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200268 · Beschlussvorlage

Förderung des Betreuungszentrums Quantiusstraße des Vereins für Gefährdetenhilfe gB-GmbH in den Jahren 2019 und 2020

Nummer
200268
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
14.02.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration, Gesundheit und Wohnen 13.05.2020 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
200268
Der Oberbürgermeister
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Förderung des Betreuungszentrums
Quantiusstraße des Vereins für Gefährdetenhilfe
gB-GmbH in den Jahren 2019 und 2020
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit
und Wohnen
01.04.2020 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Verein für Gefährdetenhilfe gB-GmbH erhält zu den
nachgewiesenen, anerkannten und ungedeckten Personal-, Sach- und
Overheadkosten im Betreuungszentrum Quantiusstraße (einschließlich
Drogentherapeutischer Ambulanz/ Drogenkonsumraum) Zuschüsse in
Höhe von maximal:
1.340.800 EUR im Jahr 2019 und
1.477.100 EUR im Jahr 2020.
Begründung
Der Verein für Gefährdetenhilfe e.V. (VfG e. V.) wurde 1977 gegründet.
Vereinszweck ist die Hilfe für Personen in besonderen sozialen
Schwierigkeiten. 2002 wurde der gemeinnützige Verein für Gefährdetenhilfe
GmbH (VfG gGmbH) gegründet. Der Träger wird seit vielen Jahren als
Suchthilfeanbieter von der Stadt Bonn gefördert.
Der Verein für Gefährdetenhilfe sieht sich als Interessensvertreter für
Menschen, die hilfsbedürftig sind, am Rande der Gesellschaft stehen
und aus dem sozialen Netz heraus zu fallen drohen. Zur Verbesserung
der Lebenssituation dieser Menschen baut der Verein für
Gefährdetenhilfe innovative, pragmatische und bedarfsgerechte sowie
eng vernetzte Hilfesysteme auf.
Zielgruppen sind:
 Suchtmittelabhängige Menschen in besonderen sozialen
Schwierigkeiten, wie Wohnungslosigkeit und Mittellosigkeit,
 Suchtmittelabhängige Menschen, die aufgrund ihres
körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands der Hilfe
bedürfen,
 Suchtmittelabhängige Menschen, die nur über geringes
Einkommen verfügen,Seite 1 von 4

Seite 2
 Suchtmittelabhängige arbeitslose Menschen, die aufgrund
persönlicher Vermittlungshemmnisse besondere Schwierigkeiten
haben, ins Erwerbsleben zurückzukehren,
 Kinder suchtmittelabhängiger Eltern.
Die vorliegende Förderung bezieht sich auf die folgenden Angebote im
Betreuungszentrum Quantiusstraße:
 Kontaktcafé einschließlich Kleiderkammer,
 Beratungsstelle nach §§ 67 SGB XII / 53 ff.SGB XII (alt) / 90 ff.
SGB IX (neu)
 Aufsuchende Arbeit (einschließlich Aufgaben im Rahmen des
Alkoholkonsumverbots, der Straßensozialarbeit bei
Beschwerdelagen und Einsatz Straßenstrich),
 Drogentherapeutische Ambulanz/ Drogenkonsumraum.
Gefördert werden 8,5 VZÄ qualifizierte Betreuung, 1,25 VZÄ Arzt
(Drogentherapeutische Ambulanz), 0,9 VZÄ Leitung, Aufsichts- und
Verwaltungspersonal sowie Sachkosten.
In die Förderung des Betreuungszentrums Quantiusstraße fließen ein
Landeszuschuss (86.900 EUR) sowie Eigenmittel des Trägers ein.
(Hinweis: Ärztliche Leistungen werden in der Drogentherapeutischen
Ambulanz gefördert, da diese städtische Förderung Voraussetzung für
die Landesfinanzierung in Höhe von 86.900 EUR ist.)
Neben der vorliegenden Förderung erhält der Verein für
Gefährdetenhilfe von der Stadt Bonn einzelfallabhängige Leistungen für
die Psychosoziale Betreuung von Substituierten.
Die Förderung des Betreuungszentrums Quantiusstraße hat sich wie
folgt entwickelt:
2017 2018 2019 2020
1.124.160 EUR 1.193.500 EUR 1.340.800 EUR 1.477.100 EUR
Im Rahmen des Konsolidierungsprozesses wurden in 2017
Einsparungen bei der Förderung des Vereins für Gefährdetenhilfe
vorgenommen: die Förderung der Substitutionsgestützten
Krisenintervention wurde zum 30.06.2017 eingestellt (s. a. DS-Nr.
1712778). Zur Stabilisierung des Gesamtangebots im
Betreuungszentrum Quantiusstraße wurden ab 01.07.2017 strukturelle
Anpassungen vorgenommen, die in der o. g. Vorlage dargestellt
wurden und insbesondere der Sicherstellung von
Vertretungsregelungen und der Funktionalität des Gesamtangebots
dienten.
Gründe für den Kostenanstieg in 2019/ 2020 sind:
 Durch eine angestiegene Nutzung des Drogenkonsumraums
über mehrere Jahre erhöhten sich sukzessive auch die
Sachausgaben in diesem Angebot.
 Zur Vermeidung von fortgesetzten Störungen durch den
Aufenthalt fremder Personen auf dem Gelände des
Betreuungszentrums wurde für die Abend- und
Wochenendstunden ein Sicherheitsdienst beauftragt (15.000
EUR pro Jahr).Seite 2 von 4

Seite 3
 Als Folge des Insolvenzverfahrens in den Jahren 2002 bis
2004 bestehen – insbesondere bei den Berufsgruppen der
Sozialarbeiter*innen, der medizinischen Fachkräfte sowie der
Betreuungskräfte – noch deutliche Gehaltsdifferenzen zum
TVöD, was dem Träger die Personalgewinnung und –bindung
deutlich erschwert. Eine Tarifanpassung ist aus diesem Grund
dringend erforderlich und wird nun stufenweise umgesetzt. In
2020 werden in einer ersten Stufe 50 % der Differenz zum
TVöD aufgefangen (88.430 EUR).
Der Verein für Gefährdetenhilfe ist aufgrund seiner Kompetenzen und
Erfahrungen geeignet, die geförderten Leistungen für die genannte Zielgruppe
zu erbringen und hat sich seit vielen Jahren in dieser Aufgabenstellung
bewährt. Die mit der Förderung verbundenen formellen Auflagen (insbesondere
die Vorlage eines Antrages sowie eines Verwendungsnachweises) wurden vom
Träger bislang stets ordnungsgemäß erfüllt.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeich
nung
Produkt Produktbezeichnung
a) 1.05.06
b) 1.05.02
a)Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Ver
eine,sonst.Träg
b) Grundvers. u. Leist SGB
XII
a) 1.50.00.05.06.01
b) 1.50.00.05.02.01
a)Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Ver.sonst.Trä
g.
b) Hilfe bei Einkommensdefiziten
SGB XII
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
a) 2019:
1.313.300 EUR
2020:
1.343.150 EUR
b) 2019:
27.500 EUR
2020:
133.950 EUR
a)150000506/
72.1000
b) 150000502
/ 73.3000
a) 2019:
1.313.300
EUR
2020:
1.343.150 EUR
b) 2019:
27.500 EUR
2020:
133.950 EUR
a) 2019: 0 EUR
2020: 0 EUR
b) 2019: 0 EUR
2020: 0 EUR
Einzahlungen / a)2019: 0 EURSeite 3 von 4

Seite 4
Erträge 2020: 0 EUR
b) 2019: 0 EUR
2020: 0 EUR
Haushaltsbelastung
jährlich
a) 2019:
1.313.300 EUR
2020:
1.343.150 EUR
b) 2019:
27.500 EUR
2020:
133.950 EUR
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 23:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de