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200271-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Maßnahmen auf der Berta-Lungstras-Straße

Nummer
200271-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
19.03.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 25.08.2020 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 200271 Maßnahmen auf der Berta-Lungstras-Straße

Untergeordnet

  1. 200271-2 ST Maßnahmen auf der Berta-Lungstras-Straße- Ergänzende Stellungnahme der Verwaltung

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
200271-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Maßnahmen auf der Berta-Lungstras-Straße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 21.04.2020 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme:
Zu 1)
In der Zeit vom 22.03.2019 – 29.03.2019 wurde auf Höhe der Berta-Lungstras-
Straße 24 mit dem Seitenradar eine Verkehrsanalyse durchgeführt. Hierbei
wurden Geschwindigkeitsüberschreitungen von lediglich 2,8 % festgestellt.
Dieser Wert reicht nicht aus um eine Befugnis für Geschwindigkeitskontrollen
zu erlangen. Eine Gefahrenstelle im Sinne des Ordnungsbehördengesetzes
NRW (§ 48 Absatz 2 u. VV) besteht erst ab einer Überschreitungsquote von
mindestens 15%. Eine schutzwürdige Einrichtung, die eine Befugnis begründen
könnte, ist nicht bekannt. Objektiv wird das derzeitige Tempolimit ganz
überwiegend eingehalten.
Zu 2)
Hierzu verweist die Verwaltung auf die Ausführungen zur DS-Nr. 191103-1 ST
Zu 3.)
Bei Annahme des Antrages könnte eine Überprüfung der Kreuzungsbereiche
und des gesamten Straßenabschnitts hinsichtlich einer Verbesserung der
Verkehrssituation stattfinden.
Dieses würde jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen und aufgrund anderer
Prioritäten auch erst im Jahr 2021 erfolgen können.
Zu 4)
Entlang der Berta-Lungstras-Straße treten an zahlreichen Wohngebäuden
Fassadenpegel über 65/55 dB(A) tagsüber/nachts auf. Auch wenn die Berta-
Lungstras-Straße kein Handlungsschwerpunkt des aktualisierten
Lärmaktionsplans ist, der zeitnah den Ratsgremien zur Beratung vorgelegt
werden wird, sind aus Sicht der Verwaltung Maßnahmen zur Lärmreduzierung
sinnvoll. Die Verwaltung beabsichtigt eine Erneuerung der Fahrbahndecke in
2021 und hat für diese Maßnahme Zuschüsse bei der Bezirksregierung Köln
beantragt. Ein Förderprogramm zur Bezuschussung gebäudeseitiger
Lärmschutzmaßnahmen existiert zur Zeit nicht. Aus lufthygienischer Sicht ist
demgegenüber kein Handlungsbedarf gegeben. Eine Überschreitung vonSeite 1 von 2

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Luftschadstoffgrenzwerten gemäß der 39. BImSchV kann in der Berta-
Lungstras-Straße ausgeschlossen werden.
Zu 5.)
Eine Umgestaltung des Straßenraums, zu einer Mischverkehrsfläche
(verkehrsberuhigter Bereich) ist aufgrund der Verkehrsbelastung nicht
realisierbar bzw. nicht zulässig.
Gemäß Nahverkehrsplan der Stadt Bonn ist der barrierefreie Ausbau von
Haltestellen sowie deren Ausstattung mit einem Wetterschutz ein angestrebtes
Qualitätsziel. Bei ausreichend breiten Flächen erfolgt die Aufstellung durch die
Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH. Im Rahmen der grundhaften Sanierung der
Berta-Lungstras-Straße wird ein barrierefreier Ausbau der Bushaltestellen
angestrebt. Auf Basis des vorliegenden Straßenquerschnitts ist dies jedoch nur
unter Errichtung einer Engstelle bzw. dem Ankauf anliegender Grundstücke
möglich.
Anlage/n
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