200293 · Beschlussvorlage
Städtebauliches Wettbewerbsverfahren „Umfeld Dottendorfer Straße“ - Benennung der Preisrichterinnen und Preisrichter
Kerndaten
- Nummer
- 200293
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 15.02.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anregung
- Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz Empfehlung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 200293 Der Oberbürgermeister Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Städtebauliches Wettbewerbsverfahren „Umfeld Dottendorfer Straße“ - Benennung der Preisrichterinnen und Preisrichter Beratungsfolge Rat 26.03.2020 Entscheidung Bezirksvertretung Bonn 03.03.2020 Anregung Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 11.03.2020 Empfehlung Beschlussvorschlag Als Teilnehmer/-in für das Preisgericht zum städtebaulichen Planungswettbewerb „Umfeld Dottendorfer Straße“ in Bonn-Dottendorf werden folgende Personen benannt: Sachpreisrichter/-in Stellvertretende/-r Sachpreisrichter/-in 1. _________________ 1. ________________ 2. _________________ 2. ________________ 3. _________________ 3. ________________ Begründung Am 12.12.19 hat der Rat der Stadt Bonn dem Verfahrensvorschlag zur Durchführung eines städtebaulichen Qualifizierungsverfahren für die Flächen nördlich und südlich der Dottendorfer Straße (Ehemaliges Christian-Miesen Grundstück, „In der Raste“) zugestimmt (DS-Nr. 190355). Das Verfahren ist als nicht-offener, zweistufiger städtebaulicher Planungswettbewerb gemäß den Vorgaben der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW) vorgesehen, an dem voraussichtlich 20Seite 1 von 3 Seite 2 Arbeitsgemeinschaften aus den Bereichen Städtebau, Freiraumplanung und Architektur teilnehmen werden. Die Wettbewerbsergebnisse bzw. die Siegerkonzepte werden anschließend ausgearbeitet und dienen dann als Grundlage für die erforderlichen Bebauungsplanverfahren sowie die weitere Planung der Verkehrs- und Freianlagen. Die Preisrichter/-innen und stellvertretenden Preisrichter/-innen nehmen an der Preisrichtervorbesprechung/ Auftaktveranstaltung, der Preisgerichtssitzung Phase 1 und an der finalen Preisgerichtssitzung Phase 2teil. Die Teilnehmenden erhalten von dem für die Durchführung des Workshop- Verfahrens beauftragten Büro eine persönliche Einladung mit genauen Angaben zu Zeit und Ort sowie der Tagesordnung zu den Terminen. Kommunalrechtliche Vorgaben für die proportionale Benennung von Vertretern der Politik in der Jury existieren nicht. Bei analoger Anwendung des für die Besetzung von Ratsausschüssen vorgeschriebenen Verteilungsschlüssels (Hare-Niemeyer) ergibt sich folgende Verteilung der drei Sachpreisrichter/- innen auf die Fraktionen: 1 CDU, 1 SPD und 1 Bündnis 90/ Die Grünen. Für die stellvertretenden Sachpreisrichter/-innen ergibt sich dieselbe Verteilung. Anlage/n 1 Übersichtsplan (öffentlich)Seite 2 von 3 67b'7(%$8/,&+((17:,&./81* Ä80)(/''277(1'25)(5675$66(³ (KHP&KULVWLDQ0LHVHQ*HOlQGH,QGHU5DVWH %XQGHVVWDGW%RQQ$PW 0Seite 3 von 3
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