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200271 · Antrag

Maßnahmen auf der Berta-Lungstras-Straße

Nummer
200271
Art
Antrag
Veröffentlicht
17.02.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 17.02.2020
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 25.08.2020

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 25.08.2020 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 71,3 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 200271-1 ST Maßnahmen auf der Berta-Lungstras-Straße

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Antrag
öffentlich
200271
Antragsteller/in:
Herbert Spoelgen, SPD Bezirksfraktion Bonn
11.02.2020 gez. Poppe-Reiners
Maßnahmen auf der Berta-Lungstras-Straße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 03.03.2020 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Die Verwaltung wird gebeten, Maßnahmen und Voraussetzungen zu prüfen und zu
entwickeln sowie darzustellen, damit auf der Berta-Lungstras-Straße
1. das derzeitige Tempolimit eingehalten wird,
2. ein Tempolimit von 30 km/h eingerichtet werden könnte,
3. die Sicherheitssituation im gesamten Straßen- sowie den
Kreuzungsbereichen verbessert wird,
4. die Lärm- und Umweltbelastung nachhaltig sinkt, bzw. wie
Anwohnerinnen und Anwohner vor Auswirkungen geschützt und ggf. bei
beispielsweise baulichen Maßnahmen unterstützt werden können,
5. alle Mobilitätsformen den Straßenraum gemeinsam nutzen können.
Begründung
Auch wenn derzeit vielleicht die formellen bzw. rechtlichen Bedingungen zur Einführung
eines Tempolimits von 30 km/h in der Berta-Lungstras-Straße von der Verwaltung als
nicht vorhanden angesehen werden, ist es notwendig, Maßnahmen zu ergreifen, die
die Sicherheitssituation und die Lebensqualität für die Anwohnerinnen und
Anwohner verbessern.
Die Berta-Lungstras-Straße führt mitten durch ein Wohngebiet, in dem Familien mit
Kindern, ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger sowie Menschen mit Behinderungen
wohnen. Dass überhöhte Geschwindigkeiten vor Ort gemessen wurden, ist der Verwaltung
bekannt. Auch Lärmbelastungen durch anfahrende Fahrzeuge, u.a. auch Busse, existieren
und erhöhen die Umweltbelastung vor Ort. Dies alles ist vor Ort erlebbar und wird von
den Anwohnerinnen und Anwohnern tagtäglich als extrem störend und die Lebensqualität
einschränkend wahrgenommen.
Die Bushaltestellen befinden sich auf den Fußwegen. Dadurch entstehen Konflikte
zwischen wartenden sowie ein- und aussteigenden Fahrgästen einerseits und dem
Fußverkehr auf den Gehwegen andererseits. Hinzukommt, dass auch der Radverkehr laut
der Straßenbeschilderung den Gehweg nutzen darf. Durch die sehr engen Fußwege und
die vorhandenen Bushaltestellen kommt es zu weiteren Konflikten auch mit dem
Radverkehr, Menschen mit Rollstühlen und mit Gehilfen oder Familien mit Kinderwagen
oder an die Hand genommenen Kindern. Radwegmarkierungen auf der Straße sind nicht
vorhanden, sodass ein immer wieder notwendiges Ausweichen auf die Straße für die
Radfahrerinnen und Radfahrer zu teils sehr gefährlichen Situationen führt.Seite 1 von 2

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Die derzeitige bauliche Straßensituation, mit unzureichenden Bushaltestellensituationen,
verschärft die Lage. Im Bereich der Bushaltestellen ist die Fahrbahndecke in einem
schlechten Zustand, sodass es nicht nur für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer zu
gefährlichen Situationen kommt, sondern auch eine erhöhte Lärmbelastung verursacht
wird.
In den Ampelbereichen kommt es teilweise zu gefährlichen Situationen, z.B. durch die
Verkehrsregelungen beim Linksabbiegen in den Lievelingsweg oder durch den
Rechtsabbiegepfeil in die Berta-Lungstras-Straße aus dem Lievelingsweg kommend. Hier
kommt es zu Situationen, in denen der Fuß- und Radverkehr übersehen oder absichtlich
nicht beachtet wird. Ebenfalls ist zu beobachten, dass der Verkehr schnell nochmal Gas
gibt, um die Grünphase zu erreichen. Dadurch wird nicht nur die Lärmbelastung
gesteigert, sondern auch die Geschwindigkeit übertreten.
Am Fußgängerüberweg kommt es ebenfalls immer wieder zu gefährlichen Situationen, da
Fahrzeuge zu schnell fahren oder beim Abbiegen den Fußverkehr übersehen.
Die Bushaltestellen sind so gelegen, dass Fahrgäste unmittelbar vor oder hinter den
Bussen die Straße überqueren, da die nächste Querungshilfe zu weit entfernt ist. Die
Situation der Querungshilfen und Bushaltestellen ist damit insgesamt zu überprüfen.
Dabei ist zu beachten, dass es sich um Umsteigehaltestellen handelt.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 19:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de