200271-2 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Maßnahmen auf der Berta-Lungstras-Straße- Ergänzende Stellungnahme der Verwaltung
Kerndaten
- Nummer
- 200271-2 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 13.08.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 200271-2 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Maßnahmen auf der Berta-Lungstras-Straße- Ergänzende Stellungnahme der Verwaltung Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 25.08.2020 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Nachfragen der Bezirksvertretung Bonn in der Sitzung am 19.05.2020 zu DS 200271-1 Stellungnahme der Verwaltung Frage 1: „Wie viele Kinder, Schulkinder und Seniorinnen und Senioren kreuzen täglich die Berta-Lungstras-Straße auf dem Weg zur KiTa, Schule oder AWO oder auch zum Einkaufen?“ Antwort: Durch die Beschränkungen im Zuge der Corona-Pandemie waren die o.g. Einrichtungen lange Zeit geschlossen oder nur sehr gering frequentiert. Dadurch waren Zählungen in dieser Zeit nicht repräsentativ gewesen und wurden folglich nicht durchgeführt. Der Verwaltung liegen vor diesem Hintergrund keine aktuellen Fußverkehrszahlen für die Berta- Lungstras-Straße vor. Sobald die allgemeine Verkehrslage eine aussagekräftige Zählung wieder zulässt, werden die angefragten Daten erhoben und der Bezirksvertretung mitgeteilt. Frage 2: „Gibt es angesichts der genannten Lärmwerte von 65 (Tag) bzw. 55 (Nacht) Dezibel bereits einen Lärmschutzplan für diesen Bereich?“Seite 1 von 3 Seite 2 Antwort: Die Verwaltung verweist auf die Antwort zu Frage 4 in 200271-1 ST. Weitere Lärmminderungsmaßnahmen sind in der Berta-Lungstras- Straße zurzeit nicht geplant. Frage 3: „Ist zur geplanten Erneuerung der Fahrbahndecke in 2021 eine Anliegerversammlung vorgesehen?“ Antwort: Anliegerversammlungen werden durchgeführt, wenn etwas grundsätzlich geändert wird (wie z.B. die Querschnittsaufteilung) oder wenn Anliegerbeiträge ausgelöst werden (mindestens Erneuerung Binder- und Deckschicht). Letzteres wird derzeit noch geprüft. Sollte nur die Fahrbahndecke erneuert werden, wird keine Anliegerversammlung durchgeführt. Frage 4: „Gab es über die in Ziffer fünf genannten Varianten noch weitere geprüfte Möglichkeiten für die gemeinsame Nutzung von Verkehrsraum, beispielsweise durch eine Neuaufteilung der vorhandenen Fläche?“ Antwort: Für die Berta-Lungstras-Straße wurden ergänzend zur Schaffung einer gemeinsamen Verkehrsführung (Mischverkehrsfläche) adhoc weitere Möglichkeiten geprüft, wie der Verkehrsraum umgestaltet werden könnte. Die Berta-Lungstras-Straße besitzt durchgehend lediglich eine Breite von ca. 11 – 11,5m. Unter Berücksichtigung des Begegnungsverkehrs von Bussen kann auch im Rahmen einer Neuaufteilung des Straßenraums, ohne Inanspruchnahme zusätzlicher Flächen, nicht jedem Verkehrsträger (ÖPNV, Rad- und Fußverkehr) eine richtlinienkonforme Verkehrsanlage zur Verfügung gestellt werden. Da für eine Verbreiterung des Straßenraums ein massiver Eingriff in private Grundstücke erforderlich wäre, hat die Verwaltung diese Option nicht weiterverfolgt.Seite 2 von 3 Seite 3 Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 03:53 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de