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200271-2 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Maßnahmen auf der Berta-Lungstras-Straße- Ergänzende Stellungnahme der Verwaltung

Nummer
200271-2 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
13.08.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 25.08.2020 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 200271-1 ST Maßnahmen auf der Berta-Lungstras-Straße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
200271-2 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Maßnahmen auf der Berta-Lungstras-Straße-
Ergänzende Stellungnahme der Verwaltung
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 25.08.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Nachfragen der Bezirksvertretung Bonn in der Sitzung am
19.05.2020 zu DS 200271-1
Stellungnahme der Verwaltung
Frage 1:
„Wie viele Kinder, Schulkinder und Seniorinnen und Senioren kreuzen
täglich die Berta-Lungstras-Straße auf dem Weg zur KiTa, Schule oder
AWO oder auch zum Einkaufen?“
Antwort:
Durch die Beschränkungen im Zuge der Corona-Pandemie waren die
o.g. Einrichtungen lange Zeit geschlossen oder nur sehr gering
frequentiert. Dadurch waren Zählungen in dieser Zeit nicht repräsentativ
gewesen und wurden folglich nicht durchgeführt. Der Verwaltung liegen
vor diesem Hintergrund keine aktuellen Fußverkehrszahlen für die Berta-
Lungstras-Straße vor. Sobald die allgemeine Verkehrslage eine
aussagekräftige Zählung wieder zulässt, werden die angefragten Daten
erhoben und der Bezirksvertretung mitgeteilt.
Frage 2:
„Gibt es angesichts der genannten Lärmwerte von 65 (Tag) bzw. 55
(Nacht) Dezibel bereits einen Lärmschutzplan für diesen Bereich?“Seite 1 von 3

Seite 2
Antwort:
Die Verwaltung verweist auf die Antwort zu Frage 4 in 200271-1 ST.
Weitere Lärmminderungsmaßnahmen sind in der Berta-Lungstras-
Straße zurzeit nicht geplant.
Frage 3:
„Ist zur geplanten Erneuerung der Fahrbahndecke in 2021 eine
Anliegerversammlung vorgesehen?“
Antwort:
Anliegerversammlungen werden durchgeführt, wenn etwas grundsätzlich
geändert wird (wie z.B. die Querschnittsaufteilung) oder wenn
Anliegerbeiträge ausgelöst werden (mindestens Erneuerung Binder- und
Deckschicht). Letzteres wird derzeit noch geprüft. Sollte nur die
Fahrbahndecke erneuert werden, wird keine Anliegerversammlung
durchgeführt.
Frage 4:
„Gab es über die in Ziffer fünf genannten Varianten noch weitere
geprüfte Möglichkeiten für die gemeinsame Nutzung von Verkehrsraum,
beispielsweise durch eine Neuaufteilung der vorhandenen Fläche?“
Antwort:
Für die Berta-Lungstras-Straße wurden ergänzend zur Schaffung einer
gemeinsamen Verkehrsführung (Mischverkehrsfläche) adhoc weitere
Möglichkeiten geprüft, wie der Verkehrsraum umgestaltet werden
könnte.
Die Berta-Lungstras-Straße besitzt durchgehend lediglich eine Breite von
ca. 11 – 11,5m. Unter Berücksichtigung des Begegnungsverkehrs von
Bussen kann auch im Rahmen einer Neuaufteilung des Straßenraums,
ohne Inanspruchnahme zusätzlicher Flächen, nicht jedem
Verkehrsträger (ÖPNV, Rad- und Fußverkehr) eine richtlinienkonforme
Verkehrsanlage zur Verfügung gestellt werden. Da für eine Verbreiterung
des Straßenraums ein massiver Eingriff in private Grundstücke
erforderlich wäre, hat die Verwaltung diese Option nicht weiterverfolgt.Seite 2 von 3

Seite 3
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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