200268 · Beschlussvorlage
Förderung des Betreuungszentrums Quantiusstraße des Vereins für Gefährdetenhilfe gB-GmbH in den Jahren 2019 und 2020
Kerndaten
- Nummer
- 200268
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 14.02.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration, Gesundheit und Wohnen Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 200268 Der Oberbürgermeister Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Förderung des Betreuungszentrums Quantiusstraße des Vereins für Gefährdetenhilfe gB-GmbH in den Jahren 2019 und 2020 Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit und Wohnen 01.04.2020 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Verein für Gefährdetenhilfe gB-GmbH erhält zu den nachgewiesenen, anerkannten und ungedeckten Personal-, Sach- und Overheadkosten im Betreuungszentrum Quantiusstraße (einschließlich Drogentherapeutischer Ambulanz/ Drogenkonsumraum) Zuschüsse in Höhe von maximal: 1.340.800 EUR im Jahr 2019 und 1.477.100 EUR im Jahr 2020. Begründung Der Verein für Gefährdetenhilfe e.V. (VfG e. V.) wurde 1977 gegründet. Vereinszweck ist die Hilfe für Personen in besonderen sozialen Schwierigkeiten. 2002 wurde der gemeinnützige Verein für Gefährdetenhilfe GmbH (VfG gGmbH) gegründet. Der Träger wird seit vielen Jahren als Suchthilfeanbieter von der Stadt Bonn gefördert. Der Verein für Gefährdetenhilfe sieht sich als Interessensvertreter für Menschen, die hilfsbedürftig sind, am Rande der Gesellschaft stehen und aus dem sozialen Netz heraus zu fallen drohen. Zur Verbesserung der Lebenssituation dieser Menschen baut der Verein für Gefährdetenhilfe innovative, pragmatische und bedarfsgerechte sowie eng vernetzte Hilfesysteme auf. Zielgruppen sind: Suchtmittelabhängige Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten, wie Wohnungslosigkeit und Mittellosigkeit, Suchtmittelabhängige Menschen, die aufgrund ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands der Hilfe bedürfen, Suchtmittelabhängige Menschen, die nur über geringes Einkommen verfügen,Seite 1 von 4 Seite 2 Suchtmittelabhängige arbeitslose Menschen, die aufgrund persönlicher Vermittlungshemmnisse besondere Schwierigkeiten haben, ins Erwerbsleben zurückzukehren, Kinder suchtmittelabhängiger Eltern. Die vorliegende Förderung bezieht sich auf die folgenden Angebote im Betreuungszentrum Quantiusstraße: Kontaktcafé einschließlich Kleiderkammer, Beratungsstelle nach §§ 67 SGB XII / 53 ff.SGB XII (alt) / 90 ff. SGB IX (neu) Aufsuchende Arbeit (einschließlich Aufgaben im Rahmen des Alkoholkonsumverbots, der Straßensozialarbeit bei Beschwerdelagen und Einsatz Straßenstrich), Drogentherapeutische Ambulanz/ Drogenkonsumraum. Gefördert werden 8,5 VZÄ qualifizierte Betreuung, 1,25 VZÄ Arzt (Drogentherapeutische Ambulanz), 0,9 VZÄ Leitung, Aufsichts- und Verwaltungspersonal sowie Sachkosten. In die Förderung des Betreuungszentrums Quantiusstraße fließen ein Landeszuschuss (86.900 EUR) sowie Eigenmittel des Trägers ein. (Hinweis: Ärztliche Leistungen werden in der Drogentherapeutischen Ambulanz gefördert, da diese städtische Förderung Voraussetzung für die Landesfinanzierung in Höhe von 86.900 EUR ist.) Neben der vorliegenden Förderung erhält der Verein für Gefährdetenhilfe von der Stadt Bonn einzelfallabhängige Leistungen für die Psychosoziale Betreuung von Substituierten. Die Förderung des Betreuungszentrums Quantiusstraße hat sich wie folgt entwickelt: 2017 2018 2019 2020 1.124.160 EUR 1.193.500 EUR 1.340.800 EUR 1.477.100 EUR Im Rahmen des Konsolidierungsprozesses wurden in 2017 Einsparungen bei der Förderung des Vereins für Gefährdetenhilfe vorgenommen: die Förderung der Substitutionsgestützten Krisenintervention wurde zum 30.06.2017 eingestellt (s. a. DS-Nr. 1712778). Zur Stabilisierung des Gesamtangebots im Betreuungszentrum Quantiusstraße wurden ab 01.07.2017 strukturelle Anpassungen vorgenommen, die in der o. g. Vorlage dargestellt wurden und insbesondere der Sicherstellung von Vertretungsregelungen und der Funktionalität des Gesamtangebots dienten. Gründe für den Kostenanstieg in 2019/ 2020 sind: Durch eine angestiegene Nutzung des Drogenkonsumraums über mehrere Jahre erhöhten sich sukzessive auch die Sachausgaben in diesem Angebot. Zur Vermeidung von fortgesetzten Störungen durch den Aufenthalt fremder Personen auf dem Gelände des Betreuungszentrums wurde für die Abend- und Wochenendstunden ein Sicherheitsdienst beauftragt (15.000 EUR pro Jahr).Seite 2 von 4 Seite 3 Als Folge des Insolvenzverfahrens in den Jahren 2002 bis 2004 bestehen – insbesondere bei den Berufsgruppen der Sozialarbeiter*innen, der medizinischen Fachkräfte sowie der Betreuungskräfte – noch deutliche Gehaltsdifferenzen zum TVöD, was dem Träger die Personalgewinnung und –bindung deutlich erschwert. Eine Tarifanpassung ist aus diesem Grund dringend erforderlich und wird nun stufenweise umgesetzt. In 2020 werden in einer ersten Stufe 50 % der Differenz zum TVöD aufgefangen (88.430 EUR). Der Verein für Gefährdetenhilfe ist aufgrund seiner Kompetenzen und Erfahrungen geeignet, die geförderten Leistungen für die genannte Zielgruppe zu erbringen und hat sich seit vielen Jahren in dieser Aufgabenstellung bewährt. Die mit der Förderung verbundenen formellen Auflagen (insbesondere die Vorlage eines Antrages sowie eines Verwendungsnachweises) wurden vom Träger bislang stets ordnungsgemäß erfüllt. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeich nung Produkt Produktbezeichnung a) 1.05.06 b) 1.05.02 a)Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Ver eine,sonst.Träg b) Grundvers. u. Leist SGB XII a) 1.50.00.05.06.01 b) 1.50.00.05.02.01 a)Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Ver.sonst.Trä g. b) Hilfe bei Einkommensdefiziten SGB XII Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen a) 2019: 1.313.300 EUR 2020: 1.343.150 EUR b) 2019: 27.500 EUR 2020: 133.950 EUR a)150000506/ 72.1000 b) 150000502 / 73.3000 a) 2019: 1.313.300 EUR 2020: 1.343.150 EUR b) 2019: 27.500 EUR 2020: 133.950 EUR a) 2019: 0 EUR 2020: 0 EUR b) 2019: 0 EUR 2020: 0 EUR Einzahlungen / a)2019: 0 EURSeite 3 von 4 Seite 4 Erträge 2020: 0 EUR b) 2019: 0 EUR 2020: 0 EUR Haushaltsbelastung jährlich a) 2019: 1.313.300 EUR 2020: 1.343.150 EUR b) 2019: 27.500 EUR 2020: 133.950 EUR Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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