200294 · Beschlussvorlage
Pflichtprüfung des Jahresabschlusses 2019 und 2020 des Städtischen Gebäudemanagements Bonn gem. § 106 GO NW; Benennung des Wirtschaftsprüfers
Kerndaten
- Nummer
- 200294
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 19.02.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Betriebsausschusses SGB Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 200294 Der Oberbürgermeister Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: Pflichtprüfung des Jahresabschlusses 2019 und 2020 des Städtischen Gebäudemanagements Bonn gem. § 106 GO NW; Benennung des Wirtschaftsprüfers Beratungsfolge Betriebsausschuss SGB 02.04.2020 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Betriebsausschuss stimmt dem Vorschlag der Betriebsleitung zu, der Gemeindeprüfungsanstalt NRW für die Pflichtprüfung des Jahresabschlusses 2019 und 2020 die RSM GmbH, Richard-Wagner- Str. 9-11, 50674 Köln, zu benennen. Begründung Nach § 12 Abs. 1 der Betriebssatzung des SGB in Verbindung mit § 106 Abs. 2 GO NW unterliegt der Jahresabschluss der Prüfungspflicht der Gemeindeprüfungsanstalt. Der Gemeindeprüfungsanstalt ist zu diesem Zweck ein Wirtschaftsprüfer vorzuschlagen. Gemäß § 5 Absatz 2 der Betriebssatzung obliegt dem Betriebsausschuss die Benennung des Prüfers für den Jahresabschluss. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 03:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de