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200293 · Beschlussvorlage

Städtebauliches Wettbewerbsverfahren „Umfeld Dottendorfer Straße“ - Benennung der Preisrichterinnen und Preisrichter

Nummer
200293
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
15.02.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 03.03.2020 Anregung
  2. Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
  3. Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 11.03.2020 Empfehlung
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Untergeordnet

  1. 200293-1 Städtebauliches Wettbewerbsverfahren „Umfeld Dottendorfer Straße“ - Benennung der Preisrichterinnen und Preisrichter
  2. 200293-3 ST Städtebauliches Wettbewerbsverfahren „Umfeld Dottendorfer Straße“ - Benennung der Preisrichterinnen und Preisrichter
  3. 200293-2 Städtebauliches Wettbewerbsverfahren „Umfeld Dottendorfer Straße“ - Benennung der Preisrichterinnen und Preisrichter

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Beschlussvorlage
öffentlich
200293
Der Oberbürgermeister
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Städtebauliches Wettbewerbsverfahren „Umfeld
Dottendorfer Straße“ - Benennung der
Preisrichterinnen und Preisrichter
Beratungsfolge
Rat 26.03.2020 Entscheidung
Bezirksvertretung Bonn 03.03.2020 Anregung
Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz
11.03.2020 Empfehlung
Beschlussvorschlag
Als Teilnehmer/-in für das Preisgericht zum städtebaulichen
Planungswettbewerb „Umfeld Dottendorfer Straße“ in Bonn-Dottendorf werden
folgende Personen benannt:
Sachpreisrichter/-in Stellvertretende/-r
Sachpreisrichter/-in
1. _________________ 1. ________________
2. _________________ 2. ________________
3. _________________ 3. ________________
Begründung
Am 12.12.19 hat der Rat der Stadt Bonn dem Verfahrensvorschlag zur
Durchführung eines städtebaulichen Qualifizierungsverfahren für die Flächen
nördlich und südlich der Dottendorfer Straße (Ehemaliges Christian-Miesen
Grundstück, „In der Raste“) zugestimmt (DS-Nr. 190355).
Das Verfahren ist als nicht-offener, zweistufiger städtebaulicher
Planungswettbewerb gemäß den Vorgaben der Richtlinie für
Planungswettbewerbe (RPW) vorgesehen, an dem voraussichtlich 20Seite 1 von 3

Seite 2
Arbeitsgemeinschaften aus den Bereichen Städtebau, Freiraumplanung und
Architektur teilnehmen werden.
Die Wettbewerbsergebnisse bzw. die Siegerkonzepte werden anschließend
ausgearbeitet und dienen dann als Grundlage für die erforderlichen
Bebauungsplanverfahren sowie die weitere Planung der Verkehrs- und
Freianlagen.
Die Preisrichter/-innen und stellvertretenden Preisrichter/-innen nehmen an der
Preisrichtervorbesprechung/ Auftaktveranstaltung, der Preisgerichtssitzung
Phase 1 und an der finalen Preisgerichtssitzung Phase 2teil.
Die Teilnehmenden erhalten von dem für die Durchführung des Workshop-
Verfahrens beauftragten Büro eine persönliche Einladung mit genauen
Angaben zu Zeit und Ort sowie der Tagesordnung zu den Terminen.
Kommunalrechtliche Vorgaben für die proportionale Benennung von Vertretern
der Politik in der Jury existieren nicht. Bei analoger Anwendung des für die
Besetzung von Ratsausschüssen vorgeschriebenen Verteilungsschlüssels
(Hare-Niemeyer) ergibt sich folgende Verteilung der drei Sachpreisrichter/-
innen auf die Fraktionen: 1 CDU, 1 SPD und 1 Bündnis 90/ Die Grünen. Für die
stellvertretenden Sachpreisrichter/-innen ergibt sich dieselbe Verteilung.
Anlage/n
1 Übersichtsplan (öffentlich)Seite 2 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 17:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de