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200278 · Mitteilungsvorlage

Ausbau der Schnellbuslinien im Rhein-Sieg-Kreis

Nummer
200278
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
12.02.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 27.02.2020 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
200278
Der Oberbürgermeister
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Ausbau der Schnellbuslinien im Rhein-Sieg-Kreis
Beratungsfolge
Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz
27.02.2020 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Die beigefügte Vorlage wurde vom Rhein-Sieg-Kreis für die
Gemeinschaftssitzung eingebracht.
Anlage/n
1 Ausbau der Schnellbuslinien im RSK (öffentlich)Seite 1 von 4

RHEIN-SIEG-KREIS A N L A G E
DER LANDRAT zu TO.-Pkt.
01.4 Fachbereich Verkehr und Mobilität 10.02.2020
V o r l a g e
für den
öffentlichen Sitzungsteil
Gremium Datum Zuständigkeit
Planungs- und Verkehrsausschüsse
der Bundesstadt Bonn und des Rhein-Sieg-Kreises
27.02.2020 Kenntnisnahme
Tagesordnungs-
Punkt Ausbau der Schnellbuslinien im Rhein-Sieg-Kreis
Vorbemerkungen:
Der Verbandsversammlung des NVR hat am 28.11.2019 die Förderrichtlinie „Regionale Schnell-
busse“ beschlossen. Nach dieser gibt es im Rhein-Sieg-Kreis 18 grundsätzlich förderfähige
Schnellbusrelationen. 5 davon betreffen auch das Gebiet der Bundesstadt Bonn. Voraussetzung
für eine Förderung ist die Erfüllung definierter Kriterien bzgl. Fahrzeugeinsatz, Fahrplanangebot,
Schnelligkeit, Direktheit, Evaluation und Infrastruktur. Der Fokus liegt in einer besseren Anbindung
ländlicher Räume.
Vor diesem Hintergrund hat der Ausschuss für Planung und Verkehr des Rhein-Sieg-Kreises die
Verwaltung in seiner Sitzung am 28.01.2020 beauftragt,
a) die Umsetzungsplanung für die erste Ausbaustufe eines regionalen Schnellbusnetzes auf-
zunehmen,
b) die Umsetzung mit den Verkehrsunternehmen, den betroffenen Städten und Gemeinden
sowie den benachbarten Aufgabenträgern abzustimmen und
c) für bis März 2020 konkretisierte Projekte einen Förderantrag zur Betriebsaufnahme ab
Fahrplanwechsel im Dezember 2020 beim NVR zu stellen.
In die erste Ausbaustufe sollen vorbehaltlich der Planungs- und Abstimmungsergebnisse gemäß
Beschluss aus o.g. Sitzung folgende Korridore aufgenommen werden:
1) Siegburg – Seelscheid – Much – Marienfeld
2) Hennef – Neunkirchen – Much – Overath
3) Hennef – Ruppichteroth – Waldbröl
4) Hennef – Uckerath – Asbach
5) Bad Honnef – Windhagen – Asbach
Schnellbusrelationen zwischen Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis sind in der ersten Ausbaustufe
nicht enthalten. Dies hat folgende Hintergründe:
 Nahezu alle wichtigen Busverbindungen zwischen Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis wurden
im Rahmen des Leadcity-Projektes erheblich ausgeweitet. Vor der Einführung überlagerter
Schnellbuslinien hat für die Verwaltung zunächst die dauerhafte Sicherung der Leadcity-
Verkehre Vorrang.Seite 2 von 4

 Auf den o.g. Korridoren der ersten Ausbaustufe ist der Bedarf für Angebotsverbesserungen
erheblich größer, da die angestrebten Bedienungsstandards des Nahverkehrsplans auf die-
sen bislang nicht erfüllt werden.
 Die Förderkriterien des NVR können bei den grenzüberschreitenden Relationen kurzfristig
nicht erfüllt werden, so dass ein Förderantrag zum Stichtag 31.03.2020 nicht realistisch
erscheint (s.u.).
Grundsätzlich werden auch die Schnellbusrelationen zwischen der Stadt Bonn und dem Rhein-
Sieg-Kreis für wichtig erachtet. Sie sollen daher für eine zweite Ausbaustufe weiter konkretisiert
werden.
Erläuterungen:
Aufgrund des Planungsaufwandes, der Vorlaufzeit für Fahrzeug- und Personalbereitstellung, ggf.
vorab notwendiger Infrastrukturmaßnahmen und der finanziellen Rahmenbedingungen kann ein
regionales Schnellbusnetz im Rhein-Sieg-Kreis nur schrittweise realisiert werden. Daher war zu-
nächst eine Priorisierung einzelner Korridore erforderlich. Die Verwaltung hat zu diesem Zweck
alle 18 potenziellen Korridore auf ihre kurzfristige Realisierbarkeit hin überprüft. Zu den fünf Rela-
tionen, die die Stadt Bonn und den Rhein-Sieg-Kreis betreffen, ist folgendes festzuhalten:
Nr. 22 Troisdorf – Sieglar – Bonn
Nr. 23 Bonn – Mondorf – Niederkassel – Lülsdorf – Köln-Zündorf/Wahn
Die notwendige Reisegeschwindigkeit von 31,5 km/h kann auf diesen Korridoren ohne massiven
Infrastrukturausbau nicht erreicht werden. Selbst außerhalb der Hauptverkehrszeiten erreichen die
bestehenden Linien 551 (Korridor Nr. 22) und SB55 (Korridor Nr. 23) nur 21,8 bzw. 25,4 km/h. Die
Linie 551 fährt seit August 2019 zwischen Bonn und Sieglar bereits auf dem direkten Weg, mit
einer Straffung des weiteren Streckenabschnittes bis Troisdorf sind maximal 25 km/h erreichbar.
Die bestehende Linie SB55 entspricht sogar auf der Gesamtstrecke dem o.g. Schnellbuskorridor.
Aus Sicht der Verwaltung ist das Stadtbahnprojekt Bonn – Niederkassel – Köln zur nachhaltigen
Verbesserung des ÖPNV in diesem Teilraum erheblich zielführender. Für dieses wird derzeit die
Standardisierte Bewertung abgestimmt, eine vorläufige Anmeldung für das GVFG-Bundespro-
gramm erfolgte im Januar 2020. Es ist beabsichtigt, zum Jahreswechsel 2020/21 eine Beschluss-
fassung zur Realisierung in die Gremien einzubringen.
Nr. 24 Euskirchen – Heimerzheim – Bornheim – Bornheim-Roisdorf – Bonn-Tannenbusch
Zwischen Euskirchen und Heimerzheim verkehrt derzeit lediglich die Linie 805 mit einzelnen Fahr-
ten im Schülerverkehr, weiter von Heimerzheim über Bornheim nach Bonn-Tannenbusch die Linie
817. Die notwendigen Reisegeschwindigkeiten können nur realisiert werden, wenn eine Schnell-
buslinie als zusätzliches Angebot nahezu ohne Zwischenortsbedienung eingerichtet wird. Im Ver-
gleich zu bestehenden Korridoren mit dringendem Handlungsbedarf sind hier deutlich geringere
Fahrgastpotenziale ersichtlich. Dazu kommt, dass das Angebot der Linie 817 erst im August 2019
erheblich ausgeweitet worden ist (30‘- statt 60‘-Takt, neuer Linienweg nach Tannenbusch). Vor
diesem Hintergrund empfiehlt die Verwaltung, den Korridor zunächst zurückzustellen. Diese Hal-
tung wird vom Kreis Euskirchen geteilt.
Nr. 25 Erftstadt – Weilerswist – Heimerzheim – Buschhoven – Bonn-Duisdorf
Die Realisierung dieses Korridors betrifft das Gebiet von vier ÖPNV-Aufgabenträgern (Rhein-Erft-
Kreis, Kreis Euskirchen, Rhein-Sieg-Kreis, Stadt Bonn). Auf dem Gebiet des Rhein-Sieg-Kreises
wird der Korridor heute durch die stark frequentierte Linie 845 bedient. Um die Vorgaben zur Rei-
segeschwindigkeit zu erreichen, müsste diese in den zentralen Erschließungsgebieten Busch-
hoven und Heimerzheim gestrafft werden sowie an Morenhoven komplett vorbeifahren. Sofern das
Schnellbusangebot aus dem Bestand entwickelt werden soll, wäre damit die Flächenabdeckung
schlechter als heute, zudem würde die bestehende Direktverbindung bis Bonn Hbf wegfallen. Bei-
des zusammen würde für die überwiegende Anzahl der Fahrgäste zu Reisezeitverlängerungen
führen.
Alternativ dazu müsste eine zusätzliche Linie eingerichtet werden. Im Rahmen des laufendenSeite 3 von 4

Leadcity-Projektes wurde aber das Angebot der Linie 845 bereits verdoppelt (30‘- statt 60‘-Takt),
so dass dort derzeit keine Bedienungsdefizite existieren. Aus Sicht der Verwaltung hat es oberste
Priorität, dieses Angebot dauerhaft zu sichern. Vor diesem Hintergrund und dem absehbar langen
Zeitaufwand einer Koordination zwischen vier Aufgabenträgern empfiehlt die Verwaltung, den Kor-
ridor zurückzustellen. Sollte sich im Rahmen der Leadcity-Evaluation zeigen, dass über Leadcity
hinausgehende Angebotsverbesserungen sinnvoll sind, kann die Relation in einer zweiten Aus-
baustufe berücksichtigt werden.
Losgelöst davon wären wesentliche Verbesserungen für den bestehenden Busverkehr mit einer
konsequenten Busbevorrechtigung zwischen Bonn Hbf und Nettekoven möglich. Nominell verkehrt
die Linie 845 (und ebenso die Linie 800) dort bereits als „Schnellbus“ mit Bedienung nur ausge-
wählter Haltestellen. Aufgrund des Verkehrsaufkommens ist in den Hauptverkehrszeiten aber kein
attraktiver und verlässlicher Busverkehr möglich. Im Fahrplan ist morgens bereits ein „Ver-
spätungszuschlag“ von 5 Minuten enthalten, der dennoch oft nicht ausreicht.
Nr.26 Meckenheim – Wachtberg – Bad Godesberg
In dieser Relation verkehrt bislang die Linie 855, die jedoch die geforderte Reisegeschwindigkeit
aufgrund Aufgaben der Feinerschließung in den Ortschaften nicht erreichen kann. Mit einer
Schnellbuslinie wären zwischen Bad Godesberg und Meckenheim Fahrzeitvorteile von rund 15
Minuten realistisch. Notwendig ist dafür die Anlage komplett neuer Haltestellen an der L158 in
Pech, Villip und Merl sowie möglichst eine Busspur im Zulauf auf Bad Godesberg. Ähnlich zur Linie
845 leidet auch die Linie 855 am hohen Verkehrsaufkommen in den Hauptverkehrszeiten, die not-
wendige morgendliche Fahrzeitzugabe im Zulauf auf Bad Godesberg beträgt 6 Minuten.
Im Zuge einer Realisierung müsste die bestehende Linie 855 überplant werden, um Überangebote
zwischen Villip und Meckenheim zu vermeiden. Aufgrund des Infrastrukturaufwandes hält die Ver-
waltung eine kurzfristige Einrichtung für nicht realistisch, empfiehlt aber die Aufnahme von Abstim-
mungen zur sukzessiven Umsetzung der notwendigen Maßnahmen. Von den fünf Schnellbusrela-
tionen zwischen dem Rhein-Sieg-Kreis und der Stadt Bonn sollte diese als erste angegangen wer-
den.
Im Auftrag
(Dr. Tengler)Seite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 00:01 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de