schwimmfähigkeit von
Kindern und Jugendlichen zu verbessern. Dadurch kommt es zu
einem Einnahmeausfall des Bäderbetriebes von bis zu 10.000 EUR.Seite 1 von 5

Seite 2
25.03.2020/02.04.2020 gez. Sridharan gez. Rosendahl
Datum Oberbürgermeister Stadtverordnete/r
Anlage/n
1 Entgelttarif Bäder neu 2020 (öffentlich)Seite 2 von 5

Entgelttarif
für die Benutzung der Hallen- und Freibäder
der Bundesstadt Bonn
alle Preisangaben in EUR inkl. MwSt.
_________________________________________________________________
Einmal-Eintrittskarten
Erwachsene 4,00
- Abendtarif in den Freibädern, ab 18 Uhr 3,00
ermäßigt* 2,50
Gruppe/Familie (gültig für 1 Erwachsene und 2 Kinder 7-18 J.) 7,50
Gruppe/Familie (gültig für 2 Erwachsene und 2 Kinder 7-18 J.) 11,50
Mehrfachkarten
10er-Karte Erwachsene 35,00
10er-Karte ermäßigt* 22,00
50er-Karte Erwachsene 150,00
50er-Karte ermäßigt* 88,00
Happy-Hour-Karte (50er-Karte Erwachsene) 100,00
Gilt nur beim Frühschwimmen von 6.30 - 9 Uhr sowie beim
Abendtarif (ab 18 Uhr) im Rahmen der jeweiligen Öffnungszeiten.
Einzel- und Mehrfachkarten verlieren ihre Gültigkeit zwei Jahre nach Kaufdatum.
Für die Neuausstellung von Mehrfach- und Zeitkarten wird ein
einmaliges Pfand in Höhe von 3,00 Euro erhoben, welches bei
Rückgabe erstattet wird.
Zeitkarten
Saisonkarte Freibäder Erwachsene 120,00
Saisonkarte Freibäder ermäßigt* 60,00
Saisonkarte Freibad für Mitglieder des Fördervereines 70,00
eines Freibades**, Erwachsene
Saisonkarte Freibad für Mitglieder des Fördervereines 35,00
eines Freibades**, ermäßigt*
gilt ausschließlich für die jeweiligen Vereinsmitglieder und nur für das vom Verein
geförderte Bad.Seite 3 von 5

Alle Saisonkarten verlieren ihre Gültigkeit zum Ende der jeweiligen Freibadsaison. Die Karten
können dann entweder zurückgegeben oder für die folgende Saison kostenpflichtig neu
aktiviert werden.
Freier/ermäßigter Eintritt
Die mit * gekennzeichneten Ermäßigungen gelten für Kinder und
Jugendliche vom 7. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres,
SchülerInnen, Studierende, Auszubildende, Personen im freiwilligen
sozialen Jahr und Freiwillige im Sinne des Bundesfreiwilligendienst-
gesetzes, Inhaber der Ehrenamtskarte und der Jugendleiterkarte (Juleica)
sowie Schwerbehinderte ab 50%
Mit amtlichem Ausweis und, sofern ohne Lichtbild, in Verbindung
mit einem gültigen Personalausweis.
Freien Eintritt in die Hallen- und Freibäder haben
- Kinder bis 6 Jahre (Einlass nur in Begleitung und unter Aufsicht
Erwachsener)
- Inhaber von Freikarten/Gutscheinen, z.B. Bonner Neubürger(innen)
- Mitglieder des Sportausschusses und ihre namentlich benannten
Vertreter/innen, soweit der Besuch des Bades im Rahmen der
Mandatsausübung erfolgt.
- Begleitpersonen von Schwerbehinderten ab 50%, sofern sie im
Schwerbehinderten-Ausweis als Begleitperson eingetragen sind.
Die Bäderverwaltung ist berechtigt, für Maßnahmen der
Öffentlichkeitsarbeit Freikarten/Gutscheine auszugeben bzw. die Entgelte
für Einzeleintritte zu ermäßigen. Die Entscheidung trifft der Leiter des
Sport- und Bäderamtes. Er unterrichtet den Sportausschuss einmal
jährlich über die gewährten Ausnahmen.
Inhaber/innen von Berechtigungsausweisen der Bundesstadt Bonn zur
verbilligten Inanspruchnahme städtischer Leistungen (Bonn-Ausweis)
erhalten auf die Eintrittsentgelte eine Ermäßigung gemäß den Richtlinien.
Sonstige Angebote (zusätzlich zum Eintrittspreis)
Schwimmkurse je Unterrichtsstunde (i.d.R. 45 Minuten) 8,00
Fitnesskurse je Trainingseinheit (i.d.R. 45 Minuten) 8,00
Kindergeburtstag, Gruppe bis zu 12 Personen (2 Stunden) 60,00
Strandkorbnutzung (Tag) 5,00
Badbezogene Artikel von geringem Wert können Preis
in den Bädern zum Verkauf angeboten werden. nach AushangSeite 4 von 5

Schlüsselverlust 25,00
Schul- und Vereinsnutzung (je Stunde)
einschl. gebührenpflichtige Kurse der Sportvereine
- 25-m-Bahn Schwimmhalle 15,00
- Lehrschwimmbecken Schwimmhalle 28,00
- 25-m-Bahn Freibad 11,00
- 50-m-Bahn Freibad 22,00
- Sprungbecken/Nichtschwimmerbecken Freibad 28,00
- Tribüne (je Tag) 81,00
Gewerbliche Nutzung (je Stunde),
- 25-m-Bahn Schwimmhalle 25,00
- Lehrschwimmbecken Schwimmhalle 45,00
- 25-m-Bahn Freibad 20,00
- 50-m-Bahn Freibad 35,00
- Sprungbecken/Nichtschwimmerbecken Freibad 50,00
Dieser Entgelttarif tritt am 01.05.2020 in Kraft.
Bonn, den
Sridharan
OberbürgermeisterSeite 5 von 5

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Datenstand: 02.11.2026, 21:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de