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200298 · Kleine Anfrage

Umsetzung und Kontrolle der Zertifizierungsplicht für Grabsteine

Nummer
200298
Art
Kleine Anfrage
Veröffentlicht
14.02.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
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Untergeordnet

  1. 200298-1 ST Umsetzung und Kontrolle der Zertifizierungsplicht für Grabsteine

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Kleine Anfrage
öffentlich
200298
Der Oberbürgermeister
Federführung:
Ratsbüro
Dezernat:
Dez. OB
Umsetzung und Kontrolle der Zertifizierungsplicht
für Grabsteine
Beratungsfolge
Bau- und Vergabeausschuss Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag
1. Wie wird die Einhaltung der Zertifizierungspflicht von Grabsteinen
aus den Herkunftsländern China, Indien, Philippinen und Vietnam
nach § 4a Bestattungsgesetz NRW seit 1. Januar 2020 im
Stadtgebiet sichergestellt?
2. Wie wird im Falle eines Verstoßes gegen die Zertifizierungspflicht
verfahren und wurden bereits Bußgelder nach § 19
Bestattungsgesetz NRW verhängt. Wie ist der
Festsetzungsrahmen für Bußgelder im Fall einer
Ordnungswidrigkeit in diesem Zusammenhang?
3. Wie wurde das Inkrafttreten der Zertifizierungspflicht, das seit
2015 dem Grunde nach absehbar war, vorbereitet? Wurde hierzu
der Dialog mit Steinmetzen und Bestattungsunternehmen gesucht
und wie wurde hierzu informiert?
4. Liegen der Stadtverwaltung Informationen darüber vor, welche
Restbestände von nicht-zertifizierten Grabsteinen aus den o.g.
Herkunftsländern in Bonn noch vorhanden sind? Wie soll hiermit
verfahren werden?
Mit Wirkung zum 1. Januar 2020 wurde mit NRW-Runderlass v. 9. Oktober
2019 die Funktionsfähigkeit des Zertifizierungsverfahrens nach § 4a des
Bestattungsgesetzes NRW festgestellt. Damit kann die Ordnungsbehörde bei
Zuwiderhandlungen gegen die mit Runderlass v. 4. September 2018
konkretisierte Zertifizierungspflicht ein Bußgeld nach § 19 Bestattungsgesetz
verhängen. Die Fragesteller interessiert vor dem Hintergrund der Feststellung
der Funktionsfähigkeit des Zertifizierungsverfahrens mit drei anerkannten
Zertifizierungsstellen ab dem 1. Januar 2020, wie die konkrete Umsetzung der
2015 erfolgten Einfügung des § 4a in das Bestattungsgesetz NRW erfolgt.
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