200271-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Maßnahmen auf der Berta-Lungstras-Straße
Kerndaten
- Nummer
- 200271-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 19.03.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 200271-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Maßnahmen auf der Berta-Lungstras-Straße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 21.04.2020 Entscheidung Inhalt der Stellungnahme: Zu 1) In der Zeit vom 22.03.2019 – 29.03.2019 wurde auf Höhe der Berta-Lungstras- Straße 24 mit dem Seitenradar eine Verkehrsanalyse durchgeführt. Hierbei wurden Geschwindigkeitsüberschreitungen von lediglich 2,8 % festgestellt. Dieser Wert reicht nicht aus um eine Befugnis für Geschwindigkeitskontrollen zu erlangen. Eine Gefahrenstelle im Sinne des Ordnungsbehördengesetzes NRW (§ 48 Absatz 2 u. VV) besteht erst ab einer Überschreitungsquote von mindestens 15%. Eine schutzwürdige Einrichtung, die eine Befugnis begründen könnte, ist nicht bekannt. Objektiv wird das derzeitige Tempolimit ganz überwiegend eingehalten. Zu 2) Hierzu verweist die Verwaltung auf die Ausführungen zur DS-Nr. 191103-1 ST Zu 3.) Bei Annahme des Antrages könnte eine Überprüfung der Kreuzungsbereiche und des gesamten Straßenabschnitts hinsichtlich einer Verbesserung der Verkehrssituation stattfinden. Dieses würde jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen und aufgrund anderer Prioritäten auch erst im Jahr 2021 erfolgen können. Zu 4) Entlang der Berta-Lungstras-Straße treten an zahlreichen Wohngebäuden Fassadenpegel über 65/55 dB(A) tagsüber/nachts auf. Auch wenn die Berta- Lungstras-Straße kein Handlungsschwerpunkt des aktualisierten Lärmaktionsplans ist, der zeitnah den Ratsgremien zur Beratung vorgelegt werden wird, sind aus Sicht der Verwaltung Maßnahmen zur Lärmreduzierung sinnvoll. Die Verwaltung beabsichtigt eine Erneuerung der Fahrbahndecke in 2021 und hat für diese Maßnahme Zuschüsse bei der Bezirksregierung Köln beantragt. Ein Förderprogramm zur Bezuschussung gebäudeseitiger Lärmschutzmaßnahmen existiert zur Zeit nicht. Aus lufthygienischer Sicht ist demgegenüber kein Handlungsbedarf gegeben. Eine Überschreitung vonSeite 1 von 2 Seite 2 Luftschadstoffgrenzwerten gemäß der 39. BImSchV kann in der Berta- Lungstras-Straße ausgeschlossen werden. Zu 5.) Eine Umgestaltung des Straßenraums, zu einer Mischverkehrsfläche (verkehrsberuhigter Bereich) ist aufgrund der Verkehrsbelastung nicht realisierbar bzw. nicht zulässig. Gemäß Nahverkehrsplan der Stadt Bonn ist der barrierefreie Ausbau von Haltestellen sowie deren Ausstattung mit einem Wetterschutz ein angestrebtes Qualitätsziel. Bei ausreichend breiten Flächen erfolgt die Aufstellung durch die Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH. Im Rahmen der grundhaften Sanierung der Berta-Lungstras-Straße wird ein barrierefreier Ausbau der Bushaltestellen angestrebt. Auf Basis des vorliegenden Straßenquerschnitts ist dies jedoch nur unter Errichtung einer Engstelle bzw. dem Ankauf anliegender Grundstücke möglich. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 04:52 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de