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200294 · Beschlussvorlage

Pflichtprüfung des Jahresabschlusses 2019 und 2020 des Städtischen Gebäudemanagements Bonn gem. § 106 GO NW; Benennung des Wirtschaftsprüfers

Nummer
200294
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
19.02.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Betriebsausschusses SGB 13.05.2020 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
200294
Der Oberbürgermeister
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
Pflichtprüfung des Jahresabschlusses 2019 und
2020 des Städtischen
Gebäudemanagements Bonn gem. § 106 GO NW;
Benennung des Wirtschaftsprüfers
Beratungsfolge
Betriebsausschuss SGB 02.04.2020 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Betriebsausschuss stimmt dem Vorschlag der Betriebsleitung zu,
der Gemeindeprüfungsanstalt NRW für die Pflichtprüfung des
Jahresabschlusses 2019 und 2020 die RSM GmbH, Richard-Wagner-
Str. 9-11, 50674 Köln, zu benennen.
Begründung
Nach § 12 Abs. 1 der Betriebssatzung des SGB in Verbindung mit § 106
Abs. 2 GO NW unterliegt der Jahresabschluss der Prüfungspflicht der
Gemeindeprüfungsanstalt. Der Gemeindeprüfungsanstalt ist zu diesem
Zweck ein Wirtschaftsprüfer vorzuschlagen.
Gemäß § 5 Absatz 2 der Betriebssatzung obliegt dem
Betriebsausschuss die Benennung des Prüfers für den Jahresabschluss.
Anlage/n
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